Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

vor den Lehrern, und diese sind dann gezwungen, zu weniger guten Mitteln zu greifen, um sich Ansehen und Gehorsam zu verschaffen.

Derartige Besuche der Rekrutenstuben kann der Offizier gleichzeitig zur Controle der Stubenordnung benußen. Bei der Revision der Mannschaftsschränke empfiehlt es sich, nicht in eine Reihe von Schränken einen oberflächlichen Blick zu werfen, sondern den Schrank eines einzelnen Mannes gründlich zu untersuchen. Nur so ist jede Täuschung ausgeschlossen, und der Offizier kann außerdem bei einer solchen Gelegenheit Manches für ihn Wissenswerthe erfahren, z. B. etwaige Lectüre des Rekruten, ob brieflicher Verkehr mit den Angehörigen unterhalten wird, die Eintheilung des gelieferten Brotes u. A. m.

Ferner überzeuge sich der Offizier hin und wieder von der Revision der Rekruten durch die Unteroffiziere vor dem Morgendienst. Das zu frühe Antreten ist ebenfalls eine Unpünktlichkeit, es verräth Unsicherheit, ermüdet die Leute und ist überflüssig, wenn der Unteroffizier in der übrigen Zeit seine Schuldigkeit gethan hat. Leute, welche in dieser Beziehung falsch erzogen sind, sind erfahrungsmäßig in ihrer späteren Dienstzeit, wo es bedeutend mehr für sie zu thun giebt, nie zur Zeit fertig. Ebenso ist es rathsam, nach dem Zapfenstreich gelegentlich festzustellen, ob die Rekruten nicht zu lange beschäftigt werden. Wird die Zeit am Lage richtig ausgenugt, so ist keine Veranlassung vorhanden, einen Theil der Nachtzeit zu Hülfe zu nehmen.

Auch die Verpassung der Röcke, Stiefel, Helme 2c. intereffire den Offizier. Manchem Rekruten sind schon die ersten Wochen seiner Dienstzeit durch nicht passende Stiefel oder einen zu engen Rockkragen verleidet.

Der Rekrutenoffizier muß ferner frühzeitig zu erfahren suchen, ob ein Rekrut dem Branntweingenuß ergeben ist. Ist ein Solcher vorhanden, so muß sobald als möglich ernste Zusprache und strengste Ueberwachung Besserung herbeizuführen suchen. Gewöhnlich ist das Uebel noch nicht so eingewurzelt, daß gerade bei der Abgeschlossenheit des Rekrutenlebens ein Ablassen von demselben nicht noch zu erreichen wäre. Ein solcher Trunkenbold ist ein sehr gefährliches Element, da es ihm nur zu leicht gelingt, schwache Gemüther zu verführen. Hat sich ein solcher Mann anscheinend gebessert, so dürfen seine Vorgesetzten sich dennoch nicht in Sicher

heit wiegen; ein Rückfall wird gerade bei der Trunksucht häufig vorkommen, vielleicht ist es auch dem Manne gelungen, seinem Laster heimlich zu fröhnen.

Im Allgemeinen muß bei allen Rekruten mit Fehlern mögen sie diese nun außerhalb des Dienstes oder im Dienste zeigen sich die Ueberzeugung aufdrängen, daß jeder Vorgesetzte mit allen Mitteln bemüht ist, sie zu bessern, daß keiner locker läßt, und daß Niemand daran denkt, sie aufzugeben. Und bei dieser ganzen Erziehung muß auch der lezte Rekrut herausfühlen, daß die Seele des Ganzen sein Rekrutenoffizier ist, daß nichts der Willkür eines Unteroffiziers anheimfallen kann. Es werden sich dann nach vollendeter Ausbildung wohl noch Unterschiede zwischen den Rekruten je nach ihrer geistigen Befähigung und körperlichen Beanlagung ergeben, der schlechteste Rekrut wird aber immer noch gut sein und als brauchbarer Soldat demnächst in die Batterie übertreten.

XIV.

Ueber Uebungen mit kriegsstarken Batterien.

(Schluß.)

Munitionsersaş.

Was den Munitionsersak anlangt, so werden wir uns vor Allem daran zu gewöhnen haben, die Proßmunition für alle Vorkommnisse möglichst vollzählig zu halten. Man sucht so bald als möglich die bespannten Proßen hinter der Front wegzubringen und die Munition unmittelbar aus den abgespannten Munitionswagen zu entnehmen. Den Inhalt dieser Munitionswagen nüßt man aber auch hinsichtlich der im Gebrauche befindlichen Geschoßart vollkommen aus.

Die Granaten zum Einschießen entnimmt man wohl immer noch den Geschüßprozen. Rechnet man nun normale Feuerpausen - pro Schuß 20 Secunden, so verfeuert die Batterie ca. zwei

-

Lagen aus den Geschüßproßen und braucht hierzu 4 oder weil man Anfangs doch etwas langsamer schießt 5 Minuten. Dann gehts an die Wagenmunition. Diese hält mit einer Geschoßart und drei Wagen bei einer Feldbatterie 35 Minuten, bei einer reitenden Batterie 42 Minuten vor. Eine auf diese Weise feuernde Feldbatterie muß also spätestens nach 40 Minuten, eine reitende Batterie nach 47 Minuten die Wagen der 2. Staffel hinter der Feuerlinie haben. Das Heranbringen von Wagen der 2. Staffel zur feuernden Batterie erfordert aber von der Ertheilung des Befehls hierzu an gerechnet, bis die Wagen abgabefähig zur Stelle find, ca. 1 Stunde. Da man es außerdem auch nicht auf das Aeußerste ankommen lassen wird, so ergiebt sich aus dem Vergleich hieraus mit der Zeit, wie lange eine Batterie aus drei Munitionswagen mit einer Geschoßart das Feuer unterhalten kann, der Sat: Der Befehl zum Heranholen von Munitionswagen der 2. Staffel ist seitens des Batteriechefs zu ertheilen, sobald die Hälfte der in den Munitionswagen der 1. Staffel befindlichen Geschosse, mit denen die Batterie gerade feuert, verschossen ist“.

Wer macht aber nun den Batteriechef auf diesen Moment aufmerksam?

Der Chef ist zu sehr durch eine sachgemäße Feuerleitung seiner Batterie in Anspruch genommen, als daß er sich selbst dorum kümmern kann. Den Zugführern könnte man es allenfalls zu= muthen, aber es zieht sie immerhin von ihrer eigentlichen Thätig= keit: Ueberwachung der Bedienung der Geschüße und Beobachtung der Wirkung der Schüsse, ab.

Hier scheint mir der Feldwebel (Wachtmeister) der Mann zu sein, welcher von Zeit zu Zeit die Munition in den Wagen nachsieht. Außerdem sind die Nr. 5 anzuweisen, ihren Geschüßführern Meldung zu erstatten, sobald sie die Hälfte der im Gebrauche befindlichen Geschoßart aus der ihnen zugewiesenen Entnahmestelle an Nr. 4 verausgabt haben. Durch die Zugführer gelangt dann eine gleichartige Meldung an den Batteriechef.

Nach der zur Zeit noch gültigen Vorschrift ginge nun der Munitionsersatz durch die 1. Staffel (§ 322 des Exercir-Reglements). Das ist aber unnöthig, wenn die Batterie sämmtliche Munitionswagen der 1. Staffel hinter sich in der Feuerlinie hat. Es genügt, dem Führer der 1. Staffel mitzutheilen, daß Munitionsnachschub in der Batterie nothwendig sei.

Dieser schickt dann die drei Wagenführer der 1. Staffel zur 2. Staffel zurück, läßt sie dort die Munitionswagen Nr. 4, 5 und 6 übernehmen und direct hinter die feuernde Batterie vorbringen. Ein Wagenführer der 2. Staffel reitet mit vor, um die bislang zur 1. Staffel gehörigen Munitionswagen Nr. 1, 2 und 3 zur 2. Staffel zurückzubringen.

Sobald der Führer der 1. Staffel sieht, daß die Munitionswagen Nr. 4, 5 und 6 im Anmarsch sind, schickt er die Bespannungen der Munitionswagen Nr. 1, 2 und 3 in ruhigem Trabe hinter die feuernde Batterie und läßt diese Wagen bespannen.

Ob die neu ankommenden Munitionswagen so anfahren, daß fie nach einer normalen Kehrtwendung gleichfalls hinter die ungeraden Geschüße kommen, wo die wegfahrenden standen und dann Front nach vorwärts seitwärts so lange halten,

[ocr errors]

bis diese ihnen Plah gemacht haben, bezw. in fortdauernder Bewegung mit einer Kehrtwendung ganz dicht neben die vielleicht noch dastehenden hinfahren; oder aber, ob man die neu ankommenden Munitionswagen wie es die Franzosen machen hinter die geraden Geschütze stellen will, dürfte ziemlich gleichgültig sein.

[ocr errors]

Das Wenige, was allenfalls noch von der im Gebrauch befindlichen Geschoßart in den bisherigen Munitionswagen der 1. Staffel sein sollte, wird herausgenommen und zu den Geschüßen gebracht, und diese Wagen fahren dann und das wird das Gewöhnliche sein - unter Führung des zur 2. Staffel gehörigen Unteroffiziers entweder direct zu dieser zurück oder auf dem Umwege über die 1. Staffel. Letzteres ist nur dann nothwendig, wenn bevor die Geschüßproßen zurückbeordert wurden - längere Zeit aus ihnen Munition entnommen war und die zurückgehenden Munitionswagen die zur Vervollständigung der Geschützprogen nothwendige Geschoßart überhaupt noch enthalten.

Wenn der Führer der 1. Staffel dem Feuer der Batterie auch nur ganz allgemein gefolgt ist, wird er dies in der Regel wissen; wenn nicht, ist es keinesfalls schwer, rasch zu erfahren, ob die zurückgehenden Munitionswagen beispielsweise noch Granaten oder Schrapnels haben.

Die Geschüßproßen werden dann in der 1. Staffel mit der ihnen nothwendigen Geschoßart aus den aus der Feuerstellung der Batterie zurückgehenden Munitionswagen Nr. 1, 2 und 3 eventuell

ergänzt, und dann gehen diese erst unter Commando des oben erwähnten Unteroffiziers der 2. Staffel - zu dieser zurück.

Die Ergänzung der 2. Staffel an Munition erfolgt nach § 328 des Exercir-Reglements nach den Verhältnissen möglichst bald aus den Colonnen“.

Sollte in lange dauernden Schlachten auch die Munition der Wagen Nr. 4, 5 und 6 in der Feuerlinie der Batterie zur Neige gehen, ohne daß es möglich gewesen wäre, die Wagen Nr. 1, 2 und 3 inzwischen aus den Munitions-Colonnen zu ergänzen, so gehen eben schließlich die Munitionswagen Nr. 7 und 8 allein vor und fahren dann hinter das zweite bezw. fünfte Geschüß. Je drei Geschüße nehmen dann ihre Munition aus einem Wagen, und zwar eins aus der Wagenproze, eins aus der Vorderseite und eins aus der Hinterseite des Hinterwagens.

Ich glaube aber, daß ein Batteriechef wenn er einmal die Wagen Nr. 4, 5 und 6 hinter der feuernden Batterie hat diese nicht nur in einer Geschoßart, sondern vollkommen aufbrauchen wird, bevor er den Befehl ertheilt, auch Nr. 7 und 8 heranzuziehen. Es schreibt schon die Klugheit vor, nicht eine Geschoßart in der ganzen Batterie bis zur Neige zu verausgaben.

Einige Umsicht erfordert dieses neu vorgeschlagene bezw. im Versuch begriffene Verfahren der Munitionsergänzung vom Führer der 1. Staffel, wenn die Batterie einen Stellungswechsel vornehmen muß, während oder kurz bevor Nachschub aus der 2. Staffel herangezogen wird.

Bei der durch Anhang IV des Exercir - Reglements vorgeschriebenen Munitionsergänzung hat die 1. Staffel in minimo einen completen Munitionswagen zur Verfügung.

Bei dem neuen Verfahren ist der ungünstigste Fall der, wenn die Batterie Stellung wechseln muß, kurz nachdem das Heranziehen von Wagen aus der 2. Staffel befohlen wurde. Die hinter der Batterie befindlichen Munitionswagen sind in der Geschoßart, mit welcher man gerade feuert, über die Hälfte aufgebraucht und die Ersatz bringenden Wagen der 2. Staffel sind noch nicht da.

Die 1. Staffel muß dann wohl oder übel die drei, größtentheils entleerten, bis jezt hinter der feuernden Batterie gestandenen Munitionswagen mitnehmen, ihr Führer aber dafür Sorge tragen, daß die zur Munitionsergänzung heranbefohlenen Wagen der Einundfünfzigster Jahrgang, XCIV. Band.

22

« ZurückWeiter »