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Schlußbemerkung.

Es ist schon anfangs darauf hingewiesen worden, daß die Voraussetzungen, auf denen die Rechnung beruht, in Wirklichkeit nur angenähert zutreffen. Der Einfluß der Reibung der Luft und der Bewegung der abfließenden Lufttheilchen ist nicht berücksichtigt. Der Einfluß des negativen Druckes würde zur Procentzahl des Widerstandes jeder Spißenform einen gewissen, möglicherweise sogar von der Geschwindigkeit abhängigen Summanden zufügen, aber auf die Frage nach der günstigsten Form der Spike wohl keinen bedeutenden Einfluß haben, wie bereits oben erörtert worden ist. Für die Geschoßbewegung kommt noch die Rotation der Lufttheilchen möglicherweise in Betracht. Vor Allem aber bleibt die Geschoßare nicht dauernd in der Richtung der Tangente der Flugbahn; sobald sie aber dazu schräg steht, ist der Widerstand ein ganz anderer. Eine Berücksichtigung dieser Einflüsse ist aber nach dem gegenwärtigen Standpunkt der Physik nicht durchführbar, und würde selbst unter vereinfachenden Hypothesen zu außerordentlichen mathematischen Schwierigkeiten führen. Der erste Theil der Flugbahn entspricht indessen mit großer Annäherung der Bedingung, daß die Geschoßare die Richtung der Bahntangente hat, und da in diesem Theil die Geschwindigkeit am größten ist, mithin der Luftwiderstand am wirksamsten, so wird es nüßlich sein, dafür zu sorgen, daß wenigstens für diesen Theil der Bewegung der Luftwiderstand so gering wie möglich ausfalle. Und hierzu können die vorliegenden Untersuchungen vielleicht einen brauchbaren Anhalt geben, so daß es wohl der Mühe werth zu sein scheint, durch geeignete Versuche die gefundenen Resultate auf ihre Uebereinstimmung mit der Wirklichfeit zu prüfen.

nost nach fast 20 Jahren wewirklicht!

II.

Die Rekruten-Ausbildung der französischen Artillerie.

Das verflossene Jahr hat der französischen Artillerie eine hochwichtige Aenderung im Ausbildungsmodus gebracht. Bekanntlich war in keiner Waffe die Centralisation des Dienstes so weit getrieben, wie gerade in der Artillerie. Wie eine militärische Zeitschrift sich sehr richtig ausdrückte, war die Batterie „keine feste Einheit, sondern nur ein Bruchtheil jenes großen Ganzen, das man Regiment nennt". Namentlich war der Batterie jeder Einfluß auf die Ausbildung der Rekruten entzogen; diese fand im Regiment durch ein besonderes vom Oberst bestimmtes Commando von Offizieren und Unteroffizieren statt. Das soll jezt anders werden und die Ausbildung ähnlich wie bei uns innerhalb der Batterie stattfinden. Schon unter dem 18. August ordnete eine kriegsministerielle Verfügung an, daß die Rekrutenklasse des Jahres 1885 im Fußererciren, Reit- und Stalldienst, sowie in den speciell artilleristischen Dienstzweigen batterieweise auszubilden sei.

Eine Verfügung vom 18. November giebt einen Ueberblick über die dadurch nothwendigen Aenderungen der Reglements und feht die Grenzen fest, bis zu denen die Batterien in der Abtheilung (groupe), sowie diese im Regiment, selbstständig sind. Im Nachstehenden geben wir unseren Lesern eine verkürzte freie Ueberseßung dieser ministeriellen Verfügung nach der Revue d'artillerie.

1. Befugnisse der verschiedenen Vorgesezten.

Der Oberst behält seine bisherigen Befugnisse; seine Hauptaufgabe ist, Alles, was die Ausbildung in den Batterien erschwert,

zu beseitigen und im Anschluß hieran die allgemeine Diensteintheilung aufzustellen. Er bestimmt, zu welcher Zeit die Ausbildung der Mannschaften in den verschiedenen Dienstzweigen beendet sein muß.

Der Oberstlieutenant unterstüßt den Oberst in der allgemeinen Beaufsichtigung der Ausbildung und vertritt ihn erforderlichenfalls. Er vertheilt allwöchentlich die Uebungsplätze, die Unterrichtslocale und Mittel.

Der chef d'escadron (Major) beaufsichtigt die Ausbildung in den Batterien der ihm unterstellten Abtheilung (groupe). Er vermeidet es, in die Details einzugreifen und läßt den Batteriechefs die möglichste Freiheit und Initiative. Er sorgt dafür, daß die Batterien gleichmäßig fortschreiten in der Ausbildung, überwacht die pünktliche Ausführung der bestehenden Vorschriften und überzeugt sich durch zu bestimmten Zeiten vorzunehmende Besichtigungen von den erreichten Resultaten. Allwöchentlich vertheilt er die der Abtheilung zur Verfügung gestellten Uebungspläge 2c. und trägt dem Oberst durch Vermittelung des Oberstlieutenants alle sich auf Abhaltung der Uebungen beziehenden Wünsche, soweit er sie nicht selbst erledigen kann, vor.

Der Batteriechef leitet die Ausbildung seiner Batterie, sowohl Mannschaften wie Chargen im Einzelnen, und ist für dieselbe verantwortlich. Die Offiziere und Chargen verwendet er ihren Fähigkeiten gemäß, wobei er jede unnüße Anstrengung derselben zu vermeiden sucht. Allwöchentlich legt er dem Abtheilungscommandeur die Zeiteintheilung der Batterie vor, die er unter Berücksichtigung der allgemeinen Diensteintheilung und der Vorschriften des Abtheilungscommandeurs aufstellt. Ebenso sorgt er für das richtige Fortschreiten des Unterrichts, wobei er ebensowohl den erreichten Resultaten, wie den durch den Oberst festgesetten Terminen Rechnung trägt.

Der capitaine instructeur d'équitation et de conduite des voitures" *) ist beauftragt:

1) mit der Gesammtausbildung der auf der Liste für Beförderung zum Obergefreiten (brigadier) stehenden Mannschaften;

--

*) Ein Hauptmann II. Klasse pro Regiment etwa dem RegimentsBereiter der früheren hannoverschen Armee entsprechend. D. Uebers.

2) mit der Aufsicht über Ausbildung und Pflege der Remonten;

3) mit dem Reitunterricht der Subaltern- und Unteroffiziere. Ferner bereitet er die Aspiranten (Unteroffiziere, die Offizier werden sollen) für den Besuch der Schule von Versailles vor und leitet den Unterricht der Unteroffizier Aspiranten, sowie die Ausbildung der Trompeter. Zu seiner Unterstützung werden ihm als Instructoren vom Oberst beigegeben: ein Lieutenant, ein Adjutant und mehrere Quartiermeister (maréchaux de logis).

Der Dienst des capitaine instructeur d'artillerie fällt tünftig fort.

Die Geschäfte des Parkdirectors werden im Regiment durch einen Capitain II. Klasse wahrgenommen.

2. Allgemeiner Gang der Ausbildung.

Die Ausbildung der Rekruten findet im Allgemeinen nach den bisherigen Bestimmungen statt. Indeß kann der Batteriechef, wenn er es für angezeigt hält, bei der Feld-Artillerie die Bedienungsmannschaften bereits am Geschütz ausbilden lassen, wenn auch die Ausbildung im Fußererciren noch nicht abgeschlossen ist. *) Ebenso kann er, wenn die Verhältnisse es erlauben, die berittenen Rekruten von dem Abend-Stalldienst entbinden und sie dafür täglich zweimal zu Fuß exerciren lassen.

Besichtigungen. Die Rekruten-Besichtigungen können fortan wie folgt abgehalten werden.

Der chef d'escadron besichtigt:

I. Bei allen Mannschaften:

A. Fußererciren:

1) die Detail-Ausbildung ohne und mit Waffe,

2) die Ausbildung im Zuge.

B. Geschüßererciren:

1) am einzelnen Geschütz,

2) in der Batterie,

3) Richten, Schießen, Ausrüsten der Prozen.

*) Bis jetzt wurden die Rekruten in den ersten drei Monaten nur

m Exerciren zu Fuß ausgebildet.

D. Uebers.

C. Elementar-Richtunterricht.

D. (Nur bei den Bedienungsmannschaften):

1) Exerciren am Festungs- oder Belagerungsgeschüß.

2) Handhabungsarbeiten.

II. Bei den berittenen Mannschaften:

A. Reiten:

1) auf Trense,

2) auf Kandare.

3) mit Waffen und die Zugsschule zu Pferde.

B. Fahren:

1) Fahrschule,

2) Evolutionen des bespannten Zuges.

Der Vortrag wird nur einmal besichtigt.

Der Oberst (oder Oberstlieutenant) besichtigt am Schluß jeder Ausbildungsperiode.

Schon bei der Rekruten-Einstellung bestimmt der Oberst die Zeit für die erste Besichtigung des Fußerercirens und Reitens. Nach der ersten Besichtigung und je nach den Berichten der Abtheilungscommandeure schlägt der Oberstlieutenant dem Oberst die Zeit für die folgende bezw. die späteren Besichtigungen vor. Die Zeit von der Rekruten-Einstellung bis zur ersten Besichtigung, sowie die zwischen zwei Besichtigungen, ist stets als ein Minimum anzusehen. Der Oberstlieutenant darf niemals einen Antrag stellen, die einmal festgesetten Termine auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen.

Der chef d'escadron berichtet dem Oberst über den Ausfall jeder seiner Besichtigungen. Glaubt er, daß eine oder mehrere Batterien nicht Genügendes geleistet haben, so beantragt er beim Oberstlieutenant, daß der Uebergang zur folgenden Periode hinausgeschoben und ein Termin für eine abermalige Prüfung festgesett wird. In jedem Fall entscheidet der Oberst darüber, ob zu den Uebungen der folgenden Periode übergegangen werden kann oder nicht. Namentlich durch die Besichtigungen ist der chef d'escadron im Stande, seinen Einfluß auf die ihm unterstellten Batterien geltend zu machen. Zwischen den Besichtigungen aber läßt er den Batteriechefs alle mögliche Freiheit; die Ausbildung ist Sache der Batterie, aber nicht der Abtheilung.

Wenn innerhalb einer Abtheilung alle Batterien mit der Ausbildung zu Fuß, am Geschüß oder zu Pferde fertig sind, so Einundfünfzigster Jahrgang, XCIV. Band.

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