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lassen, und die Gleichberechtigung seiner Verwandten, wenigstens seiner Brüder, anzuerkennen. Mathias verlangte im Einverständnisse mit dem Erzherzoge Maximilian, dass die Vollmacht, welche ihn zur Stellvertretung des Kaisers ermächtigte, und der Eid, der den Tirolern abverlangt werden sollte, so verfasst werden müsste, wie er dies in einem Entwurfe dem Kaiser vorlegte. Darin war das gleiche Recht der Erzherzoge auf die erbfälligen Länder und Leute ausgesprochen. Das war nicht, was Rudolf erwartet hatte.

Unter dem 16. Februar beschwerte er sich daher in einer weitläufigen Gegenvorstellung.,Uns, so erwiderte er, wäre es zwar sehr erwünscht, wenn die Tiroler Stände zu bewegen wären, den Gewaltschein, wie er von Ew. Liebden verfasst wurde, annehmen und in Folge dessen die gebührende Erbhuldigung leisten würden. Allein, so wie wir die Gemüther der Tiroler Landstände aus den bisher angekommenen Schriften und Berichten kennen, so wird man zu der begehrten Erbhuldigung und zu dem ruhigen Besitze des Landes, der doch vornehmlich angestrebt wird, nicht so bald gelangen können; denn der Vollmachtbrief, wie Ew. Liebden ihn verlangen, in welchem uns, als dem Haupte und Regierer, alle Gewalt so sehr beschränkt wird, dass wir die meisten Sachen in die Hände Ew. Liebden und der Mitinteressirten zurücklegen müssten, würde bei den Tiroler Ständen Bedenken und Misstrauen erregen; sie würden, ungeachtet der Erklärung, dass uns als dem Haupte und Aeltesten die Regierung übertragen sei, doch wegen des Umstandes, dass Ew. Liebden und alle Mitinteressirten sich den ihnen gebührenden Gehorsam vorbehalten, und als Landesfürsten anerkannt und geehrt werden wollen, die Huldigung nicht leisten; denn sie würden diesen Theil des Vollmachtbriefes dahin deuten und verstehen, dass sie Ew. Liebden und jedem einzelnen Interessirten mit dem Gehorsame unterworfen sein, und so viele regierende Landesfürsten haben müssten, als es Erben gibt. Auch würden sie nothwendig auf den Gedanken kommen müssen, diese Gewaltbeschränkung und Aufnahme des Vorbehaltes habe aus einem besonderen Misstrauen gegen uns stattgefunden, und darum würden sie nur um so fester auf ihrer Meinung beharren und

1 dd. Prag, 16. Februar 1596. Arch. d. Minist. d. Innern.

die Huldigung gänzlich verweigern. Zu welchem Schimpf und Spott dies Alles uns und den Mitinteressirten sowohl bei den benachbarten als auch bei den ausländischen Herrschaften, und zu welcher Stärkung des Ungehorsams der ohnehin schwierigen Unterthanen (der Auslagen, welche auf die Einberufung der Landstände und Absendung der Commissarien sich belaufen, des Zeitverlustes und anderer Mühen und Arbeiten zu geschweigen) gereichen würde, können Ew. Liebden selbst ermessen. Aus diesen Gründen, und weil wir zuverlässig wissen, dass die Tiroler Stände, auf welche die anderen Fürstenthümer und Lande zu sehen pflegen, und ihnen gewöhnlich nachfolgen, auf den in Rede stehenden Gewaltbrief sich nicht einlassen werden, haben wir denselben, wie er von Ew. Liebden angefertigt ist, anzunehmen wichtige Bedenken.'

Kaiser Rudolf übersendete daher an den Erzherzog ein anderes Vollmachtschreiben, welches, wie er beifügte, die Tiroler befriedigen und den anderen Mitinteressirten nicht präjudiciren sollte.

Was die von Ew. Liebden zur Landtagsproposition hinzugefügten Zusätze betrifft, fährt hierauf Kaiser Rudolf weiter, haben wir gegen dieselben kein Bedenken, mit Ausnahme, dass Ew. Liebden den Markgrafen von Burgau auch als einen Landstand hineingenommen haben. Dieser ist kein tirolischer Landstand, sondern ein blosser Pfandinhaber. Die Markgrafschaft Burgau sammt den anderen aufgeführten Herrschaften 2 hängt nicht von Tirol ab, sondern gehört zu den schwäbischen und wallgauischen Landschaften und zu deren Landtagen; er muss also billiger Weise ausgelassen werden; auch würden ihn die Tiroler Landstände nicht gerne als Landstand zulassen. Es genügt, wenn nur seine Pfleger und Amtleute die Huldigung leisten, sonst müssten auch der Markgraf Georg Friedrich zu Brandenburg von wegen des Amtes Kaltern, das er vom Baumgartnischen Versatz pfandweise inne hat, und mehrere

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1 Karl, den einen der zwei Söhne des Erzherzogs Ferdinand aus der Ehe mit Philippine Welser.

2 Dies waren die Landgrafschaft Nellenburg, die Graf- und Herrschaften Hohenberg und Hoheneck.

3 Markgraf Karl von Burgau fand bei Rudolf am wenigsten Gunst und Rücksicht für seine Ansprüche, es wird noch später dessen Erwähnung geschehen.

andere geistliche Fürsten, welche Herrschaften und Güter in Tirol besitzen, ebenfalls zur Huldigung aufgefordert werden.

Die Vergleichshandlung mit allen Interessirten wollen wir, wie Ew.Liebden verlangen, unsers Theils, soviel Menschen möglich, gerne befördern helfen, und nichts unterlassen, was beitragen kann, sie noch vor Ausgang des gegenwärtigen Jahres 1596 zum Austrage zu bringen. Weil aber unser junger Vetter, der Erzherzog Ferdinand, die vogtbaren Jahre bald erreicht, und die Vergleichshandlung, soviel wir aus dem Schreiben seiner Frau Mutter merken, sich vor der vollkommenen Erreichung derselben nicht wohl anstellen lässt, so wird man sie schwerlich noch in diesem Jahre zu Stande bringen. Ueber den Ort der Zusammenkunft wollen wir uns gerne verständigen.'

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Die Stellen, welche bei Rudolf die Besorgniss erregten, dass die Tiroler um ihretwillen den Huldigungseid verweigern würden, sind wohl schon aus der kaiserlichen Gegenvorstellung ersichtlich, allein in einem Schreiben aus Pressburg vom letzten Februar 1596 an den Erzherzog Maximilian hob sie Mathias speciell hervor. 2 Es muss aber sowohl die Eidesformel als auch der Inhalt des Vollmachtbriefes nach Tirol gesendet worden sein, um die Meinung der Stände darüber zu vernehmen, weil der Erzherzog Mathias die beanständeten Stellen mit den Gegenbemerkungen der Tiroler seinem Bruder Maximilian mittheilte. Es waren dies die zwei in den Huldigungseid aufgenommenen Sätze, vermöge deren die Stände Tirols die Huldigung leisten sollten, erstens,mit Vorbehalt des allen Erzherzogen gebührenden Gehorsams', und zweitens mit Anerkennung aller Erzherzoge als Landesfürsten'. Der Vollmachtbrief, welcher zur Aufnahme der Huldigung im Namen aller Erzherzoge ausgestellt werden sollte, erregte die Besorgniss einer etwaigen Theilung Tirols, oder der Abtrennung der mit Tirol seit Maximilian I. verbundenen Vorlande von Tirol. Die Stände wollten daher, dass die Huldigung nicht allen Erzherzogen, sondern nur Einem allein geleistet, und dieser Ausdruck Einem allein' in den Gewaltbrief aufgenommen werde. Sie verlangten ferner, dass die Huldigung nach dem alten Herkommen vorgenommen und geleistet, und dass auch dieser

1 Der Erzh. Ferdinand erreichte seine Volljährigkeit im Sommer 1596. Hurter III, S. 378.

2 Pressburg ultimo Februar. 1596. Arch. d. Minist. d. Innern.

Ausdruck in massen von Alters herkommen' sowohl in den Gewaltbrief als auch in die Eidesformel aufgenommen werde. Es muss eine längere Correspondenz über diese Punkte geführt worden sein; denn der Erzherzog theilt seinem Bruder Maximilian mit, dass er im Namen aller Erzherzoge zu dem Ausdrucke,Einem allein' den Zusatz verlangt habe,dieser Zeit oder auf diesmal', und dass der Ausdruck,inmassen von Alters herkommen' gänzlich weggelassen werde, weil, wie der Erzherzog sein Schreiben schliesst, durch die Zulassung dieses Ausdruckes man den Ständen einräumte, dass sie die Lande theilen zu lassen nicht schuldig wären. Das müssten sie aber vorher beweisen; sie müssten nachweisen, dass sie darauf privilegirt seien, und dass es von altersher mit den ober- und vorderösterreichischen Landen sich also verhalten habe. In diese Frage wird wohl die künftige Vergleichshandlung Licht bringen und darthun müssen, was von Alters hergekommen und nicht hergekommen ist.'

Inwieweit sich nun in diesem Zwiste einerseits Rudolf und Mathias, und anderseits Mathias und der Tiroler Landtag verständigten, ergibt sich aus dem Folgenden. Die ersten weiteren Verhandlungen fanden zwischen den Erzherzogen und dem Kaiser statt. Da diesem, als dem Haupte und Aeltesten des Hauses, bis zum definitiven Austrage der Erbschaftsfrage die Regierung in Tirol und den vorderösterreichischen Landen unstreitig gebührte, anderseits aber die gleichberechtigten Ansprüche der mitinteressirten Erben nicht bestritten werden konnten, so handelte es sich zuerst um die Bestimmung der Modalitäten, unter denen dem Senior des Hauses mit Wahrung der Rechte der übrigen Erben die Zwischenregierung übertragen werden sollte. Das geschah am 10. April zu Prag, an welchem Tage die Erzherzoge Mathias, Maximilian und Albrecht und der Herzog Wilhelm von Baiern als Vormund der minderjährigen Erzherzoge der steierischen Linie die Vollmacht für Rudolf zur zeitweiligen Verwaltung Tirols und der Vorlande ausstellten. Die Erzherzoge bekennen, dass Se. kais. Majestät sich mit ihnen und allen Miterben über die Frage, wie es bis zur Zusammenkunft aller Erben und Interessirten

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1 Prag, 10. April 1596, landschaftl. Arch. zu Innsbruck, Copeibuch VI. p. 53-56.

Archiv. Bd. L. I. Hälfte.

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oder deren Bevollmächtigten und bis zu dem einhelligen Ausgleiche mit den ober- und vorderösterreichischen Fürstenthümern, Landen und Leuten gehalten werden sollte, verglichen habe. Der Kaiser habe zugesagt und die Versicherung gegeben, dass dieser Ausgleich ehestens vorgenommen und wo möglich noch innerhalb des Jahres 1596 zum Abschluss gebracht werden solle. Inzwischen aber soll Se. kais. Majestät als Haupt und ältester Erzherzog von Oesterreich die Gewalt haben, die genannten Lande für sich und anstatt der andern Mitinteressirten zu regieren, und in seinem und aller übrigen Namen die Erbhuldigung aufzunehmen. Diese Gewalt haben sie, die Erzherzoge, jeder für jenen Theil, der von den oberund vorderösterreichischen Landen auf ihn entfallen werde, vertrauensvoll dem Kaiser übertragen, und geben ihm die Vollmacht, in denselben Landen alles zu handeln, zu schaffen, zu ordnen, zu gebieten und zu verbieten, was zu deren Erhaltung und zu ihrem Nutzen und Besten gereicht, jedoch mit der Bedingung und mit dem Vorbehalte, dass Se. kais. Majestät durch diese Uebertragung des Regiments und durch die Aufnahme der Erbhuldigung und durch die ertheilte Gewalt für sich keine weiteren und grösseren Gerechtsame, als Ihr ohnedies gebühren, suche oder ihnen und anderen Mitinteressirten hierin präjudiciere, sondern Se. Majestät solle und wolle allen insgesammt und sonders jetzt und künftig jeden daselbst habenden rechtlichen Anspruch unverrückt sein und bleiben lassen. Man sieht, nachdrücklicher konnte das Uebergreifen Rudolfs nicht zurückgewiesen, und schärfer konnten die Rechtsansprüche der Erzherzoge nicht betont und gewahrt werden. Allein mitten inne stand Tirol, um welches es sich handelte, und das musste gehört, und mit ihm musste unterhandelt werden, was sofort bei der Aufnahme der Erbhuldigung geschehen sollte.

Jetzt liess sich der Erzherzog Mathias herbei, die Stellvertretung seines Bruders des Kaisers bei der Aufnahme der Huldigung auf dem Tiroler Landtag zu übernehmen. Da aber vorauszusehen war, dass bei den Ansprüchen sämmtlicher Mitglieder des Hauses Oesterreich auf Tirol die Vornahme der Huldigung nicht ohne Schwierigkeiten ablaufen würde, so musste Mathias nicht nur mit einer Vollmacht zur Stellvertretung, sondern auch mit bestimmten Instructionen versehen

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