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Zu den wenigen Adelsgeschlechtern, die ein willkommenes

Denkmal ihres Bestandes in der Gestalt einer Familienchronik engern oder weitern Sinnes, von der Hand eines der Ihrigen oder von fremder Feder niedergeschrieben, auf die Nachwelt vererbten, zählt das Grafenhaus der Cillier. Man hat die Bedeutung dieses Denkmales, als Quelle für die Geschichte eines der hervorragendsten Geschlechter des Mittelalters, fesselnd durch die Raschheit seines Emporkommens, durch tragische Familienscenen, gleichwie durch die Jähe seines Erlöschens auf dem Gipfel der Macht, nie verkannt und ungenützt bei Seite geschoben. Seitdem der Druck die Cillier Chronik bekannt machte, ward sie in ihren Einzelangaben vielseitig benützt; aber im Ganzen, nach Anlage, Form und Gehalt geprüft wurde sie unseres Wissens noch nicht. Und so möge denn in diesem Umstande der nächste Anlass zu diesem Versuche erblickt werden. Ein weiterer Beweggrund entsprang der Erkenntniss, man habe diese Quelle eher unter- als überschätzt, und zwar aus Ursachen, die guten Theils auf Rechnung des ersten Abdruckes dieser Quelle mit seinen zahllosen sinnstörenden Fehlern kommen; Fehler, die wohl zumeist der Verderbtheit der hiefür benützten Handschriften zur Last fallen dürften.

Wie gering auch der Verfasser dieser Abhandlung die Werthhöhe der hier niedergelegten Ergebnisse veranschlagen muss, das kleine Verdienst darf er sich doch beimessen, auf Grundlage mehrjähriger immer wieder aufgenommener Untersuchungen die Entstehungsgeschichte und den Text der Cillier Chronik in Wort und Gehalt der Erste zusammenhängend geprüft und richtig gestellt zu haben. Was er vor zwei Jahren im Anhange zu einer Studie,über die zeitgenössischen Quellen

zur Geschichte der Grafen von Cilli in dürftigen Umrissen und mit mangelhafter Sicherheit andeutete, mit der Erklärung, die Ausführung und Begründung des Ganzen einer eigenen Abhandlung vorzubehalten, tritt hier stofflich gesättigter, gereifter und in ungleich erweiterten Grenzen vor den Fachgenossen. Nichtsdestoweniger bleibt es ein Versuch, fern davon, sich die Geltung einer abschliessenden Arbeit anzumassen. Die Schwierigkeit, welche in der Natur der gewählten Aufgabe liegt, ist dem Kenner nicht verborgen, und möge des Gebotenen Mängel und Irrthümer in ein milderes Licht stellen.

I.

Allgemeine Vorbemerkungen.

Im Jahre 1726 veröffentlichte S. F. Hahn im zweiten Bande seiner,Collectio monumentorum veterum et recentiorum' die Chronica der Edlen Grafen von Cilli2 nach einer Handschrift, über welche er sich wie gewöhnlich nicht weiter auslässt.

Drei Jahrzehnte später gab der Steiermärker P. Erasmus Fröhlich, einer der kritisch begabtesten Köpfe seiner Zeit, die kurzgefasste aber inhaltreiche, Genealogia Sounekiorum comitum Celejæ heraus. Hier findet sich wiederholt die Bemerkung, es befände sich in der Wiener Hofbibliothek eine Handschrift der Cillier Chronik, die in Einzelheiten von dem Abdrucke bei Hahn abweiche.

Diese und andere Acusserungen beweisen, dass Fröhlich diese Handschrift eingesehen, verglichen und für einige, namentlich chronologische Daten, den schlechten Text bei Hahn berichtigend, verwerthet habe. Leider war es dem rastlosen Forscher nicht vergönnt, sein versprochenes,Chronicon Celejanum herauszugeben. Er selbst bezeichnete die Genealogia als Vorarbeit zu diesem Werke, worin sicherlich der Hahn'sche

1 Abgedruckt im 8. Jahrgange der ‚Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen', 1871, 118 S., 4 Seiten behandeln die Textgeschichte der Cillier Chronik.

2 S. 665-764. Ueber die Handschrift äussert er sich kurz in der prefatio, doch nur in Bezug ihrer Zugehörigkeit. Wie mir der k. Rath und Bibliotheks-Vorstand zu Hannover, v. Bodmann, mit liebenswürdiger Bereitwilligkeit mittheilte, findet sich diese Handschrift dort nicht vor. 3 1755, kl. 4, Wien, 116 S.

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