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Mit einem Worte, die historische Methode des Verf. verbunden mit seiner Anordnung des Sprachstoffs nach den grammatischen Begriffen und Formen führt uns naturgemäß in die gegenwärtige Sprache hinein, gewährt uns einen Einblick in dieselbe und lässt uns ihre Formen als nothwendige Entwickelungen begreifen, die zwar von fremden Einflüßen vielfach berührt, aber selten beeinträchtigt, in germanischem Geist erfolgt sind. Die abstract logische Anordnung der syntaktischen Verhältnisse dagegen, so große Vorzüge dieselbe auch bei der Darstellung einer einzigen Sprachperiode hat, wirkt nur beengend, sobald sich die Darstellung auf mehrere Sprachperioden erstreckt, stört die Continuität der Entwickelung und erschwert es, ein klares Bild von dem historischen Gange der Sprache zu gewinnen: sie stellt mannigfaltige Formen in gleicher oder naheliegender Bedeutung neben einander und es ist nicht ersichtlich, wie die ursprüngliche Verschiedenheit sich mindert und in die einheitliche oder ähnliche Bedeutung übergeht; sie wiederholt dieselben Formen als Ausdruck der verschiedensten logischen Verhältnisse und es wird nicht klar, wie sich die ursprünglich einheitliche Bedeutung spaltet und verzweigt oder wie die enge Bedeutung sich erweitert und ausbreitet; ältere Formen schwinden und man sieht nicht, ob sie überhaupt aus dem Gebrauche schwinden oder nur in der vor liegenden bestimmten Bedeutung aufhören; neue Formen tauchen auf und die Veranlassung ihrer Verwendung ist nicht wahrzunehmen: solche Übelstände können nur durch weitere historische Erklärungen oder durch stete Hinweisungen beseitigt werden.

Wenn also auch beide Methoden, die von Koch und die von Mätzner befolgte, bei der Darstellung der syntaktischen Verhältnisse ihre wissenschaftliche Berechtigung haben, so gebührt doch, sobald es sich um Erkenntniss der allmälichen Entwickelung einer Sprache handelt, der rein historischen Behandlung, wie sie in Kochs Satzlehre vorliegt, unbezweifelt der Vorzug, und wir können nicht umhin, auf das entschiedenste anzuerkennen, daß dem Verf. die Lösung seiner Aufgabe in glänzendster Weise gelungen ist. Auf gar manche Erscheinung der englischen Sprache ist durch diese Behandlungsweise ein neues Licht gefallen und zum erstenmal sind hier Schwierigkeiten gelöst, deren befriedigende Lösung bisher vergeblich versucht wurde: so z. B., um nur einige Punkte hervorzuheben, bei dem Verbalsubstantiv auf -ing (§. 96), wo der gegenwärtige Sprachgebrauch als in beginnender Verwirrung begriffen nachgewiesen ist, bei der Verwandlung activer Sätze mit präpositionalem Object in passive (§. 150), bei der Einordnung der Participialsätze in die Construction anderer Sätze (§. 160), bei der Conjunction pät daß (§. 514 ff.), bei den Relativsätzen mit nachstehender Präposition (§. 484) und so noch in vielen anderen Fällen.

Bei diesen großen Vorzügen des hier besprochenen Buches brauche ich nicht zu fürchten, daß seiner günstigen Aufnahme und der allgemeinen Anerkennung seiner Verdienste im Geringsten Eintrag geschehe, wenn ich hier im Interesse der Sache eine Reihe von Einzelheiten aufzähle, in denen theils Versehen zu berichtigen sind, theils Nachträge nöthig erscheinen, theils eine andere Deutung zulässig ist: einiges sind bloße Druckfehler.

§. 5 sind zwei verschiedene ags. Verba meltan mit einander vermengt, im ersten Beispiel das intransitive starke meltan (mealt) und im zweiten das causative schwache meltan (melte), während sie in §. 13 richtig unterschieden sind.

S. 3, Z. 15-17 haben alle drei Stellen das intransitive rinnan; das zweite Beispiel lautet im MS. hine manige on...vinnað (d. i. on hine) und das dritte

Beispiel ist zu übersetzen: warum soll ich mich abmühen'. Transitiv ist das Verbum in der Bedeutung pati, sufferre.

§. 11, c) vermag ich in keinem der Beispiele etwas Factitives zu erkennen. §. 15: vênan gehört unter §. 16, da hier me nur Dativ sein kann.

§. 16 awakien, fleonn, bilefenn, risenn sind einfach die ags. âvacian, fleón, bilîfan, rîsan und die angenommene Vermengung mit den Factitiven fand nicht statt. §. 17 (S. 18): bei recche fand keine Vermengung von rêcan (rôhte) mit reccan (rehte) statt, da schon im Angelsächsischen als Nebenform rêccan neben rêcan ganz wie sêccan neben sêcan und wie auch sonst öfter Consonantengemination nach langem Vocal sich geschrieben findet.

§. 24: durran ist nicht unter die Hilfsverba zu rechnen, sondern in allen angeführten Beispielen volles Begriffsverbum.

S. 50-51 ist der von Dietrich in H. Z. XI, 444 f. für das Angelsächsische nachgewiesene Gebrauch des Plural mit dem Singular des Verbums unerwähnt geblieben

§. 77 f. vermisst man die Erwähnung des Gebrauchs von tô mit unflectiertem Infinitiv im Angelsächsischen, wie er dem goth. du bindan entspricht und in meinem Sprachschatz II, 541 nachgewiesen ist. In der Endung -anne des flectierten Infinitivs (Gerundiums) soll nn bloß aus euphonischen Gründen für einfaches n stehen, indem bindanne dem Sanskritdativ bandhanûya entspreche. Allein die volleren Formen der altsächsischen Beichtformel, wo der flectierte Infinitiv im Genitiv auf -annias und im Dativ auf -anna endigt, führen auf eine andere Deutung: diese Endungen sind aus -andjas, -andja entstanden und Weiterbildungen vom Stamm des Participium præsentis; durch erweichenden Einfluß des j schliff sich nd ab in nn und das j selbst fiel wegen der leichteren Endung a zuerst im Dativ und dann später, wie die Heliandhandschriften zeigen, auch im Genitiv aus; einen ähnlichen Entwickelungsgang haben wir natürlich auch für die übrigen deutschen Sprachen anzunehmen.

S. 73: eglian gehört nicht hierher; denn nach den von Lye angeführten Stellen him eglede und gif men (homini) innan vyrmas eglian (vgl. auch Dan. 344) regierte eglian den Dativ, was auch der Grundbedeutung 'lästig sein' entspricht. §. 105: zu den hier aufgezählten Verbis kommt noch racian (Sprachschatz II, 362).

S. 83: wie tveónan wurde auch tveógan persönlich und unpersönlich gebraucht. §. 110-114 gehört nicht unter den Dativ, sondern unter den Instrumentalis, wie ja auch im Lateinischen bei Verbis mit dem Ablativ bei Formgleichheit dieses Casus mit dem Dativ Niemand sagt, sie regierten den Dativ. Ohnedies ist der angelsächsische Instrumentalis §. 116-117 nicht erschöpfend behandelt: vgl. Jos. Kress über den Gebrauch des Instrumentalis in der ags. Poesie, Marburg 1864.

§. 123, Z. 2: vielmehr et acc. (esum) von visie abhängig.

§. 150, b): die Stelle aus Adrian und Ritheus gehört nicht hierher; of be ist wohl verlesen für oppe (oder), da in Kemble's Ausgabe ohne weitere Bemerkung odde steht und dies auch dem Sinne der Frage weit angemessener erscheint. Ebenso ist daher diese Stelle auch S. 403, Z. 1-2 v. u. zu streichen. §. 168: nicht bloß sunne, sondern auch eorde und hell kommen im Angelsächsischen ebensowohl mit als ohne Artikel vor.

§. 235, Z. 2: lies ahtspêdriga.

§. 266 (S. 193): päs beim Comparativ bedeutet eigentlich in Folge davon, deshalb'.

§. 269 (S. 196) wird besser getrennt ân forlated geschrieben.

§. 270 blieb die Form tu und ihr Gebrauch unerwähnt.

§. 274 nicht wirklicher Dativ, sondern Instrumentalis.

§. 278: die Form hundred findet sich auch schon im Angelsächsischen, z. B. bei Älfrik und sonst.

§. 201, Z. 7: lies losad.

§. 280: ähnlich schon im Angelsächsischen, z. B. Ps. 11872, B. 2195, Sal. 13. §. 290: es hätten auch Fälle, wo fela selbst Genitiv, Dativ oder Instrumentalis ist, aufgezählt werden sollen (s. Sprachschatz).

§. 294: die Form hvan in dieser Bedeutung ist unbelegt; hvân habe ich nirgends aufgestellt, sondern nur hvôn; vgl. hvêne.

§. 299: ve als Majestätsplural findet sich schon Beov. 958, 1652.

§. 311: pec ist kein Dativ, sondern nur Accusativ; bid pec mête = mêted pec (Dietrich): also keine Vermengung von þe und pec; die Accusative me und pe sind einfach Abschwächung von mec und pec; ebensowenig ist bei den Accusativen us und eóv die Form des Dativs für den Accusativ eingetreten, sondern die vollere Form des Accusativs ist verkürzt und so der Accusativ dem Dativ gleich geworden.

§. 352, Z. 3: lies forgêmeleásige.

§. 365: üle, auch eale (Gen. 4) und ale (Ps. Th. 47") geschrieben.

S. 291, Z. 2: das Beispiel gehört wohl nicht hierher, sondern der Genitiv hängt direct von morgenleóht ab: das Morgenlicht des andern Tages.

§. 382 (oder §. 380) war die Verbindung anigê pinga, nænigê pinga mit aufzuführen.

§. 387: es fehlt hoêne beim Comparativ: um ein Weniges'.

S. 305, Z. 15 und §. 304: genôh ist nicht Adverbium, sondern ebenso gut wie fela, lyt, mycel (S. 500) und ähnliche wirklicher Accusativ.

S. 306, Z. 4 v. u. lies on îdel.

S. 307, Z. 10: lies leorningenyhtum âsundron,

S. 317, Z. 1-3: tô þam, tô päs u. s. w. sind getrennt zu schreiben. §. 396, 17-18 und §. 397, 21: purh, under, vid sind als Adverbia in meinem Sprachschatz belegt.

S. 320, Z 1 und S. 501: wohl eher Compositum min iu-magister; vgl. jedoch auch das fater êres mînes des Hildebrandsliedes.

§. 401 ebenso werden ags. hvär, þär (Sat. 326) und ellor mit dem localen Genitiv verbunden, der sich übrigens auch als partitiver Genitiv auffassen lässt. §. 410 ags. onforan steht Ps. 1133 adverbial in der Bedeutung 'vorn'. S. 370 unten lies mid eallê.

§. 435, II: purh c. dat. (inst.) ist besonders häufig in Älfriks Homilien. §. 439 gehört kaum hierher, und so noch manches andere, was unter den uneigentlichen Präpositionen aufgeführt ist.

§. 448: ebenso auch æror; gehende ist reines Adjectiv und nicht als Präposition zu fassen.

§. 450 til ist nicht adjectivische, sondern substantivische Präposition (vgl. nhd. Ziel); übrigens ist sie nicht erst aus dem Nordischen in das Angel. sächsische eingedrungen, sondern altes Eigenthum wenigstens des Northumbrischen, da sie schon in der Runeninschrift des Kreuzes von Ruthwell (ädele til renum) vorkommt.

§. 484, Z. 8-9 lies in gemonge (im Gemenge).

§. 489: auch in der Form ond; meist ist es in den Handschriften bloß durch das bekannte Zeichen ausgedrückt.

§. 511 es ist pär mit dem Conjunctiv (wofern, si) unerwähnt geblieben. Außerdem wird ohne Zweifel, wie es bei einem erst bahnbrechenden Werk, in welchem ein so weitumfassender Stoff zu sichten und zu bewältigen war, nicht anders zu erwarten ist, die vorliegende historische Satzlehre besonders hinsichtlich der älteren Sprachperioden noch manche Erweiterung und Verbesserung erfahren, wenn dem Verfasser Gelegenheit zur Bearbeitung einer zweiten Auflage wird vergönnt werden. Aber auch schon in der jetzigen ersten Gestalt hat sie Großes geleistet und verdient als würdiges Denkmal deutschen Forschergeistes und deutschen Fleißes unsern lebhaftesten Dank.

CASSEL, am 6. Januar 1866.

C. W. M. GREIN.

Proben eines Wörterbuches der österreichischen Volkssprache von H. Mareta. Zweiter Versuch. Sonderabdruck aus dem Jahresberichte des Gymnasiums zu den Schotten in Wien. Wien 1865. 8. 72 S. Commissionverlag von C. Gerold's Sohn.

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Schon im Jahresberichte des Schottengymnasiums von 1861 hatte d. Vf. Proben eines Wörterbuches der österreichischen Volkssprache mitgetheilt. Damals berücksichtigte er jedoch nur die lebende Volkssprache, deren Erscheinungen er aus der ältern Sprache zu erklären bemüht war. Seitdem gelangte er zur Einsicht: daß auf diesem Wege eine Arbeit von wirklich wissenschaftlichem Werthe nicht zu Stande kommen könne. Es stellte sich als unerlässlich heraus, die ganze Entwickelung der österreichischen Sprache vom 13. Jhd. bis auf die Gegenwart, soweit dieses durch die vorhandenen Quellen ermöglicht wird, nachzuweisen." Er fieng daher an, „die gesammte österreichische Litteratur, besonders aus dem 14., 15., 16., 17. Jhd., auszuziehen, wobei ihn Schüler unterstützten, so daß er bereits eine Sammlung von 100.000 Zetteln angelegt hat. In Bezug auf vorliegende Veröffentlichung sagt der Verf.: , es handelte sich zunächst darum, die Berechtigung meiner Arbeit neben dem großartigen Werke Schmellers nachzuweisen. Deshalb wählte ich für diese Proben die Buchstaben R und S, weil diese von Schmeller am ausführlichsten behandelt sind, und bearbeitete hauptsächlich solche Artikel, die bei Schmeller ganz fehlen oder für die ich wesentliche Ergänzungen oder wenigstens Erweiterungen zu Schmeller habe." Umfangreichere Artikel sind ganz weggeblieben, da nur einige wenige derselben fast den ganzen zu Gebote stehenden Raum ausgefüllt hätten. „Die Anordnung der Artikel ist die von Schmeller eingeführte," da M. eine andere für unmöglich hält.

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Vor allen Dingen haben wir uns zu freuen, daß ein Mann von dem Fleiße und der Ausdauer M.'s entschlossen ist, an ein Werk Hand anzulegen, wie das hier beabsichtigte, der nach jahrelangem fleißigen und erfolgreichen Sammeln, das wir schon aus dem Gegenwärtigen würdigen lernen, die Arbeit nicht abschließt, sondern mit Ernst darauf ausgeht, etwas von Grund aus Erschöpfendes, soweit es möglich ist, zu Stande zu bringen. Wir können uns bei diesem „zweiten Versuch" ferner nur in hohem Grade über den Fortschritt freuen, den derselbe in Vergleich zu dem ersten beurkundet, indem er Zeugniss gibt von der fleißigen Benützung älterer Schriftstücke. Das Quellenverzeichniss, das beigegeben ist, gibt nur die Titel derjenigen Schriften, die ausgezogen und in den Artikeln der vorliegenden 72 Seiten starken Proben aus R und S citiert sind, und umfasst üher 6 Seiten, was allein schon auf den Umfang der unter

nommenen Arbeit schließen lässt. Ich möchte mir zu demselben, da viele Schriften angeführt sind, die außer Österreich, namentlich in Baiern gedruckt sind, deren Berechtigung unter österreichischen Schriften ich zu prüfen nicht in der Lage bin, nur die Frage erlauben, ob der Herr Verf. sich über das Gebiet der Mundart, die er lexikalisch darstellen will, klar ist, d. h. ob er sich bestimmte Grenzen gesteckt hat. Zu dieser Frage berechtigt uns die Aufnahme von Kobells ober bairischen Liedern und dessen Gedichten in oberbairischer Mundart. Die natürlichen Grenzen der österreichischen Mundart fallen allerdings mit den politischen nicht zusammen oder besser die Ostlechmundart umschließt die oberbairische ebenso wie die von Tirol (ohne Vorarlberg), Steiermark und dem Erzherzogthum Österreich, ja die Sprache unserer Residenzstadt steht der von München vielleicht näher als der Sprache des Landvolkes ob der Enns. Wenn daher Mareta ein Wörterbuch der gesammten markomannischen oder österreichisch bairischen Mundart vor hat, so ist dagegen nichts einzuwenden, ja es wäre dies vom jetzigen Standpunkte der Wissenschaft aus viel eher zu rechtfertigen als Schmellers Vorgehn, bei dessen unvergleichlichem Werke wir das Einzige beklagen möchten, daß er die zufällig innerhalb der politischen Grenze Baierns begriffenen Mundarten, die er zwar als den oberrheinischen, den westlechischen und den ostlechischen Dialekt sehr gut zu unterscheiden weiß, zusammengenommen hat. Haben wir ihm hier wohl auch wieder, eben bei dem Hinübergreifen in alemannisches und mitteldeutsches Gebiet, manchen bedeutenden Fingerzeig zu danken, so erscheinen doch die beiden letzteren Mundarten in seinem Werke wie ein fremdes, nicht hineingehöriges Element, das von einem andern Centrum aus betrachtet werden muß und dann erst richtig aufgefaßt werden kann. Hat, wie gesagt, Mareta ein Wörterbuch der österreichischbairischen Mundart vor, dann müßten die benutzten Quellen in viel gröBerem Umfange die bairische Literatur berücksichtigen, er müßte auch wohl bei einer so groß gestellten Aufgabe über das 13. Jhd. zurückgehen; die bairischösterreichische Mundart fängt schon früher an, sich von den andern alten Mundarten zu unterscheiden. Dies scheint aber seine Absicht nicht, er beabsichtigt ein Wörterbuch der österreichischen Volkssprache als einer Ergänzung zu Schmellers bairischem Wörterbuch, wie sich aus dem Titel und der Vorerinnerung ergibt; dann ist die Aufnahme der Schriften Kobells, so wie aller nichtösterreichischen Schriftstücke auszuscheiden, und wären als die Grenzen, die sich das Wörterbuch stellt, demnach die politischen Grenzen Österreichs anzugeben, mit ausdrücklicher Ausnahme der alemannischen und mitteldeutschen Sprachinseln der Monarchie. Diesem Umkreise sind auch der Mehrzahl nach gegenwärtige Proben entnommen. Wenn wir hierin noch etwas wünschen möchten, so wäre es eine Einschränkung der modernen Belegstellen, die sich oft bei solchen Arbeiten anhäufen, ohne zur Charakterisierung der Wörter viel beizutragen; hier nehmen sie neben den Stellen älterer Schriftstücke einen unverhältnissmäßig großen Raum ein *). Ein noch eingehenderes Stu

*) Denselben Eindruck machen die Proben auch auf den Recensenten der „Wochenschrift", der sich noch viel stärker ausdrückt: „nur éines kömmt uns hier bedenklich vor die allzugroße Berücksichtigung, welche die sogenannten im Dialekt geschriebenen Volksschriften wie Hans Jörgel, Eipeldauerbriefe etc.. gefunden haben. Weit entfernt sie ausschließen zu wollen, glauben wir doch, daß sie erst in sehr später Linie Berücksichtigung verdienen. Sie sind im Großen und Ganzen eine sehr unlautere Quelle; zudem gibt die zu große Berücksichtigung, welche sie in unserm Versuche gefunden, diesem das einseitige Aussehen eines Idiotikons des Wiener Jargons."

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