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den Chroniken, unter welchen Albericus Trium fontium eine wichtige Stelle einnimmt; der sechste behandelt lateinische Dichtungen über Karl, die in Frankreich entstanden sind: ich weiß nicht aus welchem Grunde der Verfasser hier den Metellus von Tegernsee aufführt. Der siebente spricht von localen Traditionen, der achte von dramatischen Darstellungen, der letzte endlich von modernen Versuchen, die Karlssage in Frankreich dichterisch zu behandeln.

Von besonderem Interesse für uns sind die drei folgenden Capitel, welche die Sage in den germanischen Ländern verfolgen. Zuerst in Deutschland (S. 118-134), wo die älteste Dichtung der ältesten französischen entspricht: Konrads Roland, den G. Paris für älter zu halten geneigt ist als W. Grimm annahm und um die Mitte des 12. Jahrhunderts in Baiern oder Schwaben verfasst glaubt (letzteres auf Grund von Gödekes Mittelalter S. 683). Die zu bestimmteren Daten gelangende Untersuchung der letzten Jahre, wonach das Gedicht noch in die Lebenszeit Heinrichs des Stolzen, also vor 1139, fällt (vgl. Schade, monumentorum theotiscorum decas. Vimariæ 1860), scheint dem Verfasser unbekannt geblieben zu sein. Was des Strickers Namen betrifft, so habe ich meine früher ausgesprochene und auch von Paris angenommene Meinung, es sei ein angenommener dichterischer, inzwischen aufgegeben. Seine außer Konrad benutzten Quellen glaubt der Verfasser nicht als direct französische bezeichnen zu müßen (S. 123). Die Übereinstimmung des Strickers mit der Weihenstephaner Chronik in Bezug auf Karls Jugend erklärt Paris (S. 126, vgl. auch S. 225. 502) mit W. Grimm durch eine von beiden gemeinsam benutzte Quelle; und darin stimme ich ihm bei gegen meine frühere auf Wackernagels Behauptung beruhende Ansicht. Da ich nun in einem wie es scheint Paris nicht bekannt gewordenen Nachtrage zum Karlmeinet (in Pfeiffers Germania 6, 28-43) den Beweis geliefert habe, daß der Stricker in einer andern Parthie seines Gedichtes nach französischer Quelle gearbeitet hat, so wird die größte Wahrscheinlichkeit die Ansicht haben, die auch hier ihn französische Quellen benutzen lässt, es müßte denn nachgewiesen werden können, daß der Stricker ein deutsches Gedicht in dem Maße sclavisch abschrieb, wie es bei der Annahme einer gemeinsamen Quelle für ihn und die Chronik nothwendig wäre. Zu den Bearbeitungen des Guillaume au court nez ist die vorwolframische nur in Bruchstücken erhaltene niederrheinische nachzutragen, die den treuen Anschluß an das französische Original beim ersten Blicke zeigt (vgl. Roth, Denkmähler der teütschen Sprache, München 1840, S. 79-96). Das sechste Capitel betrachtet die niederländische Karlssage (S. 135-146), deren Abhängigkeit von der altfranzösischen Poesie der Verfasser mit Recht gegen den Patriotismus der Niederländer behauptet. In Hinsicht auf den niederländischen Meinet, der nur in der großen Compilation des nrh. Dichters erhalten ist, meint G. Paris, meine Annahme, derselbe gehöre noch dem 12. Jahrhundert an, setze ihn wohl zu frühe an; er gehöre erst etwa der Mitte des folgenden. Wäre das französische Original der niederländischen Dichtung bekannt, so würde dies entscheiden: da es aber verloren ist, so kann nur die Beschaffenheit des erhaltenen maßgebend sein. Nun weist aber, wie ich an einigen Beispielen gezeigt habe (S. 252), der erhaltene Text auf stellenweise verwischte Assonanzen hin, mithin auf eine Zeit, da noch die Assonanz neben dem genauen Reime galt, d. h. auf das 12. Jahrhundert. Diese Erwägung und nicht die bei Albericus vorkommende Beziehung, die sich, wie ich gern einräume, auf ein französisches Gedicht bezieht, war

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der Grund meiner Zeitbestimmung. Den Fragmenten des niederl. Garin ist beizufügen das von C. Hofmann in den Sitzungsberichten der Münchener Akademie (1861, II, S. 59-74) veröffentlichte, welches zu derselben Handschrift wie die Gießner gehörte. Das siebente Capitel führt nach dem skandinavischen Norden, dessen hierher gehörige Denkmäler auf französischen zum Theil verlorenen Quellen beruhen. Nicht minder verrathen die altenglischen Gedichte, von denen das achte Capitel handelt, den französischen Ursprung deutlich. Wichtiger als dieses sind die beiden folgenden, die die Karlssage in Italien und Spanien betrachten. Namentlich bedeutsam ist die italienische: der Verfasser zergliedert die in den drei vielfach besprochenen Handschriften enthaltenen Gedichte, die theils nur von italienischen Schreibern herrührende Umschreibungen aus dem Französischen, theils selbständige Dichtungen in einem mit Italianismen stark gemischten Französisch sind. Sodann sehr eingehend die Reali di Francia und ihre Quellen, so wie endlich die modernen italienischen Dichtungen bis auf den rasenden Roland herab. Beachtenswerth ist, was der Verfasser über die Existenz einer eigenthümlich tendenziös gefärbten italienischen Epopee sagt. Übersehen ist das italienische Gedicht del re Fierabraccia, das aus 13 Gesängen in Ottave rime besteht, und von welchem Paul Heyse (Romanische Inedita S. 131-158) Fragmente hat drucken lassen. Die Handschrift, dem 15. Jahrhundert angehörend, befindet sich auf der Bibliotheca Riccardiana.

Nachdem so im ersten Buche die Quellen kritisch gesichtet sind, gibt das zweite (S. 219-429) die sagenhaften Berichte selbst; dem Lebensgange Karls folgend, anhebend mit den Sagen über seine Ahnen, und schließend mit dem Tode des Kaisers. Die Berichte über Karls Jugend und seinen Aufenthalt in Spanien gibt der Verfasser vollständiger als ich in meinem Buche über Karlmeinet, wo mir manches, wie die Cronica general de España, nicht zugänglich war: die von mir übersehene Venezianer Handschrift konnte auch Paris leider nur nach den von Keller gegebenen Rubriken analysieren. Den Bericht des Strickers betrahctet der Verfasser als auf mündlicher verdunkelter deutscher Überlieferung beruhend. Zunächst folgen die Kriege mit den Sarazenen, in Italien, in Spanien, namentlich die über die Roncevalschlacht, die Kriege gegen die Sachsen etc. Bei der Bestrafung des Genelun hätte die abweichende Erzählung der jüngern Texte des Rolandsliedes (B und C) und des diesen fol. genden Strickers von seiner Gefangennehmung durch Otto erwähnt werden sollen (vgl. Germania 6, 29-43). Das fünfte Capitel enthält Karls Kämpfe mit den Vasallen: ein besonders reicher Stoff. S. 319 richtet sich der Verfasser gegen die bisher bei Deutschen und Niederländern geltende Ansicht, daß die Sage von Karl und Elegast eine deutsche sei und daß das Gedicht auf keiner französischen Quelle beruhe. Dankenswerth ist hier zunächst der Nachweis, daß das französische Gedicht von Jehan de Lason (noch ungedruckt) in Basin eine Persönlichkeit darbietet, die sich mit dem Elegast des niederländischen Gedichtes deckt. Demnach kann, da Albericus an der bekannten Stelle keinen Namen nennt und da derselbe, wie Paris mit Recht (gegen mich und andere) behauptet, sich sonst immer auf französische Dichtungen bezieht, wohl kein Zweifel walten, daß er auch bei dieser Erwähnung eine französische Überlieferung im Auge hat. Aber damit ist noch nicht bewiesen, daß das uns erhaltene niederländische Gedicht auf französischer Quelle berube. Zwar das sonstige Verhältniss der niederländischen Poesie zur altfranzösischen scheint darauf zu führen. Indessen widerstrebt der abweichende Name des Helden: Elegast im niederländischen, Basin

im französischen Gedichte. Paris meint, es sei der französische Name vom niederländischen Bearbeiter durch den eines sprichwörtlich bekannten Meisterdiebes ersetzt worden (S. 142); aber ich wüsste nicht, daß dieser Fall sonst durch Beispiele zu belegen wäre. Elegast ist ein mythischer Name: Karl erscheint hier wie auch sonst in Verbindung mit mythischen Gestalten. Nun ist ein bekannter Zug der Sagenentwickelung, daß an Stelle der mythischen Namen historische treten. Die französischen Chansons de gestes zeigen überhaupt eine Abneigung gegen das mythische Element der Karlssage; mehrere mythische Züge haben sich nur in Deutschland erhalten. Sonach scheint mir nicht zweifelhaft, daß der Name Elegast in dieser Sage der ursprüngliche, Basin aber der substituierte ist. Den deutlichsten Beweis, daß die Sage von Elegast in Deutschland heimisch war, liefert eine mitteldeutsche Bearbeitung, welche dem Verfasser wohl noch nicht bekannt sein konnte. In der Germania 9, 323-337 hat F. Bech Mittheilungen über dieselbe aus einer Zeitzer Handschrift gemacht. Der Inhalt weicht von dem niederländischen Gedichte so stark ab, daß eine Entlehnung aus demselben nicht angenommen werden kann. Auch hier heißt der Dieb Elegast: wäre nun auch hier eine französische Quelle anzunehmen, so müßte man sich wundern, daß auch dieser deutsche Dichter auf den Gedanken kam, den Basin durch Elegast zu ersetzen. Ich kann also nicht umhin, an der bisherigen Ansicht festzuhalten. Bemerken will ich noch, daß Jonckbloets Ausgabe des niederländischen Gedichtes (1859) nirgend erwähnt ist. Das sechste Capitel behandelt den Zug nach dem Orient; das siebente gibt interessante Details über die Berichte der poetischen Quellen von Karls Äußerem; das achte zergliedert die Sagen von Karls Frauen und Geliebten, das neunte die von seinen Kindern, das zehnte von seinen Brüdern und Schwestern, das eilfte von den zwölf Pairs, das zwölfte von seinen fürstlichen Zeitgenossen, das letzte von Karls Alter und Tode.

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Das dritte Buch 'Wahrheit und Dichtung (S. 431-464) betrachtet in einem einleitenden Capitel das mythische Element der Karlssage, welches nicht bedeutend ist und sich auf einige in der deutschen Sage stärker hervortretende Züge beschränkt; leider findet der Verfasser hier gerechte Ursache, die Phantastereien eines deutschen Gelehrten, der Karl alles Ernstes als verdunkelte Gottheit betrachtet, zu persiflieren. Die historische Grundlage ist noch in der Dichtung zu erkennen, wenn auch natürlich ein historischer Werth den Dichtungen nicht beiwohnt. Der Verfasser geht den geschichtlichen zu Grunde liegenden Daten nach und zeigt, daß, wenn auch die Poesie in idealem Sinne das was der Kaiser theils wirklich vollendet, theils nur erstrebt hatte, ausführt, sie sich doch im Princip in Einklang mit der Auffassung der Geschichte befindet.

Dem Verfasser haben zahlreiche ungedruckte Quellen in den Schätzen der kaiserlichen Bibliothek zu Paris zu Gebote gestanden. Die Benutzung derselben verleiht dem Buche einen erhöhten Werth. Aber auch die gedruckte Litteratur ist beinahe erschöpfend benutzt; dem ganzen Werke merkt man die ernste und fleißige Forschung auf jeder Seite an. So schließen wir mit unserem Danke für die schöne Leistung, die auch für die deutschen Gelehrten eine Wichtigkeit hat und daher mit Fug in einer den germanistischen Studien gewidmeten Zeitschrift besprochen werden durfte.

ROSTOCK, im December.

KARL BARTSCH.

Die Magdeburger Fragen herausgegeben von Dr. J. Fr. Behrend. Berlin, Verlag von F. Guttentag (Guttentag und Vahlen). 1865. 8. (L, 300 SS). Das Magdeburger Recht und sein Schicksal liefert den Stoff zu ebenso anziehenden Untersuchungen als lehrreichen Ausführungen. Es wäre daher sehr wünschenswerth, daß der Gegenstand bald seinen Bearbeiter fände, nachdem die Eröffnung bisher unbekannter Quellen und die bessere Fassung bereits vorhandener das Unternehmen ermöglicht haben. Verschiedene Kräfte waren in den letzten Jahren gleichzeitig in dieser Richtung thätig; Wasserschleben und Stobbe haben eine Reihe von Urtheilsammlungen veröffentlicht, Bischoff verdanken wir die genaue Kunde von Sammelwerken, welche in einzelnen von ihm beschriebenen Handschriften enthalten sind. Laband hat im Jahre 1863 das 'MagdeburgBreslauer systematische Schöffenrecht' kritisch herausgegeben und damit zugleich eine neue Ausgabe der Kulm unnöthig gemacht. Zur selben Zeit endlich, da Steffenhagen in einer Abhandlung eine neue Ausgabe der 1603 zuletzt gedruckten 'IX Bücher Magdeburger Rechtes oder der Distinctionen des Thorner Stadtschreibers Walther Eckhardi von Bunzlau' verspricht, erschien die oben genannte treffliche Ausgabe des Buches der Magdeburger Fragen.

Unter diesem Namen begreift man ein Werk, worin wirkliche auf Anfragen gesprochene Urtheile und Rechtssätze, welche in diese Form gebracht wurden, nach einem zu Grunde gelegten Systeme sich zusammengestellt finden. Zu Stande kam das Werk nicht vor dem Jahre 1386 und nicht nach dem Jahre 1402, da in diesem Jahre das Buch des Thorner Stadtschreibers vollendet wurde und darin unser Werk bereits benützt ist. Wie Behrend evident nachweist, hat der Autor der Magdeburger Fragen seinen Stoff nicht zu Magdeburg selbst an der Quelle der Rechtsprechung gesammelt, sondern bereits vorhandenen Sammlungen und zwar mit Ausnahme von nur fünf Stellen drei namhaft gemachten Werken, worunter auch der Kulm sich befindet, entnommen. Die Zuthat des Verfassers beschränkte sich auf die systematische Anordnung (vgl. hierüber p. XLI ff.), die indeß nicht ohne Verdienst war, wie der Erfolg des Buches, die zahlreiche handschriftliche Vervielfältigung darthut. Über die Persönlichkeit des Verfassers ist nichts bekannt; gelebt und geschrieben hat er nach alter Überlieferung in Preußen, was auch Behrend annimmt, da lauter preußische Compilationen dem Werke zu Grunde liegen.

Für die Ausgabe hat Behrend nicht weniger als ein und zwanzig Texte benützt. Von diesen gehören acht dem Buche der Magdeburger Fragen selbst an, während der andere Theil andere Sammlungen magdeburgischen Rechtes enthält, welche letztere von dem Herausgeber nach Ort und Zeit der Entstehung auf das Eingehendste untersucht wurden, und deren wechselseitiges Verhältniss in Tabellen veranschaulicht wird, p. VII-XXX. Als Grundtext ist eine Handschrift der Leipziger Stadtrathsbibliothek gewählt. Abweichungen von ihrem Wortlaut hat sich der Herausgeber nur da erlaubt, wo sie ganz unbedenklich erschienen; überdieß sind sie durch cursive Schrift angedeutet. Für Varianten wurden fünf weitere Handschriften besonders benützt, die übrigen dagegen nur ausnahmsweise herangezogen. Vor jeder Distinction verweist die Ausgabe

auf die entsprechenden Stellen der Parallelsammlungen.

Um den Anforderungen, welche gestellt werden könnten, in jeglicher Beziehung zu entsprechen, hat Behrend außerdem drei Beilagen hinzugefügt. Die erste bietet Proben der lateinischen Übersetzung der Magdeburger Fragen, welche sich in einer Handschrift der Danziger Stadtbibliothek befindet, und

worüber p. XLVIII, 6 zu vergleichen ist. Die andere gibt diejenigen abweichenden Redactionen von vier und sechzig Urtheilen in sechs andern Sammlungen, deren Mittheilung in den Noten aus Mangel an Raum unmöglich war. Mehrere liegen in zweifach, eines sogar in dreifach verschiedener Fassung vor. Die dritte Beilage endlich enthält diejenigen Schöffenurtheile aus einer Parallelsammlung von einer am Ende des vierzehnten Jahrhunderts wahrscheinlich zu Krakau entstandenen Sammlung (Dr. p. XIII ff.), welche sich weder in letzterer noch im Buche der Magdeburger Fragen finden.

Den Schluß bildet ein durch Vollständigkeit ausgezeichnetes Glossar, ein Register der Eigennamen und ein Verzeichniss der Kalenderbestimmungen in der Reduction auf unsere Datierungsweise. Das Buch der Magdeburger Fragen tritt in Folge dieser Ausgabe in die Reihe der bestedierten Rechtbücher ein; wer aus der Quelle künftig schöpft, wird dankbar des Urhebers der einladenden und bequemen Fassung gedenken.

WIEN.

SIEGEL.

Koch, C. Friedr., Die Satzlehre der englischen Sprache. (A. u. d. T.: Historische Grammatik der englischen Sprache. Bd. II). Cassel und Göttingen, G. H. Wigand, 1865. XXIV und 521 SS. 8.

Wie der erste Band dieser historischen Grammatik der englischen Sprache, der im Jahr 1863 bei Böhlau in Weimar erschien, die historische Entwickelung der Laut- und Flexionslehre darstellte, so sind in dem jetzt vorliegenden zweiten Bande in gleicher Weise die syntaktischen Formen nach streng historischer Methode behandelt, und durch diesen zweiten Band hat der Verf. seinem verdienstvollen Werke die Krone aufgesetzt. Während Mätzner in seiner nunmehr gleichfalls vollendeten trefflichen Lehre von der englischen Wort- und Satzfügung vom Neuenglischen ausgeht, dieses nach den erst durch Abstraction gewonnenen logischen Verhältnissen ordnet und an die syntaktischen Formen, die sich im Neuenglischen befestigt haben, in rückwärtsschreitender Ordnung die entsprechenden altenglischen, halbsächsischen und angelsächsischen anschließt, legt Koch das wirklich Vorliegende, das Wort und den Satz nach Begriff und Form, die grammatischen Begriffe und Formen zu Grunde, und indem er von den ältesten Formen, wie sie im Angelsächsischen vorliegen, ausgeht und deren Weiterbildung unter Zutritt und Einfluß des Romanischen durch die verschiedenen Übergangsperioden hindurch bis zum Neuenglischen streng historisch nachweist, gibt er uns ein klares und anschauliches Bild von der allmälichen Entwickelung des Satzes und seiner Formen und lässt uns zugleich die Gesetze erkennen, nach denen dieselbe erfolgt ist. Die Bedeutung bleibt oft, aber oft wird das Wort auf entsprechende Gebiete übertragen; oft ändert sich auch die Bedeutung und damit die Rection; verschiedene Wörter von verschiedener Bedeutung gelangen auf mannigfachen Wegen zu gleicher Bedeutung und stehen dann sich gegenseitig beschränkend neben einander oder das eine verdrängt das andere. Die Formen bleiben selten dieselben; wenn sie schwinden, so werden sie gewöhnlich in sehr verschiedener Weise ersetzt; eine Form spaltet sich und die Spaltungen theilen sich in den Besitz der Einheit; verschiedene Formen fließen in eine zusammen, so daß diese mehrfache Bedeutung hat und bei scheinbar gleicher Bedeutung verschiedene Rection; die alten ursprünglichen Formen reichen für die fortschreitende geistige Entwickelung nicht aus und neue entwickeln sich im Geiste der Sprache, oder alte, in denen sich eine bestimmte Bedeutung entwickelt hat, werden in freierer Form wieder anders verwendet.

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