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Abhandlungen

der

Schlesischen Gesellschaft

für vaterländische Cultur.

Philosophisch-historische Abtheilung.

1867.

A. Aus den Sitzungen der archäologischen Section:

Alwin Schultz, Einige Schatzverzeichnisse der Breslauer Kirchen.

B. Aus den Sitzungen der historisehen Section:

C. Grünhagen, Die Anfänge der Pfarrkirchen zu Maria-Magdalena und Flisabet in Breslau.

C. E. Schück, Friedrich Wilhelm III. und seine Räthe für die innere Gesetzgebung Preussens 1797-1807.

Breslau 1867.

Bei Josef Max und Komp.

A. Aus den Sitzungen der archäologischen Section.

Einige Schatzverzeichnisse der Breslauer Kirchen

herausgegeben von

Dr. Alwin Schultz,

Privatdocenten an der Universität.

Vorgetragen in der Sitzung am 3. Juni 1867.

Die Wichtigkeit der mittelalterlichen Kircheninventare ist von den hervorragendsten Archäologen Deutschlands (Dr. Gustav Heider, Dr. Franz Bock), Frankreichs und Englands anerkannt und so oft motivirt worden, dass es überflüssig erscheint, dieselbe nochmals. auseinanderzusetzen, zumal die nachfolgenden Urkunden, durch einige Anmerkungen selbst dem minder eingeweihten Kenner der mittelalterlichen Archäologie verständlich gemacht, ihren Werth selbst leicht erkennen lassen. Ich wende mich daher sogleich zur Besprechung der Handschriften.

Das älteste Document ist das Inventar der in der Maria-Magdalenen-Kirche gelegenen Goldschmiedskapelle (Stadt Arch.Rep. Klos. FF. 46"), auf ein Pergamentquartblatt um die Mitte des 15. Jahrhunderts geschrieben, als der neu ernannte Altarist Hieronymus Schloche seine Functionen antrat. Aus einem Registrum Censuum Altaristarum Edis diue Marie Magdalene (Rep. Klos. FF. 46. 999999), das gegen 1536 aufgesetzt ist, sind dann gleichfalls einige die Maria-Magdalenenkirche betreffende Notizen entnommen.

Am umfangreichsten ist das Inventar der Elisabeth-Kirche, das, bisher unbekannt und deshalb im Cataloge des Stadt-Archivs nicht verzeichnet, von mir in einem als Liber derelictorum1) bezeichneten

1) Dies Buch handelt übrigens nicht von Vormundschaftssachen, wie der Catalog angiebt, sondern enthält Instructionen für die 1502-1509 zu den Fürstentagen und an die Höfe geschickten städtischen Vertreter.

Stadtbuche (Nr. 954) eingelegt gefunden wurde. Es ist am 19. Juni 1483 durch den Notar Peter Hanolt ausgesetzt worden, als nach dem Tode des Matthaeus Moreyssen1) der neu gewählte Sacristan Nicolaus Hayner sein Amt antrat und demselben die Gegenstände, deren Bewahrung ihm oblag, übergeben wurden. Deshalb sind auch in diesem Register bei Weitem nicht alle der Kirche gehörenden Kleinodien aufgeführt, da wahrscheinlich die kostbareren Reliquiarien etc. von dem Pfarrer selbst oder den Capellänen und Altaristen unter Verschluss gehalten wurden. Die Handschrift, klein Folio, besteht aus 6 zusammengehefteten Papierbogen (12 Folien); ein siebenter dient als Umschlag. Bei der Abfassung wurde darauf Bedacht genommen, dass Nachträge eingeschaltet werden konnten; es sind deshalb zwischen den einzelnen Posten kleinere, zwichen den Rubriken grössere Lücken freigelassen, in welche dann die Nachträge, die durch blässere Tinte und nachlässigere Handschrift von der sehr schön geschriebenen Originalhandschrift sich leicht unterscheiden lassen, eingefügt wurden2). Dieselben reichen bis 1498 und sind seit 1488 durch den Sacristan Laurentius Mass († 1498 Aug. 6. Luchs, Denkmäler der Elisabethkirche Nr. 165) geschrieben. Das Conept zu einem neuen Inventar, 1484-1490 geschrieben und auf einem gefalteten Foliobogen, von dem aber nur zwei Seiten beschrieben sind, aufgesetzt, liegt in dem Manuscript selbst; ich habe einige der Varianten in den Anmerkungen mitgetheilt. Die Menge der liturgischen Gewänder erklärt sich daraus, dass noch 1512 die Kirche 47 Altäre, einen Pfarrer, einen Prediger, 6 Capelläne, und 122 Altaristen hatte. (Sthenus, descriptio Wratislaviae ed. Kunisch p. 24.) Interessant ist dies Verzeichniss noch wegen der Angabe der Donatoren. Wir sehen daraus, dass nicht nur die patricischen Geschlechter, sondern auch die geringeren Bürger freigebig die Kirche mit Geschenken bedachten. - Ein zweites Inventar (Stadt-Arch. Rep. Rophan 41. I. 8.), um 1518 verfasst, giebt das Verzeichniss der Kleinodien der Krappeschen Kapelle; ein drittes, 1536 – 1544 geschrieben (ibid. — Rep. Klos. FF. 46. 999999) zählt das Eigenthum der Altaristen der Elisabethkirche auf.

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Es folgt dann das 1521 aufgesetzte Inventar der Bernhardinkirche und das 1526 geschriebene Verzeichniss der Cleinodien und Mobilien des Jacobs- (jetzigen Vincenz-) Klosters, (beide im Stadt-Arch. Rep. Klos. BB. 30).

Endlich sind einige Register zu erwähnen, die 1529, als der Rath die Kleinodien der Kirchen einzog, aufgenommen wurden. Es sind die Inventare der Corpus-Christi-Kirche (Rep. Klos. FF.

an.

1) Moreisen tritt 1474 feria secunda ante Clementis pape (Nov. 21.) sein Amt (Liber excessuum Stadt-Arch.)

2) Diese Nachträge sind durch kleinere Schrift in dem Texte bezeichnet.

46), der alten Vincenz-Kirche (ibid. FF. 46), der NicolaiKirche (ibid. FF. 46), Sand-Kirche (FF. 46m, n) und Mauritius-Kirche (FF. 64°). Man hat übrigens schon 1525 aus dem Adalberts-Kloster die Kleinodien eingefordert, wie aus dem Briefwechsel sich ergiebt, den die Dominikaner wegen Rückgabe derselben im 17. Jahrhundert mit dem Kaiser unterhielten. In einem Schreiben des Kaisers Matthias d. d. Breslau 1611 Oct. 13. (Rep. Klos. FFF 1080) wird ausdrücklich gesagt, dass ,,die Monstranzen, Messgewandt vnd andere Cleinodien auf das hiesige Breslische Rathhauss in geworsamb genomben worden sein sollen". Von einem Raub jedoch, den der Breslauer Rath an den Kirchen verübt habe, wie Knoblich (Gesch. der St. Corporis-Christi-Pfarrei p. 22) meint, kann durchaus nicht die Rede sein. Der Rath zog die Kirchenschätze vielmehr mit Bewilligung des römischen Königs und des Breslauer Bischofs ein um mit dem Erlöse die Kosten der Befestigung der Dominsel, welche bei der drohenden Türkengefahr geboten erschien, zu bestreiten. Ja der König selbst ermahnte die Nonnen des CatharinenStiftes 1533, ihre Kostbarkeiten unverzüglich auszuliefern. Ich theile dies interessante Schriftstück, dessen Original im hiesigen StadtArchiv (Rep. Klos. EEE. 417) bewahrt wird und das alle jene gegen den Rath gerichteten Verdächtigungen auf das Bündigste widerlegt, hier mit:

Ferdinand von gottes genaden Römischer

auch zu Hungarn Behaim etc. kunig.

Ersamen geistlichen lieben andechtigen. Wiewol wir Euch . hieuor auf die Verainigung vnnd Vergleichung. so der Erwirdig vnnser Furst. Jacob Bischoff Zu Bresslaw. vnnd die Ersamen vnnser lieb andechtig. in daz Capitl des Thumbstiffts daselbst. mit den Ersamen vnnsern getrewen lieben. u. Rathmannen Vnnser Stat Preszlaw. von wegen der Kirchenn Clainatter von Silber. vnnd goldt. so bey den Vier Closstern. Nemlich bei Euch. Vnnserer lieben Frawen. Sanndt Vicennczen vnnd Sanndt Clarn. ligen. vnnd vorhannden sein. gemacht vnnd gethon. Nemlich daz die ermellten Clainatter. Zu gebew . vnnd beuesstigung der Insell des Thumbstiffts eruolgen. vnnd geraicht werden sollen. Darein wir dann vnnser genedigste bewilligung geben. geschriben vnnd beuolhen haben. die vermeltn Clainatter. Von gold vnnd Silber. Zu angeregter notdurfft Zugeben. Vnnd Zcuberantwurten. So werden wir doch von gedachtem Bischoff. vnnd denen von Presslaw bericht. dass solchem vnnserm Schreiben vnd beuelh nach. Kain volcziehung beschehen sey. mit Irem Vnder. thenigen anlanngn vnnd Bit. bey Euch einsehung Zehaben. Daz Vorausgangnem vnnserm beuelch. vnnd schreiben in bedennkhen daz solch clainatter. Zu vnuermeidlicher notdurfft angelegt werden. Volg gethon werde. Dieweil wir dann in bestimbte vergleichung wie

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