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ausstrückhlich instruirt und befelihet worden vor allen mit der Cron Spanien Ministri auss allen vertraulich zu communiciren Und dero Interesse nicht weniger als die Unsrige behaubten zu helffen. Und damit Unser gesandter vollstendige Wissenschafft haben möge wohin Unsere Intentiones wegen Unseres Und des Reichs Interesse bey bevorstehend Friedenshandlung abziehlen. So wird er hiebey in abschrüfft empfangen, was wir Unsern dahin gevollmächtigten Bottschaffter mitzugeben gemeint seint. Worauss er zuvorderist mit dem Spani. hoff zu communiciren hat, wass wir denenselben wegen Auffhebung der sonsten in ertheillung der passporten Und erstattung der ceremonial Visiten Und revisiten, nach den besorgendem difficulteten (da Unter anderen die mediatores die erste Visiten Vor and. kay. Undt königl. Gesandten behaubten, die französs. auch vor andern Gesandten die erste revisiten immediate nach denen Unsrigen praetendiren wollen, der churfürstl. Und anderer praetensionen zu geschweigen) vorgeschlagen haben, nicht zweiflende, die Cron Spanien sich solches neben Unss gefallen lassen werde. Unserm Gesandten bleibet auch nicht verhalten, dass Uns zwar so wohl Ihre Pabstl. heyl. alss die republic zu Venedig ihre mediation bey der könfftigen friedenshandlung angetragen, Unss auch wohl erinnerlich, dass dieselbe bey vorigen tractaten zuegelassen worden. Weilen aber die andern allyrte von dem päbstl. hoff die meinung zu haben scheinen, als ob derselbe sein vornehmstes absehen auff die trennung der Allyirten Und restabilirung des Königs Jacobi in Engelland richten thue. Ausser disem aber auch in punkto religionis dermahlen kheine sonderliche differentzien obhanden. seint, Und dan die Venetianische republic gleichfals eine nähere Verbindlichkeit Und interée mit Frankreich alss mit denen übrigen Alyrten (die mit Unss wid. den Türckhen habende Allianz aussgenommen) hat, allenfalss durch ein Und andere mediation die Cron Schweden, welche, zumahlen wegen ihren pfalzischen landen bey herstellung des Westphäl. friedens mehr, als obige potentien interessirt ist und darzue am meisten beytragen kan, nicht wenig wurde disgustirt werden. So haben Wir gdgst. guetgefunden solche so wenig ohne mitbeliebung ged. allyirten anzunehmen alss Unss durch deren aussschlagung das odium allein aufzuladen, Und dahero ein Und anderen ohrts dilatorie dahin antworten lassen, dass wir davon denen übrigen

Bundesgenossen nachrich mitgetheilet, darüber aber noch zur Zeit kheine annehmbliche erkhlärung erhalten hetten; gestalten Wir unss auch darunter, bevor ab ohne vorherige comunication mit des Königs in Spanien Liebden kheines wegs einzulasssen gesinnet seint Und dafern dieselbe hierinfahls ande gedankh führeten, würde allerdings nöthig sein, dass Sie Unss sowohl alss ihrem in haag subsistirenden plenipotentiario solche ohngesaumbt eröffnen thetten.

So wenig man inmittelst einen ehrlichen sichern Und bestendigen Frieden von Frankhreich hofen kan, dafern man sich nicht allerseits bey Zeiten in rechtschaffene postur denen feindlichen Unternehmungen Kräfftigst zu begegnen, und selbige zu vernichtigen sezet. So nothwendig will sein sich zu disem ende auffs äusserste anzugreiffen, Und die im haag vorgeschlagene Vermehrung der Allyrten trouppen so viel immer möglich, zu werck zu stellen. Unser gesandter hat auch Auss nebengehend obgd. Engl. Und holländischen abgesandten ertheilten andewerter resolution zu ersehen, wozu wir in solchem absehen Unss erkhlärt haben, and weilen besorgt wird, dass es an gleichmässiger Veranstaltung in Catalonien ermanglen, folglich die Cron Spanien auch dissohrts zu eingehung eines besondern friedens oder stillstandts durch die franz. grössere macht genöthiget werden dörffte. So hat Unser gesandter nicht allein die aldortige versterkhung mit allem fleiss zu urgiren, sondern auch auf alle thuenliche weisse zu verhindern, dass der ohrten keine particular tractaten angenommen werden, zumahlen nicht zu zweiffeln, dass wass die Cron Spanien hiedurch gewinnen sie solches in Niderland (anderer darauss Unvermeidlich erfolgenden inconvenientien nicht zu gedenkhen) wider verliehren, Und die Allyrte sich aldorten wegen der bey Namur Und andern Orten auffgewendeten grossen Spesen wider zu erholen anlass nehmen dörfften.

Wir versichern neben diesen mit leidwesen, dass die schon vor zwey Jahren wegen des Schönebergs abschaffung auss Madrid zwischen der Cron Spanien einer, und den König von Engeland, wie auch der Gral Staaten d. vereinigten Niderlanden anderen Theils erstandene differentzien, dem behörigen gueten Vernehmen nicht allein sehr hinderlich, sondern auch ins künfftig noch fernere üble folgerungen veruhrsachen könten. Und nachdemahlen Unsere in Spanien desswegen von dein

Grafen von Lobkowitz zufolg Unsers an denselben den 26. Juni Jungsthin abgelassenen rescripts davon eine abschrifft hiebey gehet, vorgekehrte officia darumb den Verfolg nicht gehabt, weilen man vermeint gehabt, dise Strittigkeit mit den holandischen Bottschafter Citter beyzulegen, diser aber seithero verstorben, Und nun vor kurzer Zeit Engel Und holland seithen selbst in haag die veranlassung geschehen, dass wir Unss disses werkhs ferner annehmen, Und Unsern alldortigen plenip desswegen Commission Und Vollmacht (massen auch lauth der Copeilichen nebenlage geschehen) aufftragen mögten, es aber haubtsächlich an des spanischen hoffs resolution Und eröffnung d. ihm anstendiger temperaments erwinden will, So hat Unser Gesandter dessen meinung hierüber zu vernehmen, Und zugleich dienlicher ohrten zu insistiren, dass darunter ausslengliche expedientia ergriffen, Und dem span. Ministro in haag die nöthige instruction ohne anstand zugefertiget werde. Sonsten seint zwar noch eine oder andre angelegenheiten an mehrbesagten span. hoff wegen einiger Italienischer Reichslehen zu beobachten. Wie Wir aber darüber die notturfft in Unsern Reichshofrath zusammen tragen lassen werden, also wollen Wir Unsern Gesandten solche nachschickhen. Und haben im Uebrigen dissmahl weiter nichts zu erindern, alss dass, gleichwie Er Zeit seiner Vorigen Gesandtschafft die Bottschafftliche freyheit, Barrio oder Franco genandt, an aldahigem Hoff behaubtet Und sich den zwischen demselben Und den pabstl. nuntium gemachten vergleich nicht anfechten lassen, also Er auch, fals man immittelst nicht davon abgewichen, sondern in usu et possessione geblieben solche ferner zu manuteniren suechen, Und davon nicht ablassen, dabey jedoch, so viel möglich, alle Unbeliebige impegni vermeiden solle, damit der deutschen Nation khein ferners odium zuegezogen werden möge, immassen er dan von selbsten allen sein Fleiss Und Sorgfalt dahin gerichtet seyn lassen wird, damit der Hoff, soviel ohne Verlezung Unserer kay. auttoritet Und Hochheitt geschehen kan, devincirt, Und in guter disposition Und vertrewlicher corespondenz mit Unss erhalten werde. Dahingegen Unser gesandter sich Unserer gnädigsten erkandtnis Und bestendiger kay. Gnade womit wir ihm vorhin wohl gewogen sein, ohn ablässlich zu versichern hat. Gegeben in Unserer Stadt Wienn den 28. January 1697.

Zweite geheimbe Instruction

für den hoch und Wohlgeboren Ihro kays. Mayt. geheimben Rath, Camerer Und Obristen Stallmeister Ferdinandt Bonaventura Grafen v. Harrach, Rittern des guldenen Fliess, alss extraordinari Bottschafftern in Spanien.

1o Ist Ihme, alss einem fürnehmen kays. hierzue am besten qualificirten Ministro die schwehre Sach wegen d. Spanischen Monarchi mit der Catholischen Maiestät deren Ministerio denen Magnaten, oder Grandes, Und spanischen Ständten zu tractiren allergnädigst anvertrauet, Wie es die coniuncturen zuelassen werden, Und Er, Graff v. Harrach seiner beywohnenden prudentz, Und dexteritet nach mit vorgehender allergnädigster ratification möglich zu sein befinden wirdt.

2o Solle derselbe contestiren, dass man der Catholischen Maiestät Eheliche leibs Erben ad succedendum in Regno von Gott herzlich wünsche, Weilen aber, obschon dem allerhöchsten alles möglich darzue schlechte Hoffnung, Unterdessen in allen Zeitungen, ia in gantz Europa erscholl wie starkh Frankhreich die Spanische monarchiam an Sich zu bringen Und wass für der apparentz nach plausible, in re ipsa aber auf des Ertzhausses, Und d. Monarchi Untergang ziehlende conditiones es offerire, so wären Ihre kays. Mayt. für das

3o der Catholischen Majestaet, Undt dem könl. hoff zu gemüeth zuführen veranlasset worden, dass wan Gott kheine königl. leibs Erben schickhet, Ihro kays. May. Und dero von Gott vorhandenen männlichen descendentes die Monarchia jure sanguinis gebühre: dan der nechste Stam seye Philippus primus, von welchen auf der oesterreichischen seithen Ferdinandus primus, Carolus Archidux Ferdinandus secundus Ferdinandus Tertius Ihro kayl. Mayt. Und dero zwey durchleuchtigste Söhne Josephus Römischer König Und Carolus Ertzherzog: auff der spanischen linea collaterali aber Carolus quintus, Philippus secundus, Philippus tertius, Philippus quartus, Und Ihr Mayt. der ietzige König Carolus Sich deriviren.

4o Khan auch einen grosssen behelff machen, dass, daferne man ad collaterales gallicos, Und auf den Weibsstammen reflectiren wolte, der Duc d'Borgonia, Und der duc Berri Umb einen

grad remotiores seint, dan der römische König Und der Ertzherzog Carl, aldieweilen oestereichischer seithen den ersten gradum Ferdinand primus, den anderten Carolus archidux, den driten Ferdinandus secundus, den vierten Ferdinandus tertius. den fünfften Ihre kayl. Mayt., den Sechsten der Römische König, Und der Ertzherzog Carolus: Ex altera parte aber den ersten grad Carolus quintus, den anderten Philippus secundus, den driten Philippus 3. den vierten Philippi quarti soror anna regina galliae des ietzigen Königs in Frank hreich Muetter: den fünfften Maria Teresia regina galliae der ietzigen catholischen May. Schwester: den Sechsten d. Dauphin, Und den sibenten der Hertzog v. Borgonia und der Berri constituiren.

5o bezeugen es die französ. Historien selbst Und zwar der gramand lib 1" dass, alss des Philippi quarti Schwester Anna dem Ludovico XIII. vermählt, Selbe suo, et omnium successorum nomine der Spanischen succession renuncyrt habe. Ein gleiches wirdt auch bey denen zur Zeit des gemachten Pyrenaysch Fridens Anno 1659 wegen der Mariae Teresiae Infantin in Spanien nachmals Königin in Frankreich besonders geschlossenen Heyrath tractaten begriffen sein werden.

6o Nicht zu finden, dass iemahlen eine Eltere Tochter oder die von derselben hergestammte d. lineae masculinae vorgangen, Und die succession in der Spanisch. monarchi, oder oesterreichischen Königreichen, Und provintzien Unterbrochen hette. Die linea masculina a Philippo primo, oder pulchro sey nicht erloschen herentgegen

7o der französ. per reginas herabgestiegenen lineae die verzücht, Und pro Austria militirende pacta gentilitia in weeg stunden. Dergleichen noch von Anno 1617 inter Philippum 3um et archiducem Ferdinandum wegen d. oesterreich Königreich, Und länder in Spanien genuegsamb vorhanden sein werden.

8o Können auch praeter allegatas aut similes rationes iuridicas, politicae, die Catholische Mayt. Und dass Ministerium zu bewegen gebraucht werden, dass nemblichen alle antenati grossse Sorg pro conservanda inclyta domo getragen, wie die von weyl. Kayser Matthia confirmirte pacta gentilitia de A° 1617 melden, Auss allen renunciationen, so die an Frankhreich vermählte Infantinen hinterlassen, Und auss dem testamento Philippi quarti, darinnen Ihre kays. May. substituirt sein ab

zunemen.

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