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mit der Waffe dienten (2437 bei der Infanterie, 337 bei der Cavallerie, 366 bei der Artillerie, 109 bei den Pionnieren, 47 bei dem Train), genügten 107 als Ärzte, 98 als Pharmaceuten, 6 als Unter-Rossärzte ihrer einjährigen freiwilligen Militärpflicht. Von den mit der Waffe dienenden einjährigen Freiwilligen wurden 1867 entlassen: ohne Qualification zur Beförderung 807, mit der Qualification zum Unterofficier 404, mit der Qualification zum Landwehr-Officier 1875 oder 56 Procent, während 1866 der Procentsatz nur 431⁄2 betrug. Nach Ablauf ihrer einjährigen Militärzeit verblieben 1867 im Dienste: 52 auf Beförderung und 18 als Capitulanten.

Frankreich.

Wie der „Figaro" erfährt, erhalten die französischen Cürassiere neue und stärkere Panzer, da die bisher üblichen den Kugeln der neuen Gewehre keinen hinlänglichen Widerstand leisten. Die alten Panzer kosteten 100 Fr. und werden zu 25 Fr. verkauft, die neuen kommen auf 125 Fr. zu stehen. Wie es heisst, wird die brasilische Regierung die alten Panzer ankaufen.

Der Marschall Bazaine, welcher am 26. Mai seine Inspectionsreise durch seinen Militärbezirk, welcher die eilt nach Deutschland hin liegenden Departements umfasst, beginnen sollte, hat dieselbe in Folge eines Unwohlseins erst Anfangs Juni angetreten. Die Garnisonen, welche in diesem Departement liegen, bestehen aus 22 Infanterie-Regimentern, 5 Bataillons Jäger zu Fuss, 10 Cavallerie- und 7 Artillerie-Regimentern und einem Regiment Genie, im Ganzen 70.000 Mann. Darin sind die Kranken und Beurlaubten nicht mitinbegriffen. Besonders viele Truppen liegen in den Departements der Meurthe, der Mosel und des Niederrheins. Zwei Infanterie- und ein CavallerieRegiment liegen in Nancy, obgleich es eine offene Stadt ist, 12.000 Mann in Metz, und in Thionville zwei Regimenter, die dessen Einwohnerzahl verdoppeln. — In Bourges, wo sich bekanntlich die grösste Kanonengiesserei von Frankreich befindet, wird in der letzten Zeit aufs eifrigste gearbeitet. Man fabricirt jetzt dort besonders stählerne Kanonen.

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Die Stellung Algeriens und die definitive Organisation seiner Verwaltung macht der Regierung noch immer viel Kopfzerbrechens. Marschall Niel hat dem Kaiser, wie verlässlich verlautet, vorgestellt, dass die Beibehaltung der arabischen Bureaux unter Leitung französischer Officiere mit der Ehre der Armee sich nicht länger vereinbaren liesse. In der That hört man mehrfach bestätigen, dass die dem Progrès de l'Algérie noch erst am 2. Juni ertheilte Verwarnung durchaus unberechtigt ist, weil die von diesem Blatte mitgetheilten Thatsachen, namentlich dass die Araber seit zwanzig Jahren anstatt der neun Millionen Franken, die sie jährlich an Steuern zu zahlen haben, und welche in die Casse des Schatzes fliessen, deren mindestens 45 Millionen jährlich bezahlen, mit Hilfe natürlich der arabischen Bureaux, und dass mithin die 700 Millionen, die man ihnen abgeschwindelt hat, nur dazu dienten, einige Hundert Personen zu bereichern; alle diese Thatsachen sind der Wahrheit durchaus entsprechend. Marschall Niel soll Angesichts solcher Thatsachen, die nicht länger verborgen bleiben können, erklärt haben, er wolle Alles daran setzen, diese Bureaux abzuschaffen, und lieber seine Entlassung nehmen, als von diesem Ziele abzulassen. Marschall Mac Mahon jedoch, als General-Gouverneur, theilt nicht diese Ansicht seines Chefs und behauptet in seinen Berichten über die einzuführenden Reformen, es werde geradezu unmöglich sein, die Colonie zu regieren, wollte man diese Bureaux, welche dem Einflusse der Eingebornen einen gewissen Spielraum lassen, mit Einem Federstrich wieder abschaffen. In diesem Augenblicke verhandelt man daher über Einführung von Übergangs-Einrichtungen, die vornehmlich in der Gründung des Postens eines Civil-Untergouverneurs gipfeln sollen. Zu diesem Zwecke würde der jetzige Civil-Generalsecretär, Staatsrath Faré, abberufen werden, und an seiner Stelle der Deputirte Graf Leopold Lehon als Civil-Sousgouverneur zu ernennen sein.

Der Marschall Niel, Kriegs-Minister, hat folgendes Rundschreiben erlassen: General! Die Böswilligkeit bemüht sich aufs eifrigste, auf alle Raufereien aufmerksam zu machen, bei denen Militärpersonen den ihnen anvertrauten Säbel ziehen, um waffenlose Personen zu bedrohen oder zu verwunden. Obschon solche Thatsachen gewöhnlich übertrieben und mitunter absonderlich entstellt erzählt werden, so kann man doch nicht leugnen, dass nur zu oft diese Erzählungen auf Wahrheit beruhen, die man dem Publicum zur Kenntniss bringt. Gewöhnlich sind die Schuldigen in trunke

nem Zustande. Aus diesem Grunde muss man zugeben, dass jeder dem Trunke ergebene Soldat ausser Dienst nicht bewaffnet bleiben darf, und es ist von Wichtigkeit, die Corps-Commandanten an ihre Pflichten und Rechte in dieser Beziehung zu erinnern. Die Dienstordnung vom 2. October 1833 bestimmt, dass einem Unterofficier auf 60, einem Soldaten auf 90 Tage das Tragen von Waffen untersagt werden kann. Ein Ministerial-Rescript vom 12. März 1846 setzte die Dauer der Untersagung des Rechtes zum Tragen der Waffen auf sechs Monate fest. Damit keine Verfügung die Dispositionsfähigkeit der Corps-Commandanten beschränke, bevollmächtige ich dieselben hiermit, auf unbestimmte Zeit das Tragen des Säbels jedem Soldaten zu untersagen, der sich schlecht aufgeführt hat, oder dem Trunke ergeben ist. Ich habe die Beobachtung gemacht, dass namentlich Abends nach dem Appell die Soldaten in Schlägereien verwickelt werden. Daraus schliesse ich, dass man, der Dienstordnung zuwider, AusgangsErlaubnisse an Leute bewilligt, die sich nicht immer ordentlich halten. Bei einem Corps, dessen Chef die Mannszucht im Auge hat, darf so etwas nicht vorkommen. Die Präventiv-Massregeln, auf die ich anspiele, und die unuachlässlich strenge Bestrafung einer jeden Militärperson durch ein Kriegsgericht, die sich, ausser im Falle der gerechten Nothwehr, ihrer Waffe bedient, werden, so hoffe ich, die Wirkung haben, dass Klagen nicht vorkommen, die, wenn sie begründet sind, das Vertrauen, welches die Mannszucht der Armee immer einflösste, zu erschüttern vermögen. Jedes Mal, wenn Sie erfahren, dass eine Militärperson mit der ihr anvertrauten Waffe Missbrauch getrieben hat, müssen Sie mir darüber einen speciellen und genauen Bericht abstatten. Ich bitte etc.

Italien.

Die Piemontesische Zeitung vom 10. Juni meldet, dass der Kriegs-Minister der zweiten Kategorie der Classe von 1842 die definitive Entlassung bewilligt hat. Man hat auch beschlossen, dass das Truppencorps von Central-Italien, das bei der Auflösung der Übungslager entlassen wird, nur in dem Falle dringender ausserordentlicher Verhältnisse wieder gebildet werden soll.

Russland.

Der Kaiser hat am 1. Juni zur Verherrlichung des Tages, an welchem sein erster Enkel die Taufe erhalten, durch einen Tagesbefehl verfügt, dass die gegenwärtig bestehende Dauer der Dienstzeit, welche Unterofficiere und Soldaten zur Entlassung auf unbestimmten Urlaub berechtigt, um zwei Jahre verkürzt werde. Einem anderen Befehle zufolge soll allen Soldaten, welche gegenwärtig in der Classe der Bestraften stehen, aber durch gute Führung und Eifer im Dienste die Aufmerksamkeit der Vorgesetzten auf sich gezogen haben, die Zeit der Untersuchung und des Befindens in der Classe der Bestraften als wirkliche Dienstzeit angerechnet werden und kein Hinderniss bei ihrer Verabschiedung oder Entlassung auf unbestimmten Urlaub sein. Endlich veröffentlicht der Kriegsminister, ebenfalls unter dem Datum des Tauftages, einen Befehl, betreffend die Verbesserung der Lage der Officiere. Derselbe lautet: Im Jahre 1859 wurde der Gehalt der Generale, Stabs- und Ober-Officiere erhöht. Seitdem hat Seine Majestät der Kaiser mehrfach den Wunsch auszusprechen geruht, die Lage der Officiere allmälig und nach Massgabe der Möglichkeit zu verbessern. Zu diesem Behufe haben bereits die Officiere aller Truppengattungen Felddiäten erhalten; für viele Classen der Officiere sind Tischgelder erhöht oder neu angewiesen; für die Officiere des Artillerie-Ressorts sind Massregeln ergriffen, welche die Lage derselben bedeutend verbessern; die Officiere aller in Ostsibirien stehenden Truppen haben Verpflegungsgelder erhalten; die einmaligen Unterstützungen der Junker, welche zu Officieren in der Artillerie ernannt oder aus den Militär-Lehranstalten befördert werden, sind vermehrt worden, u. s. w. Obgleich hiedurch Vieles bereits geändert worden, hat Seine Majestät der Kaiser doch in Betracht der veränderten LebensBedingungen und in der Fürsorge für die Bedürfnisse der Officiere eine weitere Entwicklung dieser Massnahmen für nothwendig erachtet und bei der unter den gegenwärtigen Umständen obwaltenden Unmöglichkeit, den Gehalt der Officiere mit Einem Male und in einem den Absichten Seiner Majestät entsprechenden Grade zu erhöhen, die Mittel angewiesen, welche der Reichsschatz fortan zur Unterstützung der Officiere der Armee zu verabfolgen hat. Es gelten hierbei folgende Grundsätze: 1. Alle diejenigen, die in der Armee-Infanterie und den Sappeur-Brigaden zu Officieren befördert

werden, erhalten hundert Rubel einmaliger Unterstützung zu ihrer Equipirung, deren Kosten zu bestreiten namentlich denjenigen jungen Leuten schwer fallen musste, die ihren Dienst ohne alle eigenen Mittel angetreten haben. 2. Zur Verabreichung von Unterstützungen an die derselben am meisten bedürftigen und durch Diensteifer sich auszeichnenden Officiere wird für jedes Infanterie-Regiment die Summe von 1200 Rubel jährlich angewiesen. Nach diesem Ver hältniss werden die Summen berechnet, die zu demselben Zweck allen anderen Theilen der activen, Reserve- und Localtruppen jährlich anzuweisen sind.

Folgendes Circular des Reichskanzlers, unterm 9. (21.) Mai d. J. an die russischen Gesandtschaften und Legationen gerichtet, ist nicht ohne Interesse:

Ich habe die Ehre, Ihnen beiliegend ein officielles Schreiben des Herrn Kriegsministers in Abschrift und Übersetzung zu übersenden. Es bezieht sich auf die Einführung der Sprengkugeln bei den Truppen und den Gebrauch derselben als Kriegswaffe. Der Herr General-Adjutant Miljutin macht eine Unterscheidung zwischen den Kugeln mit und ohne Kapseln, indem erstere nur dann explodiren, wenn sie einen harten Körper treffen, letztere jedoch auch dann, wenn sie in Berührung mit einem Gegenstande kommen, der wenig Widerstand darbietet, wie z. B. der menschliche Körper. Die ersteren sind ausschliesslich dazu bestimmt, die Munitionswagen des Feindes in die Luft zu sprengen, und können in dieser Hinsicht einen gewissen Nutzen bringen. Die letzteren können auch gegen Menschen und Pferde gebraucht werden; die Wunden, welche sie verursachen, sind tödtlich und ziehen Leiden nach sich, die durch die Wirkung der dabei zur Verwendung kommenden Stoffe noch erhöht werden. Ehe nun der General - Adjutant Miljutin die Einführung dieser Geschosse bei den Truppen angeordnet, hat er die Frage gestellt, in wie weit der Gebrauch einer so mörderischen Waffe mit den Gesetzen der Menschlichkeit vereinbar wäre. Seine Majestät der Kaiser hat die in diesem Berichte gemachten Schlüsse Allerhöchst seiner vollsten Zustimmung zu würdigen geruht. Unser erhabener Herr betrachtet es als eine Pflicht der Regierungen, so lange der Krieg noch als eine unvermeidliche Eventualität bestehen wird, die Calamitäten, welche er nach sich zieht, so viel es von ihnen abhängt, zu vermeiden und zu diesem Zwecke Alles zu entfernen, was dieselben ohne absolute Nothwendigkeit noch vergrössern könnte. In jener Zeit, wo die Aufmerksamkeit der Regierungen besonders auf die Vervollkommnung der Kriegswaffen gerichtet ist, scheint es um so wichtiger, derselben gewisse Grenzen zu setzen, um die militärischen Anforderungen mit denen der Menschlichkeit in Einklang zu bringen. Diese Grenzen scheinen durch den Zweck des Krieges selbst gezogen werden zu können, der eben darin besteht, die Kräfte und Hilfsquellen des Feindes in so weit zu zerstören, als es unerlässlich ist, um den Erfolg der Operationen zu sichern, ohne nutzlose Leiden hinzuzufügen. Seine Majestät der Kaiser glaubt demnach, dass der Gebrauch der Sprengkugeln aus der Bewaffnung der Truppen verbannt werden, oder dass man sich wenigstens auf den der Kugeln mit Kapseln, die ausschliesslich zum Sprengen der Munitionswagen bestimmt sind, beschränken müsste. Seine Kaiserliche Majestät befiehlt Ihnen, mit der Regierung, bei welcher Sie accreditirt sind, über die Zweckmässigkeit, diese Massregel zum Gegenstande einer internationalen Convention zu machen, in Verbindung zu treten. Unser erhabener Herr erklärt sich von diesem Augenblicke an bereit, das in Rede stehende Princip als Regel für die russische Armee zu adoptiren, falls alle anderen Regierungen dies thun sollten.

Das Schreiben des Herrn Kriegs-Ministers an den Reichskanzler, auf welches in dem Circular hingewiesen wird, ist in diesem seinem ganzen Inhalte nach so klar und ausführlich besprochen, dass es nichts Neues mehr sagt, und wir beschränken uns daher auf die Wiedergabe des Schlusses desselben, der also lautet:

Um die Unglücksfälle, welche sich immer aus den Feindseligkeiten ergeben, zu vermindern, ist der russische Kriegs-Minister bereit, dem Gebrauche der Explosionsgeschosse entweder ganz zu entsagen oder sich doch auf den der Kugeln mit Kapseln zu beschränken. Sollte Ew. Excellenz es nicht für zweckmässig halten, sich zu diesem Behufe mit den ausländischen Regierungen in Verbindung zu setzen, um sich über eine internationale Convention zu verständigen, welche die Einführung der Sprengkugeln bei den Armeen der contrahirenden Mächte vollständig unmöglich macht? Indem ich Ew. Excellenz bitte, mich von dem Ergebniss dieser Unterhandlungen in Kenntniss zu setzen, habe ich die Ehre etc.

Übersicht

von den königlich preussischen und den kaiserlich österreichischen Pionnieren im Feldzuge gegen Dänemark i. J. 1864 ausgeführten Brückenbauten und Überschiffungen.

Der Zweck dieser Blätter ist, die Thätigkeit der Pionniere beider Armeen während des Krieges gegen Dänemark, im Jahre 1864, in ihrer Eigenschaft als Pontonniere in kurzen Umrissen dem Auge des Lesers vorzuführen.

Dem Wissenden brauchen wir kaum ins Gedächtniss zu rufen, dass diese Thätigkeit unter Verhältnissen entwickelt wurde, die ihr eine erhöhte Anerkennung sichern dürften; bei Beurtheilung derselben sind als Hauptfactoren die, besonders für den fünf bis zehn Breitengrade südlicher heimischen Österreicher empfindliche Kälte des nordischen Winters, trotz welcher die Leute oft im Wasser stehend arbeiten mussten, und die eigenthümliche, von den Gewässern des Binnenlandes abweichende Beschaffenheit der überbrückten oder überschifften Hindernisse in Betracht zu ziehen.

Wenn wir die Leistungen der preussischen und der österreichischen Pionniere gegeneinanderhalten, so zeigt sich, dass den ersteren mehr Gelegenheit geboten war, normale Kriegsbrücken, den letzteren hingegen, Nothund halbpermanente Brücken aus requirirtem Materiale zu bauen.

Zur vorliegenden Arbeit standen österreichischerseits Feldacten, preussischerseits eine Schrift des kön. Pionnierhauptmannes Schütze als Quellen zu Gebote. So schätzenswerth und in militärisch-technischer Beziehung interessant diese letztere ist, so können wir doch nicht die Bemerkung unterdrücken, dass der Autor schon im Interesse seines Werkes eine in Bezug auf Zusammenstellung, Verwendung und Benennung des österreichischen Kriegsbrückentrains eine etwas weniger ungenaue Schilderung hätte liefern und, bevor er uns die Brücke bei Arnis als eine der längsten und die von den preussischen Pionnieren im Jahre 1863 über die Weichsel geschlagene gleichsam als die längste1) aller jemals gebauten Kriegsbrücken aufführte, sich hätte erinnern sollen, dass die österreichischen Pionniere abgesehen von den

1) Diese Brücke war bei Thorn und hatte eine Länge von 1321 preussischen 1311.5 österreichischen (Wiener) Fussen.

grossen Schleppschiffbrücken über die Donau bei Pesth 1857, bei Wien 1866, den Kriegsbrücken bei Komorn 1864 und jenen über den Po 1856 und 1859 bei ihren alljährigen grösseren Übungen auf der Donau bei Wien, 1347 Wiener- 1357 preussische Fuss = 426 Meter lange Brücken bauen.

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Schliesslich sei jedoch ausdrücklich bemerkt, dass wir der beträchtlichen Länge einer normalen Kriegsbrücke an und für sich gerade keinen übergrossen Werth beilegen, sondern einer bei zehn Fuss Geschwindigkeit über die nicht sehr breite, aber tückische Etsch erbauten Brücke (wie z. B. 1866 bei Pol di Pastrengo) ungleich mehr technisches Interesse zuerkennen.

(Siehe die folgende Übersicht.)

Österr. militär. Zeitschrift. 1868. (3. Bd.)

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