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Avantgarden vollkommen einberaumt bleiben, und sind, so viel es möglich ist, diesen die Dominien für ihren Fassungs-Bedarf von Marsch zu Marsch anzuweisen. e) Allen für sich abtheilig stehenden Corps, deren Operationen vom Ermessen des Corps-Commandanten abhängt, muss ein dirigirender Verpflegsund Landes-Commissariats -Beamter zugetheilt, und demselben der District für ihre Local-Ressourcen mit den Repartitionen zugetheilt werden.

Das Corps-Commando hat in seinem District ebenso und ohne unmittelbare Einwirkung des Ober-Landes-Commissariats fürzugehen, wie es in den von a-d angeführten Punkten in dem District der unmittelbaren Wirkung des Armee-Commandos und Ober-Landes-Commissariats bestimmt wurde, mit dem einzigen Unterschied, dass bei den abtheiligen Corps nur ein Pare des im Punkt b vorgeschriebenen Lieferungs-Rapportes zurückbleibt, das zweite aber vom detachirten Landes-Commissär dem Ober-Landes-Commissariat eingereicht werden muss, damit dasselbe, im Fall sich die Haupt- Armee in die Gegend des einen oder des andern Corps ziehen müsste, solche dem Armee-Commando vorlegen und die dort anzutreffenden Local-Ressourcen ausweisen könne.

f) Auch die überhaupt entfernteren, wenn auch im Armee-Verbande stehenden Corps oder Divisionen müssen die Befugniss haben, in Fällen von unvorgesehenen Stellungs-Änderungen, durch den ihnen beigegebenen Verpflegsund Landes- Commissariats - Beamten die Lieferungen in fertigen Portionen, in kürzeren Terminen und in andern Ablieferungsorten, endlich in Nothfällen auch Vorschüsse auf das nächst monatliche Ratum einleiten zu können.

VIII. Was ist zu beobachten, um dem Missbrauch in der Requisition und der Beschädigung des Landes vorzubeugen.

Zur Verhütung jeder Bedrückung und Verkürzung der Länder, welche theils durch Forderungen über die Kräfte, theils durch Verweigerung oder Unechtheit der Abquittirung eintreten könnten, würde festzusetzen sein, dass jedes Dominium, welches ohnehin monatlich bei den Abfuhrs - Magazinen abrechnen muss, seine Schuldigkeit, Abfuhr und Rückstand evident halte, damit, wenn unvorgesehen grössere Truppen - Detachements bei denselben eintreffen sollten, welchen wegen ihres gähen Abmarsches von der Armee oder Corps keine Fassungs-Anweisungen vom Armee-Magazin oder Ober-Landes-Commissariat mitgegeben werden konnten, solche Detachements von der Abfuhrs-Schuldigkeit überzeugen und dadurch alle den Rückstand übersteigenden Forderungen abwenden könne.

In solchen Fällen müssen aber die betreffenden Obrigkeiten dem Commandanten des Detachements die nächst gelegenen Amtsorte grösserer Dominien anzeigen, damit selbe von dorther den Rest ihres Bedarfs durch voraus abzusendende Officiere erholen können.

Kleineren Detachements, wenn sie unter der Aufsicht von einzelnen Officiers oder Unter-Officiers ankommen, ist die Gebühr nur für die im Ort vorhandene und einquartirte Mannschaft höchstens auf zwei Tage zu erfolgen, hiefür aber die Quittungen an der Stelle bei der Abgabe einzuholen, und keine anzunehmen, welche auf einen schon ganz verflossenen Tag ausgestellt ist.

Einzelner Mannschaft, wenn sie ohne Marschroute oder sonstige schriftliche Legitimation in Ortschaften eintrifft, und auch von keinem Unter-Officier begleitet ist, ist nur höchstens auf 2 Meilen von der Armee das Brod auf einen Tag zu erfolgen, weil auf solche Entfernungen die Verirrung und Versprengung einzelner Mannschaft, besonders an Schlachttagen, unvorsätzlich eintreten kann.

Auf weitere Entfernung hinter der Armee ist solchen Nichts zu erfolgen,

weil sich selbe als Ausreisser bestätigen.

Über die hiernach verpflegt werdende einzelne Mannschaft ist jedesmal ein Verzeichniss zu verfassen, darin der Name des Mannes, des Regiments, der Compagnie und die Anzahl der Portionen einzutragen, sonach vom Dominical-Amts- oder Orts - Vorstand, Gemeinde- Vorstand zu fertigen, wenn kein Officier oder Militär-Beamter im Orte besteht.

Diejenigen Officiers, welche ohne eine Anweisung des Landes-Commissariats oder Magazins und ohne Legitimation, dass sie für ihr in der Nähe stehendes Regiment die Gebühr zu erheben haben, mehr Naturalien fordern, als sie Mann und Pferd bei sich haben, ist die Abgabe zu verweigern, und selbst in dem Fall, wenn sie Legitimationen bringen, dass sie für das in der Nähe stehende Regiment fassen, in welchem Falle das Naturale ohnehin zum Regiment geführt werden muss, ist mit dem Transport immer ein Geschworner der Orts-Gemeinde mitzusenden, um sich von der Richtigkeit der Verwendung zu überzeugen.

Einzelne Parteien, welche für Quittungen oder Anweisungen den Betrag in Geld reluirt anzunehmen sich antragen, sind als des Betrugs verdächtig anzuhalten und dem nächsten Militär zu übergeben, weil sie schon hiedurch den Beweis geben, dass ihre Fassungs-Documente falsch oder ungebührlich sind, sonach bei der Abrechnung ausgestossen würden.

Diejenige Obrigkeit oder auch einzelne Bürger und Händler, welche Quittungen, Anweisungen oder auch das Naturale selbst ablösen, werden gleichfalls bestraft.

Gänzliche Verweigerung der Quittungen über die vom Land gefassten Naturalien sind als Excesse bei der Armee ohnehin streng verboten, und sind solche Excedenten sogleich dem Landes- Ober- Commissariat und dem nächsten Militär-Commando anzuzeigen, nicht aber, wie es bisher meistens geschehen ist, erst nach Verlauf von mehreren Monaten oder gar Jahren, ohne selbst nähere Daten über dieselben anzugeben.

IX. Wie ist die Möglichkeit zu erreichen, der Armee die Nachschubshilfen aus den rückwärtigen Ländern, vorzüglich aus Galizien nachzubringen.

Die Routen, welche gegen die Flügel der Armee führen, sind mit mässigen, blos den currenten Bedarf der Flügel-Corps-Magazine ergänzenden Summen zu benützen, dagegen aber die Haupt- Transporte immer auf den gegen das Centrum der Corps oder der Haupt-Armee führenden zu dirigiren, um bei jeder Wendung der Armeestellung, wo solche Flügel - Routen des Schutzes enblösst werden, diese sogleich aufgeben zu können.

Eben diese Rücksicht ist auch bei Anlegung der Nachschubs - Magazine und mit der Sammlung der Vorräthe zu beobachten, welche nach Absatz 1 in fünf rückwärtigen Linien für unvorzusehende widrige Kriegs-Ereignisse zu sammeln und zu unterhalten sind, dass sie nämlich nicht an den Flügel-Routen, wo sie bei der ersten Stellungs-Änderung exponirt sind, sondern immer auf den tiefer im Land gelegenen, gegen das Centrum der Armee führenden Routen angelegt werden.

Diese Sicherheitsmassregel wird hier erwähnt, weil solche vorzüglich bei der Hervorziehung des galizischen Nachschubes angewendet werden muss.

Bei der gemeinschaftlichen Erwägung dieser Punkte wird dem Ermessen des Hof-Kriegs-Rathes beigetreten, dass für den Fall eines auf die Erblande, und wenn auch noch auf 15-20 Meilen über die diesseitige Grenze beschränkten Krieges oder wenigstens so lange, als man nicht mit Gewissheit auf Gewinnung und Behauptung eines 40-50 Meilen über diesseitige Länder hinausgehenden Terrains rechnen kann, und so lange noch ein Rückzug von dort

zu befahren ist, die Früchtenhilfe aus Galizien nicht entbehrt werden kann; es sind daher von dort 514.000 Centner Mehl und 1,600.000 Metzen Hafer zu transportiren.

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Die einzige mit den übrigen Erblanden in Verbindung stehende Strasse ist die über Bielitz und Teschen.

Allein nicht nur, dass von Wadowice bis Teschen der District zur Fuhren-Concurrenz durch die Karpathen und durch die fremde Grenze sehr beengt ist, und die Kräfte der Länder für ausgiebige Hilfe nicht zureichen, ist diese Strasse auch so exponirt, dass binnen 14 Tagen, längstens 3 Wochen, solche bei widrigen Kriegs-Ereignissen gesperrt werden, alle Vorräthe an dieser Route aber dem Verlust ausgesetzt sein könnten; überdies würde Mähren, welches ohnehin mit dem Zuschub sehr angestrengt ist, zu sehr mit Fuhrenleistungen überbürdet, indem auf der Route über Neutitschein und Olmütz, wo sich schon die Lieferungen von 4 mährischen Kreisen concentriren, sich eine zu grosse Nachschubs-Quantität anhäufen müsste.

Dagegen sind die übrigen Routen und zwar:

Die 2. von Mislenits über Seybusch nach Sillein

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mehr gedeckt; es werden die Vorräthe rückwärts hinter das Centrum der Armeen gebracht, die Hilfe des Waag- und Theissflusses gewonnen, und auf der Waag bis Trentschin und Neustadl für Mähren, und das von der Theiss für Böhmen durch Kreise mit besseren Bespannungen gebracht; der andere aber kann bis an die Donau gezogen und von da zur Vertheilung an alle Punkte Österreichs, und auch zum Nachschub für Böhmen, ohne zu grosse Beschwernisse geschafft werden.

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Bei diesen Dispositionen müsste aber vorzüglich für die Herstellung einiger gar schlechter Strassenstrecken zwischen Galizien und Ungarn, dann zwischen Ungarn und Mähren vorgesorgt werden.

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X. Zuschübe aus den Magazinen zur Truppe.

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Wir haben noch die Einrichtungen zu schildern, welche zu verschiedenen Zeiten in Anwendung gekommen sind, um die im Rücken der Armee, in den sogenannten Haupt- oder Armee - Magazinen angesammelten Vorräthe rechtzeitig und schon zum Genusse vorbereitet zur Truppe zu bringen. Die Mittel hiezu waren die eigenen Wagen der Truppen Proviantwagen und die sogenannte Magazins-Wagenburg, welche aus nöthigen, vom Lande requirirten oder im Contracts-Wege beigestellten Anzahl Fuhrwerke bestand und bei den zunächst der Armee befindlichen Fassungsoder Filial-Magazinen angesammelt wurde.

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In der Regel hatte die Truppe einen 4tägigen Verpflegs-Vorrath bei sich zu führen, wobei die Proviant - Wagen einen Theil zu verladen und nachzuführen hatten.

Diese Wagen sollten übrigens nur bei Stillständen zur Abholung des Proviants verwendet werden, da sie in der Regel bei der Truppe bleiben mussten, weil sie nebst dem Proviant auch andere der Truppe unentbehrliche Requisiten enthielten.

In der Mitte des 17. Jahrhunderts und bis zur Abschaffung des Lunten schlosses und der schweren Rüstung der Pikenire und Musketire, hatte jede Compagnie 4 Wagen und einen Marketender. Erstere dienten zur Fortschaffung der Kochgeschirre, Zelte, Lunten, Pulver, Blei (denn Patronen gab es noch

nicht, die Kugeln musste sich jeder selbst giessen) ferner eines angemessenen Vorrathes an Bekleidung, des Gepäcks der Mannschaft (die noch keine Tasche oder Tornister trug), des Proviants, endlich der Weiber und Kinder der Verehlichten.

Zu Montecuculi's Zeiten und selbst noch im Anfang des 18. Jahrhunderts war die Infanterie grösstentheils mit der Muskete bewaffnet.

Zu 16 Schüssen gehörte ein Pfund Blei; der Mann hatte nur 16 Schuss bei sich, der Rest befand sich auf den Wagen.

1.

An Lunten wurde ein namhaftes Gewicht mitgeführt. In einer Stunde verbrannten 9 Zoll, somit in 24 Stunden 3 Klafter.

Ein Centner Lunte gab eine Länge von 450 Klafter.

Noch im Feldzuge in Italien 1703 war ein Theil der Armee mit Luntengewehren bewaffnet, die Flinte war noch nicht durchgehends eingeführt.

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Mit der Beseitigung der schweren (eisernen) Rüstungs-Gegenstände und nach Einführung der leichteren Flinte mit dem Steinschloss konnte auch ein Theil des Gepäcks dem Manne übergeben werden. Es war eine Verminderung der Compagnie-Wagen zulässig.

Nach dem 7jährigen Kriege wurden auch die Kochgeschirre und die Zelte auf Tragthieren fortgeschafft, damit diese nothwendigen Gegenstände den Truppen selbst auf den schlechtesten Communicationen folgen könnten, während den Fuhrwerken, der sogenannten schweren Bagage, stets die beste Strasse angewiesen, selbe in Feindesnähe aber stets auf mehrere Meilen von dem Lager der Armee entfernt gehalten wurden, daher oft auf längere Zeit von der Truppe getrennt blieben. Die Zelte erhielten sich bis in das Jahr 1805, die Kesselpferde bis nach den Feldzügen 1849: die Kessel wurden dann auf leichte, 2spännige Compagnie-Bagage-Karren verladen (1859), und erst im Jahre 1863 wurden Kochgeschirre kleinerer Gattung erzeugt, welche gegenwärtig der Mann bei sich trägt.

Nach Beseitigung der Kochgeschirre und Zelte von den Compagniewagen erhielt jede Compagnie nur einen Wagen, welcher jedoch 4spännig war und Proviantwagen hiess.

Auf diesem Proviantwagen wurden auch die übrigen Bagagen der Compagnie verladen, nämlich ein kleiner Vorrath an Schuhen, Montour, Schneiderund Schusterwerkzeuge und die Compagnie-Schriften; diese Wagen bildeten demnach einen integrirenden Theil der Feldausrüstung der Compagnien.

Im Jahre 1805 wurde die Anzahl der Proviantwagen um die Hälfte vermindert, so dass je 2 Compagnien (Division) einen solchen Wagen erhielten.

Da eine Division höchstens 400 Mann stark war, und ein Proviantwagen 1200 Brodportionen laden kann, so genügte 1 Wagen, um den 2tägigen Brodbedarf (6-800 Portionen) und die übrige Feldausrüstung der beiden Compagnien aufzunehmen.

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Im Jahre 1850, nach Einführung der 2spännigen Compagnie-Bagagekarren, wurden die erwähnten Requisiten vom Proviantwagen genommen und auf jenen geladen, der Proviantwagen daher ausschliesslich für das Zu- und Nachführen der Verpflegung bestimmt.

Es war dann gleichgiltig, ob die Proviantwagen einen integrirenden Theil der Truppe, oder der Nachschubs-Magazine bildeten.

Die Zuweisung zu den Nachschubs - Magazinen hat jedoch 2 wesentliche Vortheile, nämlich, dass erstens der Train der Truppen und der Armee im Allgemeinen, vermindert und zweitens dass jeder Missbrauch von Seite der Truppe mit diesen Wagen durch Aufladung von überflüssigen Gegenständen ganz unmöglich wird.

Wir finden daher die Vermittlung des Zuschubes aus den Fassungs-Magazinen zur Truppe zu verschiedenen Epochen auch verschieden organisirt.

Vor Errichtung eines militärisch organisirten Transport-Fuhrwesens hatten die Regimenter ihre eigenen Wagen und Bespannungen, die leichten Truppen erhielten Vorspannwagen.

Die Truppen holten ihre Verpflegung nicht mit ihren eigenen Wagen ab, sondern es wurde ihnen dieselbe vom Magazin gewöhnlich mit den vom Lande requirirten Fuhrwerken, sogenannten Wartwagen, zugeschoben.

Der Nachtheil dieser Einrichtung bestand darin, dass überhaupt solche Wagen nur eine geringe Ladung aufnehmen konnten, daher eine grosse Anzahl erforderlich ward; dass die Beaufsichtigung erschwert, das Entweichen derselben erleichtert war, dass bei den Truppen die Wartwagen eigenmächtig zurückbehalten wurden, kurz es lag die beständige Unordnung in dieser Einrichtung. Man ersetzte, wo es anging, diese Wartwagen durch gemiethetes Fuhrwesen, sogenannte Conducteurschaften, endlich durch das MilitärFuhrwesen.

Im Jahre 1809 wurde eine ganz neue Einrichtung geschaffen, um die Armee bei den nothwendig gewordenen rascheren Bewegungen mit einem ausgiebigen Proviant - Vorrath versehen und sogleich nachschieben zu können. Jedes Armee-Corps erhielt nämlich so viele Transports - Fuhrwerke zugewiesen, dass ein 4tägiger Verpflegs-Vorrath darauf verladen werden konnte, welcher zwischen dem Armee - Corps und dem Nachschubs - Magazin 1. Linie als ein bewegliches Magazin unter der Benennung „Colonnen - Magazin aufgestellt wurde.

Da die Truppe ihre Verpflegung auf 4 Tage, theils tragend, theils auf ihren Proviantwagen, stets vollständig halten musste, so war durch das Colonnen-Magazin die Verpflegung des ganzen Armee-Corps auf 8 Tage sichergestellt.

Diese Einrichtung dauerte bis zum Jahre 1854, wo die Proviant-Wagen den Truppen entzogen und dem Colonnen - Magazin einverleibt wurden, und zwar in der Art, dass nunmehr diese Magazine für den Nachschub eines 6 tägigen Proviants genügen sollten.

Nach dem Feldzuge 1859 wurden die Proviantwagen wieder bei den Truppen eingeführt, obwohl die zeitweise eingetretenen Stockungen in den Verpflegs-Nachschüben in diesem Feldzuge durch ganz andere Ursachen veranlasst worden waren.

Über die Art, wie das Fuhrwesen zu verwenden sei, um die Armee stets rechtzeitig mit dem Nöthigen aus den Fassungs - Magazinen (NachschubsMagazinen) zu versehen, wie Unordnungen und Stockungen zu vermeiden, die Colonnen-Magazine überhaupt zu leiten, welche Rücksichten endlich in Gebirgsländern zu beobachten seien, wurde in mehreren Aufsätzen dieser Zeitschrift besprochen.

XI. Schluss-Betrachtung.

Wenn Armeen für den Krieg ausgerüstet werden, so gilt als erste und wichtigste Regel, das numerische Übergewicht für sich zu haben.

Napoleon verdankte alle seine grossen Erfolge dem Befolg dieser Regel. Sein löwenmuthiger Vertheidigungskrieg 1814 nützte ihm Nichts gegen die erdrückende Überzahl der Alliirten.

Das numerische Übergewicht erhöht die Wahrscheinlichkeit des Sieges, gibt daher dem Feldherrn Zuversicht und Muth, sichert die Freiheit der Bewegung in der Wahl der Angriffsrichtung.

Wer die Überlegenheit für sich hat, kann getrost seine Verbindungslinie Preis geben, d. h. der eigentliche Rückzugspunkt kann momentan in der Flanke und selbst vor der Front liegen.

Das numerische Übergewicht ermöglichte 1805 der französischen Armee,

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