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Verfasser bei der Bearbeitung des reichhaltigen Materiales eingenommen hat, da wir von der Ansicht ausgehen, dass jedes geistige Produkt nur dann richtig aufgefasst und beurtheilt werden kann, wenn die Grundsätze, welche den Verfasser dabei geleitet haben, nicht unbeachtet bleiben.

In der Einleitung dieser Schrift hat sich der Verfasser die Frage gestellt, welche Werthe der Ländercomplex des österreichischen Staates in landwirthschaftlicher, montanistischer, industrieller, gewerblicher und commercieller Beziehung repräsentirt, und zu diesem Behufe den Inhalt in neun Gruppen getheilt, u. z.:

I. Die Landwirthschaft.

II. Die Montan-Industrie.

III. Die Verkehrs- und Com.-Anstalten.

IV. Der Staatshaushalt.

V. Die Fabriks-Etablissements und die Gewerbe-Industrie.

VI. Der Handel und seine Bewegungen.

VII. Die Banken und öffentlichen Credit-Anstalten.

VIII. Die Sparcassen und Assecuranz-Anstalten.

IX. Verschiedene sociale Zustände.

Der Verfasser hat zwar in dem vorliegenden Werke nur die ersten vier Gruppen besprochen, sich aber vorbehalten, die fehlenden, ohne damit eine Verbindlichkeit zu übernehmen, nachzutragen. Obgleich wir gestehen, dass schon die bisher erörterten Gruppen einen wesentlichen Beitrag zur Erkenntniss und klaren Anschauung der volkswirthschaftlichen Zustände des österreichischen Staates liefern, so möchten wir doch den Verfasser im Interesse des wichtigen Gegenstandes der Vollendung der sich selbst gestellten Aufgabe nicht enthoben wissen, die baldige Fortsetzung vielmehr auf das wärmste empfehlen.

Der Verfasser hat der Besprechung obiger Gruppen eine kurzgedrängte Bevölkerungs-Statistik vorausgeschickt, welche uns in übersichtlicher Form mit der periodischen Bevölkerungszunahme seit dem Jahre 1815, mit der Bevölkerungsbewegung zwischen 1851 und 1862, mit den verschiedenen Nationalitäten, den Religionsbekenntnissen, dann dem Stand und der Beschäftigung der Völker Österreichs, Preussens, Frankreichs, Bayerns und Sachsens vertraut macht. Diesen schätzenswerthen Mittheilungen folgt ein Tableau der lebenden Altersclassen, in welchem die lebende Bevölkerung in fünf Altersclassen, u. zw. bis zum vollendeten 14., 24., 39., 60. und über das 60. Lebensalter getheilt ist, wodurch die Verhältnisse von jeder Altersclasse des männlichen und weiblichen Geschlechtes in Percenten der Gesammtbevölkerung ersichtlich werden.

Aus Folgendem ersieht man, in welchem Verhältnisse das lebende männliche Geschlecht zur Gesammtbevölkerung steht, u. z.:

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in Preussen, Frankreich, Sachsen Percente der Gesammtbevölkerung 17.459

14.801

16.716

24.

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25. 40.

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39.
60.

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2.734

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und endlich über das 60. Lebensalter

daher das gesammte leb. männl. Geschlecht 49.822

beträgt. Von der lebenden weiblichen Bevölkerung sind die Altersclassen analog angegeben. Von Österreich und Bayern vermissen wir die Nachweisung der lebenden Bevölkerung nach Altersclassen, was um so auffallender erscheint, als von der verstorbenen Bevölkerung des österreichischen Staates, von der Geburt an, in allen Altersclassen bis zum höchsten Sterbealter die detaillirtesten stati

stischen Aufzeichnungen vorliegen. Wenn man vor Augen hat, dass der höchste Werth eines Staates nur durch die lebende und nicht durch die verstorbene Bevölkerung repräsentirt werden kann, und nicht unbeachtet lässt, dass eine körperlich kräftige, arbeitstüchtige, berufsvielseitige und geistig entwickelte intelligente Bevölkerung jene Selbstständigkeit erlangt, welche ihren Reichthum, ihre Macht und Unabhängigkeit begründen, während die Vernachlässigung dieser Eigenschaften zur Verarmung und Abhängigkeit führt, wie uns die älteste, neuere und neueste Geschichte belehren, so wird man nicht in Abrede stellen können, dass der Statistik der lebenden Bevölkerung, u. z. nach Altersclassen getheilt, die grösste Aufmerksamkeit zuzuwenden sei. Die Erfahrung beweist, dass diejenigen Staaten, welche die genannten Eigenschaften ihrer Völker gepflegt, ihre Entwicklung nicht gestört haben, damit nicht allein den Wohlstand ihrer Völker beförderten, sondern auch ihre Macht und Selbstständigkeit im Innern, so wie nach Aussen befestigten.

In jenen Ländern oder Staaten, wo die genannten Eigenschaften der zusammengehörigen Bevölkerung unbeachtet geblieben, vernachlässiget oder gar gestört wurden, können die materiellen Zustände der Völker nicht gedeihen.

Wir müssen dieser Auffassung vollkommen beistimmen und begreifen die Wichtigkeit, welche den Verfasser veranlasste, die statistischen Aufzeichnungen der lebenden Bevölkerung, in Altersclassen getheilt, als unerlässlich nothwendig zu empfehlen.

I.

Wir kommen zur Besprechung der landwirthschaftlichen Gruppe, welche der Verfasser einer sachgemässen, logischen, möglichst detaillirten und ausführlichen Behandlung unterzog und durch die Vergleichungen der landwirthschaftlichen Zustände des österreichischen Staates mit Preussen, Frankreich, Bayern und Sachsen für den Gegenstand ein höheres Interesse erweckte.

Die Grundlage der landwirthschaftlichen Bodenerzeugnisse ist die produktive Bodenfläche, welche, in Culturen getheilt, die Basis der volkswirthschaftlichen Thätigkeit in landwirthschaftlicher Beziehung abgibt.

Der dermalige Flächenbestand des österreichischen Gesammtstaates exl. Venetien besteht aus

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aus der produktiven Bodenfläche von und aus der nicht produktiven Fläche von

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Die produktive Bodenfläche des Gesammtstaates, so wie der einzelnen Kronländer (siehe Tabl. 5) sind in folgende Culturen getheilt, und zur Übersicht in Percenten der produktiven Bodenfläche und der Staatsarea angegeben, u. z.:

exclusive Venetien

inclusive Venetien

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Der produktive Boden der österreichischen Kronländer erhielt erst durch die Reform des Jahres 1848, womit der Unterthansverband, die Naturalzehnten und andere Abgaben gesetzlich aufgehoben wurden, die Ermöglichung einer un

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beschränkten Entwicklung: erst in Folge dieser Errungenschaft konnte der Landwirth über seine Arbeitskräfte und über seine Thätigkeit frei verfügen; erst nach dieser Aufhebung ist die Landwirthschaft überhaupt in die Reihe der freien Beschäftigungen eingetreten. Die Entwicklung der landwirthschaftlichen Zustände, nämlich die Verbesserung des produktiven Bodens ist in der verflossenen 18jährigen Periode nur in einigen Kronländern bemerkbar, und wenn man auch zugeben kann, dass diese Periode für eine so eingreifende Reform ein kurzer Zeitraum ist, und nicht unbeachtet lassen kann, dass der rascheren Entwicklung namhafte ererbte Übelstände entgegenstanden, welche zu beseitigen oft ausser der Macht des Einzelnen gelegen sind, so ist diese verflossene Periode doch so gross, dass man mehr zu erwarten berechtigt gewesen, als sich in diesem wichtigen Zweige unserer volkswirthschaftlichen Thätigkeit in der That bemerkbar gemacht hat.

Der landwirthschaftlichen Entwicklung in den österreichischen Kronländern standen mehrfache Hindernisse und Schwierigkeiten entgegen, welche vorzüglich darin gipfeln, dass weder das Capital noch die Intelligenz, mit wenigen Ausnahmen, sich an der Landwirthschaft betheiligten, woran theils die niederen Marktpreise, welche aus der geringen Consumtionsfähigkeit der Länder wegen zu schwacher Bevölkerungsdichtigkeit entstanden, anderntheils die hohe Belastung des produktiven Bodens von Betheiligung abhielt, insbesondere aber der bedauerliche finanzielle Zustand des österreichischen Staates, woraus die hohe Rente in Permanenz entstand, der Hauptübelstand ist.

Dass sich bei solchen Zuständen das Capital an der Landwirthschaft nicht betheiligte, ist begreiflich, da der landwirthschaftliche Ertrag gegen unsere Rentenwirthschaft mit hohem Zinsfusse keinen Ersatz bieten kann. Wenn man zur theilweisen Entschuldigung in dieser wichtigen Angelegenheit auch herv orheben kann, dass sowohl vor, als nach dem Jahre 1848 in mehreren Kronländern einzelne Grundbesitzer mit gutem Beispiele in der besseren Entwicklung des Bodens vorangingen, dann dass die landwirthschaftlichen Vereine in ihren Kreisen zum Fortschritt aufmunterten, dass ferner die Industrie, welche die landwirthschaftlichen Bodenerzeugnisse bearbeitet und veredelt, zur Hebung der Bodencultur Anlass gegeben, und wenn man ferner nicht in Abrede stellen kann, dass die etablirten Fabriken für landwirthschaftliche Maschinen, Geräthe und Werkzeuge den vorwärtsstrebenden Landwirthen den Bezug derselben bereits so viel als möglich erleichterten, wenngleich die grosse Mehrzahl der Landwirthe bisher keinen oder nur sehr geringen Gebrauch von selben machte, wenn man endlich nicht übersieht, dass die über alle Länder in den Hauptrichtungen ausgedehnten Eisenbahnen den landwirthschaftlichen Bodenprodukten einen weiteren Kreis des Absatzes eröffneten, und dennoch wahrnimmt, dass die Entwicklung des landwirthschaftlichen Betriebes in der Mehrzahl der Kronländer trotz Gelegenheit, Beispiel und Aufmunterung nur geringe Fortschritte gemacht hat, so kann man, nach solchen Thatsachen, nicht überrascht sein, wahrzunehmen, dass unsere landwirthschaftlichen Zustände gegen die westlichen Nachbarstaaten nicht unwesentlich zurückstehen.

Aus dem Tabl. 5 der produktiven Bodenflächen erlangt man eine summarische Übersicht des culturfähigen Bodens eines jeden Kronlandes in österreichischen Jochen sowohl als auch in Percenten der correspondirenden produktiven Bodenfläche ausgedrückt.

Bei Beurtheilung der Bodencultur blickt man mit voller Berechtigung zunächst auf das in Verwendung stehende Ackerland, weil dasselbe in der Regel den höchsten Ertrag liefert. Ein Land, welches von seiner produktiven Bodenfläche verhältnissmässig mehr Weiden und Wald als Ackerland in landwirthschaftlicher Verwendung hat, steht a priori auf einer niederen Stufe der Iandwirthschaftlichen Entwicklung, wie aus Nachstehendem ersichtlich wird,

wenn man die Kronländer des österreichischen Staates nach den Percent-Verhältnissen des Ackerlandes nebeneinander stellt,

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u. z. haben:

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von der produktiven Bodenfläche in Verwendung.

Diese Gegenstellung des Ackerlandes zu den Weiden und Waldungen kann zu mehrfachen Betrachtungen Anlass geben, z. B. findet man bestätigt, dass die an Bodencultur armen Länder: Tirol, Salzburg, Dalmatien, Krain und Kärnthen zwischen 7 und 15 Percent Ackerland und zwischen 79 und 67 Percent Weiden und Waldflächen haben, während die in landwirthschaftlicher Beziehung am höchsten stehenden Kronländer: Böhmen, Mähren, Schlesien und Galizien zwischen 48 und 55 Percent Ackerland, diesen gegenüber aber nur 41-33 Percent Weiden und Waldungen besitzen. Es ist ferner daraus zu schliessen, dass jene Länder, welche nahe 50 Percent Ackerland von ihrem produktiven Boden bewirthschaften können, eine höhere und werthvollere Produktionsfähigkeit besitzen als jene, die unter 40 Percent Ackerland in landwirthschaftlicher Verwendung haben, was aus den weiteren Nachforschungen des Verfassers in der landwirthschaftlichen Gruppe deutlich hervortritt.

In Betreff des nicht culturfähigen Bodens der Kronländer ersieht man, dass die Gebirgsländer Salzburg 19-612 Percent, die Militärgrenze 19-428 Percent, Tirol 17.755 Percent, Kärnthen 11.805 Percent, dann Ungarn, Woiwodina und Banat 16.040 Percent, Kroatien und Slavonien 13.370 Percent und Siebenbürgen 13-480 Percent von ihrer Landesarea in culturunfähigem Boden besitzen, während die culturfähigeren Länder Böhmen nur 3.009 Percent, Mähren 3.029 Percent und Schlesien nur 3-175 Percent haben, woraus man eine gewisse Analogie zwischen dem mehr oder weniger culturfähigen Boden der Länder wahrnehmen kann. In demselben Tabl. 5 findet man auch die statistischen Quoten der Culturflächen pr. Kopf der Bevölkerung angegeben, worin man ebenfalls eine Analogie bemerken kann.

Die weiteren Relationen, welche der Verfasser über die produktiven Bodenflächen gegenüber den Culturflächen überhaupt gemacht hat, müssen wir hier wegen Mangels an Raum übergehen und die Leser auf das Buch selbst verweisen.

Die in §. 14 von dem Verfasser gegebene vergleichende Zusammenstellung der produktiven Bodenflächen und deren Vertheilung in Culturen des österreichischen Gesammtstaates gegenüber Preussen, Frankreich, Bayern und Sachsen dürfte manches Interesse erwecken.

Aus dem Tabl. 7 wird ersichtlich, dass

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10.94

14.18

5.34

6.47

5.95

wie oben in Percenten woraus man ersieht, dass Frankreich, Bayern und Sachsen von ihrer Staatsarea relativ mehr culturfähigen Boden in landwirthschaftlicher Verwendung haben als Österreich und Preussen, dann dass rücksichtlich der Culturvertheilung des produktiven Bodens in Österreich relativ am wenigsten Ackerland bewirthschaftet wird; dagegen besitzt Österreich mehr Weiden als die anderen Staaten und mehr Waldungen als Preussen und Frankreich.

Diese Zusammenstellung führt zu dem Schluss, dass in Österreich eine relativ grössere Bodenfläche mit minder ertragsfähigen Culturen in landwirthschaftlicher Verwendung steht als in den andern Staaten; dieselbe gibt ferner zu der Bemerkung Anlass, dass in mehreren Kronländern des österreichischen Staates zur besseren landwirthschaftlichen Entwicklung derselben eine theilweise Umwandlung der vorhandenen Weiden und Waldflächen in Ackerland höchst wünschenswerth ist, da es in den meisten österreichischen Kronländern ausser Zweifel steht, dass eine theilweise Umwandlung der Weiden und Waldungen in Ackerland nicht allein wünschenswerth, sondern auch möglich ist, und dass nur allein mit dieser Veränderung der landwirthschaftlichen Entwicklung jener Länder, welche seit dem Jahre 1848 wenig oder gar keine Fortschritte gemacht haben, eine höhere Produktionsfähigkeit erzielt werden kann.

Die vorstehenden summarischen Vergleichungen sind in Betreff der landwirthschaftlichen Entwicklung des produktiven Bodens in Österreich gegenüber anderen Staaten nicht erfreulich, und es wäre in der That sehr bedauerlich, wenn die Relation des Gesammtstaates auf alle Kronländer gleiche Anwendung hätte, was nicht der Fall ist, da Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Unter-Österreich mit ihrem relativen Besitz an Ackerland weder Preussen, Frankreich noch Bayern und Sachsen nachstehen.

Die anderen Länder, welche bei diesem Vergleiche wesentlich zurückstehen, sind eben diejenigen, welche eine geringe Bevölkerungsdichtigkeit haben und sich weder einer Fabriksindustrie noch einer höheren Gewerbethätigkeit erfreuen; dieselben theilen sich in entwicklungsfähige und in solche, welche nur eine beschränkte Entwicklungsfähigkeit haben.

Zu den ersteren gehören die zur ungarischen Krone gezählten Länder Ungarn, Woiwodina, das Temescher Banat, Kroatien und Slavonien, Siebenbürgen, die Militärgrenze und die Bukowina, welche dermalen in landwirthschaftlicher Beziehung überhaupt, insbesondere aber in der Ackerbaubewirthschaftung auf den österreichischen Gesammt-Ländercomplex eine ungünstige Wikung ausüben. Die Hauptursache dieses vernachlässigten Zustandes in landwirthschaftlicher Beziehung liegt vorzüglich in dem Mangel an Fabriksindustrie und in der geringen Entwicklung der gewerblichen Thätigkeit der Bevölkerung.

So lange die genannten Länder in der gedachten Richtung nicht bestrebt sind, alle derzeitig noch bestehenden Hindernisse für Industrie und Gewerbe zu beseitigen, werden sie die Hebung der landwirthschaftlichen Zustände nur höchst schwerfällig oder gar nicht zu Stande bringen. Anders verhält es sich mit den Gebirgsländern des österreichischen Staates: Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland und Dalmatien; diese sind nur einer beschränkteren Entwicklung fähig, da sie von der Natur sparsam bedacht wurden, indem

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