Archiv für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprocesses und des Criminalrechts: mit namentlicher Rücksicht auf Gerichtsaussprüche und Gesetzgebung, Band 1

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E. Zernin, 1852
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 52 - Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wechfelrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würden, verpflichtet.
Seite 97 - Während der Dauer des Landtags sind die Personen, welche zu der Ständeversammlung gehören, keiner Art von Arrest, als mit Einwilligung der Kammer, zu welcher sie gehören, unterworfen, den Fall einer Ergreifung auf frischer Tat bei strafbaren Handlungen ausgenommen, wo aber alsbald der Kammer, zu welcher der Verhaftete gehört, die Anzeige des Vorfalls mit Entwicklung der Gründe gemacht werden soll.
Seite 73 - Ghrenacceptanten zur Zahlung vorlegen, und den Erfolg im Proteste Mangels Zahlung oder in einem Anhange zu...
Seite 62 - Annahme wechselmässig verpflichtet. Diese Verpflichtung erlischt, wenn dem Ehrenacceptanten der Wechsel nicht spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage zur Zahlung vorgelegt wird.
Seite 70 - Ehrenzahler muß der Wechsel und der Protest mangels Zahlung gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt werden. Er tritt durch die Ehrenzahlung in die Rechte des Inhabers (Art.
Seite 83 - Vertragsvcrhältnisscn nach civilrechtlichen Grundsätzen wegen rechtswidriger Täuschung auf Aufhebung des Geschäfts oder auf Schadenersatz geklagt werden kann, hat es hierbei sei...
Seite 83 - Rechtspsticht arglistiger Weise täuschende Handlungen vornimmt, oder den Irrthum eines Andern, den er nicht selbst veranlaßt hat, durch sein Benehmen unterhält, und dadurch den Andern in Schaden gebracht hat, ist des Betrugs schuldig.
Seite 73 - Proteste oder einem Anhange zu demselben feststellen läßt, daß der Wechsel spätestens am nächsten Werktage nach dem Zahlungstage sämmtlichen Nothadressen und etwa vorhandenen Ehrenacceptanten zur Zahlung vorgelegt worden, letztere aber nicht zu erhalten gewesen ist.
Seite 81 - Wer zum Nachtheile der Rechte eines Andern wissentlich falsche Thatsachen für wahr ausgibt, oder wahre That» fachen unterdrückt oder vorenthält, und dadurch den Andern in Schaden bringt, oder sich einen Vortheil verschafft, ist wegen Betrugs strafbar.
Seite 85 - Co6e civil nrt. 2274. für viele Forderungen bestimmt; eine Verjährung, welche allenfalls für weitere Ansprüche aus dem Wechselgeschäfte, namentlich aus präjudizirtcn und verjährten Wechseln, statt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung neben der Verjährung des Entwurfs bestehen bleiben könnte.

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