Archiv für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprocesses und des Criminalrechts: mit namentlicher Rücksicht auf Gerichtsaussprüche und Gesetzgebung, Band 1E. Zernin, 1852 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Accept Acceptanten actio alſo Ansicht Anspruch Anwalt ausdrücklich aut clam Befugniß Beklagten Besizer besonderen Bestimmung Betrug Beweis bezüglich blos Compensation Contradictor daher Darmstadt debitor deshalb deſſen dieſe dingliches Ehrenacceptanten Eigenmacht Eigenthümer eingestandenen Thatsache Einreden Entscheidung Erben Erbschaft Erkenntniß Erklärung Ersigung erst ertheilt exceptio Falle Forderung Frage früher Gegenforderung geltend Gerichte Geseze Geständniß gewiß Gläubiger Grund Grundsäge habitatio Handlungen hiernach Hofgerichts Honoraten ipso jure Irrthum iſt jezt Juristen Justinian Kenntniß Kirche Kläger Klägerinnen konnte laſſen läßt lezteren lichen muß müſſe Nachläßigkeit Nachtheil namentlich nöthig nothwendig Novation Partei Person Pfandrecht pract practische Prälegat Präsumtion Procurator Prohibition Prozeß quod vi aut rechtliche Rechtsfalle Rechtsgeschäfte Rechtsvermuthung Rechtswissenschaft Regreß Reichskammergerichts Restitution römischen Rechts Rückgabe Sache Schaden Schuldner Schuldurkunde Schuldverbindlichkeit ſei ſein ſeine ſelbſt Servitut soll ſondern ſowie Spolium Streitgenossen Streitgenossenschaft Testament Theil unserer Verbindlichkeit Verhältniß Verjährung Verjährungszeit Vertrag vielmehr Vorausseßung Vortheil Wahrheit Wechsel Wechselinhaber Wechselrecht Weise weiter Widerklage Widerruf wohl Wohnungsrecht Zahlung
Beliebte Passagen
Seite 52 - Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten durch Verjährung oder dadurch, daß die zur Erhaltung des Wechfelrechts gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen verabsäumt sind, erloschen, so bleiben dieselben dem Inhaber des Wechsels nur soweit, als sie sich mit dessen Schaden bereichern würden, verpflichtet.
Seite 97 - Während der Dauer des Landtags sind die Personen, welche zu der Ständeversammlung gehören, keiner Art von Arrest, als mit Einwilligung der Kammer, zu welcher sie gehören, unterworfen, den Fall einer Ergreifung auf frischer Tat bei strafbaren Handlungen ausgenommen, wo aber alsbald der Kammer, zu welcher der Verhaftete gehört, die Anzeige des Vorfalls mit Entwicklung der Gründe gemacht werden soll.
Seite 73 - Ghrenacceptanten zur Zahlung vorlegen, und den Erfolg im Proteste Mangels Zahlung oder in einem Anhange zu...
Seite 62 - Annahme wechselmässig verpflichtet. Diese Verpflichtung erlischt, wenn dem Ehrenacceptanten der Wechsel nicht spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage zur Zahlung vorgelegt wird.
Seite 70 - Ehrenzahler muß der Wechsel und der Protest mangels Zahlung gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt werden. Er tritt durch die Ehrenzahlung in die Rechte des Inhabers (Art.
Seite 83 - Vertragsvcrhältnisscn nach civilrechtlichen Grundsätzen wegen rechtswidriger Täuschung auf Aufhebung des Geschäfts oder auf Schadenersatz geklagt werden kann, hat es hierbei sei...
Seite 83 - Rechtspsticht arglistiger Weise täuschende Handlungen vornimmt, oder den Irrthum eines Andern, den er nicht selbst veranlaßt hat, durch sein Benehmen unterhält, und dadurch den Andern in Schaden gebracht hat, ist des Betrugs schuldig.
Seite 73 - Proteste oder einem Anhange zu demselben feststellen läßt, daß der Wechsel spätestens am nächsten Werktage nach dem Zahlungstage sämmtlichen Nothadressen und etwa vorhandenen Ehrenacceptanten zur Zahlung vorgelegt worden, letztere aber nicht zu erhalten gewesen ist.
Seite 81 - Wer zum Nachtheile der Rechte eines Andern wissentlich falsche Thatsachen für wahr ausgibt, oder wahre That» fachen unterdrückt oder vorenthält, und dadurch den Andern in Schaden bringt, oder sich einen Vortheil verschafft, ist wegen Betrugs strafbar.
Seite 85 - Co6e civil nrt. 2274. für viele Forderungen bestimmt; eine Verjährung, welche allenfalls für weitere Ansprüche aus dem Wechselgeschäfte, namentlich aus präjudizirtcn und verjährten Wechseln, statt der ordentlichen dreißigjährigen Verjährung neben der Verjährung des Entwurfs bestehen bleiben könnte.