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Gefühl innigsten Dankes werden, da Höchstderselbe auch Umständen von anscheinend geringerer Bedeutung ein stets gleiches huldvolles Interesse zuwandte.

1. Die Einführung der grauleinenen Hose für die Fußtruppen als etatsmäßiges Sommerbekleidungsstück (K.-O. vom 23. Februar). 2. Die Obersten in Generals-Stellungen erhalten den Generals-Helm (K.-O. vom 3. Juli).

3. Einführung des Czakot bei der Landwehr - Infanterie (K.-O. vom
2. August).

4. Die Füsilier-Regimenter erhalten ein verkürztes Gewehr mit Hau-
Bajonett und schwarzes Lederzeug und sind bei Auswahl ihres Er-
sages besonders zu berücksichtigen (K.-O. vom 4. August).
5. Die Schul-Abtheilung erhält den Namen: „Unteroffizier-Schule
in Potsdam." Errichtung einer gleichen Unteroffizier-Schule in
Jülich (K.-O. vom 21. September).

6. Die neue Regelung der Verhältnisse der bei den Truppen befind-
lichen Dekonomie-Handwerker (kriegsmin. V. v. 7. November).
7. Die Gewehr-Prüfungs-Kommission heißt vom 1. Januar 1860 ab
,,Militär-Schießschule“ (K.-O. v. 29. November).

Tod S. M. König Friedrich Wilhelm IV.

Mit Beginn des neuen Jahres sollte ein für das Königshaus und für das ganze Preußische Land höchst wichtiger Wechsel sich vollziehen, denn in der Nacht vom 1. zum 2. Januar 1861 um 121⁄2 Uhr wurde S. M. König Friedrich Wilhelm IV. im 66. Jahre seines Leben und im 21. Jahre seiner Regierung von seinem langen und schweren Leiden durch einen sanften Tod erlöst, nachdem bereits in den letzten Wochen des scheidenden Jahres die Krankheit Sr. Majestät das Schlimmste hatte befürch ten lassen.

War in der leztvergangenen Zeit die Gestalt des Königlichen Dulders durch den mächtigen Eindruck der vollzogenen Ereignisse wohl zeitweise in den Hintergrund gedrängt worden, so trat jezt bei dem Schmerz um diesen Verlust in hellstem Licht vor jedes Auge das Bild der hohen Tugenden, der Milde und der reinen Frömmigkeit des verewigten Herrschers, dessen gütiges Herz so treu und warm für sein Volk geschlagen

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hatte, dessen Lebensbahn durch so schwere Sorgen und durch so bittern Kummer ging, und dessen Lebensabend endlich nach Gottes unerforschlichem Rathschluß nur Schmerz und Leiden erfüllt hatten. Seine treue Armee durfte dem Tode ihres dahingeschiedenen Kriegsherrn eine durch nichts getrübte Trauer weihen, denn sie hatte in schwerer Zeit mit unverbrüchlicher Treue zu ihrem Könige gestanden, als alle andere Treue zu wanken schien.

Am 7. Januar wurde die Königliche Leiche in der Friedenskirche zu Potsdam beigesetzt, welche der Hochselige Herr selbst zu seiner letzten Ruhe bestimmt hatte. Das Herz des Königs ward zu den Füßen seiner verewigten Eltern im Mausoleum zu Charlottenburg niedergelegt.

Der Umfang des Preußischen Staats betrug bei dem Tode S. M. König Friedrich Wilhelm IV. 5103,97 Quadrat-Meilen mit 18,491,220 Einwohnern. Die Armee nahm bei einer Friedensstärke von 212,649 Mann von der Total-Staats-Einnahme (138,099,867 Rthlr.) die Summe von 39,834,023 Rthlr. in Anspruch.

Neunter Abschnitt.

1861-1869.

Das 1ste Ostpreußische Grenadier-Regiment Nr. 1 und das 1ste Ostpreußische Grenadier-Regiment Nr. 1 Kronprinz unter der Regierung König Wilhelm I. Majestät.

Erstes Kapitel.

1861-1866.

1861. Thronbesteigung König Wilhelm 1. Majestät. Eidesleistung der Truppen. liste.

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Letzte Versehungen zum Regiment Nr. 41. — RangVeränderung im Namen des Regiments. Oberst v. HolLeuffer. - Herbst-Manöver an der Passarge.

Am 2. Januar 1861 bestieg S. M. König Wilhelm I. den Thron seiner Väter. Waren schon alle früheren Herrscher Preußens durch Erziehung und durch frühere eigene Thätigkeit für die Aufgabe vorbereitet gewesen, an der Spitze ihres Heeres für die Macht und den Ruhm des Vaterlandes einzutreten, so war dies, wenn möglich, in noch höherem Grade bei des jetzt regierenden Königs Majestät der Fall. Während vieler Jahre eines an großen Ereignissen reichen Lebens hatte der Königliche Herr eine seiner ersten Aufgaben stets darin gefunden, der Fortbildung und Organisation der Armee seine eifrigste Sorge und die aufopferndste Thätigkeit zu widmen, und in dem großen Werke der Reorga= nisation hatten denn diese Bestrebungen ihre Vollendung gefunden. Daher hatte denn auch stets die Armee mit ganz besonderer Verehrung an dem Prinzen von Preußen gehangen und war von jeher gewohnt, in ihm ihren ersten und besten Vertreter am Throne des Königs zu sehen.

S. M. König Wilhelm I. ist am 22. März 1797 geboren, und wurde bereits am 1. Januar 1807, also noch vor Antritt des 10. Lebensjahres, in Königsberg von seinem Königlichen Vater zum Fähnrich

in der Garde zu Fuß ernannt. Nachdem die Ernennung zum SecondeLieutenant am 24. Dezember d. 3., die zum Premier Lieutenant am 15. Mai 1813, endlich die zum Kapitain am 30. Oktober 1813 erfolgt war, wohnte Höchstderselbe dem ersten Gefecht bei Gelegenheit des RheinUebergangs bei Mannheim (1. Januar 1814) bei und erhielt bei Barfur-Aube am 27. Februar 1814 die Feuertaufe. Hier war der damalige Prinz Wilhelm an der Seite des Russischen Infanterie-Regiments Kaluga, dessen Chef Höchstderselbe später wurde, im heftigsten feindlichen Gewehrfeuer und erwarb sich bei dieser Gelegenheit das eiserne Kreuz und den Russischen St. Georgen-Orden.

Der Prinz machte sodann noch die Schlachten von Arcis-sur-Aube, La-Fère-Champenoise und Paris mit und wurde am 30. Mai 1814 zum Major ernannt. Vom 4. Juni 1815 ab führte Höchstderselbe das Füs.Bataillon, sodann auch das I. und II. Bataillon des 1. Garde-Regiments zu Fuß. Am 1. Januar 1816 erfolgte die Ernennung zum Kommandeur des Garde-Landwehr-Bataillons Stettin, und am 30. März 1817 das Avancement zum Oberst. S. K. H. wurde demnächst am 6. April d. I. Kommandeur des I. Bataillons 1. Garde-Regiments zu Fuß und führte vom 18. April ab dieses Regiment und zugleich die 1. Garde-InfanterieBrigade, zu deren Kommandeur Höchstderselbe am 28. Februar 1818 ernannt wurde, worauf unterm 30. März die Beförderung zum GeneralMajor folgte. Im Jahre 1819 übernahm er die Inspektion über das VII. und VIII. Armee-Korps, wurde am 1. Mai 1820 Kommandeur der 1. Garde-Division und führte vom August 1820 bis zum März 1824 eine Kavallerie - Division, sodann aber das III. Armee - Korps, welches am 22. März 1825 Höchstdemselben definitiv übertragen wurde, worauf am 18. Juni d. 3. das Avancement zum General-Lieutenant folgte.

Am 11. Juni 1829 feierte Prinz Wilhelm K. H. Höchstseine Verbindung mit 3. H. der Prinzessin Maria Louise Augusta Katharina von Sachsen-Weimar.

Am 30. März 1838 erfolgte nach 6 monatlicher Führung des GardeKorps die Ernennung zum kommandirenden General desselben, am 9. März 1848 aber zum General - Gouverneur von Westphalen und der Rheinprovinz.

Vom 8. Juni 1849 ab übernahm Höchstderselbe das Ober-Kommando der Operations-Armee in Baden, wohnte während des Feldzugs dieser Armee den Gefechten bei Kirchheim-Bolanden, Mannheim, Philippsburg, Wiesenthal, Waghäusel, Ubstadt, Durlach, Bischweier, Hirschgraben und Rastatt bei und erhielt hierfür den Orden pour le mérite.

Seit Oktober 1849 hatte der Prinz neben dem Militair-Gouvernement der Rheinprovinz und Westphalens den Oberbefehl über die in Baden und Frankfurt a. M. stehenden Truppen. Am 20. März 1854 erfolgte die Beförderung zum General-Oberst der Infanterie. Oktober d. 3. ab fungirte S. K. H. als Gouverneur von Mainz.

Vom

So hat König Wilhelm I. Majestät in den verschiedensten militairischen Verhältnissen gewirkt, ehe er den Thron Preußens bestieg.

Unmittelbar nach erfolgter Thronbesteigung erließ S. M. der König eine Proklamation an sein Volk, in welcher auch des Preußischen Heeres mit Anerkennung und Vertrauen gedacht war. Eine umfassende Amnestie erfolgte bald darauf.

Am 4. Januar Vormittags 11 Uhr versammelte sich die gesammte Garnison Königsbergs auf dem inneren Schloßhofe, um König Wilhelm I. Majestät den Eid der Treue zu leisten. Die Truppen erschienen in Paradeanzug mit Mänteln und stellten sich im Viereck auf, die Infanterie in Kompagniefront-Kolonnen. Eine entsprechende Anrede des General v. Borcke und eine auf den Tod S. M. des hochseligen Königs bezüg= liche Trauerrede des Konsist.-Rath Kähler gingen der Eidesleistung voraus. Nach Vollziehung der letteren beschloß ein Hoch auf König Wilhelm I. Majestät die Feier.

Die von der Armee für den vorgeschriebenen Zeitraum angelegte Trauer wurde, jedoch nur auf einen Tag, zum Fest der Fahnenweihe abbefohlen.

Diese Weihe der neu verliehenen 142 Fahnen und Standarten erfolgte, nachdem deren Annagelung bereits am 17. Januar in den Räumen des Königlichen Schlosses durch Se. Majestät feierlich vollzogen war, am 18. d. M. unter den Linden neben dem Denkmale Friedrichs des Großen. Deputationen der betreffenden Regimenter und sämmtliche Truppen der Garnison Berlin hatten sich hierzu in großer Parade aufgestellt.

Am 18. Januar richtete S. K. H. der Chef an das Regiment als Erwiederung auf dessen Neujahrs-Glückwünsch ein Höchsteigenhändiges und von ihm selbst adressirtes Schreiben.

Gemäß K.-O. vom 23. Februar hörte der zwischen den OffizierKorps der korrespondirenden Regimenter bisher noch beibehaltene Zusammenhang mit Bezug auf vorkommende Avancements auf und blieb nur noch für das Aufrücken zum Stabs-Offizier einstweilen bestehn. Unter

Gallandi, Gren.-Regt. Nr. 1 Kronprinz.

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