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weise in Halbzüge: die beiden rechtsstehenden Linien - Compagnien nach links, die linksstehenden nach rechts.

Bei der Doppelzugs-Colonne schliesst sich die Schützen - Compagnie in entwickelter Front an die rückwärtigen Abtheilungen auf fünf Schritte an, während sie bei der Zugs-Colonne aus der Mitte sich in der rechtsformirten Zugs-Colonne anschliesst.

3. Ausserdem haben die Russen eine Doppelreihen-Colonne aus der Mitte, welche eine Breite von acht Mann, ohne Chargen, erhält. Bei dieser Colonnen - Formation bricht die Schützen - Compagnie in eine Colonne mit Sectionen und schliesst sich der Queue an.

Diese Colonnen-Formation entspricht den bei uns eingeführten „Compagnien in gleicher Höhe".

Der Angriffs- oder Sturm-Colonne werden wir weiter unten eine Aufmerksamkeit schenken.

c) Compagnie weise Gefechtsaufstellung eines Bataillons. - 1. Die compagnie weise Aufstellung eines Bataillons erfolgt in einem oder zwei Treffen, wobei die Bestimmung der Zahl der in jedes Treffen kommenden Compagnien vom Bataillons-Commandanten abhängt. Folgende Figur zeigt die normale Gefechts-Aufstellung eines Infanterie-Bataillons.

150*

50*

Normalmässig ist festgesetzt: Wenn im ersten Treffen zwei Compagnien stehen, so hat deren Intervall Minimum eine Länge für drei Züge (Halb-Compagnien) zu betragen; stehen im ersten Treffen drei Compagnien, so besteht das Intervall zwischen denselben aus mindestens einer Zugsbreite. Endlich stehen in einem Treffen alle vier Linien-Compagnien, so beträgt das Intervall mindestens einen Schritt, wie dies für die entwickelte Linie eines Bataillons festgesetzt wurde.

An diesen Intervallen wird übrigens nicht festgehalten. Terrain, Verhältnisse, überhaupt die zur Vertheidigung oder zum Angriff zugewiesene Strecke sind hiebei in erster Linie massgebend.

Was das zweite Treffen bei der compagnieweisen Gefechtsaufstellung eines Bataillons anbelangt, so beträgt die Treffendistanz normalmässig 150 Schritte. Stehen zwei Compagnien im zweiten Treffen, so zeigt deren Aufstellung die Figur. Befindet sich jedoch im zweiten Treffen nur eine Compagnie, so nimmt sie ihre Aufstellung hinter der rechten FlügelCompagnie des ersten Treffens. Die Schützen-Compagnie stellt sich hinter die Mitte und auf 50 Schritte hinter das zweite Treffen.

In der compagnieweisen Gefechtsaufstellung nehmen die Compagnien des ersten Treffens im offenen Terrain und im Bereiche des feindlichen Feuers die entwickelte, im gedeckten Terrain aber die Zugs- oder HalbzugsFormation an. Ausserhalb des Schussbereiches stehen die Compagnien des ersten Treffens in Zugs- oder Halbzugs - Colonnen. Die Compagnien des zweiten Treffens stehen in Zugs-Colonnen, ausgenommen jene Fälle, wo die Deckung durch die Formirung der Halbzugs-Colonne besser erreicht wird.

2. Das Carré. Dass Carré's gegen den Angriff der feindlichen Cavallerie formirt werden, ist bekannt. Das russische Exercir-Reglement aber kennt nur Compagnie-Carré's, welche nach dem Ermessen des BataillonsCommandanten verschiedene Aufstellungen nehmen. Folgende drei Figuren versinnlichen die Formation und Aufstellung derselben.

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Ohne uns in die näheren Details über die verschiedenen Formationen, wie Richtungen, Front- und Colonnenmärsche, Entwicklungen etc. einzulassen, übergehen wir nunmehr zum Feuergefecht.

3. Bataillonsfeuer bei einer compagnieweisen Aufstellung. -In einem Gefechte eröffnen die Compagnie-Commandanten des ersten Treffens das Feuer nach ihrem eigenen Gutdünken, doch mit Einhaltung der für die Compagnien vorgeschriebenen Normen; ebenso hängt das Einstellen des Feuers von ihnen ab. Erfolgt ein Cavallerie-Angriff, so wird das Feuer in derselben Weise und auf dieselbe Distanz eröffnet, wie dies bei einer einzelnen Compagnie festgestellt wurde. Hiebei wird vorzugsweise beobachtet, dass die Compagnien des zweiten Treffens, sowie die SchützenCompagnien an dem Zurückweisen des feindlichen Cavallerie - Angriffes theilnehmen. Sobald das Signal: „der erste Theil des Grenadiermarsches" gegeben wird, beginnt das Carréfeuer. Erfolgt aber das Signal "Alarm", so marschiren die Compagnien aus den Carré's in entwickelte Linien auf und eröffnen das Salvenfeuer.

d) Die zerstreute Fechtart. 1. Allgemeine Bestimmungen. Zur Auflösung in die Plänklerkette können bestimmt werden: die SchützenCompagnie oder Theile derselben; ebenso Theile einer Linien - Compagnie, oder eine ganze, sowie mehrere Linien-Compagnien.

Ist nur eine Compagnie in die Kette aufgelöst, so obliegt die Leitung derselben dem Compagnie - Commandanten; sind aber deren mehrere aufgelöst, so übernimmt die Leitung über die Plänklerkette der zweite StabsOfficier beim Bataillon.

Sobald die Schützen-Compagnie, welche in der Zugs-Colonne hinter der Mitte des entwickelten Bataillons steht, zur Plänklerkette bestimmt wird, rückt sie in ihrer Formation gerade vor, fällt in Doppelreihen ab und formirt nach dem Durchbrechen abermals die Zugs - Colonne vor der Mitte des Bataillons, bis das Signal „Auflösen" erfolgt.

Steht das Bataillon aber in der Colonne, so begibt sich die SchützenCompagnie reihenweise entweder auf einer oder auf beiden Seiten der Colonne an die Tête derselben. Wird aber irgend eine Linien-Compagnie zur Auflősung in die Plänklerkette beordert, so verbleiben die anderen Compagnien in

der innehabenden Aufstellung insolange, bis der Bataillons - Commandant weitere Anordnungen trifft. Der Bataillons - Commandant kann übrigens auch Halbzüge von einigen oder von allen Linien-Compagnien zur Auflösung in die Plänklerkette beordern, wenn das Bataillon in der compagnie weisen GefechtsAufstellung steht.

Wird eine Verstärkung der Plänklerkette als nothwendig erachtel, so rücken die zum betreffenden Zug gehörigen anderen Halbzüge vor.

Bei der zerstreuten Fechtart ist, wie bereits erwähnt, hervorzuheben, dass die Plänkler beim Cavallerie-Angriff keine Klumpen formiren, sondern sich auf das gegebene Signal beim nächsten Officier oder Unterofficier in Eine Linie ralliren und das Frontalfeuer eröffnen.

e) Der Bajonnet-Angriff. Ein in compagnieweiser Aufstellung befindliches Bataillon kann den Angriff entweder mit allen Compagnien gleichzeitig oder nur mit einigen derselben unternehmen, während die anderen. Compagnien das Salvenfeuer gegen den Feind eröffnen.

Steht das Bataillon mit allen vier Linien-Compagnien in Einem Treffen, so führen auf das gegebene Signal die Compagnie-Commandanten ihre Compagnien zum Angriff vor, ohne Rücksicht auf das Einhalten der Richtung nach den für den Angriff einer Compagnie bestehenden Normen.

Steht das Bataillon compagnie weise in zwei Treffen aufgestellt, so kann der Bajonnetangriff in folgender Weise ausgeführt werden: Auf das gegebene Signal setzen sich die Compagnien beider Treffen nach vorwärts in Bewegung. Im offenen Terrain entwickeln sich die Compagnien des ersten Treffens gleich beim Beginn der Bewegung. Sobald der Bataillons. Commandant es für nothwendig erachtet, beordert er das erste Treffen zum Stehen und zum Eröffnen des Salvenfeuers. Die Compagnien des zweiten Treffens setzen ihre Bewegung fort, trachten die im Feuern begriffenen Compagnien des ersten Treffens zu umgehen und führen den Bajonnet-Angriff aus, während die feuernden Compagnien das Feuer insolange fortsetzen, als der Feind durch die angreifenden Compagnien nicht maskirt sein wird.

Der Bajonnet-Angriff in einer Bataillons-Colonne erfolgt nach den für eine Compagnie gegebenen Normen; hiebei schreibt das Reglement vor: 1. Steht vor dem Bataillon eine Plänklerkette, so schliesst sie sich der Bataillons-Colonne an beiden Flanken an und stürmt mit. Nach dem Signal Abschlagen" bleibt das Bataillon stehen, die Plänklerkette aber setzt ihre Bewegung fort und eröffnet ein wohlgenährtes Feuer. 2. War vor dem Bataillon keine Plänklerkette aufgelöst, so wird vor dem Bajonnet-Angriffe auch keine vorgeschickt; sobald aber das Signal „Abschlagen", erfolgt und das Bataillon stehen bleibt, begibt sich die ganze Schützen-Compagnie im Laufschritte nach vorwärts, löst sich in Plänkler auf und beginnt ein heftiges Feuer.

Steht das Bataillon in entwickelter Linie, und unterhält es ein Frontalfeuer gegen einen anrückenden Feind, so gibt es, sobald der Gegner auf 50 Schritte sich genähert hat, die letzte Salve und wirft sich auf das Commando Hurrah" ihm entgegen; nur die Schützen-Compagnie bleibt stehen, um nöthigenfalls die Flanken zu decken oder für den Fall eines Rückzuges als Reserve zu dienen.

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In einem Vortrage, den Capitän Stoney, Assistent in der königl. Geschützgiesserei zu Woolwich, im März des Vorjahres in der Royal United Service Institution über den Fortschritt in der Fabrication schwerer Geschütze hielt, erwähnte derselbe, dass die Entwürfe zur Construction von 700Pfändern mit 35 Tonnen Gewicht, von 800Pfündern mit 40 Tonnen und von 1000P fündern mit 50 Tonnen Rohrgewicht fertig seien, und dass nach den bei den leichteren Geschützen (7-, 8-, 9-, 10- und 12zölligen) erhaltenen Resultaten, ein günstiger Erfolg auch für die genannten Monstregeschütze in jeder Beziehung zu erwarten sei.

Die Beendigung des ersten 700P fünders und die damit Anfangs dieses Jahres durchgeführten Versuche haben die oben ausgesprochene Erwartung in Bezug auf dieses eine Geschütz gerechtfertigt.

Das 35 Tonnen-Geschütz ist ein gezogenes Vorderladungsgeschütz, construirt nach dem Princip von Fraser). Das Geschütz hat 16 Fuss 3 Zoll äussere, 13 Fuss 6.5 Zoll Seelenlänge. Caliber ist 11.6 Zoll, äusserer Durchmesser an der Mündung 1 Fuss 9 Zoll, am Bodenstück 4 Fuss 8 Zoll. Es ist

1) Das Constructions-Princip Fraser's ist eine Fortbildung der bekannten Armstrong'schen Geschütz-Construction und unterscheidet sich von dieser hauptsächlich dadurch, dass die Anzahl der Theile, aus denen das Geschütz zusammen. gesetzt wird, bei Fraser bedeutend geringer ist als bei Armstrong, wodurch, ohne der Festigkeit des Geschützes zu schaden, eine bedeutende Arbeitsersparniss erzielt wird. Fig. 1 und 2 zeigen durch die in ihnen angegebenen einzelnen Theile die Differenzen in den erwähnten Constructions-Principien bei dem 9zölligen Geschütz (250Pfänder). Innere Röhre Stahl, die andern Theile Schmiedeisen.

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