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1. auf der Strasse Saarlouis-Boulay-Metz die 3. Cavallerie-Division Groeben;

2. auf der Strasse Saarbrücken-St. Avold-Bionville-Metz (8 Meilen) mit den zur Vertheidigung günstigen Terrainabschnitten bei Longeville am gleichnamigen Walde, bei Bionville an der Nied allemand und bei Pont Chaussy an der Nied français die I. Armee des Generals Steinmetz;

3. anf der Strasse von Saargemünd über Puttelange und Gross-Tenquin nach den Mosel-Übergängen zwischen Metz und Nancy (Pont à Mousson) mit dem vortheilhaften Vertheidigungs- Abschnitt Baronville-Morhange die II. Armee des Prinzen Friedrich Carl. Dieser Heertheil rückte längs der Eisenbahn Saargemünd-Metz und auf der Strasse Puttelange-Gross-Tenquin in 2 Colonnenstaffeln vor.

4. auf der Strasse von Weissenburg über Wörth, Reichshofen, Lützelstein, Sarrebourg, Blamont, Luneville, Nancy die III. Armee des Kronprinzen von Preussen. Dieser Heerestheil wählte die Strasse, welche zwischen den beiden nach Westen ziehenden Eisenbahnen von Hagenau nach Saar-Union führt, zum Vormarsche seiner Hauptmasse.

Die beiden Linien Saargemünd-Pont-à-Mousson-Nancy und Weissenburg-Hagenau-Nancy umgehen alle festen Plätze Frankreichs an der Mosel, in den Vogesen und im Elsass und gestatten den darauf operirenden Corps eine rapide, mit jedem Marsche zunehmende Concentration, zumal dieselben von den zwei Eisenbahnen Saarbrücken-Faulquemont-Metz und Hagenau-Sarrebourg-Luneville-Nancy cotoyirt werden. Saarbrücken ist der Vereinigungspunkt der drei Schienenwege von Trier, Bingen und Mannheim über Kaiserslautern.

In Übereinstimmung mit der allgemeinen Disposition gieng am 8. August folgende Verschiebung der preussisch-deutschen Streitkräfte vor sich: Das Hauptquartier des Königs blieb in Homburg.

III. Armee (linker Flügel):

Das Hauptquartier kam nach Merzweiler;
das 5. Armee-Corps kam nach Merzweiler;
das 6. Armee-Corps kam nach Pfaffenhofen;

das 11. Armee-Corps kam nach Obermottern;

das 1. bayerische Armee-Corps kam nach Reichshofen;

das 2. bayerische Armee-Corps kam nach Niederbronn;

das 1. bayerische Corps passirte nördlich de Col de Savern und

schob seine Avantgarde bis Bitsch vor;

die württembergische Division gelangte bis Ingweiler;

die badensische Division gelangte bis Hagenau ;

die 4. Cavallerie-Division gelangte bis Sulzbach;

die 2. Cavallerie-Division gelangte bis Hagenau.

II. Armee (Centrum).

Das Hauptquartier blieb in Blieskastel;
das 3. Armee-Corps kam nach Blittersdorf;
das 4. Armee-Corps blieb bei Habkirchen ;
das 10. Armee-Corps blieb bei Blieskastel;
das 12. Armee-Corps blieb bei Homburg;
das Garde-Corps kam nach Blieskastel;

das halbe 9. Armee-Corps kam nach Saarbrücken;
die 6. Cavallerie-Division kam nach Habkirchen;
die 1. Cavallerie-Division blieb bei Forbach ;
die 5. Cavallerie-Division kam nach Saargemünd;
die 3. Cavallerie-Division kam nach Lebach.

I. Armee (rechter Flügel):

Das Hauptquartier blieb in Völklingen;

das 7. und 8. Armee-Corps lagerten zwischen Forbach und Saarbrücken; das 1. Armee-Corps befand sich noch auf der Eisenbahn, desgleichen das zur II. Armee gehörige 2. und halbe 9. (25. hessische Division) Corps.

Am 9. August rückte:

Das französische 1. Corps nach Blamont;

das 5. Corps nach Rechicourt-le-Chateau;

das 2. Corps nach Brulange;

das 3. Corps nach Pont-à-Chaussy et Faulquemont;

das 4. Corps nach Sainte-Barbe;

das Garde-Corps nach Tuiulerie;

das 6. Corps war theils auf der Eisenbahn von Paris nach Châlons, theils von hier nach Metz und vice versa.

Das 7. Corps blieb bei Belfort und Lyon;

die 3. Reserve-Cavallerie-Division rückte nach Metz und lagerte bei

Montigny;

die 2. Reserve-Cavallerie-Division marschirte mit dem 1. Corps; die 1. Reserve-Cavallerie-Division war in der Formation begriffen. Das kaiserliche Hauptquartier blieb in Metz, das des Marschalls Bazaine kam nach Faulquemont.

Die Situation war inzwischen eine äusserst kritische geworden. Über die Bewegungen des Feindes konnte das französische Hauptquartier auch nicht das Geringste in Erfahrung bringen, und so traf denn dasselbe auf's Gerathwohl hin eine Menge halber Massregeln und erliess Anordnungen, die, weil sie eben von falschen Prämissen ausgiengen und von den Verhältnissen nicht dictirt waren, einander widersprachen und daher in den nächsten Stunden wieder rückgängig gemacht werden mussten. Es wurden an diesem Tage folgende Befehle erlassen:

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An den General Ladmirault, Commandanten des 4. Corps in St. Barbe: Nach einer hier eingegangenen Nachricht concentrirt sich der Feind auf unserem linken Flügel und soll denselben heute Abends oder Morgen Früh mit bedeutenden Streitkräften angreifen. Sie werden die weiteren Befehle von dem in Faulquemont stehenden und die Verbindung mit dem General Frossard herzustellen suchenden Marschall Bazaine erhalten. Lassen Sie das Terrain auf weite Entfernungen von Ihrer Aufstellungsfronte aufklären. Das Garde-Corps steht in Reserve hinter dem 4. Corps des Marschalls Bazaine. Im Falle eines Angriffes auf Ihre Truppen wollen Sie besonders die Artillerie verwenden, von welcher Waffe der Feind einen umfassenden und ausgiebigen Gebrauch macht. Bewachen Sie hauptsächlich die Richtung von Vry."

An den Marschall Mac Mahon:

„Der Feind besetzte Saaralbe und scheint sich auf Nancy zu dirigiren, wo er in fünf Tagen eintreffen kann; es wäre demnach wünschenswerth, wenn Sie ihm in der Besetzung dieser Stadt zuvorkommen möchten, was allerdings durch Forcirung der Märsche ausführbar wäre. In Nancy erwarten Sie neue Instructionen."

An den General Failly:

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Der Befehl, dass Ihr Corps nach Nancy zu marschiren hat, bleibt in Kraft. Nur dann wäre es Ihnen gestattet, über diesen Punkt hinauszurücken, wenn Sie sich gezwungen sehen würden, gegen überlegene Kräfte kämpfen zu müssen, und der Feind Sie in der Occupation des bezeichneten Objectes überholen sollte. In diesem Falle könnten Sie den Marsch ununterbrochen fortsetzen und die Richtung nach links, z. B. auf Langres, einschlagen. Hievon wäre jedoch der Kaiser über Paris zu benachrichtigen, da er gedenkt, Ihr Corps von Nancy nach Metz zu berufen, oder aber dessen Rückzug gegen Châlons oder Paris anzuordnen."

Unter Einem gab der Kaiser der öffentlichen Meinung des Landes und Heeres, welche die bisher an der Spitze der Armeeleitung gestandenen Personen der Unfähigkeit angeklagt hatte, die entsprechende Genugthuung, indem er die Demission des Major-General Marschall Leboeuf und die dessen Stellvertreters, General Lebrun, annahm. Die Bildung zweier von einander unabhängigen, jeder gemeinsamen Oberleitung entbehrenden Armeen wurde in der That decretirt. Die Armee von Metz, über welche bisher der Marschall Bazaine provisorisch das Commando führte, und die aus dem 2., 3. und 4. Armee-Corps, dann der 1. und 3. Reserve-Cavallerie-Division zusammengesetzt war, wurde demselben definitiv übertragen, während die aus dem 1., 5. und 7. Corps, dann der 2. Reserve-Cavallerie-Division formirte Armee des Westens nachher Armee von Châlons den Marschall Mac Mahon zum Obercommandanten erhielt. Über das Garde-Corps behielt sich der Kaiser auch fortan das Verfügungsrecht vor. General Maneque wurde zum Generalstabs-Chef der Armee von Metz, General Decaen zum Commandanten des 3. Corps (bisher Bazaine), General Trochu zum Commandanten des 12. Corps

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in Châlons, und General Vinoy zum Commandanten des 13. Corps in Paris.

ernannt.

Die Armee und die Nation nahmen diese Personal-Veränderungen in den höheren Sphären der operativen Streitmacht mit unendlicher Befriedigung entgegen. Marschall Bazaine hatte in Mexiko Beweise bedeutender militärischer Befähigung gegeben, und Marschall Mac Mahon besass den Ruf eines energischen und tapferen Soldaten. Weder der Eine noch der Andere hatte zwar bisher die Gelegenheit gehabt, sich an der Spitze von grossen Armeen zu erproben, aber man hielt allgemein dafür, dass Beide auf der Höhe der ihnen anvertrauten schwierigen Aufgabe stünden.

In der Eröffnungssitzung des gesetzgebenden Körpers am 9. August fiel das Cabinet Ollivier, und es wurde an dessen Stelle ein sogenanntes „Ministerium der Nationalvertheidigung" unter der Präsidentschaft des Marschalls Palikao eingesetzt. Die folgenden Sitzungen füllten Debatten über die zur Verstärkung der Wehrkraft eingebrachten Anträge aus.

Nach der Vorlage des stellvertretenden Kriegsininisters, General Dejean, sollte die Verstärkung des Heeres bewirkt werden: durch die MarineTruppen, durch die vierten Bataillone der Feld-Regimenter (Marsch-Bataillone), die durch Einstellung von Mannschaften der zweiten Portion (Reservisten) und Mobilgardisten auf 900 Köpfe gebracht werden sollten, durch Mobilisirung der Gendarmerie und durch Aufstellung der Mobilgarde und Errichtung von Freischützen-Corps (Franctireurs). Hierbei waren alle unverheirateten und kinderlos verwitweten Bürger zwischen 25 und 35 Jahren, so weit sie nicht zur Mobilgarde gehörten, der Armee zu incorporiren, die Annahme von Freiwilligen jeden Alters bis zu 45 Jahren auf Kriegsdauer zu begünstigen, die Erhöhung des Militär-Credits von 500 auf 1000 Millionen Francs etc. zu bewilligen. Alle diese und andere Gesetzentwürfe erhielten ohne Widerspruch von der Kammer die Genehmigung. Nur der Antrag Keratry's, dass der Marschall Leboeuf von einer Commission des gesetzgebenden Körpers zur Verantwortung gezogen werden solle, wurde mit grosser Majorität, worunter auch Mitglieder der Opposition, abgelehnt.

General Dejean berechnete, dass die Durchführung der von ihm vorgeschlagenen Verstärkungsmassregeln 600.000 Mann für die Armee, und wenn man die sesshafte Nationalgarde mit in Calcül ziehe, mehr als zwei Millionen Streiter ergeben würde.

Am 9. August wurde auch mittels Decretes über die 1. Militär-Division Paris, die 3. Lille, die 4. Châlons, die 7. Strassburg und die zur 8. Division Lyon gehörigen Departements Cote d'or, Saone et Loire und Rhone der Kriegszustand verhängt.

Die deutschen Heere überschritten am 9. August auch im Centrum und auf dem rechten Flügel in Massen die Grenze und brachen in Frankreich ein. Die Ordre de bataille der Streitkräfte erfuhr die endgiltige Feststellung durch Eintheilung der 1. Cavallerie-Division (bisher befand sich blos die 3. Cavallerie-Division bei der I. Armee), dann des am heutigen Tage von Coblenz

über Bingerbrück, Kreuznach, Birkenfeld und Neunkirchen auf der Nahebahn mit einer Division bei Saarbrücken eingetroffenen 1. Corps des Generals Manteuffel bei der I. Armee Steinmetz.

Die zahlreiche, an den Têten der Armeen marschirende Reiterei deckte die Vorrückung, maskirte durch einen dichten Vorhang die Bewegungen der verschiedenen Colonnen und stand in beständigem Contact mit den auf dem Rückzuge befindlichen feindlichen Corps.

In der Regel marschirten je eine Cavallerie-Division, dann zwei Infanterie-Corps, letztere eng aufgeschlossen, auf einer Strasse derart hintereinander, dass sie bei einem Engagement mit zur Action gelangen konnten. Jedem solchen Colonnenstaffel folgte auf einen Tagmarsch ein drittes Armee-Corps als Reserve nach. Dabei scheint die nachstehende Zusammenstellung der Colonnenstaffeln stattgefunden zu haben und folgende Marschordnung beobachtet worden zu sein:

1. Rechter Colonnenstaffel. I. Armee Steinmetz: 1. Cavallerie-Division Hartmann, 7. Armee-Corps Zastrow, 1. Corps Manteuffel, 8. Corps Goeben auf der Strasse Saarbrücken, St. Avold, Fouligny, Courcelles-Chaussy.

2. Mittlerer Colonnenstaffel. II. Armee Prinz Friedrich Carl: 6. Cavallerie-Division Mecklenburg, 3. Armee-Corps Alvensleben II., 9. Corps Mannstein, 12. (sächsisches) Corps Kronprinz von Sachsen auf der Strasse Saargemünd-Barst und St. Avold-Faulquemont, Vatimont, Solgne, Cheminot, Pont-à-mousson.

3. Linker Colonnenstaffel. II. Armee Prinz Friedrich Carl: 5. Cavallerie-Division Rheinbaben, 10. Armee-Corps Voigts-Rhetz, 4. Corps Alvensleben I., Garde- Corps Prinz von Württemberg auf der Strasse Saargemünd, Puttelange, Gross-Tenquin, Baronville, Nomeny, Dieulouard.

4. Allgemeine Armee-Reserve: 2. Armee-Corps Fransecky von der II. Armee auf der Strasse St. Avold, Faulquemont, Han-sur-Nied, Buchy, Pont-à-mousson.

Unmittelbar an der Mosel erlitt die vorstehende Marschordnung in Folge der Schlacht bei Borny und des Abmarsches der französischen Armee von Metz gegen Verdun einige Modificationen, wie die späteren Ereignisse zeigen werden.

Die III. Armee des Kronprinzen von Preussen, welcher keine operationsfähige Streitmacht gegenüberstand, vor der blos die Trümmer eines geschlagenen Heeres zurückwichen, und die das von vielen festen Punkten vertheidigte Vogesen-Gebirge zu überschreiten hatte, behielt eine von der allgemeinen abweichende Marschformation.

Am 9. August wurde das grosse königliche Hauptquartier nach Saarbrücken verlegt, und die Armee-Abtheilungen führten folgende OperationsBewegungen aus:

III. Armee (linker Flügel):

Das Hauptquartier kam nach Obermottern;
die 4. Cavallerie-Division kam nach Ingweiler;

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