Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[merged small][ocr errors][merged small]

a) Aufreissen von Bahngeleisen, Zerstörung von Wechseln, Locomotiven etc.

b) Abtragen von Eisenconstructionen bei Brücken (das Sprengen scheiden wir aus).

c) Herstellen von Verrammlungen, Vertheidigungs-Instandsetzung von Gebäuden etc.

Herstellung von Pferdeschwemmen und Tränken.

e) Seilverbindungen.

Es ist leicht zu ersehen, dass dies lauter Arbeiten sind, zu welchen man ausser einer kleinen Erklärung Nichts bedarf, als der Übung im Gebrauch der Erdwerkzeuge (Krampe und Schaufel); dann der Axt und der Säge, endlich des Stahlmeissels, des Schlägels und des französischen Schraubenschlüssels, kurz die Kenntniss des Gebrauches der Werkzeuge, welche die Ausrüstung der Cavallerie-Pionniere ausmachen.

Von den vorangeführten Verrichtungen braucht daher thatsächlich Nichts weiter geübt zu werden, als die unter I d, untér 2 a und c, dann 3 a und e. Zur Übung im Gebrauch der Hacke und der Kettensäge müssen einige Balken disponibel gemacht werden, falls nicht Zimmerleute genug beim Pionnier-Zug eingetheilt wären, für welche natürlich eine Übung überflüssig ist.

Die ganze Ausbildung wird allerdings sehr einfach; so kurz indess die für diesen Unterricht nothwendige Zeit ist, derselbe wird doch erschwert, wenn man die zerstreute Dislocation der Cavallerie und den Mangel an Übungsmaterial bedenkt. In jenen Garnisonen, in welchen oder in deren Nähe Genie- oder Pionnier-Truppen stationiren, ist der Nachtheil leicht behoben. wenn man, wie es im Jahre 1870 bereits geschah, die Cavallerie-Pionniere den Erstern zur Ausbildung übergibt. Im andern Falle sollte man wenigstens für die ersten Jahre die Commandanten der Pionnier - Züge, und die Unterofficiere zum Mindesten auf 14 Tage den technischen Truppen zur Ausbildung zutheilen, um dann das Erlernte in ihrem Regimente weiter zu verbreiten.

Wir hoffen, dass sich das Institut der Cavallerie-Pionniere in künftigen Kriegen als sehr erspriesslich, ja nothwendig erweisen wird, und glauben, dass bei der gegenwärtigen Organisation und bei der vorgeschlagenen Ausbildung und Ausrüstung es allen Anforderungen entsprechen könne.

Brunner.

Das schweizerische Militärwesen.

Erläutert durch die Truppen - Aufstellung der Schweiz im Juli und August 1870.

Von Hauptmann Otto Gerstner.

Die Schweiz will nicht nur neutral heissen, sie will es auch in der That sein, und daher rührt die Erscheinung, dass die Masse ihrer Bevölkerung allen Fragen auswärtiger Politik gegenüber vollkommen theilnahmslos bleibt. Die politischen Störungen im Juli v. J. trafen sonach die Schweizer gänzlich unerwartet, und der ausserordentlich rasche Verlauf der Krisis erzeugte im ganzen Lande eine tiefe Erregung. Die schwierige Lage der Schweiz bei einem Kampfe zwischen den beiden mächtigen Nachbarstaaten trat grell hervor und rief ernste Bedenken politischer sowohl als militärischer Natur wach. Das unbehagliche Gefühl wurde gesteigert, weil sich Jedem das Bewusstsein aufdrängte, wie verlockend eine Grenzverletzung zwischen Basel und dem Bodensee für Preussen sowohl als Frankreich sein müsse, and Jeder fühlte die Nothwendigkeit sich dagegen vorzusehen.

Durch die diplomatischen Agenten von der Sachlage informirt und sonach auf den unmittelbaren Ausbruch des Krieges gefasst, erwog der Bundesrath die schwere Aufgabe, welche an die Schweiz herantrat, und welche Massnahmen zu treffen seien, um die Neutralität und die von derselben abhängige politische Unabhängigkeit des Landes zu sichern.

Als daher die Kriegserklärung erfolgte, traf sie wenigstens den Bundesrath nicht unvorbereitet: alle militärischen Vorkehrungen wurden wie aus Einem Gusse erlassen.

Die Stellung der Schweiz im entbrannten Conflicte ward bereits am 14. Juli den europäischen Mächten notificirt, speciell die Gesandten in Paris und Berlin beauftragt, den Regierungen Frankreichs und des norddeutschen Bundes zu erklären, dass die Schweiz entschlossen sei, ihre Neutralität mit allem Nachdrucke zu wahren.

Um diesen Entschluss an der Nord- und Nordwest-Grenze durchzuführen, wurde am 16. der Auszug von fünf Divisionen aufgeboten. Dem übrigen Theil des Bundesheeres wurde gleichzeitig die Bereitschaft angekündigt, oder, wie man in der Schweiz sagt: Er wurde auf's Piket gestellt."

Dieses Aufbieten militärischer Kräfte seitens der Schweiz bietet Gelegenheit, den Werth der militärischen Institutionen dieses Landes zu würdigen; denn im Frieden befindet sich das gesammte Militärwesen in einer so geringen Anspannung, ist überdies auch theilweise den Cantonen so sehr überlassen, dass ein nur annähernd richtiges Urtheil über Werth oder Unwerth des schweizerischen Heerwesens dann nicht leicht möglich wird.

Österr. militär. Zeitschrift, 1871. (1. Bd.)

20

Um so willkommener für das Studium der Organisationen und Zustände fremder Armeen erscheint daher der ohnehin selten eintretende Fall, dass die Schweiz grössere Heereştheile zu einem ernsten Zwecke aufbietet. Kam es auch zu keinem Zusammenstoss, so fehlte es doch nicht an der Verfassung hiezu und schon die Ausführung des Aufmarsches an der Grenze muss das Interesse jedes Militärs erregen, ob er nun zu den Anhängern oder zu den Gegnern des in der Neuzeit so vielbesprochenen Milizwesens gehört.

Gefördert wird die Betrachtung bedeutend durch die officiellen Berichte über die Aufstellung im Juli und August den einen liess der Schweizer Bundesrath, den andern Oberst Herzog, Oberbefehlshaber der mobilisirten Armee, veröffentlichen. Beide erörtern mit einer in solchen Fällen nicht zu häufig vorkommenden Freimüthigkeit die an den Tag getretenen schweren Mängel der Schweizer Heereseinrichtungen.

Wir werden später Gelegenheit finden, die principielle Seite des Gegenstandes noch einmal zu berühren. Vorerst wollen wir aber die im Frieden bestehenden schweizerischen Militär - Einrichtungen, speciell die Zahl der Heereskörper, deren Eintheilung, die Bewaffnung, die Wehrpflichtigkeit der Bewohner, deren Ausbildung im Waffengebrauche, endlich die MobilisirungsVorkehrungen einer kurzen Erörterung unterziehen, um sodann zur Resumirung der vorgedachten Berichte zu schreiten.

Die Heereseinrichtungen im Frieden.

Das schweizerische Heer in seiner jetzigen Gestalt ist eine Schöpfung neuerer Zeit. Die Neugestaltung erfolgte unmittelbar, nachdem die politischen Strömungen des Jahres 1848 dem democratischen Princip im Lande die volle Anerkennung verschafft hatten, und dem zufolge alle jene Ausnahmen aufhörten, welche bis dahin in den Cantonen und selbst in den Gemeinden zu Gunsten einzelner Landstriche, Classen oder Personen bestanden hatten.

Die Cantonalregierungen wurden neu organisirt, und hiebei in politischer, administrativer und gerichtlicher Beziehung nach Gleichförmigkeit im Gebiete der gesammten Schweiz getrachtet. Das Post- sowie auch das Münzwesen wurden einheitlich geordnet, und zur Regelung der Militär- Verhältnisse geschritten. Hier boten sich grössere Schwierigkeiten, doch erfolgte auch auf diesem Gebiete nach langwierigen Verhandlungen und Abmachungen ein befriedigender Abschluss in Gestalt des Bundesgesetzes vom 8. Mai 1850, welches die Grundzüge des Heerwesens der Schweiz in einer Art feststellte, wie sie den übrigen zum Durchbruch gelangten Anschauungen entsprachen.

Die Hauptumrisse dieses Gesetzes sind unter Berücksichtigung späterer Änderungen im Nachfolgenden wiedergegeben.

Das schweizerische Bundesheer ist eine Milizarmee und besteht aus dem Bundesauszug und der Bundesreserve.

Der Bundesauszug entspricht der Zahl nach 3% der schweizerischen Bevölkerung und enthält:

1. Genietruppen:

6 Compagnien Sappeurs

3

"

Pontonniers

900 Mann

2. Artillerie:

9 bespannte 10 Cent. Batterien, gezogene Hinterlader . 19 bespannte 8 Cent. Batterien, gezogene Vorderlader .

2 gezogene Gebirgsbatterien .

4 Positions-Compagnien

6 Park-Compagnien

Parktrain.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]

6.504 Mann

1.947 Mann

4.800 Mann

55.977 Mann

7 einzelne Compagnien

6. Besonderes Gesundheits- Personal:

Schwadrons-, Thier-Ärzte und Krankenwärter.

144 Mann

Die Bundesreserve entspricht der Zahl von 1% der schweizerischen Bevölkerung und besteht aus:

[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

2 bespannte 10 Cent. Batterien, gezogene Hinterlader

11 bespannte 8 Cent. Batterien, gezogene Vorderlader. 2 Gebirgsbatterien .

[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small]

4.248 Mann

932 Mann

2.590 Mann

26.563 Mann

108 Mann

Der Bundesauszug hat also planmässig eine Stärke von 70.262, die Bundesreserve eine solche von 35.071 Mann. Das Gesammt-Contingent besteht somit aus 105.333 Mann.

Ausserdem werden von einigen Cantonen aus Mannschaften, welche in Auszug und Reserve wehrpflichtig sind, aber in den planmässigen Cadres nicht Platz finden, noch überzählige Corps gestellt.

In Zeiten der Gefahr kann der Bund auch über die Landwehr verfügen. Dieselbe besteht aus jener Mannschaft, welche, nach vollstreckter Dienstpflicht im Auszug und in der Reserve, aus dem Bundesheere tritt.

Der Gesammtstand der Landwehr belief sich vor Kurzem auf 65.359 Mann, welche folgenden Waffengattungen angehören:

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

Die Compagnien oder Batterien für das Genie, für die Artillerie und für die Guiden;

die Schwadron, bestehend aus zwei Compagnien, für die Dragoner; das Bataillon für die Infanterie und die Scharfschützen.

Ausnahmsweise kommt bei der Infanterie auch das Halbbataillon als taktische Einheit vor.

Der Sollstand der Unterabtheilungen sowie der daraus gebildeten taklischen Einheiten niederer Ordnung ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

An taktischen Einheiten höherer Ordnung werden Brigaden und Divisionen formirt.

In Brigaden werden eingetheilt: Die Artillerie, die Cavallerie, die Scharfschützen und die Infanterie.

Eine Artillerie-Brigade zählt zwei bis vier Batterien. Ist eine solche einer Armee-Division zugetheilt, so wird sie in der Regel folgendermassen zusammengestellt:

2 bespannte 8 Cent. gezogene Batterien,

1 bespannte 10 Cent. gezogene Batterie.

Die Cavallerie-Brigade besteht aus zwei bis vier Schwadronen, die Infanterie-Brigade aus zwei bis sechs, durchschnittlich aber aus vier Batail

lonen.

Zu jeder Brigade gehört überdies eine Ambulanz-Section.

Erfolgt eine allgemeine Aufstellung, so formiren der Bundesauszug und die Bundesreserve neun Armee-Divisionen, drei selbständige Brigaden und eine Artillerie-Reserve-Division.

Eine Armee-Division besteht aus dem Stab, einer halben bis einer Compagnie Guiden, einer Compagnie Sappeurs, einer Artillerie-Brigade, einer Schwadron Dragoner, einer Scharfschützen-Brigade, drei Infanterie-Brigaden und dem Divisionspark.

Die selbständigen Brigaden werden aus den disponiblen Infanterieund Schützen-Bataillonen formirt und sind für die wichtigeren befestigten Plätze als Garnisonen, eine derselben als Artillerie-Bedeckungs-Brigade bestimmt.

Die Armee-Divisionen werden von 1 bis 9 numerirt, die InfanterieBrigaden von 1 bis 30; ebenso fortlaufend durch die ganze Waffe die Artillerie-Brigaden.

« ZurückWeiter »