eine Natural Recrouten und Rimonta Stellung, bald deren Reluirung in Geld anverlanget wurde, bald der Quartiers - Stand und mit selbem der der Miliz zu gebende beytrag grösser oder kleiner, bald die durch-Marches Mithin der Etappen und Vorspann-last häuffig oder Weniger häuffig ware etc. Wo hiernächst Unter differenten Rubriquen und zu zerschiedenen Zeiten des Jahrs hindurch beschehene ausschreibungen eine erwünschte gelegenheit denen jenigen landsfürstlichen, Ständischen und particular Beamten waren, die selbe zu Nuzen zu Machen Sich Suchten, Um ihre particular-absicht und Eigen-Nuzigkeiten darbey auszuÜben, denen Ständen aber die ausschreibungen Nach ihrer Willkuhr einzurichten, deme allen und Mehr anderen daraus entstandenen Unordnungen durch die dermalige Verfassung abgeholffen ist. Nöthig ware drittens, die auf ein sehr grosses in Mehreren ländern, sonderlich in denen Oesterreichischen Sich beloffene Domestical-ausgaaben auf ein billiges herabzusezen, weilen auch dieses zum Besten des Bauer Manns gereichet und in Stand ihn sezet, das Contributionale so leichter abzuführen. In allen ländern ist Mann damit fertig bis auf NiederOesterreich, so aus Mehreren Ursachen bishero nicht beschehen können; Ich aber mit Nachdruck darob zu halten entschlossen bin, Um auch denen hier-ländigen Unterthanen die andurch ihnen zu zu kommen habende Erleichterungen zu verschaffen, denen anderen Ständen aber zu keiner billigen Beschwerde den anlass zu geben, als ob mehrere Rücksicht auf die hiesige, als auf die von Meinen andern ländern hätte, mithin auch jenen ein Mehreres alss ihnen nachsehete. Nöthig ware Viertens, die Schulden eines Jeden lands, deren Verzinsung denen Contribuenten zur Last fallet, ins Clahre zu sezen, vornehmlich aber zu verhinderen, dass ohne des Hofs Vorwissen keine Neue von denen Ständen für das Künfftige gemacht, noch die Jährlichen ausschreibungen eher von denenselben hinausgefertiget werden, bevor nicht selbe durch den Hof eingesehen und approbiret worden, all Welchem auch Würcklich vorgesehen ist. Nöthig ware fünfftens die Rectification in jedem land zu Standen zu bringen, damit denen allzuhäuffigen vorhinnigen Ungleichheiten abgeholffen, und der Contributions-last mit gleichen Schultern von allen getragen werde: in denen Meisten ist die selbe mit der Hilf Gottes Nun Mehro Richtig, in soweit ein derley so vielen täglichen zufähl- und abänderungen Unterworffenes Werck Es seyen kann. Wie im Übrigen also auch in diesen gehet mit dem hiesigen land Um vieles Es Schwehrer alss mit denen anderen; doch werde auch hierunter Rath zu schaffen wissen. An Nöthigsten ware Endlich Sechstens eine so beschaffene Verfassung in denen ländern und vornehmlich allhier vorzukehren, wodurch Ich der allseitigen genauen befolgung des Neuen Systematis gesicheret seyen könte. Die durch Beeder Canzleyen und sonderlich der Oesterreichischen Unobachtsamkeit Uberhäufft eingeschlichene Missbräuche und Unordnungen habe bereits oben berühret. Meine Eigene Erfahrenheit Uberzeugte Mich Entzwishen von Tag zu Tag immer Mehrers, dass auf solchen fus Unmöglich Es bestehen könne: dass Mehrere Zeit und Nachdenken Ich fast brauchte zu auseinandersez- und beylegung deren zwischen denen Stellen forthin Sich geäusserten differenten Meinungen alss zu denen Sachen selbsten: dass die Nemliche Stellen und Ministri, denen vermöge ihrer Amts-Pflicht obligete, in Ausführung des Neuen Systematis am Meisten Mir an hand zu gehen, Um vieles gehässiger alss die länder selbsten dem Werck waren, folgender Eher difficultäten denenselben beyzubringen, als solche zu beheben suchen wurden; Resolvirte Mich solchem nach zu gänzlicher Aufhebung beeder Canzleyen, stellete dargegen zwey Neue Hof-Stellen, das Directorium Nemlich und die Obriste Justiz-Stelle an, und benante zu der Ersteren Capo den Grafen v. Haugwiz und zu der Zweiten den Grafen v. Seiler, vorhinnigen Oesterreichischen Hof-Canzlern, die darzu gehörige Hof-Räthe aber gröstentheils aus beeden Canzleyen. Gesamte denen Canzleyen anvertraut geweste agenda theilte unter beede jetzt gemelte Stellen ein, Und zwar der Obristen Justiz-Stelle die ad Revisorium kommende Stritt-Sachen nebst all-deme, so immer in das Justitiale einschlaget, mit blosser ausnahm deren den fiscum betreffenden, zu deren ausarbeitung einer Wochentlich zwischen ihr (der Obristen-JustizStelle) und dem Directorio zu haltende Zusammentrettung angeordnet habe; dem Directorio dargegen alle Publica, Provincialia und Cameralia mit blosser ausnahm deren Hungarisch-Banatisch- und Siebenbürgischen angelegenheiten; Und damit alles so geschwind- und einmüthiger gehe, so resolvirte zugleich, dass dem nemlichen Directorio ein Mal in der Wochen Graf Choteck alss Banco- und Commercien-Praeses, Graf Wilzeck als ObristKriegs - Commissarius nebst einem Rath von seiten des Commissariats und ein Referendarius von seiten des Hof-KriegsRaths beywohne, damit die dem Banco und das Commerciale betreffende Sachen, in so weit selbe des Directorij beyhilf quoad executionem Nöthig haben, Nebst denen Mixtis Militaribus und Commissariaticis gemeinschafftlich alda vorgenohmen, Und nach erfolgter Resolution Über die darüber Mir abstattende Protocoll die allseitige Verordnungen zur Nemlichen Zeit und gleichförmig expediret werden. Auf solche Art machete eine gänzliche absönderung deren Justiz- und landsangelegenheiten, und besezte Beede Stellen mit denen besten Subjectis, Nach Maass selbe vermöge ihrer Stärcke und Erfahrenheit an tauglichsten zu einer oder der anderen erkennet worden. Die nemliche absönderung Machte Unter einstens auch in denen ländern, und Stellete eine Eigene Justiz-Stelle und unter dem Nahmen Repraesentation und Cammer ein Eigenes land-guberno in jedem auf, die ihre bericht zu Handen des Directorij und die Justiz-Stellen zu jenen der Obristen JustizStelle anhero abzustatten haben. Beede beiliegende Schemata2 weisen, aus was vor einem Personali beede Neue Hof-Stellen besezet worden; zu einer jeden von Beeden habe nach der Hand auch das dritte Capo als den Grafen von Breuner zur Obristen Justiz-Stelle und den Freih. v. Bartenstein zum Directorio angestellet, aus billiger Erkantnuss seiner durch so viele Jahr des Kaysers Meines Herrn Vatters Maytt. und Mir in denen Schwehristen Umständen geleisteten vielfältigen Diensten, und dass er derjenige ware, der das Meiste licht in internis durch seine Dienst-Eiffrige Rathschläge und die davon habende viele Kantnus Mir angezündet; deme also auch das Meiste bey dem eingeführten Neuen Systemate nach dem Grafen v. Haugwiz Schuldig bin, alss der mit Unerinüdeten Muth und Ehrlichkeit das Werk angegriffen und mit Eben dem Muth und Unerschrockenheit bis an das Ende 1 Der Feldmarschall-Lieutenant Graf Joseph Wilczek. 2 fehlen. Archiv. Bd. XLVII. II. Hälfte. 23 dasselbe ausgeführet hat, ohne an dem andurch Sich zugezogenen allgemeinen Hass Sich zu stossen; Rathe dahero auch und ersuche meine Nachfolger, den der Monarchie und ihnen von Beeden andurch geleisteten so Nüzlich alss wichtigen Dienst zu keiner Zeit in Vergessenheit zu sezen und solchen nach beeder todt auch in ihren Kindern zu erkennen. Um endlich in ihren rechten Gang und Ordnung allhier so wohl, als in denen ländern die Sachen zu bringen, liesse Ich anfangs die von grösserer Erheblichkeit geweste deliberanda in Meiner gegenwart Wochentlich vornehmen, alwo auch des Kaysers Maytt. und Liebden, mit dessen Einverständnus alles angefangen und ausgeführet habe, zu erscheinen die Mühe Sich genohmen, und zoge Ich geflissentlich den Wenige Monath darauf mit Todt abgegangenen Grafen v. Harrach immerdar mit bey, damit er sahe, mit was aufmerksam- und billigkeit alles tractiret wurde; Nach der Hand aber wie alles in seiner vollkommenen Ordnung Schon ware, fande solches so OhnNöthiger, alss ohnedeme gesamte- bei dem Directorio vorkommende angelegenheiten in denen Wochentlichen Protocollen Mir vorgetragen, und die acta selbsten, wo dessen Es Nöthig hat, beygeleget werden. Ein so grosses- die abänderung der bisherigen Verfassung Nebst der ausrottung so vieler seit undencklichen Jahren an dem Hof, wie in denen ländern, in Übung gewesten Missbräuchund Unordnungen zum End-zweck habendes Werck kunte, wie leicht vorzusehen ware, bey dem im Voraus darwider praevenirten Publico nichts anderes als Unlust und Widerwillen anfangs verursachen: in der That schrye auch alles darüber, sonderlich die Miliz, die Stände, der Adel, und die Herschäfftl. Beamte; das gröste Geschrey ware jedoch an dem Hof selbsten und von seiten jener, die theils aus Meinen Gnaden leben, theils durch Meiner Vorfahren Milde und Gross-Muth Sie und Ihre Vor-Eltern zu demjenigen Reichthum und ansehen gekommen, in Welchem Sie und die ihrige Sich befinden, aus der Nemlich Ursach aber durch abstellung deren Unerlaubten Missbräuchen und die einzuführen gesuchte gleichheit und bessere Ordnung mehr als andere öffters betroffen worden. Wer das aus des Allmächtigen Gnad zu theil Mir Wordene nicht Üble Gemüth kennet, der wird Unschwehr sich vorstellen, Wie sehr zu Herzen Mir gegangen seyen Müsse, die Neigung Meiner Unterthanen, die alss eine wahre Mutter immerdar geliebet, zur Belohnung der zu ihrer allgemeinen Wohlfart Tag und Nacht Mir gegebenen Bemühung so Mercklichen gegen Mich vermindert, und mit so vielen Undanck von theils denen jenigen Mir begegnet zu sehen, die Mehr Ursach alss andere hatten, ihre devotion und Erkentlichkeit Mir zu bezeugen; alles dissimulirte jedoch in der Hofnung, die Vernünftigere wurden Nach und Nach von selbsten erkennen, dass alles zu des Vatterlands, Mithin auch zu ihren Eigenen besten geschehen; liesse Mich auch durch das Nur allzu Wohl Mir bekant geweste geschrey nicht irre, Noch abwendig Machen, das jenige auszuführen, so mit Gottes Beystand Unternohmen hatte, Nachdeme durch die ob angemerckte Beweg - Ursachen von dessen Billig- und Unentbehrlichkeit Überzeuget in Mir ware. Der Allmächtige, der die mit Reiner absicht ihn anrufende Nie verlasset, hat auch Mein Unter-Nehmen dermassen gnädiglich geseegnet, dass obgleich Es anfangs geheissen, das Neue Systema kunte und wurde Über kein Jahr nicht bestehen, Es dannoch in das achte Jahr Nun Mehro fürdaueret, und das Haupt quantum forthin Richtig noch eingegangen ist, Ungeachtet die zwei leztere nichts weniger alss besonders fruchtbar waren, und Wegen der zu Ende aller Orten Noch nicht gebrachten Rectification die Zahlung Um vieles Schwehrer in der That Einigen ankommet, als Wann dermalen Einst alles int seiner Gleichheit seyen wird. Durch Nichts duncket Mir lasse Sich Clährer entscheiden, welches von Beeden das alte oder Neue Systema besser seye alss durch eine kurze Combinirung deren Vorig- und jezigen Zeiten. Niemals ware die Monarchie stärker, alss von anno 17201734, Und Niemand, glaube, werde zu Widersprechen Sich anmassen, dass nicht Meines Herrn Vatters Maytt. ein so erleichtals kluger Regent gewesen seie: ohne von denen auswertigen Unter seiner Bothmässigkeit gestandenen ländern, alss Neaple und Sicilien zu reden, die doch einige Millions an Baarschafften zu bereicherung des Publici Jährlich anhero gebracht, bestunden die hiesige Erb-landen, aus alldeme, so anjezo Selbe ausMachen und Über dieses Noch aus ganz Schlesien, aus dem Glazischen, aus der diesseitigen Wallachey, aus Servien und aus dem diesseits gelegenem Antheil des Temesvarer Banat, und dannoch hatte der Hof zu friedenszeiten nicht Mehr als |