Hamburgische Münzen und Medaillen: Abth. Die Ergänzung des in den Jahren 1741 bis 1753 erschienenen Langermannschen Hamburgischen Münz- und MedaillenvergnügensGedruckt bei J.A. Meissner, 1854 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abschnitt steht Abtheilung achtzackiges Nesselblatt ähnliches Gepräge Algier Algierischen Anno Avers Averses Bank BENEDICTVS DEVS besitzt die Stadtbibliothek Blafferte Burg zwischen zwei CHRIS CIVI CIVIT CONSERVA-NOS CRVX D. G. ROM Dänemark Denkmünze Doppelducat Doppelschillinge Dreilinge Ducaten ersten Exemplar feinen Mark FERDINANDUS Frieden GELDT geschlagen giebt Glorie Gold Goldgulden Gott grossen Gulden Halber Thaler HAMB HAMBURGENSIS Hamburger Wappen Hamburgischen Münzen Hand Heiligenschein Helmdecke Hohlpfennige Holstein Jahre Jahreszahl kleinen Kreuz L.
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Beliebte Passagen
Seite 358 - THE NEW YORK PUBLIC LIBRARY REFERENCE DEPARTMENT Thii book is under no circumstance...
Seite 43 - Wer ist derselbe König der Ehren? Es ist der Herr stark und mächtig; der Herr mächtig im Streit.
Seite 121 - VERBUM DOMINI MANET IN AETERNUM (Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit) zu lesen.
Seite 49 - ... ein Termin vorgeschrieben wird. Sie können es auch thun, wenn die „Freunde und Verwandte der Sclaven etwas mit dazu beytragen, oder zu „welcher Zeit und auf was Weise es ihnen sonst am besten zuträglich seyn mag. „Des Preises halber mögen sie mit den Patronen3) besagter Sclaven sich ab„finden, indem sothane Patronen nicht verbunden sind, ihre Sclaven zu einem „bestimmten Preise zu verkauffen.
Seite 50 - Geschähe es, dass der Hamburgische Consul, oder andere Unterthanen der Stadt Hamburg, Schulden machten, die sie nicht bezahlen könnten, so soll der Abtrag solcher Schulden von keiner anderen Person dieser Nation gefordert werden; es wäre denn, das* einer oder der andere freynillig für den Schuldner Bürgschaft leisten wollte.
Seite 49 - Privat -Personen zugehören. Wenn man denn solchergestalt die Hamburgischen Sclaven wieder frey kauffen wird, so sollen die Abgaben, oder Zölle, nach dem gewöhnlichen Gebrauche, ohne dieselbe im mindesten zu erhöhen, reguliret werden. Gegeben den 26.
Seite 49 - Freybeit zu setzen suchen, so mag die Regierung zu Algier solche wieder abfordern lassen, und die Capitainen der gedachten Hamburgischen Schiffe sollen sodann verbunden seyn, selbige zurück zu geben. Gesetzt auch, wenn dergleichen...
Seite 34 - DER GROSSEN — WASSERS. FLUTHEN, — WELCHE AN DÄMMEN, — DEICHEN, HÄUSERN, — LÄNDERN, GÜTERN, — AUCH MENSCHEN UND VIEH, — SEHR VIEL SCHADEN — VERURSACHET. — 1717 DEN 25. — DECEMBR — UND — 1718 D. 25. — FEBR.
Seite 31 - DOCH — WERD'T IHR EUCH — VON SÜNDEN KEHREN— SO WIRD AUCH GOTT— DER PLAGE —WEHREN.— 1713.
Seite 50 - Gebrauche der Lutherischen Religion, zu halten, angewiesen werden ; auch mag er einen eigenen Prediger, zur Ausübung solcher Religion, haben. Alle zu Algier...