Das höhere Schulwesen in Preussen. Historisch-statistische Darstellung, Band 1 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 573 - Verzuge ist, kann einem Beamten auch von solchen Vorgesetzten, die seine Suspension zu verfügen nicht ermächtigt sind, die Ausübung der Amtsverrichtungen vorläufig untersagt werden; es ist aber darüber sofort an die höhere Behörde zu berichten.
Seite 571 - Arreststrafen verhängt werden können. §. 16. Die Entfernung aus dem Amte kann bestehen: 1) in Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Range, jedoch mit Verminderung des Dienst-Einkommens und Verlust des Anspruches auf Umzugskosten, oder mit einem von beiden Nachtheilen.
Seite 11 - Art. 23. Alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht vom Staate ernannter Behörden. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener.
Seite 496 - Fertigkeit in den Rechnungen des gemeinen Lebens nach ihren auf die Proportionslehre gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen, ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, sowohl der ebenen als körperlichen, Bekanntschaft mit der Lehre von den Combinationen und mit dem binomischen Lehrsatz, Leichtigkeit in der Behandlung der Gleichungen des 1. und 2. Grades und im Gebrauch...
Seite 488 - Sollten sich Schüler melden, bei welchen der Director im Einverständnisse mit ihren Lehrern, in Hinsicht der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung noch nicht die erforderliche Keife voraussetzen darf, so hat er sie allen Ernstes mit Vorhaltung der Nachtheile eines zu frühzeitigen Hineilens zur Universität von der Ausführung ihres Vorsatzes abzumahnen , auch ihren Eltern oder Vormündern die nölhipen Vorstellungen zu machen.
Seite 542 - Es entsteht eine pädagogische Schule, und eine pädagogische Genossenschaft, und wenn es wichtig ist, durch Zwang bewirkte Einheit der Ansichten zu verhüten, so ist es ebenso wichtig, durch eine gewisse Gemeinschaft (die nie ohne eine Absonderung des nicht zu ihr Gehörenden denkbar ist) eine Kraft und einen Enthusiasmus hervorzubringen, welche dem einzelnen und zerstreuten Wirken immer fehlen, welche den Schlechten von selbst entfernen, den Mittelmäßigen heben und leiten, und die Fortschritte...
Seite 621 - III aufzunehmen ist. Fehlt es an einem geeigneten Lehrer der Naturwissenschaften, so ist von den 2 angesetzten Stunden die eine auf Geschichte, die andere auf das Französische zu verwenden. — Wo unter den vorher angegebenen Bedingungen in VI und V ein naturgeschichtlicher Unterricht ertheilt wird, ist die Beschreibung des menschlichen Leibes auf das Notwendigste zu beschränken.
Seite 573 - Stellvertretungskosten, nachzuzahlen, soweit derselbe nicht zur Deckung der Untersuchungskosten und der Ordnungsstrafe erforderlich ist. §. 54. Wenn Gefahr im Verzüge ist, kann einem Beamten auch von solchen Vorgesetzten, die seine Suspension zu...
Seite 573 - Appellationsschrift wird dem Appellaten in Abschrift zugestellt, oder dem Beamten der Staatsanwaltschaft, falls er Appellat ist, in Urschrift vorgelegt. Innerhalb vierzehn Tagen nach erfolgter Zustellung oder Vorlegung kann der Appellat eine Gegenschrift einreichen. Diese Frist kann auf den Antrag des Appellaten angemessen verlängert werden. §. 45. Nach Ablauf der in dem §. 44. bestimmten Frist werden die Akten an das Staatsministeriuni eingesandt.
Seite 620 - Geschichte, oder für die Verbindung des katechetischen Unterrichts mit der letzteren ausreichende Zeit zu gewinnen. Nur bei einer sehr geringen Classenfreqnenz ist es gestattet, die bisherige Stundenzahl beizubehalten.
