Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin. Unter Mitwirkung der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen im Ministerium der geistlichen, Unter- herausgegeben von Wilhelm von Horn. Neue Folge. Siebenter Band. Berlin, 1867. Verlag von August Hirschwald, Unter den Linden No. 68. Inhalt. 1. Ueber die Maassnahmen zur Abführung der Abfälle aus Haushaltungen und Fabriken grösserer Städte vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. Vom Königl. Stabsarzt Dr. Lommer zu Berlin. Seite 1. 269 2. Beiträge zur forensischen Casuistik der Seelenstörungen von Dr. R. v. Kraft-Ebing, Arzt an der Grossh. bad. Heil- und Pflege- Anstalt Illenau 3. Penetrirende Brustwunde. Ein weiterer Beitrag zur Stellung der Aerzte vor Gericht als Defensional - Sachverständige. Mitgetheilt vom Kreisphysikus Dr. Schrader zu Neustadt (Reg.-Bez. Danzig) 4. Culpose Tödtungen Neugeborener. Mitgetheilt vom Dr. Dohrn in Meldorf, Physikus des 2. holst. Districts 49 66 84 5. Was ist Geisteskrankheit im Sinne des §. 193. des Strafgesetzbuches? Vom Kreisphysikus Dr. Behrend zu Sagan 113 6. Ueber Verunreinigung fliessender Wässer durch Abgänge aus Bierbrauereien. Vom Bezirksarzte Dr. Flinzer in Chemnitz 122 7. Ueber erhebliche Verletzung nach §. 192a. des neuen Strafgesetzbuches. Von Dr. med. Stricker in Dortmund . . . 139 8. Die gerichtlich - medicinische Bedeutung der Tardieu'schen Flecken beim Suffocationstode und die Anämie der Milz bei asphyktischem Tode. Von Ssabinski . . 146 9. Einige Notizen über das Broadmoor Criminal Lunatic Asylum. Von Dr. Th. Simon, zweitem Arzte der Irren-Anstalt Friedrichsberg 175 10. Zur Lehre vom Erstickungstode. Vom Prof. Skrzeczka 187 11. Die Rinderpest in der Gemeinde Hinsbeck (im Kreise Geldern). Von Dr. Blümlein, stellvertretendem Kreiswundarzte in Grefrath 12. Ueber die Aufbewahrung von Wasser in Zinkreservoirs. Von Dr. Ziurek . . 336 355 13. Amtliche Verfügungen: Seite betreffend das Preussische Medicinalgewicht 180 das Ressortverhältniss des Ministers für geistliche etc. Ange- 181 183 die Bewilligung von Arzenei-Rabatt für Strafanstalten. die Aufbewahrung von Cyankalium und Arsenverbindungen 14. Kritischer Anzeiger 1. 183 184 184 186. 358 C. Schmieder, die ärztlich constatirten Todesfälle der Stadt Leipzig 1. Ueber die Maassnahmen zur Abführung der Abfälle aus Haushaltungen und Fabriken grösserer Städte vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. Vom Königlichen Stabsarzt Dr. Lommer zu Berlin. Abfälle sind Stoffe, welche in Haushaltungen, im Chemismus des thierischen Körpers und in Fabriken von dem zur Anwendung gekommenen Material theils übrig bleiben, theils sich bilden, ohne für den jeweiligen Zweck ihrer Bildungsstätte weiter nutzbar zu sein. Man benennt die Abfälle nach dem Orte ihrer Entstehung und fasst diejenigen der beiden ersten Kategorien unter dem Namen der Abfälle der Haushaltungen zusammen. Die Abfälle müssen möglichst schnell aus der Umgebung der menschlichen Wohnstätten entfernt werden, da sie gesundheitsschädlich wirken können, wenn sie selbst oder ihre Zersetzungsproducte Gelegenheit finden, Luft und Wasser zu verderben. Die Massenhaftigkeit, in welcher die Abfälle in grösseren Städten erzeugt werden, macht für diese eine schnelle Entfernung ganz besonders wichtig. Pflicht der Sanitätspolizei ist es, darüber zu wachen, dass durch die Maassnahmen zur Abführung dem Publicum und den betheiligten Arbeitern die möglichste Sicherheit vor Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. VII. 1. 1 |