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12.

Zur Lehre vom Erstickungstode.

Vom

Professor Skrzeczka.

Während der Zeit von circa 18 Monaten habe ich mit meinem Collegen im Physikate, Herrn Professor Liman, gemeinschaftlich (wobei wir die Functionen des Physikus und Chirurg. forens. alternirend übernahmen), 217 Obductionen gemacht. Bei diesen wurde 71 Mal die Diagnose auf Tod durch Erstickung (im weiteren Sinne) gestellt und ich will auf Grund der gemachten Beobachtungen im Nachstehenden die Leichenbefunde bei Erstickung, die Art ihres Zustandekommens und die allgemeinere gerichtsärztliche Diagnose dieser Todesart aus den Befunden einer Besprechung unterziehen.

Was die erwähnten 71 Fälle betrifft, so kommen hiervon 5 auf neugeborene Kinder, die nicht geathmet hatten, 25 auf Neugeborene, 41 auf die Individuen, welche keiner jener beiden Kategorien angehörten. Da die Sectionen überhaupt an 13 Todtgeborenen, 65 Neugeborenen und 139 anderen Leichen vollzogen wurden, so stellt sich heraus, dass Erstickung die Todesursache war bei 38,4 pCt. der Todtgeborenen, 38,4 pCt. der Neugeborenen und 29,4 pCt. der übrigen Secirten. Diese Zahlen sollen nur ungefähr das Verhältniss der Häufigkeit des Erstickungstodes veran

Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. VIII. 2.

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schaulichen, können aber keinen Anspruch auf Werth für die Statistik machen, für welche sie wesentlich corrigirt werden müssten. Erstlich sind mehrere Sectionen an so faulen Leichen gemacht, dass die Todesursache nicht mehr ermittelt, ja bei Neugeborenen nicht einmal die Frage mit Sicherheit beantwortet werden konnte, ob sie nach der Geburt gelebt hätten oder nicht, und zweitens dies betrifft besonders die Verhältnisse der Erwachsenen haben wir ausser den gerichtlichen Obductionen auch eine zu verschiedenen Zeiten verschiedene Zahl aussergerichtlicher ausgeführt, welche von mir mitbenutzt worden sind. Es betrafen dieselben die Leichen von Verunglückten oder Selbstmördern, deren private Obduction uns oft, wenn Verwandte die Leiche nicht reclamirten, gestattet wurde, um in Zeiten, wo zufällig die gerichtlichen Obductionen spärlicher waren, uns Material für unsere practischen Curse der gerichtlichen Medicin zufliessen zu lassen. Eine nicht geringe Zahl erhängter und ertrunkener Selbstmörder, welche in jener Zeit eingebracht wurde, ist somit unberücksichtigt geblieben und die oben angeführte Procentzahl von 29,4 ist sicher viel zu niedrig. Immerhin machen es die angegebenen Zahlen deutlich genug, von wie grosser Bedeutung für die gerichtsärztliche Praxis gerade der Tod durch Erstickung ist.

Bevor ich an eine Besprechung der einzelnen Befunde an den Leichen der Erstickten gehe, lasse ich eine tabellarische Zusammenstellung derjenigen von ihnen folgen, welche mir hierzu geeignet erscheinen. Im Wesentlichen ist nur der Blutreichthum der verschiedenen Organe bei der Aufstellung berücksichtigt, während die übrigen Befunde bei der weiteren Besprechung geeigneten Ortes Erwähnung finden werden.

Die Obductionsprotocolle in extenso wiederzugeben und die näheren Umstände für jeden Fall mitzutheilen, verbietet,

so wünschenswerth mir dies sonst erschienen wäre, der Raum. In der Tabelle nur anzugeben, wie oft jeder Befund bei den verschiedenen Arten der Erstickung vorgekommen sei, schien mir unzulänglich, deshalb habe ich in die Columnen der verschiedenen Befunde jedes Mal alle die Fälle, bei denen sie constatirt wurden, bezeichnet durch die Nummer, unter welcher sie in meinem Journal eingetragen sind, einzeln aufgeführt. Hierdurch wird es ermöglicht, zu erk ennen, welche Befunde in den einzelnen Fällen gemeinsam vorgekommen sind und das Obductionsprotocoll für jeden einzelnen Fall in Bezug auf viele der wesentlichen Punkte aus der Tabelle herauszulesen.

Im Uebrigen bedarf die Einrichtung der Tabelle keiner Erklärung, nur sei noch erwähnt, dass ein hinter einer Zahl bedeutet, dass im betreffenden Falle Petechial - Sugillationen (resp. Extravasate) auf den entsprechenden Organen vorhanden waren.

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