| Potsdam (Regierungsbezirk) - 1847 - 598 Seiten
...Vmnchrlolmlg des MMdes M z«» besorgen ist. ,/!:'/'!!!' tz g Die Erlaubniß muß vor einem etwanigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden, und...üblen Behandlung des Kindes oder bei einer demselben nachcheiligen Veränderung der Umstände zurückgenommen. tz 4 Zur Begutachtung der Gesuche um die... | |
| 1858 - 224 Seiten
...wollen, müssen dazu polizeiliche Erlaubniss nachsuchen. $. 2. Diese wird nur solchen verheirateten oder ledigen Frauen ertheilt, von welchen, nach ihren...üblen Behandlung des Kindes oder bei einer demselben nachteiligen Veränderung der Umstände zurückgenommen. §. 4. Zur Begutachtung der Gesuche um die... | |
| Adolph Lion - 1867 - 376 Seiten
...eine Verwahrlosung des Kindes nicht zu besorgen ist. §. 3. Die Erlaubniss muss vor einem etwanigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden und wird im Falle einer üblen Behandlung 230 Von der Schule. des Kindes oder bei einer demselben nachtheiligen Veränderung der Umstände zurückgenommen.... | |
| 1893 - 1014 Seiten
...und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnungen geeignet erscheinen, eine solche Pflege zu übernehmen ; 3. die Erlaubniss muss vor einem etwaigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden; 4. im Falle einer üblen Behandlung der Kinder oder einer denselben nachtheiligeu Veränderung der... | |
| 1886 - 804 Seiten
...ertheilt, von welchen nach ihren persönlichen Verhältnissen, und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnung eine Verwahrlosung des Pflegekindes nicht zu besorgen...Erlaubniss muss vor einem etwaigen Wohnungswechsel von Neuem nachgesucht werden und wird im Falle einer üblen Behandlung des Kindes, oder bei einer demselben... | |
| 1892 - 762 Seiten
...nach der Beschaffenheit ihrer Wohnungen geeignet erscheinen , eine solche Pflege zu übernehmen. — 3. Die Erlaubniss muss vor einem etwaigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden. — 4. Im Falle einer üblen Behandlung der Kinder oder einer denselben nachtheiligen Veränderung... | |
| 1893 - 918 Seiten
...und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnungen geeignet erscheinen, eine solche Pflege zu übernehmen ; 3. die Erlaubniss muss vor einem etwaigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden ; 4. im Falle einer üblen Behandlung der Kinder oder einer denselben nachteiligen Veränderung der... | |
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