Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen, Band 14

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Johann Ludwig Casper
Hirschwald., 1858
 

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Beliebte Passagen

Seite 61 - Stoffe beimischt, von denen ihm bekannt ist, dass sie die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet sind, ingleichen wer solche vergiftete oder mit gefährlichen Stoffen vermischte Sachen wissentlich und mit Verschweigung dieser Eigenschaft verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft.
Seite 182 - December 1840 (Intelügenzblatt von 1846, Nr. 105.) Folgendes verordnet: §. 1. Diejenigen Personen, welche für Geld fremde, noch nicht vier Jahre alte Kinder in Pflege nehmen wollen, müssen dazu polizeiliche Erlaubniss nachsuchen. §. 2. Diese wird nur solchen verheiratheten oder ledigen Frauen ertheilt, von welchen, nach ihren persönlichen Verhältnissen und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnungen, eine Verwahrlosung des Pflegekindes nicht zu besorgen ist. §. 3. Die...
Seite 182 - Fürsorge für solche Kinder hierselbst ein Verein zusammengetreten und bestätigt, welcher die Verpflegung derselben beaufsichtigt und zu dem Ende in jedem PolizeiItevier einen Abtheilungs-Vorsitzenden hat.
Seite 182 - Jahre alte Kinder in Pflege nehmen wollen, müssen dazu polizeiliche Erlaubniss nachsuchen. §. 2. Diese wird nur solchen verheiratheten oder ledigen Frauen ertheilt, von welchen, nach ihren persönlichen Verhältnissen und nach der Beschaffenheit ihrer Wohnungen, eine Verwahrlosung des Pflegekindes nicht zu besorgen ist. §. 3. Die Erlaubniss muss vor einem etwaigen Wohnungswechsel aufs Neue nachgesucht werden und wird, im Falle einer üblen Behandlung des Kindes oder bei einer demselben nachtheiligen...
Seite 173 - ... dunkel gerötheten Gesichte, welches im Momente erdfahl wurde, so oft das quälende Erbrechen grüner, hin und wieder mit Blut gemischter Massen, die Unglücklichen weckte. Beim Betasten zeigte sich der ganze aufgetriebene Unterleib ungemein empfindlich; gefragt, klagten die Kranken über Schmerz in demselben, sowie über Ekel und Brechneigung. Der Puls war häufig, hart und klein, wechselnd; die Haut am Kopfe und Rumpfe heiss, an den Extremitäten kühl, die Zunge trocken, doch wurde kein Getränk...
Seite 361 - Bericht über den Volksgesundheitszustand und die Wirksamkeit der Civilhospitäler im Russischen Kaiserreiche für das Jahr 1856.
Seite 183 - Auf Grund des §.11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März...
Seite 277 - Monomanie (Monomanie affective) geben. Bald ist der Wille verletzt, und der Kranke wird zu Handlungen hingezogen, zu denen ihn weder Vernunft, noch Gefühl bestimmen, und welche sein Gewissen missbilligt. Aber er hat nicht die Kraft, sie zu...
Seite 182 - Veränderung der Umstände zurückgenommen. §. 4. Zur Begutachtung der Gesuche um die Erlaubniss zur Annahme von Pflegekindern bedient sich das Polizeipräsidium des oben gedachten Vereins. §. 5. Allen durch Erkennungskarten legitimirten Mitgliedern dieses Vereins haben diejenigen Personen, welche um eine solche Erlaubniss eingekommen sind, oder die bereits ein Kind in Pflege haben, Zutritt in ihre Wohnungen zu gestatten, auf alle, das Pflegekind betreffende Fragen Auskunft zu ertheilen und dieses...

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