Lehrbuch des deutschen Strafrechts

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Walter De Gruyter Incorporated, 1888 - 648 Seiten
 

Inhalt

Überblick I Geschichte der Frage II Die verschiedenen mög
48
Das Strafensystem der Reichsgeseßgebung I Das Syſtem
62
Die Quellen des Reichsstrafrechts
69
Das Reichsstrafgeseßbuch I Fehlgeschlagene Versuche II
75
Die Strafaufhebungsgründe im allgemeinen I Der Straf
79
Das fachliche Geltungsgebiet der Strafrechtsfäße Reich 3
84
Das räumliche Geltungsgebiet der Strafrechtssäße Deut
92
Fortseßung Internationale Rechtshilfe I Die Auslieferung
98
System des allgemeinen Teils
105
Die Einteilung der strafbaren Handlungen nach ihrer
111
Die ursachliche Verknüpfung von Handlung und Erfolg
121
3eit und Ort der Handlung I Der Grundjag II Seine
128
Die Notwehr I Begriff und Geschichte II Die einzelnen Merk
136
Fortseßung Der Wucher I Geschichte II Begriff III
143
Die übrigen Fälle I Amtspflicht II Besondere Berechtigung
144
lung der Zurechnungsfähigkeit VI Die actiones liberae in causa
148
Die Fälle der Zurechnungsunfähigkeit I Fehlende geistige
157
Allgemeines I Geschichte und systematische Stellung der
160
Der Vorjas I Begriff II Die Terminologie der Reichsgeset
168
Die Fahrlässigkeit I Begriff II Einfluß des Irrtums
174
Friedensrecht und Kriegsrecht I 4 des Einführungsgeseßes
177
Bedingungen der Strafbarkeit und Prozeß vorausse zun
180
Die Erscheinungsformen des Verbrechens
189
Das fehlgeschlagene Verbrechen I Geschichte der Frage
198
Thäterschaft
209
Die Beihilfe I Der Begriff II Die Beihilfe als vorsägliche
217
Die juristische Handlungseinheit I Der Begriff II
224
Die Mehrheit der Verbrechen I Der Rückfall II Die Real
232

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 174 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Seite 620 - Anspruch genommen werden muß1); 6. eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit , der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften, zuwiderhandelt oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.
Seite 532 - Urkunden, welche von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind...
Seite 535 - Wer in rechtswidriger Absicht eine öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist...
Seite 207 - Wer den Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung dieses Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt hat, ist, wenn das beabsichtigte Verbrechen oder Vergehen nicht zur Vollendung gekommen ist, wegen Versuches zu bestrafen.
Seite 279 - Ehrenzeichen zu erlangen; 4. in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden oder andere politische Rechte auszuüben; 5.
Seite 614 - Die Teilnahme an einer Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheimgehalten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam versprochen wird...
Seite 345 - Ist eine der vorbezeichneten Folgen mehreren Verletzungen zuzuschreiben, welche dieselbe nicht einzeln, sondern nur durch ihr Zusammentreffen verursacht haben, so ist jeder, welchem eine dieser Verletzungen zur Last fällt, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Seite 506 - Erzeugnissen oder von Bau- oder Brennmaterialien, Früchte auf dem Felde, Waldungen oder Torfmoore in Brand setzt, wenn diese Gegenstände entweder fremdes Eigentum sind oder zwar dem Brandstifter eigentümlich gehören, jedoch ihrer Beschaffenheit und Lage nach geeignet sind, das Feuer einer der in § 306 Nr. l bis 3 bezeichneten Räumlichkeiten oder einem der vorstehend bezeichneten fremden Gegenstände mitzuteilen.
Seite 619 - Betteln abzuhalten unterläßt; 5. wer sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hingibt, daß er in einen Zustand gerät , in welchem zu seinem Unterhalte oder zum Unterhalte derjenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß1); 6.

Autoren-Profil (1888)

A Hungarian composer, conductor, and pianist, Franz Liszt was a child prodigy who began studying piano with his father at the age of 6. At the age of 9, he gave his first public performance and a year later went to Vienna, where he studied with Karl Czerny and Antonio Salieri. By the end of Liszt's life, he was acknowledged as the greatest pianist of his time. One of the foremost musicians of the romantic period, Liszt enthralled audiences with his expressive interpretations and dramatic gestures in a style of playing that greatly influenced the advancement of pianistic techniques. From about 1822 to 1848, Liszt lived in Paris, where he came under the influence of Niccolo Paganini. Paganini's virtuosity inspired him to accomplish unheard of feats in piano technique and expression. Between 1848 and 1861, Liszt was musical director for the court at Weimar in Germany, where he conducted performances of many important works, including those of Richard Wagner. After 1861, Liszt spent much time in Rome, where he became a friend of the Pope and took minor orders in the Catholic church. The rest of Liszt's life was divided among Rome, Weimar, and Budapest. Liszt's compositions had an important impact on musical history. Avoiding traditional musical forms, he concentrated on program music. In this vein, "Liebestraume" (c.1850), is perhaps one of his most popular works. Also important are his 19 published "Hungarian Rhapsodies" and the "Sonata in B Minor" (1853). Not to be overlooked in historical importance are Liszt's transcriptions of other composers' works. These transcriptions familiarized a wide audience with major musical works and also demonstrated the piano's potential for interpreting orchestral music. Liszt also wrote books and essays on music, in many ways anticipating the music of the twentieth century.

Bibliografische Informationen