Das Staatsarchiv, Band 11Akademische Verlagsgesellschaft m.b.h., 1866 |
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Seite iv
... Vereinigung von Hannover , Kurhessen , Nassau und Frankfurt mit der Preuss . Monarchie Gesetzentwurf , dens . Gegenstand betr . , mit Motiven 2388 . Antwortsadresse des Abgeordnetenh . auf die Thron- rede • 2386 . 2407 . Hannover ...
... Vereinigung von Hannover , Kurhessen , Nassau und Frankfurt mit der Preuss . Monarchie Gesetzentwurf , dens . Gegenstand betr . , mit Motiven 2388 . Antwortsadresse des Abgeordnetenh . auf die Thron- rede • 2386 . 2407 . Hannover ...
Seite v
... Vereinigung der Herzogthümer Holstein und Schleswig mit der Preuss . Monarchie 2440 . Gesetz , betr . die Vereinigung bisher Bayerischer und Grossherzoglich Hessischer Gebietstheile mit der Preussischen Monarchie 24 . --- " " 24 ...
... Vereinigung der Herzogthümer Holstein und Schleswig mit der Preuss . Monarchie 2440 . Gesetz , betr . die Vereinigung bisher Bayerischer und Grossherzoglich Hessischer Gebietstheile mit der Preussischen Monarchie 24 . --- " " 24 ...
Seite xi
... Vereinigung von Hannover , Kur- hessen , Nassau und Frankfurt a / M . mit der Preuss . Monarchie 2396 . • 2433 . 2387 . • 16 . - " " 99 Gesetzentwurf , denselben Gegenstand betr . , mit Motiven 2388 . 16 . Sachsen . Antwort des Königs ...
... Vereinigung von Hannover , Kur- hessen , Nassau und Frankfurt a / M . mit der Preuss . Monarchie 2396 . • 2433 . 2387 . • 16 . - " " 99 Gesetzentwurf , denselben Gegenstand betr . , mit Motiven 2388 . 16 . Sachsen . Antwort des Königs ...
Seite xii
... Vereinigung Hannovers etc. mit d . Preuss . Monarchie 2390 . 20 . -- Königl . Erlass , die Bewilligung einer Amnestie für politische Vergehen 2402 . • 20 . 39 23 . 36 24 . 26 . " 9 26 . " " + 26 . " " 19 26 . • • Meiningen . Verzicht ...
... Vereinigung Hannovers etc. mit d . Preuss . Monarchie 2390 . 20 . -- Königl . Erlass , die Bewilligung einer Amnestie für politische Vergehen 2402 . • 20 . 39 23 . 36 24 . 26 . " 9 26 . " " + 26 . " " 19 26 . • • Meiningen . Verzicht ...
Seite xiv
... Vereinigung der Herzogth . No. Holstein u . Schleswig mit der Preussischen Monarchie 2440 . Gesetz , betr . die Vereinigung bisher Bayerischer und Grossherzoglich Hessischer Gebietstheile mit der Preussischen Monarchie - • 2441 . 24/27 ...
... Vereinigung der Herzogth . No. Holstein u . Schleswig mit der Preussischen Monarchie 2440 . Gesetz , betr . die Vereinigung bisher Bayerischer und Grossherzoglich Hessischer Gebietstheile mit der Preussischen Monarchie - • 2441 . 24/27 ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
a. d. Kön Abstimmung allerhöchsten Regierung Antrag Armee Artikel August Ausgaben Ausschuss Ausw Baden Bayern beiden Berathung Beschluss Bestimmungen betr betreffend Bevollmächtigten Bundesrecht Bundesverfassung Bündniss Christian IX daher Depesche Deutsche Bundesversammlung Deutschen Bundes Deutschlands Einverleibung Erklärung Ertheilung Friedens Friedensvertrag gegenwärtigen General Gesandte Gesetz Gesetz-Entwurf Gouvernement Graf Grossherzogliche Regierung Grossherzogthum Grund Hannover Häuser Herrn Herzog Herzogthum Holstein Hessen hohen Bundesversammlung Indemnität Interessen Jahre Juli Juni Kommission König von Preussen Königlich Preussischen Königlich-Preussische Regierung Königliche Regierung Königlichen Hoheit Königlichen Staats-Regierung Königreich Königreich Sachsen Königreichs Hannover Krieg Kurhessen Landes Landtags letzten lich Maassgabe Maassregeln Majestät der König Mecklenburg-Schwerin militärischen Millionen Thalern Mitglieder Mobilmachung Monarchie muss Nassau Norddeutschen Bundes nöthig Nothwendigkeit Oesterreich und Preussen Oldenburg Parlaments politischen Preussischen Regierung Preussischen Truppen Proclamation Ratifikation Rechte Rüstungen Sachsen Sächsischen Schatzanweisungen Schleswig Schleswig-Holstein Septbr Sitzung soll Staatsschatzes Stände Thatsachen Theil Thronrede unsere Unterzeichnete Verfassung Verhältnisse Verhandlungen Verträge Volk vorbehalten Waffenstillstand Wiener Wiener Frieden Württemberg Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 128 - Verleiht uns Gott den Sieg, dann werden wir auch stark genug sein, das lose Band, welches die deutschen Lande mehr dem Namen als der That nach zusammenhält, und welches jetzt durch Diejenigen zerrissen ist, die das Recht und die Macht des nationalen Geistes fürchten, in anderer Gestalt fester und heilvoller zu erneuern!
Seite 248 - Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 384 - Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Seite 285 - Der Staatsregierung wird in Bezug auf die seit dem Beginn des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushalts-Etat geführte Verwaltung, vorbehaltlich der...
Seite 408 - Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges ausser Wirksamkeit gesetzt sind, vom Tage des Austausches der...
Seite 128 - Nicht Mein ist die Schuld, wenn Mein Volk schweren Kampf kämpfen und vielleicht harte Bedrängniß wird erdulden müssen: aber es ist uns keine Wahl mehr geblieben! Wir müssen fechten um unsere Existenz, wir müssen in einen Kampf auf Leben und Tod gehen...
Seite 176 - Oktober 1864 , noch an die Herzogthümer Schleswig und Holstein zu fordern hat, mit Fünfzehn Millionen...
Seite 175 - IV. Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und giebt Seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oesterreichischen Kaiserstaates.
Seite 181 - Württemberg verpflichtet Sich, Behufs Deckung eines Theils der für Preussen aus dem Kriege erwachsenen Kosten, an Seine Majestät den König von Preussen die Summe von Acht Millionen Gulden binnen zwei Monaten zu bezahlen.
Seite 190 - Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kommissarien zu dem Zwecke veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen...