Das Staatsarchiv, Band 11

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Akademische Verlagsgesellschaft m.b.h., 1866

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 128 - Verleiht uns Gott den Sieg, dann werden wir auch stark genug sein, das lose Band, welches die deutschen Lande mehr dem Namen als der That nach zusammenhält, und welches jetzt durch Diejenigen zerrissen ist, die das Recht und die Macht des nationalen Geistes fürchten, in anderer Gestalt fester und heilvoller zu erneuern!
Seite 248 - Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 384 - Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem Norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Seite 285 - Der Staatsregierung wird in Bezug auf die seit dem Beginn des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushalts-Etat geführte Verwaltung, vorbehaltlich der...
Seite 408 - Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Vereinbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges ausser Wirksamkeit gesetzt sind, vom Tage des Austausches der...
Seite 128 - Nicht Mein ist die Schuld, wenn Mein Volk schweren Kampf kämpfen und vielleicht harte Bedrängniß wird erdulden müssen: aber es ist uns keine Wahl mehr geblieben! Wir müssen fechten um unsere Existenz, wir müssen in einen Kampf auf Leben und Tod gehen...
Seite 176 - Oktober 1864 , noch an die Herzogthümer Schleswig und Holstein zu fordern hat, mit Fünfzehn Millionen...
Seite 175 - IV. Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auflösung des bisherigen Deutschen Bundes an und giebt Seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des Oesterreichischen Kaiserstaates.
Seite 181 - Württemberg verpflichtet Sich, Behufs Deckung eines Theils der für Preussen aus dem Kriege erwachsenen Kosten, an Seine Majestät den König von Preussen die Summe von Acht Millionen Gulden binnen zwei Monaten zu bezahlen.
Seite 190 - Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kommissarien zu dem Zwecke veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen...

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