Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Hannover,

1866.

No. 2380. der Dynastie wie des Landes, eine Neutralität beobachten, welche es von den 8. August Wechselfällen des Krieges ausschloss und der Bevölkerung die Lasten und Gefahren des Kampfes ersparte. ¶ Man hat also Unrecht, wenn man Hannover von Seiten Oesterreichs vorwirft, die Erklärung seiner Bereitwilligkeit zur Neutralität sei ein Abschwanken von der gemeinsamen Sache gewesen. Ebensowenig war man aber von Preussischer Seite berechtigt zu sagen, Hannover habe es mit seiner beschränkten Neutralität nicht ehrlich gemeint und zu gleicher Zeit mit Oesterreich Verträge geschlossen. Die Beschränkung des Neutralitäts-Vertrages für den Fall der Auflösung des Bundes war, wie gesagt, in der Bundespflicht Hannovers mit Nothwendigkeit begründet; der Vorwurf des Abschlusses heimlicher Verträge mit Oesterreich ist unwahr, und dass Hannover es mit der von ihm zugesagten Neutralität ehrlich meinte, hat es durch seine Haltung bewiesen. ¶ Wenn die Königliche Regierung nicht sogleich in die nähern Detail-Verhandlungen über die abzuschliessende Neutralität selbst eintrat, so war das nach der abgegebenen Erklärung, nach welcher an die vertragsmässige Feststellung der Neutralität erst gedacht werden konnte, nachdem das Bundesrecht thatsächlich ausser Wirksamkeit getreten sein würde, ganz natürlich; bei dieser Sachlage konnte und musste Hannover auch auf die betreffende Interpellation in der Bundestagssitzung vom 24. Mai die Erklärung mit Recht abgeben, dass es sich der in den Bundesgrundgesetzen enthaltenen Rechte und Pflichten der Bundesglieder vollkommen bewusst sei, und dass sie diese Pflichten auch in der damaligen Lage gewissenhaft innehalten werde. Die Königliche Regierung konnte die Verhandlungen über die Neutralität zu jener Zeit umso weniger zum Schluss führen, als die öffentliche Meinung sich auf das Entschiedenste dagegen erhob und als die erwähnte Interpellation am Bunde sie des Bundesbruches beschuldigte. So sehr die Königliche Regierung auch entschlossen war, bis zum letzten Augenblicke am Bunde festzuhalten, ebenso sehr war sie für den Zerfall des Bundes von der Nothwendigkeit ihrer Neutralität überzeugt, und sprach auch der unter ihren Deutschen Verbündeten ihr durch gleichartige Interessen am nächsten stehenden Kurfürstlich Hessischen Regierung diese Ueberzeugung auf das Bestimmteste und Klarste aus. ¶ Der politische Standpunkt Hannovers liess sich in die Sätze präcisiren: Festhalten am Bunde, solange derselbe thatsächlich in Wirksamkeit war. Neutralität, sobald die Wirksamkeit des Bundesrechts nicht mehr bestand. ༈ Graf Platen erklärte dies auch dem Prinzen Ysenburg officiell mit dem Bemerken, dass er die Verhandlungen über die Neutralität nicht abbreche, sondern nur bis zur Auflösung des Bundes vertagen müsse. Was die angeblichen Verträge mit Oesterreich betrifft, so sind von Hannover niemals mit Oesterreich Allianz-Verträge geschlossen worden. Als in den Pfingsttagen die vom Staatsanzeiger" erwähnte Sendung eines höheren Oesterreichischen Militärs nach Hannover stattfand und für den Abschluss eines Vertrages die Brigade Kalik der Hannoverschen Regierung zur Disposition gestellt wurde, lehnte Hannover unter der Erklärung, am Bundesrechte festhalten zu wollen, jede Cooperation mit den Oesterreichischen Truppen ab und gestattete vielmehr nur den Durchzug der Oesterreichischen

[ocr errors]

1866.

Truppen nach dem Süden, mit welchem sich der König Wilhelm bereits früher No. 2380. Hannover, einverstanden erklärt hatte. ¶ Hannover erklärte dabei nur, es wolle für den 8. August Fall, dass ein Angriff, der aber nach den Beziehungen zu Preussen nicht erwartet werden könne, während des Durchzuges der Oesterreichischen Truppen erfolgen sollte, deren Unterstützung annehmen, es könne jedoch nicht wünschen, diesen Durchzug verzögert zu sehen, um keine Veranlassung zur Verschärfung des Conflicts zu geben. Dies war die höflichste Form für die Ablehnung der Oesterreichischen Vorschläge. Es erfolgte denn auch der Durchzug der Brigade Kalik ohne jeden Aufenthalt und auf dem kürzesten Wege, wodurch thatsächlich am besten die Behauptung von der Existenz eines Vertrages mit Oesterreich widerlegt wird. ¶ In ganz gleicher Weise gestattete die Hannoversche Regierung auch dem Corps des Generals v. Manteuffel ebenso bereitwillig den Durchmarsch durch Hannoversches Gebiet. ¶ Hannover durfte daher mit vollem Rechte sich der Hoffnung hingeben, von den kriegerischen Ereignissen sein Gebiet selbst für den Fall frei zu erhalten, dass die stets gehoffte und erstrebte Vermittlung am Bunde eine Ausgleichung des Conflicts zwischen Oesterreich und Preussen nicht erreichen sollte. ¶ Die Aussicht auf diese Ausgleichung fiel nun freilich nach der von dem Kaiserlich Oesterreichischen Statthalter für Holstein vorgenommenen Berufung der Holsteinschen Stände fast ganz fort. Die Hannoversche Regierung beklagte diesen Akt auf das Tiefste, da sie in demselben den Beginn der äussersten Schärfung des Conflicts erblickte, und hat diesem ihrem Urtheile über die Berufung der Stände in Holstein vollen Ausdruck gegeben. ¶Leider war jeder Versuch der Ausgleichung vergeblich, denn schon der am 11. Juni von der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung gestellte Antrag am Bunde bewies, dass das Wiener Cabinet den Krieg für unvermeidlich hielt, und schien zugleich das Bestreben desselben zu zeigen, den Bund zu einer Parteinahme in den Streit hineinzuziehen. Die Königlich Hannoversche Regierung hat bei ihrer Abstimmung über diesen Antrag die objective Stellung des Bundes, sowie ihre eigene zur Neutralität bereite Parteilosigkeit auf das Schärfste gewahrt. Der Antrag enthielt zwei Hauptpunkte: die Mobilisirung des Bundesheeres mit den drei Oesterreichischen Armee corps; die Bestimmung von Maassregeln, welche nach den Gesetzen des Bundes für den Bundeskrieg vorgesehen waren. Die Hannoversche Regierung musste in dem ersten Punkte eine Parteinahme des Bundes für Oesterreich erblicken, insofern das Contingent des einen der streitenden Theile mit zur Bundesarmee gezogen werden sollte, während dasjenige des anderen Theiles davon ausgeschlossen blieb. ¶ Sie konnte die Anwendung der Bestimmungen des Bundeskrieges durchaus nicht gerechtfertigt finden, weil, wem man auch immer in dem bestehenden Streite hätte Unrecht geben mögen, niemals der Bundeskrieg gegen ein Mitglied des Bundes zulässig war. Dagegen konnte die Hannoversche Regierung sich nicht verhehlen, dass die innere Sicherheit, Ruhe und Ordnung des Bundes schwer bedroht sei, und sie konnte sich daher auch der Pflicht nicht entziehen, denjenigen Maassregeln zuzustimmen, welche nach den Bundesgesetzen für solchen Fall vorgesehen sind. ¶ Demgemäss gab Hannover in der Bundestagssitzung vom 14. Juni seine Stimme ab. Die Königliche Regierung stimmte gegen die

Hannover,

1866.

No. 2380. Mobilisirung der Oesterreichischen Armeecorps und gegen die auf den Bundes8. August krieg bezüglichen Maassregeln. Sie schloss sich nicht den Motiven des Oesterreichischen Antrages an, welche gegen Preussen gerichtet waren, sondern motivirte ihre Abstimmung für die Mobilmachung wesentlich anders und unter Hinweisung auf die bedrohte innere Ruhe und Sicherheit des Bundes; eine Motivirung, welche jede Absicht einer Feindseligkeit gegen Preussen ausschloss. ¶Es ist also nicht wahr, dass, wie der „Staatsanzeiger" behauptet, Hannover seine Truppen ohne Weiteres dem Bunde gegen Preussen zur Disposition gestellt habe, indem die Hannoversche Regierung vielmehr ausdrücklich dem Mobilmachungs-Beschlusse des Bundes nur insoweit zustimmte, als derselbe nicht gegen Preussen gerichtet war. Die Königliche Regierung war sich bewusst, dass dem Beschlusse vom 14. Juni und der an demselben Tage abgegebenen Erklärung Preussens, nach welcher es den Bund für aufgelöst ansah, die thatsächliche Wirkungslosigkeit des Bundesrechts folgen würde. Sie konnte dies jedoch nicht in jenem Augenblicke bereits als geschehen annehmen, da ein feindseliger Akt zwischen den beiden streitenden Mächten noch nicht erfolgt war. ¶ Demgemäss musste sie erwarten, mit dem Beginn der Feindseligkeiten die Verhandlungen über die früher zugesagte Neutralität aufgenommen zu sehen. ¶ Es ist der Hannoverschen Regierung nicht bekannt, welche jedenfalls irrthümliche Mittheilungen über ihre Intentionen die Königlich Preussische Regierung veranlassten, am 15. Juni nach Hannover eine Sommation zu richten, in welcher die früher angenommene Basis der Neutralität verlassen wurde, und welche vielmehr Bedingungen eines Bündnisses enthielt, die als mit der Neutralität nicht vereinbar erschienen.

--

Diese Sommation lautete wie folgt: *)

Es war hierdurch eine so kurze Frist gestellt, dass es fast unmöglich war, den Kriegsfall zu vermeiden, den Hannover tief beklagte. Die Hannoversche Regierung, in einstimmigem Beschluss des Gesammtministeriums, glaubte es mit ibrer Würde und dem Rechte ihrer von Europa anerkannten Souverainetät nicht vereinbar, ohne Widerstand auf Bedingungen einzugehen, welche für die Ehre der Armee und die Selbständigkeit des Landes so grosse Opfer forderte. Wie tief die Ausführung der gestellten Bedingungen in das innere Leben des Landes, seine Rechte und seinen Wohlstand eingreifen, wird vielleicht später mehr und mehr erkannt und empfunden werden. Sie war sich bewusst, dass die an sie gestellten Forderungen von einer weit überlegenen Macht gestellt wurden, und dass sie ausser ihrer Treue am Bundesrecht, keinen in besonderen Verträgen begründeten Anspruch auf Unterstützung anderer Regierungen besass; sie musste also den Fall einer militärischen Unterwerfung ins Auge fassen, war dabei aber auch darüber nicht im Zweifel, dass eine solche Unterwerfung nur mit voller Wahrung der militärischen Ehre erfolgen dürfe. Sie musste sich desshalb auf das Aeusserste gefasst machen und ihre Maassregeln für den angedrohten Kriegsfall treffen. Dessenungeachtet wiederholte sie in ihrer auf die Preussische Sommation ertheilten Antwort die feste Versicherung, nichts Feindliches gegen

*) s. No. 2322.

Hannover,

1866.

Preussen zu unternehmen, wenn ihre Grenzen nicht verletzt würden, d. h. sie No. 2380. wiederholte die früher gegebene Zusage der Neutralität, und fügte noch den 8. August Ausdruck der Hoffnung hinzu, dass die freundlichen Beziehungen der Nachbarstaaten erhalten bleiben möchten. Die Antwort der Königlichen Regierung lautet wie folgt:*)

Leider ist anzunehmen, dass diese Antwort der Königlich Preussischen Regierung, welche aus derselben wohl Veranlassung hätte nehmen können, die früher angeregten Verhandlungen über die Neutralität aufzunehmen, nicht bekannt wurde, wenigstens nicht rechtzeitig und officiell. Denn der Königlich Preussische Gesandte in Hannover erklärte auf die mündliche Mittheilung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, dass die gestellten Bedingungen unannehmbar seien, sofort den Krieg, ohne die Mittheilung der noch nicht ausgefertigten schriftlichen Antwort abzuwarten, und das Einrücken der Preussischen Truppen folgte dieser Kriegserklärung auf dem Fusse. ¶ Als dem Gesandten am nächsten Morgen die Antwort zugesendet wurde, sendete derselbe sie mit dem Bemerken zurück, dass er nur noch Privatmann sei und keine Schriftstücke annehmen könne. Nach der Kriegserklärung und der Ueberschreitung der Hannoverschen Grenze durch Königlich Preussische Truppen musste die Königliche Regierung unter dem tiefen Bedauern über die. irrige Auffassung ihrer Stellung und ihrer Absichten, welche die Preussische Regierung zu einem so schnellen, alle weiteren Verhandlungen ausschliessenden Vorgehen bestimmt hatte, da es militärisch unmöglich war, sich im Lande selbst zu vertheidigen, darauf Bedacht nehmen, ihre Armee zu retten und die militärische Basis der Selbständigkeit des Landes zu erhalten, welches selbst sie vor einer feindlichen Occupation nicht mehr schützen konnte. Der König begab sich desshalb mit dem Kronprinzen und dem in Hannover befindlichen Theile der Armee nach Göttingen, und beorderte dorthin zugleich alle im Lande vertheilt stehenden Truppen. ¶ Obwol im tiefsten Friedensstande befindlich, versammelte sich der grösste Theil der Armee in wenigen Tagen in der Stärke von 18,000 Mann, mit der musterhaftesten Präcision und mit einer freudigen Ergebenheit, die ihresgleichen in der Geschichte sucht. Es kam darauf an, die Armee nach dem Süden zu führen und mit dem 7. und 8. Bundesarmeecorps zu vereinigen, damit dann die Königliche Regierung, wenn auch das Land occupirt war, eine militärische Position gewinne, um demnächst, mit den übrigen Bundestruppen vereint, das Bundesrecht zu schützen. Obwol in Göttingen ein Aufenthalt von vier Tagen absolut erforderlich war, sowol um die einzelnen dorthin commandirten Truppentheile zu erwarten, als um die im tiefsten Friedensstande befindliche Armee nothdürftig marschfertig zu machen, so lagen doch die militärischen Chancen für die Durchführung der Armee nach dem Süden sehr günstig. Es kam darauf an, die Linie der Thüringischen Bahn zu überschreiten, welche den Preussischen Truppen gestattete, sich der Hannoverschen Armee an jedem Punkte mit überlegenen Kräften entgegen zu werfen. ¶ Als der geeignetste Punkt für den Uebergang über diese Bahnlinie wurde Eisenach

*) s. No. 2323.

No. 2380. erachtet, welches nach glaubwürdigen Nachrichten sehr schwach besetzt war. Hannover,

8. August

1866.

Der Weg durch Kurhessen, welcher sich als der einfachste und richtigste nach dem Süden darstellen könnte, war um desswillen nicht gewählt worden, weil man befürchten musste, dort auf das Corps des Generals v. Beyer in einer für dasselbe sehr günstigen Stellung zu stossen. Es konnte aber nicht in der Absicht der Königlichen Regierung liegen, einen blutigen und nach den Angaben über die Truppenzahl des Preussischen Corps in Hessen noch dazu ungleichen Kampf unnütz zu provociren, da vielmehr nur erstrebt wurde, die Armee nach dem Süden aus der Preussischen Occupations-Linie herauszuführen, und alles unnütze Blutvergiessen zu vermeiden. Es wurde desshalb der Weg über Heiligenstadt, Mühlhausen und Langensalza gewählt, auf welchem man, nach den in das Hauptquartier gelangten Nachrichten, nicht erwarten durfte, Preussischen Truppen zu begegnen. Die officielle Darstellung, welche an die Königl. Hannoverschen Gesandtschaften über diesen Zug mitgetheilt wurde, sagt nun darüber Folgendes: Nachdem Se. Majestät der König, unser allergnädigster Herr, von Göttingen mit der Armee aufgebrochen und über Heiligenstadt und Mühlhausen, ohne vom Feinde etwas wahrzunehmen, marschirt war, meldete sich vor Langensalza ein Sachsen-Coburgscher Hauptmann v. Ziehlberg als Parlamentär, um unter Vermittlung des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha eine Convention mit Preussen zu beantragen. Da diese rHauptmann v. Ziehlberg aber weder die für die Parlamentäre üblichen Formen beobachtet hatte, noch auch eine irgend genügende Legitimation vorweisen konnte, so behielt ihn Se. Majestät der König im Hauptquartier zurück und sendete den Major v. Jacobi vom Generalstabe nach Gotha, um sich über die Mission des Hauptmanns v. Ziehlberg näher zu informiren. Der König rückte inzwischen mit der Armee vor und bezog das Hauptquartier Langensalza. Der Major v. Jacobi schlug dem Herzoge von Sachsen-Coburg-Gotha ohne dazu irgend autorisirt zu sein eine Convention dahin vor, dass der Hannoverschen Armee der freie Durchzug nach dem Süden gewährt werden solle, wogegen dieselbe die Verpflichtung übernehme, eine zu bestimmende längere Zeit nicht gegen Preussen zu fechten, welcher Vorschlag eine kurze Zeit später in Anwesenheit des General-Adjutanten, Oberst Dammers, dahin präcisirt wurde, dass die Hannoversche Armee ein Jahr lang nicht gegen Preussen fechte. ¶ Beide Vorschläge wurden durchaus ohne jede Autorisation von Seiten Sr. Majestät des Königs gemacht. In Folge dieses Vorschlages telegraphirte der Preussische Minister-Präsident Graf Bismarck an den Herzog von Coburg, dass der König von Preussen die Bedingung des freien Durchzuges der Hannoverschen Armee nach dem Süden angenommen habe unter der Bedingung, dass die Armee sich ein Jahr lang der Feindseligkeiten enthalte. Der General-Adjutant v. Alvensleben werde behufs näherer Verabredung im Hauptquartier erscheinen. Diese Depesche des Grafen Bismarck wurde Sr. Majestät dem Könige durch den Herzog von Coburg nach Langensalza gesendet. Se. Majestät richtete darauf das abschriftlich angeschlossene ¶ Schreiben an den Herzog und entsendete ausserdem noch den Rittmeister von der Wense nach Gotha, um dem Major v. Jacobi den Befehl zum Abbruch aller Verhandlungen und zu sofortiger Rückkehr zu überbringen. Das geschah

-

[ocr errors]
[ocr errors]
« ZurückWeiter »