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barkeit des Schultheißen erwarb Erfurt 1291, Magdeburg 1294, Frankfurt a. M. 1372. Es wurde nun unter Zustimmung des Bischofs, des Königs, des Vogtes ein Rat der Stadt gebildet, selbstverständlich durch Wahl von und aus den reichsten Schöffenbarfreien, welche ja ohnehin an den drei großen echten Dingen (tria magna placita) in jeder Stadt für die Urteilsfindung unentbehrlich waren; von und aus den Gerichtsschöffen wurden nun

Spitze stand ein Bürgermeister (consul, syndicus) oder auch zwei, welche die laufenden Geschäfte führten, aber in wichtigen Fällen an die Zustimmung des Rates (senatus, senatores, aber auch consules) gebunden waren, welchem sie auch Jahr für Jahr Rechnung zu stellen hatten.

Lasten zu steigern, aber selbstverständ Stadt. So geschah es in Lübeck 1247, lich nicht ohne Gegenleistung und zumal | Soest 1278, Goslar c. 1280, Erfurt nicht ohne eigene Prüfung der Ersprieß- 1283 (1284?); auch die niedere Gerichtslichkeit der angestrebten Zwecke und der wirklichen Verwendung der bewilligten Gelder für die angegebenen Zwecke. War schon hierdurch eine gewisse Überwachung und Kontrolle des Stadtregiments, wenig stens nach einzelnen Richtungen, besonders des städtischen Haushaltes, gegeben, so verstanden es doch die weltklugen, geschäftskundigen, reichen Kaufherren vortrefflich, die Geldverlegenheiten der Könige, der Bischöfe und Stadtvögte oder Burggrafen zur Einräumung viel weiter gehender auch die Ratsschöffen gekoren: an der Befugnisse zu verwerten. Insbesondere die damals übliche Form des Pfandrechtes benutzten sie ganz systematisch hierzu: sie schossen dem Bischof die gewünschte Summe vor, ließen sich aber dafür die Ausübung der wichtigsten Hoheitsrechte in der Stadt in der Weise verpfänden, daß sie, die Bürger, diese Hoheitsrechte an des Bischofs Statt so lange ausüben sollten, bis der Bischof durch Heimzahlung des Kapitals das Pfand einlöste. Sehr oft kam der Bischof oder sonstige Stadtherr, wie wir ihn kurz nennen wollen, nie in die Lage, diese Einlösung bewirken zu können, und so blieb denn die Ausübung des verpfändeten Hoheitsrechtes so lange bei der Bürgerschaft, bis die Säkularisie rung und Mediatisierung (1803 und 1806) das Recht des Stadtherrn ganz aufhob. In derselben Rechtsform kam es dann freilich auch wohl vor, daß eine frühere Reichsstadt ihre Freiheit verlor, wenn der König einem Landesherrn die Vogtei über | früher. die Stadt verpfändete bis zur Heimzahlung eines Darlehens, das nie heimgezahlt wurde; so erging es z. B. Eger und Boppard. Auf diesen und ähnlichen Wegen, Einen solchen Vertrag mit Gewalt wieder zu manchmal auch durch unverschleierten brechen, wenn sie sich stark genug dazu fühlten, erachteten die Bischöfe dann freilich auch nicht für Abkauf, erlangten die Bürger nach und Raub", und gar manche Stadt wurde von dem Binach Zollrechte, Münzrecht, Brücken- und schof, den benachbarte Fürsten und Ritter oder gar der Wegegelder, Marktgelder, Marktpolizei, König dabei unterstüßten, wieder unter sein Regiment zurückgezwungen: so snabrück, Münster, Geleitsrecht, Judenschußgelder, aber auch Trier, Mainz. Würzburg, Magdeburg. Später geradezu die ganze Gerichtsbarkeit, ja die ward dann gar manche Reichsstadt von den überVogtei selbst, das heißt die eigentliche, Stadt besessen, mit Gewalt mediatisiert: so Donaumächtigen Landesherren, die nie ein Recht auf die Regierung und Polizeigewalt über die wörth, Zwickau, Altenburg.

Manchmal wurden diese Rechte wohl auch nicht so friedlich erworben, sondern durch einen dem Stadtherrn, der etwa von den Waffen der Bürger aus der Stadt in die Burg vertrieben und dort belagert ward, abgetroßten Vertrag.*

Wie die obigen Jahreszahlen zeigen, kommt diese Bewegung im Laufe und gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts in Deutschland zum Abschluß; in Italien vollzieht sich ein ganz ähnlicher Vorgang. vermöge der früher erreichten Handelsblüte der so viel reicheren Städte um ein, ja fast um anderthalb Jahrhunderte

3) In der Natur der Sache lag es begründet, daß diese ganze Bewegung zu

nächst nur ausgehen konnte von denjenigen haus mit bezinnten Türmen, ward ge= Bürgern, welche dem Stadtherrn durch stürmt und verbrannt, und mochten die Geld diese Gewährungen abkaufen, ab- Geschlechter, mochten die Zünfte siegen lösen, abpfänden, auch durch Macht und auf dem Marktplay fand der Nachrichter Waffen in der Stadt etwa abtrogen konn- tagelang Arbeit an den Gefangenen. ten und welche bisher schon wenigstens als Gerichtsschöffen in die Geschicke der Stadt eingegriffen, z. B. auch das Grundbuch der Stadt geführt hatten. Das waren aber nun ganz ausschließend die Reichen (in Köln hießen sie geradezu die Richeren, die Richer-Zechheit), das heißt die Geschlechter, die Patricier, die jest auch meist ritterbürtig waren.

So liegt denn nun nach dem Sieg der emporstrebenden Bewegung das Stadtregiment, sofern es dem Stadtherrn entzogen ist, ausschließlich in den Händen der Geschlechter; diese allein sind „rats fähig", das heißt wählbar in den Rat; lange Zeit übten sie allein auch die Wahl. Allein kaum ist die eben geschilderte Erhebung zur Ruhe gelangt, als eine neue auf viel breiterer demokratischer Grundlage beginnt; auch sie endete mit dem Sieg der emporstrebenden, bisher unbillig ausgeschlossenen, tiefer gelagerten Schichten der Einwohnerschaft.

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Es beginnt nun der Kampf der Zünfte, das heißt der Handwerker, mit den Patri ciern, das heißt den meist ritterlichen Großkausherren, um Anteil am Stadt regiment; das vierzehnte, fünfzehnte, zum Teil noch der Anfang des sechzehnten Jahrhunderts ist von diesen Kämpfen er füllt in Italien wieder ein Jahrhundert früher, Kämpfe, welche unvergleichlich langwieriger waren, als das Emporringen der Geschlechter gegen die Stadtherren gewesen. Sehr oft gelingt es den herrschenden Familien, die ersten Anläufe der Handwerker abzuwehren, bis diese, durch patricische Härte und Willkür gereizt, immer grimmiger auftreten. Sehr viel Blut floß damals in den Straßen unjerer Städte in heißen Gefechten der ritterlichen Junker in Helm und Brünne gegen die Schmiedehämmer und Eisenstangen der Männer im Schurzfell; das Rathaus, auch wohl manch festes Patricier

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Zuleht aber gewannen auch hier überall die Emporstrebenden die Oberhand, wie es Vernunft und Gerechtigkeit erheischte. Denn es ist lehrreich, zu verfolgen, wie bei diesem zweiten Kampfe die Zünste ganz die gleichen Gründe der Billigkeit gegen die Geschlechter geltend machten, welche diese in dem ersten gegenüber den Stadtherren so lange und so eifrig vorgebracht hatten: daß nämlich die veränderte Verteilung der städtischen Lasten der Steuern und der Waffenleistung notwendig auch eine Veränderung der Verteilung der Berechtigungen erheische. Wie die Patricier mit vollem Recht gegenüber dem Bischof oder Vogt Anteil an Stadtregiment, Beschlußfassung und Überwachung der Ausführung im Gebiet des städtischen Haushaltes, Entscheidung über Fehde und Friede verlangt hatten, weil nicht mehr, wie im zehnten und elften Jahrhundert, der Stadtherr und seine Ministerialen diese Lasten allein oder doch weit überwiegend zu tragen hatten, so führten jezt die Zünfte den Geschlechtern gegenüber aus, daß ihr früher begründeter Ausschluß vom Stadtregiment jezt eine schreiende Ungerechtig= keit sei, da die Geldsteuern und die Blutsteuern nunmehr ganz überwiegend von den kopfreichen Zünften getragen würden.

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Mai 1884. Fünfte Folge, Bd. VI. 32.

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wie damals in den deutschen Städten von werkern gekoren, gestellt wurde, dessen

den Zunftmeistern oft wörtlich die gleichen Gründe angeführt werden, welche anderthalb Jahrtausende früher am Tiber von den tribuni plebis gegen die römischen Patricier waren geltend gemacht worden; und doch hatten die deutschen Grobschmiede gewiß Livius nicht gelesen, der in den italienischen Kommunen des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts allerdings als Waffe von den „popolari" verwertet wird. Die Gleichartigkeit der Verhältnisse, zumal die gleich stürmische Anrufung der Billigkeit gegenüber der starren Festhaltung an Rechten, die ihre wirtschaftlichen und politischen Gründe, ihre thatsächlichen Voraussetzungen ein gebüßt, auf welchen sie sich dereinst wohl motiviert erhoben hatten, erklärt diese Übereinstimmung zur Genüge. Wieder einmal war ein ursprünglich vernünftiges Recht ein gehässiges, weil nicht mehr begründetes Vorrecht geworden.

Entsprechend der Heftigkeit des Kampfes, der grimmen Erbitterung der Anstürmenden war denn auch die Umgestal tung der städtischen Verfassung oft eine sehr grundstürzende; in Köln zum Beispiel wurde, nachdem ein Ausgleich von 1370 dauernde Ruhe nicht hatte bringen können, nach langen, harten Kämpfen 1396 die ganze alte Verfassung, vor allem die Gliederung der Bürgerschaft, umgeworfen und zur Grundeinteilung erhoben die Gliederung der Sieger, das heißt der Zünfte, unter Aufhebung der früher allein herrschenden Richerzechheit.

Zustimmung der alte, kleine, patricische in allen wichtigen Fällen einholen mußte und der ein allgemeines Überwachungsrecht gegenüber der Geschäftsführung hatte. Auch die Neuerung begegnet oft, daß, ganz wie im alten Rom, die Plebejer je einen Konsul für sich in Anspruch nahmen, der zweite Bürgermeister von oder doch aus den Zünften gewählt werden mußte.

Lange Zeit bewährte sich die so umgestaltete Verfassung der deutschen Städte. Ihren Verfall führte materiell und wirtschaftlich die unsägliche Not des Dreißigjährigen Krieges herbei. Dazu kam aber, daß jene Tugenden, welche dereinst seit dem elften Jahrhundert die deutschen Städte erhoben hatten, von den Bürgern mehr und mehr wichen.

Ihre kriegerische Tüchtigkeit, ihre warme Gemeingesinnung, ihr weiter Gesichtskreis, ihre begeisterte Hingebung an das Reich und an die Stadt, ihr wagender Unternehmungsgeist hatte die Städte erhoben, so daß die Galeeren der Hansa die Könige der skandinavischen Reiche demütigten; als aber alle diese Tugenden in ihr Gegenteil umschlugen, als die Bürger, unkriegerisch, weichlich und feige geworden, sich durch Geld und durch bezahlte Söldner von ihrer Kriegspflicht loskauften, als Vetter= schaft und Eidamschaft wie die Zünfte so den Rat verdarben, als Krämergeist und kurzsichtige, kleinlich selbstische Kirchturmspolitik die Beschlüsse des kleinen wie des großen Rates leiteten da waren die Städte, von innen heraus verrostet, nicht mehr im In anderen Städten ging es glimps- stande, dem Staat des aufgeklärten Ablicher ab. Doch wurde überall der bis- solutismus, der Landeshoheit der gewalherige Rat umgestaltet, entweder so, daß tig aufstrebenden Landesherren, zu widernur ein Rat bestehen blieb, der aber eine stehen, welche sie mit Hilfe des römischen Zahl neuer, von und aus den Zünften ge- | Rechtes und der stehenden Heere unterwarwählter Glieder aufnahm, oder so, daß fen. So wahr ist der Sah: Gemeinwesen neben den alten, kleinen ein junger, großer werden nur durch dieselben Tugenden erhalRat, ausschließlich von und aus den Hand- | ten, durch welche sie begründet worden sind.

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s ist eine der wunderlichsten aus der Normannenzeit entdecken, als beThatsachen, daß Grönland, reits bekannt geworden sind. Unter den welches an Flächeninhalt mehr vielen Sagen, welche die ersten Jahrals viermal so groß wie das zehnte nach der Besizergreifung GrönDeutsche Reich ist, heutigestags nur lands schildern, verdient diejenige des wenig mehr bekannt ist als vor neun Seehelden Thorgils Orrabeinssostre hier hundert Jahren, wo der verwegene und mitgeteilt zu werden, da sie nach jeder abenteuerliche Normanne Erik der Rote Richtung hin für jene Zeit charakteristisch das Land entdeckte und zu seiner zweiten ist. Thorgils hatte schon in Norwegen Heimat machte. Die Geschichte jener küh mit Erik dem Roten ein Freundschaftsnen Seefahrten, welche die alten norman- bündnis geschlossen und war nach manchen nischen Kolonisten Grönlands ausführten, Seefahrten nach Island gelangt, als ihn ist hochinteressant und reich an Erzäh- Erik nach Grönland einlud. Thorgils lungen, in denen sich das thatkräftige Vor- nahm darauf sein Weib Thorey, seinen dringen jener Leute im Kampfe gegen Gutsverwalter Thorarin und eine Anzahl feindliche Elemente kundgab. Die Sagen von Gefährten und Knechten in ein Schiff berichten uns von einer Menge Gefahren und segelte in der Richtung nach Grönund Entbehrungen der alten Helden, von land ab. Stürme und Unwetter hielten Schnee und Eis, Sturm und Ungemach, die Reisenden während des ganzen Somvon untergegangenen Schiffen und Eis- mers des Jahres 998 von ihrem Ziele triften, ganz wie dies die Polarforschung fern, bis es ihnen endlich im Oktober der Gegenwart meldet. Die Ostküste gelang, von Eisbergen bedrängt, auf dem Grönlands ist den ersten Entdeckern jeden nördlichen Teile der Ostküste Grönlands falls in ihrem südlichen Teile genauer be zu landen, wobei das Schiff gerade kannt gewesen als uns, und wahrschein so wie in unseren Tagen die „Hansa“ lich werden wir auf ihr noch mehr Ruinen vom Eise zerdrückt wurde und unterging.

Mit Hilfe des geretteten Bootes führten die Schiffbrüchigen eine Winterhütte auf und nährten sich von einer Quantität geretteten Mehles und den Erträgen des Fischfangs. Da wurde Thorey von einem Knaben entbunden, den sie indessen nur mit großer Mühe ernähren konnte. Gegen Frühjahr starb der größte Teil der Mannschaft, und als der Sommer herankam, drängte das Packeis mit solcher Gewalt gegen die Küste, daß an eine Fahrt mit dem Boot nicht zu denken war. Thorgils und seine Gefährten sammelten während des Polarsommers so viele Lebensmittel ein, daß es ihnen gelang, auch während des zweiten Winters das Leben zu fristen.

Der zweite Frühling erschien, aber das Eis stand draußen auf der See noch immer fest, während eine schmale Rinne am Ufer gestattete, Fischfang zu betreiben. Die Mannschaft sann inzwischen auf Verrat, und als eines Tages Thorgils auf einen hohen Gletscher gestiegen war, um auszuschauen, ob das Eis sich noch nicht geöffnet hätte, ermordete der Verwalter Thorarin seine Herrin Thorey und entfloh nebst den Knechten unter Mitnahme des Bootes und der Kisten mit Lebensmitteln. Der unglückliche Vater fand nur den Säugling am Leben. Da er in seiner Angst und Verzweiflung nicht wußte, wie er das Kind nähren sollte, wählte er das heroische Mittel, sich seine Brustwar zen einzurißen und den Knaben daran saugen zu lassen. Die Sage erzählt, daß an Stelle des Blutes, welches zuerst hervordrang, im Laufe der Zeit allmählich Milch entstand und so das junge Leben erhalten blieb. Es waren Thorils noch drei erwachsene Begleiter geblieben, mit deren Hilfe es ihm gelang, den zweiten Sommer hindurch abermals einen aus reichenden Vorrat von Lebensmitteln für den Winter zu sammeln, wobei sie sich eines Bootes bedienten, das sie aus einem Treibholzgerüst mit darübergezogenen Tiersellen angefertigt hatten.

Die Ostküste Grönlands war schon damals, wenn die Sage recht berichtet, von

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Eskimos, die Skrälinger genannt werden, bewohnt, resp. wurde von solchen Leuten, die vielleicht aus dem Inneren kamen, zur Sommerzeit betreten. Das erste Zusammentreffen, welches Thorgils mit ihnen hatte, wird folgendermaßen geschildert:* Eines Morgens war Thorgils allein draußen auf dem Eise und fand in einer Wuhne ein großes Seetier angetrieben und zwei zwergenhafte Weiber bei demselben, die große Bündel Fleisch zusammenbanden. Die Normänner betrachteten diesen Volksstamm mit einem gewissen. Aberglauben; Thorgils lief mit dem Schwerte in der Hand darauf zu und hieb so nach der einen, daß sie die Hand verlor und das Bündel Fleisch fallen ließ, worauf sie fortlief. Sie sammelten nun hinreichende Lebensmittel von dem Kadaver und begaben sich, da sich endlich das Eis vom Lande löste, in ihrem gebrechlichen Fahrzeug auf die Reise, um diese schreckliche Aufenthaltsstätte zu verlassen.“ Nun beginnt die Geschichte ihrer Fahrt nach Süden, längs der Ostküste Grönlands. Den zweiten Sommer erreichten sie eine Stelle, die sie Seehundsohr nannten, und blieben daselbst den dritten Winter über. Im dritten folgenden Sommer zogen sie weiter und arbeiteten sich unter fürchterlichem Hunger bei Gletschern und steilen Küsten vorüber. Zulezt ereignete es sich an einer Stelle, wo sie ihr Zelt aufgeschlagen hatten, daß ihr Boot plözlich verschwunden war. In seiner Verzweiflung war Thorgils nahe daran, seines unglücklichen Kindes Leiden durch einen schnellen Tod zu enden, aber seine treuen Begleiter hielten ihn davon ab. Kurze Zeit darauf wurde ihnen ihr Boot, das, wie es scheint, von den Skrälingern gestohlen war, wiedergebracht, und Thorgils war so glücklich, einen Bären zu töten, dessen Fleisch in kleine Portionen zerlegt wurde, um sparsam damit umzugehen. Sie zogen nun weiter und kamen bei vielen Buchten und Fjorden vorbei. Endlich sahen sie ein leinenes Zelt auf

* Grönland. Von A. v. Ezel. Stuttgart, 1860.

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