Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, Band 23

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 523 - Grund des § 197 des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1892 wird nach Anhörung des Vorstandes der Sektion II der...
Seite 559 - Dujardin scharf betont wurde. („Animal e familia Vibrioniorum, divisione spontanea imperfecta in catenam tortuosam s. cochleam filiformem flexibilem elongatum...
Seite 520 - Sämtliche Aborte unter Tage müssen so eingerichtet sein, daß die zur Aufnahme des Kotes dienenden Gefäße undurchlässig, mit Deckel versehen und transportabel sind. Die Entleerung dieser Gefäße darf nur über Tage und nur in besonders dazu hergerichtete undurchlässige Graben erfolgen.
Seite 417 - Inhalt gesetzt und mit 20—30 ccm einer heißen mit einem Tropfen starker Salpetersäure versetzten dreiprozentigen Wasserstoffsuperoxydlösung übergössen. Die Flüssigkeit durchzieht den Asbest unter sofortiger Oxydation des darin befindlichen Schwefelbleis, was an dem Verschwinden der dunklen Farbe des Asbests sichtbar in die Erscheinung tritt. Das Asbestfilter wird hierbei infolge der Sauerstoffentwicklung zum Teil schwammig aufgetrieben. Nachdem das Wasserstoffsuperoxyd etwa 10 Minuten gewirkt...
Seite 519 - Steinkohlenbergwerkes, wo Bergleute regelmäßig ein- und ausfahren, muß eine der Stärke der Belegschaft entsprechende Brausebäder-Anlage vorhanden sein und dauernd in gutem, sauberem Zustande erhalten werden. Die Anlage muß so eingerichtet sein, daß die Arbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, getrennt von den übrigen baden und sich aus- und ankleiden können. 2. Wasser, die dem Schachtsumpfe entnommen sind, dürfen zur Speisung der Bäder nicht verwendet werden. 3. Es...
Seite 522 - Förderaufseher, Wettermänner, Spritzmeister, Schlosser (Rohrleger), Pferdetreiber, Grubenmaurer, Anschläger und Bremser, sowie die Beamten vertreten sein, und zwar in demselben Verhältnis von mindestens rund 20 Untersuchten auf je 100 Angehörige der einzelnen Beschäftigungsarten.
Seite 377 - Wasserwerkes zu sichern. 4. Durch die chemische Bindung der freien Kohlensäure des Wassers wird seine bleilösende Eigenschaft vermindert. Natronlauge ist hierfür ein geeignetes Mittel. Der Zusatz ist nach der Menge der jeweilig vorhandenen freien Kohlensäure zu bemessen. Daher ist zur Sicherung eines guten und dauernden Erfolges dieses Verfahrens eine ständige chemische Überwachung des Wasserwerksbetriebes durch einen auf diesem Gebiete erfahrenen Sachverständigen notwendig.
Seite 521 - Bedingungen werden gemäß § 208 des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1892 mit einer Geldstrafe bis zu 300 M, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft.
Seite 522 - Tage nicht eher zugelassen werden, als bis auf Grund einer zuverlässigen ärztlichen Untersuchung schriftlich bescheinigt ist, daß in seinem Stuhlgang Wurmeier nicht mehr aufgefunden worden sind. Soweit die Zahl der auf diese Weise zu gleicher Zeit von der Beschäftigung unter Tage ausgeschlossenen Arbeiter einer selbständigen Schachtanlage fünfzehn Prozent der ganzen unterirdischen Belegschaft dieser Schacntanlage übersteigt, greift das Verbot des Absatzes l nicht Platz.

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