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Da ich in dem ersten Theile dieser Briefsammlung, welcher im XLV. Bande, in der 2. Hälfte des Archivs für österreichische Geschichte abgedruckt wurde, mich ohne Rücksicht auf die chronologische Reihenfolge der einzelnen Stücke nur an die Anordnung derselben in der Handschrift gehalten habe, so bleibt mir bei der Herausgabe des zweiten Theils derselben nur übrig bei eben dieser Methode zu verharren. Da in beiden Theilen die bei weitem grösste Anzahl der Schriftstücke nur mittels Combination theils genau, theils annähernd zu datiren war, so durfte die Chronologie der Anordnung nicht zu Grunde gelegt werden, und der Anschluss an die Handschrift gebot sich schon von selbst. Auf diese Weise aber entsteht zwischen den beiden Theilen ein eigenthümliches Verhältniss. Derjenige Theil, welcher in der Handschrift als der zweite figurirt, ist seinem innern Stoff nach der erste, denn er umfasst nur Actenstücke, welche in die Jahre von 1417 bis 1423 zu setzen sind, (von den Ausnahmen reden wir weiter unten) während der in der Handschrift voranstehende Theil, wie die Ausgabe zeigte, wesentlich nur Actenstücke aus der Zeit von 1422 bis 1428 enthält. Chronologisch geordnet würde somit der hier folgende Theil als der erste, der 1871 gedruckte als der zweite angesehen werden müssen; wir aber halten uns an die Reihenfolge der Theile, wie sie in der Handschrift vorliegt.

Aus diesem und andern später noch zu berührenden Gründen ist es nothwendig, dass wir eine eingehendere Beschreibung der Handschrift, namentlich des zweiten Theils rücksichtlich der äussern Merkmale hier voranstellen. Was die Handschrift im Ganzen angeht, ist auf das zu verweisen, was ich schon in der Einleitung zum ersten Theil (S. 3 [321]) darüber angegeben habe. Dieser erste Theil nun füllt sieben Papierlagen des Codex (102 Blätter), von denen das 72. Blatt (das Schluss

blatt der fünften Papierlage) [vgl. Thl. I, S. 154 (472) Anm. 1.] sowie das 102. Blatt (das Schlussblatt der siebenten Papierlage) zur Hälfte abgeschnitten und auf der Kehrseite nicht beschrieben sind. Diese 102 Blätter sind von einer und derselben Hand beschrieben, und zwar so, dass auch die Ueberschriften über den einzelnen Schriftstücken nicht nur durchgängig von derselben Hand (Hd. A), sondern auch in der Schriftform des Textes geschrieben sind. Blos die räumliche Anordnung, das Einrücken derselben in einiger Entfernung vom Seitenrand und das Spatium einer Zeile etwa zwischen der voraufgegangenen und der darauf folgenden Urkunde heben diese Ueberschriften für das Auge leicht hervor. Ferner ordnet sich die Schrift mit einer gewissen Gefälligkeit durch das rechts und links gezogene Rubrum, welches auf den ersten 12 Blättern (der ersten Papierlage) durch blinde Linien, dann aber durchweg bis Blatt 102 durch Linien bezeichnet ist, die mit der Tinte der Schrift selbst gezogen sind. Die Handschrift ist die eines gewandten, vielschreibenden Mannes und entbehrt in ihrem Charakter, besonders im Vergleich mit den übrigen Händen des Codex, nicht der Distinction, wenn auch die vielen Fehler und willkürlichen Abkürzungen zeigen, dass der Schreiber sich gehen lässt. Diejenige Hand, welche die ersten 102 Blätter des Codex in beinahe ausnahmsloser Gleichmässigkeit geschrieben hat, kehrt in dem ganzen Bande nicht wieder. 1

Ganz anders verhält es sich mit dem zweiten Theile. Derselbe besteht aus fünf Papierlagen, 75 Blättern, auf denen die Schrift gleichfalls durch ein rechtes und linkes Rubrum begrenzt wird, das bald durch sichtbare bald durch blinde Linien bezeichnet ist. In der zweiten Papierlage des zweiten Theils von Blatt 115 bis Blatt 126 sind die Schriftcolumnen sogar oben und unten durch Linien umgrenzt. Aber erstens sind die Linien nicht mit der Sorgfalt des ersten Theils gezogen, und zweitens fährt die Schrift auf der rechten Seite nach Gefallen darüber aus. Nach Blatt 173 sind drei Blätter glatt weggeschnitten, und hinter Blatt 177 sind 5 Blätter weggerissen, wobei ein Stück vom Inhaltsverzeichnisse

1 Wir bezeichnen die verschiedenen Hände der Uebersicht wegen mit Buchstaben, und nennen daher die des ersten Theils des Codex

Hd. A.

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