Urkundlich geschichte der stadt und des fürstenthums WohlauA. Leuckart, 1867 - 647 Seiten |
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Seite 87
... Erben in dieselbe , und stellten für sich einen Unterrichter an . Der älteste deutsche Schöppenstuhl in Schlesien war bereits 1209 zu Löwenberg 126 ) . Die Einkünfte , Besizungen und Nutzungen der Vogteien waren in den einzelnen Städten ...
... Erben in dieselbe , und stellten für sich einen Unterrichter an . Der älteste deutsche Schöppenstuhl in Schlesien war bereits 1209 zu Löwenberg 126 ) . Die Einkünfte , Besizungen und Nutzungen der Vogteien waren in den einzelnen Städten ...
Seite 93
... , noch an dero Zugehörigen gefährlicher , verbothener , ‚ böser Weise in keinem Wege rächen , sondern auch des Stifts Boden führo- „ hin mich gänzlich enthalten wolle . “ " von ihrem Vater angenommenen Titel „ Erben des König- reichs 93.
... , noch an dero Zugehörigen gefährlicher , verbothener , ‚ böser Weise in keinem Wege rächen , sondern auch des Stifts Boden führo- „ hin mich gänzlich enthalten wolle . “ " von ihrem Vater angenommenen Titel „ Erben des König- reichs 93.
Seite 94
Johann Heyne. von ihrem Vater angenommenen Titel „ Erben des König- reichs Polen " nicht auf . Conrad hatte schon im J. 1309 Wohlau zu seiner Ne- sidenz gewählt 133 ) , und wohnte in der Folge abwechselnd zu Oelz und Wohlau . Er hatte an ...
Johann Heyne. von ihrem Vater angenommenen Titel „ Erben des König- reichs Polen " nicht auf . Conrad hatte schon im J. 1309 Wohlau zu seiner Ne- sidenz gewählt 133 ) , und wohnte in der Folge abwechselnd zu Oelz und Wohlau . Er hatte an ...
Seite 98
... Erben die Erbfolge vor . So war intromittere non debeant modo quovis . Si vero nobiles vel fideles ter- rarum nostrarum subscriptarum debitam per nos vel successores nos- tros de suis quaestionibus aut causis , de quibus juxta regalium ...
... Erben die Erbfolge vor . So war intromittere non debeant modo quovis . Si vero nobiles vel fideles ter- rarum nostrarum subscriptarum debitam per nos vel successores nos- tros de suis quaestionibus aut causis , de quibus juxta regalium ...
Seite 99
... Erben gestorben . Es waren also seine Brüder , bereits böhmische Vasallen , seine legitimen Erben . Heinrich zu Sagan und Johann zu Steinau theilten unter sich die Stadt und das Gebiet von Glogau , und Conrad von Dels er- hielt zur ...
... Erben gestorben . Es waren also seine Brüder , bereits böhmische Vasallen , seine legitimen Erben . Heinrich zu Sagan und Johann zu Steinau theilten unter sich die Stadt und das Gebiet von Glogau , und Conrad von Dels er- hielt zur ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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