von Hardek für 60000 Kronen verkauft worden 247). Münsterberg verpfändete er an den Herzog von Oppeln und einen Theil des Fürstenthums Dels an den Nath zu Breslau. Daß Wohlau unter einem solchen Fürsten ein gleiches Schicksal theilen würde, stand zu erwarten. Karl verpfändete Wohlau und Winzig 1512 an Siegmund von Wartenberg, welcher Erbschenke des Königreichs Böhmen war. Ihm folgte 1515 als Pfandherr Procop von Wartenberg, welcher in einer Urkunde, ausgestellt am Tage Johannes des Täufers (24. Juni) 1515, vorkommt, worin derselbe dem Peter von HasenRedlik, fürstlich-ölsschem Marschall, einen Erbkauf von Hans Seidlik, Lebdo genannt, bestätigt. Endlich erhielt Johann Thurzo Wohlau, Winzig und Steinau mit ihren Gebieten pfandweise, der es im Jahre 1517 durch Kauf an sich brachte, wovon später umständlicher die Rede sein wird. Inzwischen war König Wladislaus am 13. März 1516 im ein und sechzigsten Jahre seines Alters gestorben. Die Geschichte seiner Regierung charakterisirt hinlänglich sein gutmüthiges, aber schwaches Herz, das in Gebeten und Religionsübungen seine süßeste Erholung fand. Man wird in der Vernachläßigung der öffentlichen Geschäfte nichts Unglaubliches finden, wenn man liest, daß die Wirthschaft an seinem Hofe ebenso wie die Verwaltung seines Neiches bestellt war, daß die Hofbedienten ihre Raubsucht öffentlich trieben, und der König für seine eigne Tafel bei andern betteln mußte. In den Stunden, die er nicht dem Gebete widmete, beschäftigte er sich mit Prä Fläche, die schon verstümmelt ist, in der Mitte einen Ritter unter einem gothischen Thurme, in der Rechien ein Schwerdt, in der Linken eine Fahne haltend, zu den Füßen einen Schild mit zwei parallelen Strichen, links von dem Ritter ein Wappenschild mit zwei Querstreifen, darüber ein nackter Mann der eine Keule schwingt, über welchem ein Schild mit dem schlesischen Ad= ler schwebt; zur Rechten des Ritters die nämliche Figur, unter welcher ein gewürfelter Schild sich befindet, an den äußersten Enden zu beiden Seiten zwei Ritter mit Lanzen. Die gothische Umschrift ist theilweise abgebrochen, theilweise undeutlich. Auf der Rückseite sindet sich das kleine Siegel mit der Umschrift S. alberti et caroli ducum monsterbergensium. 247) Vergl. L. Bachs Kirchengeschichte der Grafschaft Glas (Breslau 1841. 8.) Hauptst. XVI. pag. 97. 1 war. gung des Geldes, das er im Uebermaße zu verschenken geneigt Sein langerwarteter Tod wurde mit Gleichgültigkeit vernommen. Denn so groß auch die Liebe seiner Familie zu ihm war, so gering mußte die Achtung der Nationen gegen einen König sein, der auf alle Vorschläge nur Eine Antwort, das Wörtchen „Gut" zu haben pflegte, daher auch die Ungarn ihn blos den König Bene, die Böhmen aber den König Dobre nannten. Schon als Kind von drei Jahren hatte Wladislaus seinen einzigen Sohn Ludwig zum Könige von Böhmen krönen lassen. Er folgte nun als zehnjähriger Knabe seinem Vater in der Regierung, der ihm den Kaiser Maximilian und den König Sigismund von Polen zu Vormündern verordnet hatte. Unter dem jugendlichen Könige Ludwig fand jene große in ihren Folgen so inhaltschwere und in das menschliche Leben, wie in die politischen Verhältnisse mächtig eingreifende Kirchenspaltung in Schlesien Eingang, wovon im folgenden Kapitel ausführlicher die Rede sein wird. Schlesien, das sich schon unter Wladislaus gleich den übrigen Provinzen allmählig vom Staatskörper abgelöst hatte, und selbst nicht einmal recht wußte, ob es dem Namen nach zu Ungarn oder zu Böhmen gehörte, war unter Ludwig fast zur Selbstständigkeit, wenn auch nicht zur Einigkeit zurückgekehrt, und seine Fürsten, Stände und Städte müssen bei der Religionsveränderung, die so einflußreich und erschütternd auch für unsere Stadt Wohlau war, und deren Einführung in unserm Vaterlande theils durch die Nachgiebigkeit einiger schlesischen Bischöfe, theils durch den erneuerten Einfall der Türken in Ungarn so sehr begünstigt wurde, als un abhängig vom Ober-Lehnsherrn angesehen werden. Sechstes Kapitel. Wohlau unmittelbar vor der Einführung der proteftantischen Reformation. 28. Wohlau wird von Herzog Karl von Münsterberg an den ungarischen Edelmann Johann von Thurzo verkauft. (I. 1517 bis 1524.) Eine wichtige Veränderung ging mit Wohlau im Jahre 1517 vor. Der Kammergraf von Kremnik Johann Thurzo, ein ungarischer Edelmann, welcher in Ungarn sehr ergiebige Bergwerke besaß, und ein Bruder des Domdechanten Johann Thurzo zu Breslau war, welcher lektere den 6. Februar 1502 zum Landjunker erwählt und nach dem Tode Johanns IV. Bischof von Breslau wurde, erkaufte von Herzog Karl von Münsterberg und Dels das Fürstenthum Wohlau mit dessen Appertinentien Steinau und Raudten um 44000 ungarische Goldgulden an sich 248). Das Geschlecht der Thurzo von Betlemfalwa, oder wie sie sich deutsch nannten, von Bethle heimsdorf auch Bethlemsdorf aus Ungarn stammend, wie 248) Die Urkunde lautet nach einem Abdrucke in Joh. Christ. Köll ners Wolaviographia oder accurate Beschreibung der Stadt Wolau in Schlesien. (Budissin 1726. 8.) Abhandl. II. Cap. X. pag. 78 bis 83, da das Original nicht mehr vorhanden zu sein scheint, wie folgt. In Gottes Nahmen seliglichen Amen. Wir Carl von Gottes Gnaden des h. römischen Reichs Fürst zu Mönsterberg in Schlesien, zur Oelssen Hertzog, Graff zu Glatz, Herr von Cunstadt vnd Podiebrat, bekennen vnd thun kund hiemit ewiglichen vnd vor männiglichen. Demnach der Durchlauchtigste vnd Grossmächtigste Fürst vnd Herr Herr Wladislaus zu Hungarn, Böheimb etc. König, Marg Graff zu Mähren, Hertzog zu Lucenburg, in Schlesien vnd Marg Graff zu Laussnitz hochlöblicher Gedächtniss, vnsern lieben Herren Herren vnd Brüder dem Hochgebohrnen Fürsten Herrn Albrechten, seliger vnd milder Gedencken, vnd vns sämbtlichen vnd allen vnsern Erben vnd Nachkommen vnter andern Begnadungen vnd Freyheiten insonderheit mit diesem begabet vnd gnädiglichen begnadet, das wir, vnsere Erben vnd Nachkmmen gantz volle Gewalt sollen vnd mögen haben, vnsere Schlösser, Städte, Land, Leuthe vnd Güther mit allen ihren einvnd Zugehörungen, so wir itzund hätten, vnd hernachmahls haben vnd gewinnen möchten, bey gesundem Leibe oder auff vnserm Tod-Bette eines Theils oder gar, weme wir wollen, verschaffen, verschreiben, vermachen, vereignen vnd geben mögen, vnter vnsern eignen Brieffen vnd Siegeln, vor Seiner königlichen Maytt. Erben vnd Nachkommen, Königen zu Hungarn vnd Böheimb, vnd sonst vor allermänniglichen frey vnd vngehindert, wie dann solche Begnadung sich in Seiner Maytt. Brieffe mit breiten Worten vnd Anhange erstrecket: Auff dieses haben wir vns, vnsre Erben vnd Nachkommen bey gutten gesund Leibes vnd der Sinnen wesendt, mit vorgehabten Rathe vnsrer Herren Oheimen vnd Freunde vorbedächtig, freywillig, im Nahmen eines rechten vnd redlichen vnwiedersprechlichen Erb-Kauffs verkaufst, enträumt vnd erblichen vbergeben das Fürstenthumb Wolaw, beyde Weichbilder Steinau vnd Rauden, mit allen vnd jeglichen derselben geisttichen vnd weltlichen Lehen, Clöstern, als nehmlich die Herrlichkeit, so wir auff dem Closter Leubus vnd auff dem Closter zu Unser Lieben Frauen auffm Sande zu Bresslaw biss anhero innen gehabt, Obern- vnd Nieder-Gerichten, Mannschafften, Edel-Leuthen, Herrligkeiten, Obrigkeiten, Zöllen, Geld-Zinsen, Getreide-Zinsen, Geschössern, Forwergen, Wiesen, Weyden, Wäldern, Höltzern, Heyden, Püschen, Auen, ruttichen vad struttlichten, allen vnd jeglichen Jagden, Wild-Bahnen, vnd Vogel-Bahnen, Wassern, Flüssen, Fliess-Wassern, mit Fluss der Oder, Seen, Lacken, Teichen, Teichstädten, Mühlen, Mühl-Graben, auch mit aller Zugehörung vnd Nutzung über vud vnter der Erden, wie solches alles mit sonderlichen Worten benennet oder gedeutet werden möchte, Städten, Märckten, Dörfern vnd allen andern aussgeschlossen vnd aussgenommen noch hindangesetzt, in aller Maas, Form vnd Weyse, wie dasselbe Fürstenthumb vnd Weich-Bilder, in ihren Landes-Gräntzen, gelegen vnd wie Er es selbst in Besitzung gehabt, dem edlen Herrn Hansen Thurzo von Betlehemsdorff, Graffen auff der Kremnitz, der Königichen Cammer-Berg-Städte in Ungarn der Zeit verordneten Verwesern, seinen Erben- vnd Nachkommen, vnd hiemit vnd in der Krafft dieses Brieffes, auch aus obangezeigter königlichen Maytt. Begnadunge, benannten Herrn Thurzen, seinen Erben vnd Nachkommen verkaufen, enträumen vnd erblichen übergeben durch Jhn vnd Sie nun vnd zu ewigen Zeiten mit allen vnd jeden Privilegien, Handfesten, Freyheiten vnd Begnadungen, damit dasselbe Fürstenthumb Wolaw, die Weichbilder Steinau vnd Rauden von Kayser vnd Königen befreyet vnd von Alters aussgesetzet, vnd sonst auch mit allen fürstlichen Rechten, wie wir dasselbe zu Lehn-Recht zu besitzen, zu gebrauchen, zu nutzen, zu verkauffen, zu verpfänden, zu versetzen, zu vergeben, an seinen vnd ihren Nutz vnd Frommen zu wenden, nach seinem vnd ihrem besten Gefallen vor vns allen, vnsern Erben vnd Nachkommen vnangesprochen, schon Jodoc. Ludov. Decius libr. de Sigismundi Regis Poniae temporibus (Cracov. 1521 fol.) pag. 64 nachgewiesen hat, ist durch Hans Thurzo, welcher Eques Scepusiensis, Fodinarum Metallicarum in Hungaria Possessor (Ritter von Sce= pus(Zips) und Besizer von Erzgruben in Ungarn) genannt wird, und in Leutschau, auch Löcse oder Lewocza genannt, einer österreichschen Stadt in der ungarischen Zipser Gespannschaft im Kreise diesseits der Theiß am Leutschauer Bache, im Jahre 1508 starb, nach Schlesien verpflanzt worden. Er hatte vier Söhne: 1. Johann V., Bischof von Breslau von 1506 bis 1520. Von ihm behauptet Ehrhardt, er sei durch vieles Geld seines reichen Vaters zum Coadjutor und nach dem Tode Bischofs Johann IV. (Roth) am 2. Februar 1506 zum wirklichen Bischof erwählt worden 249). vnangefertiget, mit keinen Gerichten Geistlichen noch Weltlichen vnd sonst keiner andern Form noch Maass, wie die immer durch menschliche List erdichtet, erdacht vnd aussgesonnen möchte werden, allezeit vnverhindert, Welches alles vnd jedes, was hierinnen begriffen, vnd wie ein jeglich Stücke, Punct vnd Articul, insonderheit mit Worten gedeutet, wir in der besten Form vnd Maass, jetzt alssdann, vnd dann alss jetzt, wie es von vns am kräfftigsten, vnd genannten Herrn Thurzo, seinen Erben vnd Nachkommen am nöthigsten geschehen soll vnd mag, aus zugegebener vnd obbeschriebener königl. Maytt. Macht mit vnsrem fürstlichen Brieffe, vor vns, vnsere Erben vnd Nachkommen confirmiren, bestättigen, vnd bekräfftigen treulich vnd vngefährlich. Zu einer ewigen Urkund haben wir diesen Brieff mit vnserer fürstlichen Würde grossen anhangenden Insiegel, vnd mit dem kleineren zurück darein eingedruckten, der wir sämmtlichen zu Erb - Sachen gebrauchen, verschafft zu besiegeln. Geben auff vnserm Schloss zu Olssen am Dinstag nach Maximiliani Beichtigers (20. Oftbr.) nach Christi Geburth 1517 Jar. Da bey seint gewest der Ede Wohllgebohrne vnser lieber getreuer Hans Heinrich Burg-Graff von Donau auff Tschirne, vnd die Edlen Vestne auch vnsere getreuen lieben Peter Hase-Redlitz genannt, vnser Marschal, Nicol Reichenbach, Pucpler genannt, von Kuntzendorff, vnd Hanss Rotenberg vnser Cämmerer vnd andre viel Glaubwürdige. Die Bestä: tigung dieses Erbkaufes erfolgte erst von König Ludwig dd. Budae (Ofen) feria quarta proxima post festum B. Matthaei Apostoli et Evangelistae (22. September.) Anno 1518. 249) Vergl. H. F. Buckisch Prolegomena Schlesischer Kirchen-His storien Kap. XI. $ 14. pag. 129 ff. § 18. pag. 122. Nic. Polii Hemerologium Silesiacum Vratislaviense pag. 52. Fibigers Scholia ad He |