Sommer so heiß und trocken, daß sich viele Wälder entzündeten, und die Saat auf dem Felde verdorrte. Darauf erfolgte Theurung und große Hungersnoth. Die Folge davon war die Pest, die mit Macht um sich griff und von Johanni bis Fastnacht des folgenden Jahres wüthete. Die Leute wurden plötz ginis Marie, licet ferme totus annus multa siccitate quassaretur. In qua siccitate fere omnia meliora lingna mericarum, silvarum et nemorum radicitus incendio perierunt, subtus enim terram ignis invisibiliter quasi assidue serpsit et arborum radices cum terra comburens truncos arborum illesos et inustos dejecit. Catalogus abbatum Saganensium in Stenzels Script. Rer. Sil. (Bresl. 1835 4.) Br. I. pag. 366. Nik. Pol in seinen Jahrbüchern der Stadt Breslau, herausg. von Büsching (Bresl. 1815. 4.) Bd. II. pag. 92 und 93 berichtet:,,Diesen Sommer hat die große Hiße und Dürre von George den 23. April an bis auf Martini den 11. Nov. gestanden, ohne Regen. Um Bartholomäus regnete es ein klein wenig, kaum den Staub löschend. Die Hize war so groß, daß alle Flüße in Schlesien, ohne die Oder, Neisse und Bober, ganz austrockneten. Die Oder konnte ein Kind von zehn Jahren durchwaten. Die Olau hatte ein Vierteljahr und länger nicht einen Tropfen Wassers, desgleichen die Lissa, Polsnike, Lohe, vor der Schweidniz, Jauer, Striegan, Liegnis war kein Wasser. Großer Mangel und Noth war an Mahlwerk. Die umliegende Lande mußten zu Breslau die Mühlen suchen. Die Teiche dorreten überall aus. Die Wälder und Heiden brannten lichterlohe, als wenn man sie hätte angezündet, durch ganz Schlesien, auch in allen Teutschen Landen. Desgleichen unaussprechlicher Schaden geschah in den Wäldern an der Oder, an dem Gebirge in Pohlen, in Reußen, Lithauen, Ungarn, Böhmen von dem Feuer, daß die wilden Thiere daraus liefen in die Dörfer zu den Menschen. Auf diese ungewöhnliche unerhörete Hize folgete kein Sterben, keine Theurung, sondern aller Ueberfluß an Wein und Brod, allerlei Früchte und Obst. Nichts gebrach ohne die Fische, die verschwunden nach dem Sprüchwort: wenn das Land reich ist, so ist das Wasser arm. Die Dörfer verloren ihre Brünne, darum viel Leute aus den Dörfern in andere Stellen zichen mußten und ihre Güter lasßen stehen, bis Gott seine gnädige Feuchtigkeit vom Himmel wieder fließen ließ. Das Zugemüse war übel zu bekommen: ein Viertel Rüben 4 gr., Erbis um ein Vierdung; Strues lignorum, ein Stöslein Holz, um 6 Vierdung. Ein Scheffel Korn um 4, Weizen 8, Gerste 4, Hafer 3 gr. Die Rosen blüheten um Gregor (den 12. März); Kirschen, Aepfel, Birnen waren reif vor Johannis; da hub man auch die Ernte an. Um Jakobi war fast alles Getreide in den Scheuern. Einem Schnitter mußte man 4 gr. geben. Vor ein Viertel bress lischen Scheps eine Mark 19 gr. Der Winter 1474 war ganz warm, vielmehr ein Herbst, denn Winter; witterte schön, gute Regen viel von Martini bis auf Weihnachten, und kein Schnee, noch Sis bis auf Dorothea (den 6. Febr.), da sielen Schnee und ward Frost bis auf Mitfasten (den 20. Marz). lich von der Seuche überfallen und stürzten todt zur Erde nie der 245). Es wurden Andachten und Bittgänge veranstaltet, den erzürnten Himmel zn versöhnen. Nach Johanns Tode übernahmen die Söhne Heinrichs 1. von Münsterberg-Dels wieder die Regierung über Wohlau und Winzig. Karl I., der inzwischen Statthalter im Königreich Böhmen, Ober-Landeshauptmann von Ober- und NiederSchlesien und königlicher Landvogt in der Nieder-Lausitz zu verschiedenen Zeiten geworden war, regierte anfangs mit seinem älteren Bruder Albert gemeinschaftlich. Beide stellten im I. 1505 der Stadt Wohlau ein Privilegium aus, in welchem sie nicht nur das ihr im Jahre 1465 von Herzog Conrad dem Weißen von Dels ertheilte Privilegium über ihre althergebrachten Rechte, die Salzschankgerechtigkeit und den Besitz der Sandgruben und des Stadtgrabens bis an das Burglehn vom neuen bestätigten, sondern die Stadt auch mit den Ober- und Untergerichten bei Raushändeln, Schlägereien und leichten Verwundungen mit Schwerdt- und Messerzug begabten 246). Seit dem frühen Tode seiner älteren Brüder Albert und Georg besaß Karl die väterlichen Länder ungetheilt. Er scheint im 245) Vergl. Daniel Gomolkes Historische Beschreibung der großen Theurungen, Hunger- und Kummerjahre in Schlesien (Breslau 1737. 8.) pag. 8 und 9. Im Sommer des Jahres 1475 waren nach Pols Bericht a. a. D. pag. 110 viele Regen, große Wasser, und gleichwohl Ueberfluß an allerlei Getreide und Wohlseilheit. Aber im Augustmonat sind durch Böhmen, Schlesien, Polen und Ungarn Heuschrecken eines Fingers lang, an den Köpfen wie Fledermause, in ungewöhnlicher Menge, drei Meilen lang, anderthalb Meilen breit, sehr ordentlich gezogen. Wo sie niedergefallen, haben sie Bäume und Getreide abgefressen und großen Schaden angerichtet. 246) Die Urkunde lautet: In gotes nahmen seligklich amen. Furstlicher wirde geczimet Jre vnderthonn nicht alleyn bey Jren freyheyten vnd begnadungen, so sie redlich herbracht vnd erworben haben zu behalden Sunder auch die Jhenigen so Jr nicht haben vmb czimblichen vordinst dormit gnedigklich begnaden vnd mit zu teylen Aus dem Wir Albrecht vnd Karll gebruder von gots gnaden des heyligen Romischen Reychs Fürsten Herzogen zu Monnsterberg Jn Siesien zur Ollssen Graffen zu Glacz Herrn von Cunstadt vnd Podiebrad etc. czu eynem ewigenn gedechtnis Bekhennen vffintlich mit diesem brieffe vnd thun kunt vor allerménniglich Das vor vnns erschienen seinnt die Erssammen weiszen vnser lieben getrewen Burgermeister vnnd Rathmann vnnser stat Wolaw vund habenn vnns furbracht eynenn furstlichen brieff von ettwan dem houchgebornnen fursten herrn Conraden dem weyssen herczoge Jn Slesien vnnd herrn zu Wolaw, Warthembergk etc. milder gedencken aussgegangen mit seyner Lieb Majestat Jngesigell besigellt dormit seine lieb der gnanten stat Wolaw ettliche freyheyt vnd gerechtigkeyt Jn demselben seyner libe brifse aussgedruckt befestiget vnnd bestetiget Welch Brieff lawtet vonn worte zu worte wie hienachfolget: Wir Conrad der weysse von gotes gnaden hertzog inn Slesienn vund herr zu Wolaw Warthembergk etc. Bekhennen offintlich mit diesem Brieffe vor allenn, die ehn sehen ader leszen Also als denn vnnsern getrewen lieben Burgermeister Rathmann geschwornen vnd der gantzen gemeynden des volckes vnser Stat Wolaw Jre Statgerechtigkeyt von fewers wegenn abekhomen vnd vorbrant ist dieselbige Jre Statgerechtigkeyt vnnd alle alde gewonheyt die Sie gehabt habenn bestetigen Wir ehn von vnnser angeborner furstlicher mildigkeyt mit krafft dies briewes Also vornehmlichen das Sie all Jr gut essey an facender ader an vnfacender habe erben vnd khomen sall nach der mogeschafft bis an das fumffte glied Sunder nach aussgange des fumfften gliedes So sall es khomen an vans vnnd vnser nachkomen fursten vnnd was die Stat Jn Jrer besitezung gehabt hot Es wer an Czinsen welden wehszen ader wasserlowfften das sollen Sie ewiglichen besitczen vnnd Wir wellen ehn Jn Jr Statgerichte nicht halden noch greyffenn Sunder Sie gnedigklichen ewiglichen dorbey lossen geruglichen Auch sollen Sie die Santh Grube behalden als Sie die von alders gehabt haben Auch sollen Sie diesze statgraben vmb vnd vmb besitczen vnnd behalden bis an das Borglehn Vnnd Wir vnnd die vnsern sollen ehn doreyn nicht greiffen noch Juhalden Auch sollen Sie den Salczmargkt besitezen vnd behalden als Sie den vonn alders besessen vnd gehalten haben Alle obgeschriebene sachen punct vnd artickell glowben wir obgnanter Herczog Conrad der weysse vor vnns vnnd vanser nachkomen fursten stete gancz veste vnd vnuorbrochen zu halden. Czu worem bekenntnis vnd mehr Sicherheyt haben wir diesen brieff mit vnnserm grossen Majestat Jngesigell vorsigellt lossen werden. Geschehen vnd Geben zw Wolaw am Montage nach dem Sontage alss man yn der heiligen vasten singet Judica Nach Cristi geburt ffierczehenhundert vnd dornach Jm fumfsten vud Sechczigsten Jaren. Dobey seynt gewest die woltuchtigen vnser lieben getrewen Hanns von Monaw vnnser Marschalk George Borsnicz Henigsdorff gnant hewptman zur Hernstat vnnd Johanni Langnaw wart dieszr brieff beuolhen. Des so haben vnns die obgemeltten Burgermeyster vnd Rathmann von Jrent ouch Eldisten Geschwornen vnd der gantzen gemeynde der gnan. ten Stat Wolaw wegen mit demuttigem vleis ersucht vnnd gebetten das wir ehn so gnedigk zu seyn geruchten vnnd Sie bey solchen Jren mer geldbedürftig gewesen zu sein und einen großen Aufwand gemacht zu haben, denn seine Einkünfte reichten niemals aus freyheytten vnnd begnadungen In dem oben angezeygten Brieffe begriffen zusampt andern Jren gerechtigkeyten gnediglich zuuerhalden. Ehn auch die mit vnnserm brieffvnnd Jngesigell gnediglich zuuornewen zu bekräfftigen vnd zu bestetigen dieweyl wir denn allen vnsern vnderthonn forderlich doch den die wir mit stetenn trewen dinsten vnd gehorszam keygen vns getrew willigk vnd vnuordrossen ermerckt das beste furzukeren wolgeneygt haben wir Jre grossvleissige demuttige bethe angesehen Auch betracht getrewe willige dinste domit Sie sich kegen vnns von anfange bis doher wie fromen Getrewen vnderthonen gegen Jrer Erbhirschafft zugeboret vorhalden haben, Teglich vorhalden vnd Jn kumfitigen geczeyten sie vnd Jre nachkomen sich kegen vins vnd vnsern Erben vngeczweyffelt daste welliger vnd vleyssiger thun sollen vnd mogen vnd haben darumb mit wolbedachtem mutte vnd witzigem vorgehabtem Rathe vnnser Rethe vnnd lieben getrewen auss angebornner furstlicher gutte vnnd Mildigkeyt der gnanten vnnser stat Wolaw solchen obberurten Herczog Conrads des weyssen Brieff vnd handvest Jn allen seynen Clausulen puncten vnd Artickelln dorynn begriffen zusampt andern Jren freyheyten begnadungen vud gerechtigkeyten vornewt bewert befestiget vnd besetiget Vornewen beweren befestigen vnnd bestetigen ehn die auch keygenwertigk aus volkomenheyt furstlicher gewalt zur Olsenn in Krafft vnd macht disz briffs vnd wellen das Burgermeister Rathmann Eldsten Geschwornn vnd die gantze gemeynde vnnser gnanen stat Wolaw die ytzigen vnd zukumfftigen aller derselben freyheyten Rechtenn vnd gerechtigkeyten Jn demselben priuilegio begriffenn vnd allen andern Jren eynkhomen genisssen vnd zugehorungen wie die mit besundern nahmen benant vnd aussgedruckt mogen werden nichts aussgenohmen noch auszunehmen szam Sie hierynn von worte zu worte Inserirt vnd eyngeschriebenn wern erblich vnd ewiglich haben halden der auch genissen vnd gebrauchen sollen vnd mogen vor vnns vnnsern Erben vnd nachkomen Herrn zu Wolaw vnd sunst ydermehniglich vngehindert Auch haben wir die obgnanten vnnser Stat Wolaw aus besonndern gnaden So wir zu Jr tragen mit vier sunderlichen stucken auss vnnsern gerichten So wir obir vnd nyder alldo gehabt und noch haben gnediglich begnadet vorlehen vnd gegeben nehmlich horrowffe (Rauferei) kannenworffe Schwert vnd Messir czoge vnd schlecht Blut- ronste Begnaden vorleyhen befestigen vnd bestetigen ehn die auch hiermit wissentlich Jn krafft vnd macht diess briefss Also wo vnd wenn sich die obberurten stucke Jn der stat Jn hawssern ader auszwenigk der hewszer bey tage ader bey nachte von einheymischen ader auszlendischen begebenn das sie die sollen haben zu richten nach gewonlichkeyt zu stroffenn vnd zu bussenn vor vnns vnnsern Erbenn vnd Daher verkauste und verpfändete er ein Stück seiner Länder nach dem andern. Glas war bereits 1502 an die Grafen nachkomenn Herrn zu Wolaw vnd sonnst menniglich vngehindert dach also das Nyemands domit hoher denn die gemeyne pehen Jm rechtenn auszweyssen beschweren sollen. Dach vnnsser Ritterschafft vnd Manschafft auch vnsr hoffgesinde vnd alle andern so zu vnnserm hoff gehoren auszgenohmen obir dieselbigen wir vnns vnnsern Erben vnd nachkhomen Herrn zu Wolaw die czucht vnd stroffung behalden Also das die gnante vnnser stat Wolaw obir dieselbigen nicht werden zu richten haben, Sunder wohe ymands aus den obenangeczeygten der obberurten stucke Jrkeyns in der guanten Stat Wolaw begynnen wurde Sollen sie vnns ader vnnsern Ambtlewten das ansagen Werden vnns alszdenn gegen denselben mit stroffung wissen zu halden. Gebitten dorauff allen vnnsern hewptlewten vnd Amptlewten auch allen vnnsern vnderthon Geistlichen vnd werltlichen den ytczigen vnnd zukumfstigea hiermit ernstlich vnd vestiglich das Jr die gnante vnnser stat Wolaw an solcher Jrer befreyhung begnadung vnd gerechtigkeyt Sunderlich auch an den gerichten der obberurten vier stucke domit Wir sie begabet vnd begnadet habenn nicht Jrret noch vorhindert sie dorobir nicht zwinget noch dringet anch des Nyemande zu thun gestattet Sunder Sie dapey hannthabet beschutczet vnd beschirmet nach hochstem vermogenn bey vnnser vnnser Erden nachkomen vnngnad vnnd schwerer straff vormeydunge dapey Wir Sie auch behalden wellen, vnnd von vnsern Erben vnd nachkommen herrn zu Wolaw Nue vnd zu ewigen geczeyten wellen gehalden habenn. Dach vnnsern furstlichenn hirschafften obirkeyten dinsten vnd gerechtigkeyten vnd sonnst yedermanns beweyssliches Rechten allczeyt vnschedilch. Czu Eyner ewigenn vrkunt vnd vester sicherheyt haben Wir diesenn brieff mit vnnser furstlichen Wirde grossern anhangenden Jngesegell vnd dem kleynern zurucke doreyn gedruckt der wir zu Erbsachen vnd lehnschafften Szemptlich gebrauchen vorschafft besigelt zu werden. Geschehen auff vnnserm Schloss zur Ollsenn am dinstagk nach allerheyligentag nach Cristi vnnsers herrn geburt fnmffczehenhundert vnd im fumfften jar. Dobey seynt gewest die wolbenambten vnnser lieben getrewen Nickell Reydburgk zu Lorenzendorff vnser hoffmeister Melchior Moczelnicz zcw polgszen vnnser Wolawischen vnd winzigischen weychpild hewptmann Melchior Goren zu Monntczicz Michell Punczer von Algarthen Nickell Reychennbach Bieler von Cunczendorff vnnd Caspar vonn Roraw vnnser Cannczler der diesen brieff in befehung gehabt Balthasarn Schleppkogell vnnsern Cannczellschreyber wart er zu schreybenn befolhenn. Die eigne Namensunterschrift des Herzogs Albrecht Albertus dux manuppia ist unter der Urkunde beigesezt. Das an schwarz-roth weiß- und gelbseidener Fadenschnur herabhängende Siegel in weißem Wachs zeigt auf der vordern größern |