Aus Dienst-Vorschrift v. I. 1889, 5. 98: Nicht - Militärs, ferner Militär- Behörden, Officiere und Das Weitergeben von entliehenen Büchern an andere Leihzeit 8 Wochen, Verlängerung bei der Kriegs-Archivs- Beschädigungen, Randbemerkungen verpflichten den THE UNIVER N LIBRARIES |