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ten, bey dem zunehmenden Flor und Wohlstande der Städte aufgekommen. Zum Thell hat man diese Einrichtungen auch bey mehrerer Bekanntschaft und Verbindung mit Italien den Italienischen Städten abgesehen, und es nach und nach bey dem immer mehr abnehmenden Ansehen der Kaiser und ihrer Beams ten eingeführt.

Zweyter Abschnitt.

Bom Tode Otto des Großen bis zur Erweites
rung und Bergrößerung der Stadt Magdes
burg unter Erzbischof Albert dem Zweyten,
v. J. E. 973 — 1207.

Erstes Kapitel.

Magdeburgs abwechselnde Schicksale unter
den letten Sächsischen Kaisern
D. J. E. 973-1024.

I. Unter dem ersten Erzbischof Adelbert, v. 973 — 981.

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tto der Zweyte, der Sohn und Nachfolger Otto des Gros Ben, begünstigte Magdeburg, und besonders das dasige Erzstift zwar nicht mehr in dem hohen Grade, wie sein Bater; aber doch immer noch auf eine vorzügliche Art. Gleich nach seinem Regierungsantritte kam er selbst nach Magdeburg, und bestätigtz

daselbst

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daselbst am 4ten Jun. 973 durch eine merkwürdige Urkunde alle Rechte, Privilegien und Schenkungen, welche sein Vater dem Erzstifte zugewandt hatte. Insbesondre confirmirt er dadurch die dem Erzstifte geschenkte Gerichtsbarkeit über die Stadt Mags deburg, und dem dazu gehörigen District, indem er ausdrücklich vestseßt, daß kein kaiserlicher Graf, oder Richter, oder eine ans dere obrigkeitliche Person, daselbst irgend eine obrigkeitliche Ges walt oder Gerichtsbarkeit ausüben sollte, als der Advocatus oder der Stellvertreter und Gerichtsverweser, welchen der Erzbischof nach seinem Gurdünken sich gewählt habe; und daß die dasigen Kaufleutè, die daselbst wohnenden Juden, und die sämmtlichen Familien der zum Erzsstifte gehörigen Dienstleute, oder Anbauer, oder Leibéignen, oder Slaven, d. i. der letbeignen Wenden, von keinem dls von gedachten Advocato nach den Landesgesetzen bestraft werden, öder Urtheil und Rechte empfangen sollten. Auch bestätigt er darin die von seinem Vater dem heil. Morik, d. i. dem Morißkloster und nachher dem Erzstifte von seinem Eigenthum geschehene Schenkung der Stadt Magdeburg mit dem Zolle, dein Marktrechte, der Münze, so wie die Schenkung des Burgwards øder des zur Stadt gehörigen Districts, auch des kaiserlichen Hofes daselbst, welches nun die Residenz der Erzs bischöfe ward, mit allem Zubehör, nåmlich mit allen Lånder reyen und Gebäuden an der Westseite der Elbe belegen. Fer's ner wiederholt und bestätigt er darin die Schenkung alles dessen, was sein Vater Eignes in verschiedenen Dörfern des damaligen Nordthüringens, d. i. der jeßigen Börde, gehabt, und dem Heil. Moriß geschenkt hatte. Hier werden abermals unter andern die Dörfer Fermersleben, Buckau, Lemsdorf, Thiederichs storf, (Diesdorf) Ottersleben, Osterweddingen, Süldorf, Gros ten, d. i. Langenweddingen, beyde Dodeleben, Wodeneswig (Gutenswege) Valdorf, Borne, Bifchdorf, Wolmirslebent,

Aßens

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Agendorf, Altenweddingen, Bornstedt, Dönstedt, Schloß Uns feburg, und viele andere Oerter benannt, die jeßt nicht alle mehr vorhanden sind. Den Tag darauf ward auch die Schenkung des südlichen Theils vom Saalkreise bestätigt, worin Giebichens fein und Dobrobora, an dem Orte, wo jest Halle liegt, als Städte genannt werden; desgleichen die Schenkung verschiedes her Derter in dem Rheinischen Franken, oder im Maynzischen, im Speyrischen und in der Pfalz; so wie der Zehenden vom Zins oder von den Geldabgaben in verschiedenen Slavischen oder Wendischen Ländern. Am 22ten October desselben Jahrs bestätigte Otto einen Gütertausch, welchen Erzbischof Adelbert mit der Abtey Fulda'getroffen hatte, und wodurch unter andern Schafenstedt und Dodendorf ans Erzstift kamen, wozu der Kais fer selbst noch Drackenstedt schenkte. In der Bestätigungsurkunde wird der damalige, schon zu des ersten Ottos Zeiten anges feht gewesene Advocatus des Erzstiftes, Rich dag genannt. Viels leicht war dies eben der Richdag, welcher bald nachher als Markgraf von Meissen in der Geschichte vorkommt, und welcher mit seiner Schwester das Kloster Gerbstedt stiftete. Ihm folgte Ecs card als Markgraf zu Meissen. Es war also weder ehemals Herzog Herrmann von Sachsen, noch damals sein Sohn und Nachfolger Benno oder Bernhard, Advocatus des Erzstifts. — In eben diesem Jahre hatte Otto auch einen Leibeignen mit seis ner Familie ans Erzstift geschenkt, und den Besit der Abtey Weissenburg im Speyrischen dem Erzstifte bestätigt *).

Er sorgte aber nicht blos für das Erzstift, sondern auch für die Stadt Magdeburg selbst. Denn noch während seines Aufenthalts daselbst, nåmlich am 26ten Jun. d. J., erfolgte

zum

*) Sagitt. hift. Magd. p. 160-170, Ditinar p. 348 Annalifta Saxo ap. Ecc. p. 344. Mago. Schöppen Chronit,

zum Besten der Stadt Magdeburg, auf Fürsprache des Erzbis schofs Adelbert und anderer Großen, die merkwürdige vorhin angeführte Bestätigung der Privilegien, welche sein Vater den Magdeburgischen Kaufleuten schon verliehen hatte, nåmlich: daß fie überall im ganzen Deutschen Reiche, in christlichen oder unchriftlichen, d. i. Wendischen, Ländern, die freye Straßens fahrt haben, und nirgends Zoll, Brück, und Wegegeld bes zahlen sollten, als nur zu Mainz, Cöln, Thiel und Bardowik, und auch hier nicht mehr als bisher gewöhnlich gewesen. Zugleich ward ernstlich verboten, daß Niemand aus boshaften Ab, fichten Brücken verderben oder irgend ein Hinderniß auf den Straßen verursachen sollte. Auf die freventliche Uebertretung oder Verlegung dieser Privilegien ward eine Strafe von 10 Tas lent Goldes an die kaiserliche Kammer gesetzt *).

An 9ten Sept. 975 schenkte Otto nun auch selbst den Zes henden aller zur kaiserlichen Kammer fließenden Zins oder Geldabgaben aus verschiedenen Wendischen Ländern ans Erzs stift. Am 16ten Sept. 976 wirkte sich Erzbischof Adalbert noch einen allgemeinen Schuß- und Bestätigungsbrief über alle Bes fizungen, Rechte und Einkünfte des Erzstifts, und über alle Ur, kunden davon, in bester Form beym Kaiser aus. Dann cons firmirte Otto am 2ten May 978 einen Gütertausch zwischen seis nem Mundschenken und dem Erzbischof, und schenkte Lefterm am 11ten May 979 einen Leibeignen mit seinen Gütern und seis ner ganzen Familie. Aus solchen Schenkungen siehet man die damalige hårte der Leibeigenschaft **).

Im Jahre 978 ließ der Kaiser den unruhigen Herzog Heinrich von Bayern, seinen Vetter, nach dem Ausspruche der Fürsten seines Herzogthums entseßen, ihn in Magdeburg gefans

gen

Sagitt. kift Magd. p. 171. 172. **) Ibid. p. 173-178.

gen nehmen und aus dem Lande verweisen *). Nachher ward. er dem Bischof von Utrecht als Gefangener zur sichern Verwahr rung`anvertraut,

Am 17ten Nov. 979. gestattete der Kaiser, auf Fürspra, che seiner Gemahlin, und auf Bitte des Erzbischofs Adalbert, dem Magdeburgischen Convente oder Domkapitel das Recht, bey jedem künftigen Successionsfalle einen neuen Erzbischof frey uns ter sich zu wählen, und schenkte zugleich ein Buch mit seinem und seiner Gemahlin Bildnisse in Gold eingefaßt, worin die Urkunde darüber enthalten war, und welches man lange beym Dom aufbewahrt hat.. Der Erzbischof hielt dies Privilegium für so wichtig, daß er es bey der Messe, nachdem er vorher über das Evangelium gepredigt hatte, in Gegenwart des Kaifers selbst vorlas, und diejenigen mit den fürchterlichsten Bann flüchen bedrohte, welche dawider handeln würden, wozu die Gleich ganze Bersammlung ihr Amen und Fiat sagte **). wohl ward in der Folge diesem Wahlrechte bald und oft genug zuwider gehandelt.

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In eben diesem Jahre fand es der Erzbischof für nöthig, sich vom Kaiser bey seinem Aufenthalte in Magdeburg die Ges richtsbarkeit über die Stadt und deren Vorstadt (vermuthlich das Judendorf,) oder über die Kaufleute und Juden, in dem Maa, Be als schon geschehen war, von neuem beståtigen, und jedem andern kaiserlichen Beamten, außer dem Advocato des Erzbischofs, alle Ausübung der Gerichtsbarkeit untersagen zu lassen ***).

Im Sommer des Jahrs 979 ward Gero, der letzte Graf von Alsleben an der Saale, von einem gewissen Waldo, auf Anftifs

*) Chronogr. Saxo in Leibn, acceff. hift. p. 189. Ditmar. P. 342. 343. Annalista Saxo p. 330.

**) Sagitt. hift. Magd. p. 178. 170. Ditmar p. 341. Chronogr. Saxo p. 188. Chron. Magd. ap. Meib. p. 276. ***) Sagitt. hist. Magd. p. 180.

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