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Gesandte Witham die Schweiz zu machen versucht hatte, wirkten nicht wenig zur Beförderung der Ansichten Bonapartes mit, der für seine kriegerischen Zwecke sowohl auf die Unterjochung und Umgestaltung der Schweiz, als auf den Besiz des Schahes von Bern, ein großes Gewicht legte. Der Umstand aber, daß die Staatsveränderung vom 4. Sept. den Einfluß vorzüglich in Newbels Hände brachte, der seinen heftigen Groll auf Bern und seine gränzenlose Habsucht auf alle Weise zu befriedigen suchte, war der Entwickelung dieser Pläne in hohem Maße günstig. Eine Folge dieser Staatsveränderung war die Sendung des berüchtigten Mengaud, der zugleich auf eine schnöde Weise die Ausweisung des englischen Gesandten begehrte, und die Erschütterung und Umwälzung der eidgenössischen Regierungen begann, ein Werk, zu dem er sich bereits früher in Holland eingeübt hatte. Der Sendung Mengaud's folgte die beinahe schimpfliche Zurückweisung der bernischen, mit eidgenössischer Beglaubigung verfehenen Gesandten von Paris und die Besißnahme des in der eidgenössichen Gränze gelegenen Theils des Bisthums Basel, in Folge des Vertrags von Campo Formio, so daß die Franzosen am 15. Dez. sogar die Dörfer Pieterlen Meinisberg und Reiben beseßten. An der Spiße von 22 Ausgewanderten aus der Waadt und dem Kanton Freiburg hatte Ende November der von glühendem Hasse gegen Bern durchdrungene Friedrich Cäsar Laharpe, der mehrere heftige Schriften gegen jene Regierung bekannt gemacht, dem französischen Direktorium eine Bittschrift überreicht, worin die Ausübung der im Jahre 1565 durch den Vertrag von Lausanne festgesezten Gewährleistung Frankreichs begehrt wurde. Nicht ohne Mühe hatte Talleyrand den lange vergeblich. gesuchten Vertrag endlich in den Archiven gefunden, und sofort das Direktorium den Beschluß vom 8. Nivose erlassen, welcher diejenigen Waadtländer in den Schuß der französischen Republik aufnahm, welche diese leßtere um Gewährleistung der frühern Verträge ansprechen würden.

Aber weit beffer, als der sehr heftige und in den

wirklichen Staatsverhältnissen nicht immer bewanderte Laharpe, der nur dazu dienen sollte, ihnen eine Parthei in der Waadt zu verschaffen, gefiel den Franzosen der Oberzunftmeister Peter Ochs, aus Basel, den die dortige Regierung, welcher Mengaud Eröffnungen für die Erwerbungen des von Oesterreich an Frankreich abgetretenen Frikthales gemacht hatte, nach Paris schickte, um alle Schuldforderungen und die im Elsaß verlorenen Gefälle als Gegenwerth anzubieten. Peter Ochs, jezt ein Mann von 46 Jahren, war der einzige Sohn des wegen seiner Handelskenntnisse wie um seiner Liebe für Wissenschaft und Kunst willen weit und breit bekannten baslerischen Kaufmanns und königl. dänischen Hofagenten zu Hamburg, Albert Ochs, den man den Genius der Schweizer im Norden nannte; den talentvollen Zögling hatte sein Lehrer frühe in den Umgang Leffing's und Klopstock's eingeführt und ihm die feurigste Neigung für Wissenschaft und Literatur eingeflößt. Der französischen, wie der deutschen Sprache gleich mächtig, versuchte er schon als fünfzehnjähriger Jüngling in der Sprache Racine's und Voltaire's ein Trauerspiel in französischen Versen zu schreiben. Theils auf der hohen Schule zu Basel, theils auf derjenigen zu Leiden, vollendete er seine Studien und erwarb die Würde eines Doktors der Rechte. Durch das Loos hatte er 1782 die Stelle eines Nathsschreibers erhalten, in welcher er der Amtsnachfolger des verewigten Isaak Iselins ward, mit dem ihn gemeinschaftliche Neigungen und Absichten schon frühe in vertrautere Bekanntschaft gebracht hatten. Diese Beamtung gab seiner wissenschaftlichen Thätigkeit besonders eine zu urkundlicher Geschichte und Staatsrecht hinneigende Richtung. Die kosmopolitischen Ansichten der aufgeklärtesten Männer seiner Zeit, aus deren Schule er hervorgegangen, ließen seinem ohnehin scharfen Auge die vielen Mängel des alternden eidgenössischen Staatsgebäudes bald genug entdecken, worüber auch aus andern Ständen ähnliche Stimmen erschollen, und die Grundsäße der französischen Staatsumwälzung mußten bei ihm lebhaften Anklang finden, weßhalb

er auch bald mit einigen Machthabern der französischen Republik in genauere Verbindung trat. Seine Geschichte von Basel, von der bereits zwei Bände erschienen waren, und die philosophisch-politische Einleitung derselben, hatten die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn gezogen, so daß er auf mehreren Tagsaßungen als Abgeordneter seines Standes erschien, und öfter nach Paris abgeordnet wurde, wo er das politische Terrain in kurzer Zeit genau kennen lernte. Seine Wahl zum obersten Zunftmeister im Frühjahr 1796 gab einen sprechenden Beweis von der Achtung seiner Mitbürger für seine Person. Aber Peter Ochsens gefährlichster Feind war eine höchst reizbare Eitelkeit, die feinen Ehrgeiz auf alle Weise anspornte, was auch immer für Mittel zur Befriedigung desselben angewendet werden mußten. Das glänzende Lob, das er von Jugend auf von ausgezeichneten Männern erhalten hatte, trug nicht wenig dazu bei, ihn über sich selbst und seine Bestrebungen zu täuschen. Schon im väterlichen Hause in Hamburg, wo sich wöchentlich eine auserlesene Gesellschaft geistreicher Männer versammelte, war er mit einflußreichen und vorzüglichen Staatsmännern in Berührung gekommen, die Vereinigung einer bedeutenden Anzahl fremder Bevollmächtigten und Unterhändler in Basel im Jahr 1795 war für Ochs eine neue Gelegenheit, seine politischen Ansichten zu entwickeln und auszubilden. In seinem geschmackvollen Hause, welches Barthelemy, der hierzu bevollmächtigte Gesandte Frankreichs, bewohnte, waren die Unterhandlungen eröffnet worden, der Separatfriede mit Preußen, Spanien und Hessenkassel zu Stande gekommen, und zwar nicht ohne Mitwirkung des Hauseigenthümers, wie sich sowohl aus den mannigfaltigen Beweisen von Achtung, die ihm bei diesem Anlasse von vielen angesehenen Männern gegeben wurden, als aber auch ganz besonders durch die schönen Geschenke beurkundete, die er aus der berlinischen Porzellanfabrik von dem Könige von Preußen erhielt. Durch diesen Beifall, so wie durch seine eigene Eitelkeit und die Schmeicheleien verblendet, mit denen Gesch. der helv. Republik, I. Bd.

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Bonaparte, Newbel und Talleyrand den der Staatsgeschäfte kundigen und mit einem weit praktischeren Blick als Laharpe begabten Mann zu gewinnen suchten, vergaß Ochs, daß es so schlimme Mittel gibt, daß sie auch den edelsten Zweck eher zu Grunde richten als befördern, und ließ sich, getäuscht über die Folgen seines Schrittes, als erstes und bereitwilligstes Werkzeug zu jener planmäßigen Umformung der Schweiz gebrauchen, welche zunächst den Absichten der Urheber gemäß dazu dienen sollte, die Leitung der Geschäfte nur Frankreich ganz unbedingt ergebenen Männern in die Hände zu spielen, die festen Stellungen und Bergpässe der Schweiz den französischen Heeren zu öffnen, und das tapfere, jezt in sich selbst getrennte und zerrissene Volk, welches sie bewohnte, zur thätigen und unbedingten Theilnahme am blutigen Kampfe, anscheinend für Frankreichs Grundsäße, in der That aber für Frankreichs eigennüßige und selbstsüchtige Politik und für seinen Vortheil zu gewinnen. Der erste von den französischen Machthabern gebilligte Plan floß aus Ochsens Feder.

Nach diesem spätern, in einzelnen Punkten etwas abgeänderten Entwurfe sollte die helvetische Republik, wie man die neue Schöpfung nach dem Vorbilde der batavischen und cisalpinischen nannte, einen einzigen untheilbaren Staat ausmachen, so daß es keine Gränzen mehr weder zwischen den Kantonen und den ihnen unterworfenen Gebieten, noch zwischen einem Kanton und dem andern gab. Die Gesammtheit der Bürger war der Souverän oder Oberherrscher, und die Regierungsform sollte, wenn sie auch verändert würde, stets eine repräsentative Demokratie bleiben. Die Gewissensfreiheit war uneingeschränkt, doch mußte die öffentliche Aeußerung von Religionsmeinungen den Gesinnungen der Eintracht und des Friedens untergeordnet sein. Die Preßfreiheit betrachtete man als eine natürliche Folge des Rechts, das ein Feder besaß, Unterricht zu erhalten. Höchst merkwürdig war die Bestimmung, daß ein Jeder, der durch die Einführung der gegenwärtigen Staatsverfassung das Einkommen

einer Stelle verlor, nach Billigkeit und den Umständen von seinem Kanton entschädigt werden sollte, es wäre denn, daß er eine einträgliche Stelle bei der neuen Verfassung erhalten hätte oder keine Entschädigung verlangte. In allen Fällen würden aber diejenigen, welche sich der Revolution widerscht hätten, von aller Vergütung ausgeschlossen. Die Graubündtner wollte man einladen, sich mit der Schweiz zu vereinigen, und wenn sie dieser Einladung entsprächen, so war die Zahl der Kantone, in die Helvetien, wie Frankreich in Departemente, abgetheilt wurde, einstweilen auf zweiundzwanzig bestimmt, deren Rang jährlich das Loos entscheiden würde. Nach dem Vorbilde der französischen Mutterrepublik übten zwei abgesonderte, von einander unabhängige Räthe, der aus vier Abgeordneten jedes Kantons und etlichen gewesenen Direktøren bestehende Senat, und der zum ersten Mal aus acht Abgeordneten jeden Kantons gebildete große Rath die gefeßgebende Gewalt. Um in den Senat gewählt werden zu können, mußte man verheirathet oder es gewesen sein und das Alter von dreißig Jahren erreicht haben. Nach Verfluß von drei Jahren aber konnten nur solche, die entweder Minister, oder auswärtige Agenten, oder Mitglieder des großen Raths, oder des obern Gerichts, Statthalter, oder Präsidenten einer Verwaltungskammer, oder eines Kantonsgerichts gewesen waren, in den Senat gewählt werden, dessen Mitglieder die gewesenen Direktoren vier Jahre lang von Rechtswegen blieben, wenn sie nicht vorzogen, eine andere Stelle anzunehmen, oder in den Privatstand zurückzutreten. Alle vier Jahre wurde der vierte Theil der Mitglieder des Senats erneuert, so daß jedes erwählte Mitglied diese Stelle acht Jahre lang bekleidete. Der große Rath hingegen, in den man schon nach dem zurückgelegten fünfundzwanzigsten Jahre gelangen konnte, wurde alle Jahre zum dritten Theil erneuert. Die vollziehende Gewalt übertrug man einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Vollziehungs-Direktorium, unter dem das Präsidium alle drei Monate abwechselte, und das jährlich zum fünften Theile erneuert wurde. Nur wenn man

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