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Nach dem Abmarsche der ins Venezianische gerück ten Truppen ward noch ein Theil der Armee von Inneröstreich, welche durch den Abzug der nach Italien verlegten Streitmacht bedeutend geschwächt worden war, weiter rückwärts, bis nach Ungern, dislozirt. Ihr bishe riger Oberbefehlshaber, FZM. Graf Terzy, und der Chef des Generalstabes FML. Mack, wurden nach Wien zurückberufen. Das Kommando übernahm an der Ersteren Stelle FML. Baron Hoße, und vom Generalquartiermeisterstabe, blieb Oberst Auracher an seiner Seite.

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Mit dem Ende Jänners 1798, und nach volls endeter Ausführung aller vorgekommenen Bewegungen, war Ostreichs Streitmacht nunmehr in vier Armeen vertheilt: 1.) Die Armee im Venezia nifchen, in der eben angeführten Stärke von 40,398 Mann, wovon 4,556 zu Pferde. 2.) Die Armee von Inneröstreich, der Ersteren zum Rückhalte, nun in der Stärke von 74,505 Mann, wobei 7,527 Reiter, in Tirol, Kärnten, Krain, Steiermark, dem anz grenzenden Ungern, in Istrien und Dalmazien vers theilt. 3.) Die Armee am Inn und Lech, als Reichskontingent, in der Stärke von 35,802 Mann, wovon 10,977 zu Pferde. 4.) Die Armee in Böh men aus den von der Haupt- und Reichsarmee in die Erbftaaten zurückgekehrten Truppen bestehend, in einer beiläufigen Stärke von 75,684 Mann, worunter 19,095 Reiter, welche Streitmacht in zwölf Divisio nen vertheilt war. Die Oberleitung aller Heere, die durch Kriegserfahrungen und Zeitverhältnisse in allen

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Elementen derselben nothwendig gewordenen Umschaffungen und Verbesserungen, wurden Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzoge Karl übertragen. Die günftige Gelegenheit der durch die eingeleiteten Friedensunterhandlungen erzielten Ruhe sollte nach Möglichkeit zur Vornahme der als nothwendig anerkannten Verän derungen benügt, und ohne Verzug dazu geschritten werden.

Mittlerweile hatte die Eröffnung der Unterhandlungen auf dem Kongreffe zu Rastadt am 9. Des zember 1797, nach dem Eintreffen aller Abgeordne= ten, begonnen. Von Östreichs Seite erschienen als Bevollmächtigte für Seine Majestät den Kaiser als Reichsoberhaupt der Graf von Metternich - Winneburg, als König von Ungern und Böhmen der Graf von Kobenzl, als Erzherzog von Östreich der Graf von Lehrbach; — von französischer Seite die beiden Abgeordneten Treilhard und Bonnier, und als Generalsekretär der mit der deutschen Reichsverfassung und Sprache wohlbekannte Konsul zu Elbing, Rosenstiel; - ferner eine preußische Gesandtschaft, die Abgeordneten von Mainz, von Sachsen, Baiern, Braunschweig, Hef= fen, Baden, Würzburg, der Könige von Schwe= den und Dänemark für ihre Besihungen im Reiche, - der Städte Augsburg, Frankfurt, und beinahe aller übrigen Reichsfürsten und Stände, besonders derjenigen, die irgend eine Entschädigung anzusprechen hatten. Die Direktion oder das eigentliche Präsidium der Deputazion führte, der Reichsverfassung gemäß, der Abgeordnete des Kurfürsten von Mainz.

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Aus dem Widerspruche der getrennten Interessen zwischen den Abgeordneten unter sich, noch mehr aber

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zwischen ihnen und jenen des Reiches, entstanden gleich Anfangs Streitfragen, deren Auflösung mit nicht ges ringen Schwierigkeiten verbunden war. Noch weniger war eine Übereinstimmung von den übrigen Gliedern der Deputazion zu erwarten, deren Absichten bei dem mißlichen Ausgleichungs- und Entschädigungsgeschäfte fich schlechterdings nur durchkreuzen mußten, und der Erreichung des Hauptzweckes hinderlich wurden. Eben so verzögernd mußte auf den Gang der Unterhandlungen die Weise fie zu führen wirken; indem das Gutachten aller Stände erst schriftlich gegeben, und, nach der Beis stimmung der kaiserlichen Bevollmächtigten, den frans zösischen Abgeordneten zum Beschluffe, und dieser erst nochmals der Reichsdeputazion vorgelegt werden mußte. Diese schriftlichen Auswechslungen schloffen nicht nur jede Berathung und Annäherung der abweichenden An sichten aus; fie gewährten auch den französischen Abge= ordneten den wichtigen Vortheil, von der Stimmung der Reichsdeputirten über jeden vorkommenden Gegen stand in der Kenntniß, und in der Verfassung zu seyn, für sich selbst Vortheil aus den offenkundig gewordenen Streitigkeiten der Lehteren zu ziehen; während ihre eigenen Berathungen und Beschlüsse für diese stets ein undurchdringliches Geheimniß blieben. Nach Auswechslung der Vollmachten am 15. Jänner 1798, wels che durch gemachte Schwierigkeiten von Seite der französischen Abgeordneten erst an diesem Tage, also fünf Wochen nach Eröffnung des Kongresses, zu Stande kam, legten die französischen Bevollmächtigten dem Kongresse ihren Vorschlag vor. Die erste Forderung betraf die Abtretung des linken Rhein-Ufers, als Entschädigung des von dem Reiche auf Frankreich ge=

schehenen Angriffes. Die zweite Forderung, die unmit telbar auf diese folgte, war die Entschädigung der Fürsten, welche durch die Abtretung jenes Gebietes Verluste erleiden würden.

Der Notenwechsel, der sich über Frankreichs Forderung entspann, verwickelte die Reichsdeputazion in ErHärungen, die von den französischen Bevollmächtigten, zum Nachtheile Jener, begierig und arglistig aufgefaßt wurden. Indem die eine, in dem Verluste der bevorstehenden Entfagungen weniger befängene Hälfte der Stände sich zu einer selbstsüchtigen Nachgiebigkeit bereit erwies, gelang es den französischen Abgeordneten um so leichter, die zunächst mit der Einbuffe ihres Gébietes bedrohten Fürsten durch Versprechung reichlicher Entschädigung auf ihre Seite zu bringen, und sie dahin zu bewegen, auf das lebhafteste für die Abtretung des ganzen linken Rhein-Ufers zu stimmen. Östreich felbst, das jeßt die Schwierigkeiten erkannte, die sich feiner dagegen bedungenen Ausgleichung entgegenstels len würden, gab nicht undeutlich die Bereitwilligkeit zu erkennen, auch mit Verzichtleistung feines eigenen Vortheiles den Hauptzweck des Friedens durch die Feft= stellung der vorzüglichsten und schwierigsten Grundlage desselben zu erreichen. Gegen die kühnsten Erwars tungen, die Frankreich zu nähren berechtigt war, neig= ten sich also alle Umstände zu seiner Begünstigung und zu seinem Gewinne. Über wenig bedacht, diesen auf friedliche Ausgleichungen allein zu gründen, bewies sein anderseitiges Verfahren zur Genüge, wie wenig es von den friedfertigen Wünschen seiner Gegner durchdrungen war. Unabläßig bemüht, die kaum gedämpfte Flamme der Zwietracht auf anderen Punkten anzufachen, gab es

Veranlassung zu neuen Klagen und Beschwerden, die fich, bis zum Ausbruche des neuen Krieges, eine an die andere reihen, und mit den Einfällen in die Schweiz und den Kirchenstaat ihren Anfang nehmen sollten.

Die französische Republik verlangte die beiden freien Städte Mühlhausen und Genf mit ihren Gebieten. Gleichzeitig leitete sie die Dinge dahin, daß das Wa ad tland, insgeheim durch revoluzionäre Einflüsterungen ermuntert, sich von dem Patriziate der Kantone Frei burg und Bern, unter Frankreichs Schuße, unabhängig zu machen, und einen eigenen Kanton zu bilden verLangte. Der Senat dieser beiden Kantone, um die täglich zunehmenden Spuren des drohenden Aufstandes im Waadtlande zu unterdrücken, versammelte ein Korps bei

verdun unter dem Befehle des Oberst Weiß, und war bedacht, es durch angestrengte Truppenaushebungen zu verstärken. Das französische Direktorium drang auf augenblickliche Einstellung dieser Maßregeln, und ließ eine Division der italienischen Armee an die Gränze rücken. Die helvetische Republik wagte es nicht, sich Frankreichs Drohungen zu widerseßen; blos Solothurn, Bern und Freiburg zogen das Schwert zur Abwehrung des ungerechten Angriffes. Um 1. März 1798 begannen die Feindseligkeiten, welche binnen fünf Tagen endeten. Während die Division: Menard von der italienischen Armee Freiburg beseßte, und den Bernern einige blus' tige Gefechte lieferte, öffnete Solothurn der von der Rheinarmee herbeigeeilten Division Schauenburg seine Thore, und am 5. März wurde auch Bern, nach tapferem Widerstande, dem Feinde übergeben.So war also der von dem französischen Direktorium

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