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BIBLIOTHECA

REGIA

MONACENSIS.

Vierte Abtheilung.

Die Ukermark.

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I.

Das Kloster Himmelpfort und die Stadt Lychen.

Vorerinnerung.

Die geringe Zahl von Urkunden, welche von dem Kloster Himmelpfort und von der Stadt Lychen bisher bekannt geworden, hat besonders durch ein Copialbuch des Klosters Himmelpfort, das von dem Herausgeber in der Registratur des K. Rentamtes zu Zehdenick vorgefunden ist, einen bedeutenden Zuwachs erhalten. Das Copialbuch ist von dem kurfürstlichen Rathe und Lehnssecretair, Notar Erasmus Seidel oder „Seydell“ nach den ihm vorliegenden Originalien gefertigt, wie unter den einzelnen Documenten bemerkt ist; Erasmus Seidel aber wurde den 18. Februar 1521 geboren und starb im Jahre 1562. Dieser Zeit entspricht auch die Handschrift, worin das Copialbuch uns vorliegt. Von den dabei benußten Originalien hat sich nichts mehr auffinden lassen. Da überhaupt die anderweitig noch aufgefundenen, Himmelpfort und Lychen betreffenden, Documente zu dem Inhalte des Copialbuches nur in dem Verhältnisse einer geringfügigen Ergänzung stehen; so lassen wir dieses, unter Voraussendung einer nach der Zeitfolge geordneten Uebersicht der Urkunden, unverändert in seiner ursprünglichen Form hier zum Abdrucke kommen und fügen die sonstigen aus andern Copialbüchern entnommenen oder noch in der Originalausfertigung erhaltenen Documente in einem Nachtrage hinzu.

Chronologische Uebersicht der Urkunden des Copialbuches vom Kloster Himmelpfort.

1. Markgraf Albrecht errichtet mit Hülfe des Abtes zu Lehnin ein neues, Himmelpfort_ge= nanntes, Cistercienserkloster im Lande Lychen, am 25. November 1299. No. 1.

2. Bischof Volrad von Brandenburg genehmigt die Stiftung des Klosters Himmelpfort, am 4. Dezember 1299. No. 2.

3. Markgraf Albrecht befreiet die dem neu errichteten Kloster Himmelpfort zugewandten Besigungen von allen weltlichen Lasten, am 2. Februar 1300. No. 3.

4. Markgraf Hermann ertheilt zu der Stiftung des Klosters Himmelpfort seine Genehmigung, am 5. November 1300. No. 4.

5. König Albrecht bestätigt die Stiftung des Klosters Himmelpfort, am 20. Mai 1301. No. 5. 6. Heinrich, Herr von Mecklenburg, befreiet dem Kloster Himmelpfort alle Zubehörungen des Hofes Thymen von weltlichen Abgaben und Lasten, am 19. August 1304. No. 7.

7. Heinrich, Herr von Mecklenburg und Stargard, erneuet und bestätigt die Stiftung und Bewidmung des Klosters Himmelpfort, am 16. September 1305. No. 8.

Hauptth. 1. Bd. XIII.

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