Fluch und Elend der Verhältniswahl: Die Kanzler im Käfig der KoalitionenBoD – Books on Demand, 11.08.2026 - 150 Seiten Der Verfassungsrichter, Ernst. G. Mahrenholz, hat die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl als »Einführung der Bigamie im Wahlrecht« gebrandmarkt. Hans Meyer hat von »wahlrechtlichem Irrsinn« gesprochen und Sophie Schönberger wiederholt das Wort »Lebenslüge« in den Mund genommen. Die erste Große Koalition unter Bundeskanzler, Kurt Georg Kiesinger, wollte Abhilfe schaffen. Schon 1966 hatten Union und SPD vereinbart, ein neues Wahlrecht einführen, um »einen institutionellen Zwang zur Beendigung der Großen Koalition« zu schaffen. Mehr noch wollte man sogar »eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt« herbeiführen. Der geplante Richtungswechsel im Wahlrecht hat aber nicht stattgefunden. Der für die Verhältniswahl typische Zwang zur Bildung von Koalitionen ist geblieben bis auf den heutigen Tag und verschafft der Minderheit auf der Regierungsbank regelmäßig eine Sperrminorität. Weil gegen den Willen der Minderheit nicht regiert werden kann, verliert das Mehrheitsprinzip den Boden unter den Füßen. Es kommt zur außerparlamentarischen Opposition; zu Unzufriedenheit und Unruhen; zu Plebiszit statt Parlament; zu »Demo« statt Demokratie! |
Inhalt
Abschnitt 1 | 10 |
Abschnitt 2 | 11 |
Abschnitt 3 | 25 |
Abschnitt 4 | 30 |
Abschnitt 5 | 40 |
Abschnitt 6 | 41 |
Abschnitt 7 | 44 |
Abschnitt 8 | 48 |
Abschnitt 10 | 93 |
Abschnitt 11 | 125 |
Abschnitt 12 | 128 |
Abschnitt 13 | 133 |
Abschnitt 14 | 135 |
Abschnitt 15 | 137 |
Abschnitt 16 | 141 |
Abschnitt 9 | 57 |
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Fluch und Elend der Verhältniswahl: Die Kanzler im Käfig der Koalitionen Manfred C. Hettlage Eingeschränkte Leseprobe - 2026 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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