Die Zusammenarbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) mit dem sowjetischen KGB in den 70er und 80er Jahren: ein Kapitel aus der Geschichte der SED-Herrschaft

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LIT Verlag Münster, 2006 - 272 Seiten
 

Ausgewählte Seiten

Inhalt

Zusammenbruch des MfS 19891990
202
Das Doppelstaatsparadigma von Ernst Fraenkel und dessen Übertragbarkeit auf die DDR
227
Zusammenfassung
232
Danksagung
242
Literaturverzeichnis
243
Veröffentlichte Dokumente der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Repub...
257
Abkürzungsverzeichnis
258
Verzeichnis der Anlagen s beiliegende CDROM
264

Zusammenarbeit des MfS und des KGB im Bereich der Entwicklungsländer Dritte Welt
183

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 264 - KP Kommunistische Partei KPD Kommunistische Partei Deutschlands KPdSU Kommunistische Partei der Sowjetunion KSZE Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa...
Seite 232 - Unter ,Maßnahmenstaat, verstehe ich das Herrschaftssystem der unbeschränkten Willkür und Gewalt, das durch keinerlei rechtliche Garantien eingeschränkt ist; unter ,Normenstaat, verstehe ich das Regierungssystem, das mit weitgehenden Herrschaftsbefugnissen zwecks Aufrechterhaltung der Rechtsordnung ausgestattet ist, wie sie in Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakten der Exekutive zum Ausdruck gelangen.
Seite 104 - Zu Entwicklungstendenzen des ökonomischen Wachstums auf dem Wege der umfassenden Intensivierung der Volkswirtschaft in den 90er Jahren und darüber hinaus", ausgearbeitet von einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof.
Seite 50 - Dir offen, vergiß das nie: Die DDR kann ohne uns, ohne die Sowjetunion, ihre Macht und Stärke, nicht existieren. Ohne uns gibt es keine DDR.
Seite 231 - Nebeneinander eines seine eigenen Gesetze im allgemeinen respektierenden .Normenstaates' und eines die gleichen Gesetze mißachtenden .Maßnahmestaats' "41 charakterisiert. Der Maßnahmenstaat ist nach Fraenkel nichts anderes als die Umschreibung der Tatsache, daß die Exekutivorgane der Nazis von jeder generell verbindlichen Norm befreit waren. Im Gegensatz zum bürgerlichen Rechtsstaat, in dem „die Gerichte die...
Seite 100 - Fricke, Karl Wilhelm: Ordinäre Abwehr - elitäre Aufklärung? Zur Rolle der Hauptverwaltung A im Ministerium für Staatssicherheit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitschrift Das Parlament, B 50/97, Bonn 1997, S.
Seite 151 - ... Deutschland zu benachteiligen, die Absicht, den betroffenen Vertragsstaat, seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen oder die im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte zu benachteiligen. 3. In den Fällen der §§94 bis 97 des Strafgesetzbuches tritt an die Stelle der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit des betroffenen Vertragsstaates, seiner in der...
Seite 232 - Soweit jedoch die Gewalthaber von ihren Machtbefugnissen keinen Gebrauch machten, regelte sich das private und öffentliche Leben nach den Normen des überkommenen oder neugeschaffenen Rechts. Es bestand also ein Nebeneinander von Normenstaat und Maßnahmestaat, von Gesetzlichkeit und politischem Terror. Der Generalvorbehalt des SED-Regimes hieß „die sozialistische Gesetzlichkeit".

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