Das Fiskuserbrecht im internationalen Privatrecht: eine rechtsvergleichende Untersuchung im Hinblick auf ein künftiges europäisches ErbkollisionsrechtMohr Siebeck, 2006 - 243 Seiten English summary: The right to bona vacantia causes problems in private international law. If the estate is situated in a state other than the state of nationality or the state of domicile of the deceased, characterisation and application of the right are difficult. It is doubtful which State has the right to take the estate. The reason for this is that the right to bona vacantia differs in each national law. Martin Heckel deals with the main legal systems and explains their internal provisions and their conflict of laws provisions. His comparative analysis shows that up to now no satisfactory solution has been obtained for those cases in which the right to bona vacantia is to be enforced in a foreign country. To remedy this, he has developed his own legal rule which takes material interests and conflict of laws interests into consideration and also makes it possible to determine in a predictable and coherent manner which State is entitled to the estate. This rule could form part of a future European private international law of succession. The study also contains an English summary. German description: Das Fiskuserbrecht wirft im Internationalen Privatrecht gewisse Schwierigkeiten auf. Ist der Nachlass, auf den der Fiskus zugreifen mochte, in einem anderen Staat als dem Heimat- oder Domizilstaat des Erblassers belegen, konnen Qualifikation und Anwendung des Fiskuserbrechts, mithin der Zugriff selbst fraglich sein. Ursache ist die unterschiedliche, das heisst entweder aneignungs- oder aber erbrechtliche Ausgestaltung des Fiskuserbrechts in den jeweiligen nationalen Rechten. Wenig bekannt ist, wie einzelne Rechtsordnungen ihr Fiskuserbrecht im nationalen Recht ausgestaltet haben und wie sie das Fiskuserbrecht auf kollisionsrechtlicher Ebene handhaben. Martin Heckel geht auf wesentliche Rechtsordnungen ein und beleuchtet deren Sach- und Kollisionsrecht. Seine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass bisher keine befriedigende Losung fur Falle gefunden worden ist, in denen ein Fiskuserbrecht im Ausland geltend gemacht wird. Das benachteiligt insbesondere die Glaubiger des Erblassers. Zur Abhilfe entwickelt er eine eigene Rechtsnorm, die materiell- und kollisionsrechtliche Interessen berucksichtigt sowie zu einer vorhersehbaren und widerspruchslosen Bestimmung des zugriffsberechtigten Staates fuhrt. Diese Norm konnte als Bestandteil eines kunftigen europaischen Erbkollisionsrechts umgesetzt werden. |
Inhalt
Einleitung | 1 |
Materielles Recht | 9 |
USA | 26 |
ExJugoslawien | 53 |
Vergleichung | 60 |
c Erblasser mit französischem Domizil hinterlässt Nachlass im Ausland | 75 |
63 | 81 |
Entscheidung vom 15 Februar 1977 | 83 |
Norwegen | 146 |
Russland im Rahmen der Gemeinschaft unabhängiger Staaten GUS | 148 |
Vergleichung | 161 |
Zusammenfassung | 171 |
Die Haager Konferenzen | 174 |
Das nordische Abkommen über Erbschaft und Nachlassteilung | 178 |
Versuch einer Lösung | 185 |
Folgen der hier vorgeschlagenen Lösung | 213 |
b Erblasser mit ausländischem Domizil hinterlässt Nachlass | 108 |
Deutschland | 113 |
Schweiz | 126 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
25 EGBGB 29 östIPRG 49 italIPRG Abkommen Abschnitt Aneignungs Aneignungsrecht Aneignungsrechtsstaat anwendbar Auffassung aufgrund Aufl Ausgestaltung ausländischen Staat außerhalb Belegenheitsstaat Bestimmung beweglichen Nachlass Bosnien und Herzegowina Clunet Code civil Código civil Conflict of Laws Corte di Cassazione deutschen Domizil EGBGB Entscheidung erbenlosen Nachlass Erbenlosigkeit des Nachlasses Erbfonds Erbgesetzes Erblassers Erbrecht erbrechtlichen Erwerb Erbrechtsstaaten Erbstatut Ergebnis Erwerb des Staates escheat Estate Europa Fall Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann Fiskuserbrecht Frankreich freilich gemäß Art gesetzlichen Erben griechZGB Haager hinterlässt Nachlass hoheitlichen insoweit Internationales Privatrecht IPRax IPRG jugIPRG Jugoslawien Kollisionsnorm Kollisionsrecht Kroatien lege causae lex rei sitae lich Lösung maßgeblichen Mitgliedstaaten Nachlass zugreifen Nachlassgläubiger Nachlassspaltung natürliche Erben New York Norm nungsrecht ordre public Österreich Québec RabelsZ Recht Rechtshilfeabkommen Rechtsnatur Regelung Sachrechts Sachstatut schließlich Schweden schwedischen Schweizer Serbien Slowenien Službeni list staatlichen Zugriffsrechts Staatsangehörigkeit succession Teil türkIPRG unbeweglichen Verhältnis Verteilung des Nachlasses vorgeschlagene Sachnorm Vorrang Vorschriften zitiert Zugriff berechtigt Zugriffsrecht auf erbenlose