Das Bewahrungsgesetz (1918-1967): eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen FürsorgeMohr Siebeck, 2003 - 447 Seiten English summary: The purpose of the Correctional Custody Law was to commit antisocial persons (for example prostitutes) to closed welfare institutions. For the first time, Matthias Willing describes in detail the history of this repressive law in the Weimar Republic, during National Socialism, in the Western occupation zones and the Federal Republic of Germany until compulsory correctional custody was prohibited by the Federal Constitutional Court in 1967. In doing so, he shows that there was continuity in the fundamental directions which German welfare services took for socially disadvantaged persons in the 20th century. German description: Matthias Willing untersucht die Bemuhungen von offentlicher und privater Fursorge in Deutschland, ein eBewahrungsgesetz' zu schaffen. Mit diesem Gesetz sollten Randgruppen der Gesellschaft, die vielfach als eAsoziale' diskriminiert wurden, zwangsweise in geschlossenen Fursorgeanstalten untergebracht und zu geregelter Arbeit angehalten werden konnen. Nachdem in der Weimarer Republik zahlreiche Initiativen zu seiner Verwirklichung gescheitert waren, versuchten die Fachkreise der Gefahrdetenfursorge erfolglos eine repressivere Variante des Bewahrungsgesetzes im Nationalsozialismus durchzusetzen. Sofort nach dem zweiten Weltkrieg verfolgte man die Bewahrungsidee in den Westzonen und der Bundesrepublik weiter. Diese Bemuhungen wurden schliesslich 1961 mit der Aufnahme einer Zwangsbewahrungsmoglichkeit im Bundessozialhilfegesetz ( 73 Abs. 2 BSHG) von Erfolg gekront. Erst 1967 erklarte das Bundesverfassungsgericht die zwangsweise Unterbringung egefahrdeter' Personen in geschlossenen Anstalten grundsatzlich fur verfassungswidrig. Die rechtshistorische Analyse des Autors zeichnet diesen rund 50 Jahre umfassenden Prozess nach, beleuchtet Konzeptionen und Motive fuhrender Personlichkeiten der Fursorge und zeigt gedankliche und personelle Kontinuitaten von der Weimarer Republik uber den Nationalsozialismus in die Bundesrepublik der 60er Jahre auf. Indem auch die politischen Parteien und weitere Akteure ausserhalb der Gefahrdetenfursorge (z. B. Frauenbewegung, Psychiater) in ihren Bemuhungen fur das Bewahrungsgesetz mit einbezogen werden, entsteht ein facettenreiches Gesamtbild. Es lasst erkennen, dass die autoritaren Gedanken des Bewahrungsgesetzes im Untersuchungszeitraum breite Akzeptanz in der Gesellschaft besassen. |
Inhalt
DieZwangsidee von Agnes Neuhaus ursprüngliche | 9 |
Das Bewahrungsgesetz in der Weimarer Republik | 32 |
Das Bewahrungsgesetz im Nationalsozialismus | 132 |
22 | 142 |
41 | 148 |
89 | 161 |
120 | 167 |
19391945 | 187 |
Das Wiederaufleben des Bewahrungsgedankens in | 209 |
Das Bewahrungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland | 227 |
Bundesverfassungsgerichts vom 18 Juli 1967 | 278 |
Fünfzig Jahre Bewahrungsgesetz in Deutschland eine Bilanz | 286 |
Dokumentenanhang | 316 |
431 | |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
ADCV AFET Agnes Neuhaus Anna Pappritz Anstalten Anstaltsunterbringung Antrag Arbeit Arbeiterwohlfahrt Arbeitshaus Arbeitsscheu Asozialen asozialer Personen Ausschuß Ausschusses AYASS BArch Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten Berlin Beschluß Bewahrungsbedürftigen Bewahrungsgesetz BSHG Bundessozialhilfegesetz Bundestages Deutschen Vereins DZfW Einweisung Elisabeth Zillken Entwurf eines Bewahrungsgesetzes Entwurf eines Gesetzes Eugenik Fachausschusses Frankfurt Frauen Freiheitsentziehung Fürsorgeerziehung fürsorgerischen Bewahrung Fürsorgeverein Gefährdetenfürsorge Gefährdetenhilfe Gemeinschaftsfremde Georg Loewenstein Gericht Geschlechtskrankheiten Gesellschaft Gesetzentwurf Gottschick Gründen Hamburg Hans Maier Heim Helene Wessel HILDE EISERHARDT Hilfe für Gefährdete Hrsg Jahre Jugend Käthe Petersen Kosten Maier Maria Niggemeyer Maßnahmen Menschen Mitglied Möglichkeit muß Muthesius Nationalsozialismus nationalsozialistischen Nichtseẞhafte Notwendigkeit NSDAP öffentlichen Fürsorge Personenkreises Polizei private Fürsorge Prostituierten Prostitution Reichsbewahrungsgesetz Reichstag RJWG RMdI Rudolf Hartmann rungsgesetz Ruppert schen Schließlich Schutz sittlichen Sitzung sollte sowie SozPr Steigertahl StGB Strafgesetzbuch Strafrecht Tagung unserer Unterbringung Verfahren Verwahrlosung Volksgemeinschaft Vormundschaftsgericht Vorsitzende Wandererfürsorge Weimarer Republik Wilhelm Polligkeit WOLLASCH Zitat ZJRJW Zuständigkeit Zwangsbewahrung