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zugewarten haben / vnd können vns hierin vor ein | Rebellion vnd Meutination auß ihren Compag. Spiegel dienen / weil sie eben in dieser Gefahr ste.nyen/darinn sie zu vnserm Dienst bescheyden/zu hen/wie andere Kirchen dieser Länder. Vnd hat debouchiren: Vnd vber das bemantelt er sich noch vns gedacht zu gebühren E. E. ernstlich/alles was obgedacht zu repræfentiren/verhoffend darvon die Frucht/ so wir von Ewerer Correspondeng vund Verbündnuß zu vnversehrlicher Vnderhaltung ewerer Neutralität erwarten.

Der XIII, Tractat.

Nach diesem abgangenen
Schreiben ist Graff Heinrich vom
Berg von der Spanischen Regierung nas
cher Brüssel citiri worden.

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Citation.

mit dem Nahmen vnd in Qualität als General. Feld Hauptmann von vnserm låger/vnangesehen dieThaten/so er ins Werck richtet/schnurzecht dar wider streiten: Dann er denselben Tag an mehrens theils alle Magistraten vnd Obrigkeiten der Stäts ten in diesen Ländern vnderschiedliche Brieffe ge. schrieben/so mit seiner ergenen Hand geschrieben / vnd Conform seyn//mit den Copeyen / so er auch in Truck außgegeben/vnd an allen Orten distribii. iren laffen/vnd an die Prælaten/Eolen/vnd Sta. ten der Riderländischen Provincien gefande / fich tender bemühend mit Ertichtungen/so der Warheit vnd aller Redlichkeit zuwider/ dieselbe zu einer General Rebellion wider vns zuführen. Vnd daß noch mehrist/hat er am selben Tag auch an die Durchl. Princeffin Isabella Clara Eugenia/durch GOt. tes Gnad. Infantin von Hispanien / vnser vielge. Jr Philippus/rc. Bns ist wegen vnsers liebte Muhme/ein Brieff vol liftiger Stretche vi teben getrewen Rathmanns vnnd Pro. Betrug gesandt/fuchend dieselbe (gegen die War. cireur Generals remonstrire worden/heit)zuüberreden/daß er in allem seinem Thun vnd welcher gestalt es jedermanniglichen ge. Vornehmen kein ander Ziel habe/als allein ihren nugsamb bekant sey/wie hoch Graff Henrich vom Dienfte/vnd dann die Wolfahrt vnd Ruhe dieser Berg an vns verpflichter vnd verobligiret/nicht Provincien: Hat aber durch seinen Cammerdie. allein weil er vnser Vafall vnnd Vnderthan ist/ |ner/ein gute Anzahl dieser Brieffe vnd Erklärun. sondern auch darumb/daß er viel vnd mancherley rungen vberall spargiren lassen. Vnd da er nach. Wolthaten von vnserer milten Händ empfangen/ mals vernommen/daß dieselbe durch) ein Officirer fo wolan Verehrungen / wie auch ansehenlichen in vnserm Lande Braband gefangen vnd in Haffe grossen Tractamenten/ so wir ihm vergönnet/vnd genommen/hater den 24. deß verwickenen Mo. auß vnsern Finangen vnd auß den Geldtern deß nats ein Schreiben an gedachten Officirer/so auch Lagers/fo fich Jährlichen auff eine grosse Suma mit seiner eygenen Hand vnderschrieben/geschickt/ betragen. Über das ist er noch bey den Vornemb. dieses Inhalts/Er erkendte vnd hieltedie Schrei. ften vnd ehrlichsten Aemptern vnnd Titulen/ als ben vor seine eigene Schreiben/auch hätte er selbi. nemblich Rahesherz von vnserm Raht/ Guber. gedurch seinen Cammerdiener vbergeschickt / mit nator vnd Capitayn General vnsers landres vnd angehenckter bitterer Betrohung gegen gedachten Fürstenthumbs Gelderland;auch General Feldt. Officirer/dafern er nicht zuwegen brächte/daß sein Hauptmann in vnserm låger/ da er zuvor schon Cammerdiener wider loß vnd fren gegeben würde. General vber die Artollerye/vnd vber das noch zu. | Alle diese Dinge dann geben klärlich an Tag / daß vor General vber die Cavallerye / vnd mit ändern / diese böse Anschläge vnd Attentaten gegen seinen vortrefflichen Officien gezieret vnnd begabet wor. eygenen Pringen/denen er vmb gedachte vielfälti. den/da die geringste dieser Wolthaten ihnen billich | ge Vrsachen zum höchsten verpflichtet vnd verob. in ein beständige vnd vnauffhörliche Trew gegen ligirt ist/all vorlängst erdacht/ vnd vorgenommen feinen natürlichen Pringen verpflichten vnd ver. gewesen/vnd daß er nur gelegene Zeit dieselbige zu obligiren solte. Insonderheit aber alle die vielfälti. effectuiren erwartet vnd gesucht habe. ge Ende, so er jedesmahl/ als ihm die Ehr wider. Selbige zu vollführen/hater rathsamb befun. fahren/daß man ihne in die gemelte Aempter vnd den/den Staat vnd Gelegenheit/darinn sich die Dignitaten geset/gethan vnd geschworen hat. Er Sachen gegenwertig befinden/in acht zu nehmen/ aber dieses alles vergessend/vnd von seinem Devo. bevorab in wehrender Belägerung der StättMa. ir vnnd Gehorsambkeit/so er Øns schuldig / abwei. fricht/ so sich vnsere Rebellen verkühnt ¡n wagen/ chend/hat sich in vnserm Dienst zum höchsten ver. welches sie aller Appareng nach nimmer solten ge. griffen/ vnd darwider/wie attch gegen die Reiche dacht haben anzufangen/wann sie nicht versichert dieser Landen getrachtet/in dem er in seinen bösen gewesen/daß gedachter Graff/in conformität von vnd schädlichen Anschlägen dahin gelanget/daß Handlung vnd Tractaten/so sie deßwegen mitjh. er den 18. deß verwichenen Monats / durch eine me oder den Seinen müssen gehabt haben / jhnen grosse Anzahl Schreiben vnd getruckte Erklärun. folte helffen vnd fecundiren. Vnd dieweil solche gen/an viel Derter/so wol jnn.als ausserhalb dieser Thaten/so ein Anfang der Vbelthaten vand CriLånder spargiri / fundt gethan vnd publiciren laf. ↑ minis Landverzåtherey/Læfæ Maieftatis im hoch. sen/daß alle Soldaten vnd Kriegsleuthe, wessen | ften Grad/Attentat von Meutenation/Rebelliō / Stands oder Nation sie sehn (aufgenommen al. Auffruhr/Verstörung der gemeinen Ruhe vnser. lein Spanter) ihme angenehin vnd willkomb seyn er Länder/in einem Land/da Recht gepfleger wird/ solten/ihnen alle rathend oder anreißend/sich in sei. nen Dienst zubegeben/ vnd zuthun/was er ihnen gebieten wird/thut ihnen viel schöne Zusagen vnd Anpræsentirungen/ vmb mit dieser Lift/sie durch

|

nicht zudulden stehet: Alshat der Remonstrant/ damit er sich in Bedingung feines Ampts/vnnd dann in demjenigen/so höchstgedacht vnsere Muh. meihme befohlen/wol verhüte/sich zu vns vnd vn.

fern

hension/ da es nöthig von euch ersucht wird/ ge holffen/ vnd Beystand geleystet werden. Dañ das ist vnser Will. Vnd weil obedachter Graff von dem Berg/ wie wir vernehmën / auß vnsern Can. den gewichen ist / vnd sich absentirt / so begehren wir/ daß in diesem Fall die Citation/so ihr bey of. fenbarer Publicirung/so ihr von gemeltem vnserm höhen Rahthauß vnd vor dem Plag vnsers Hau. fes in vnserer Statt Brüffel / wie dann auch vem Rahthauß vnserer Statt Namen /so dernechste Plag da er legt sein Resideng gehalten/thun sollet/ vnd dann auch an die Thüren deß hohen Raths vnd vnsers Hoffs zu Brüssel/vnd am Rahthauß gemelter Start Namen/vnd darneben auch an die Thüren der vornehmbsten Kirchen der gemeldten Stätie Copey dieses vñ ewrer Verzichung schla.

fern lieben Setrewen/dem Præsidentvnd Rächen Special.Befehl. Wie wir auch hiemit an alle vnvon vnserm hohen Rath/so auch Commission be. fere Officirer vnd Büderthanen Last geben / end kommen/vmb diese Sachen gute vnd geschwinde | befchten/daß sie in diesem Werck gehorsamb seyn/ Jufticien zuthun/ dārzu sie dann so viel als nöthig pariren/guten Rath geben / vnd allen Beyßlandt authorisire/demühtigstersuchend / daß shm gegen leysten föllen/vnd soll euch mit Macht vnd Appre. General Graff Henrich von dem Berg / fothane Provision im Recht vergönnet werde/wie sie befin. den werden/was solche merckliche Vbelthaten er. fordern vnd meritiren. Darumb/nach cem wir diese Dinge recht considerirt haben /euch hiemit be. | fehlen vnd committren/daß jhr auff Ersuchen vñ | Remonstrirung gedachten vnsers Rahtsmanns vnd Procureur Generals/mit solcher Hülffe / als Ihr nöthig befinden werdet / den gemeldten Graff Henrich von den Berg vberall, an welchem Orth dieser Provincien ihr ihn ertappen könner/ an leib greiffet/vnd gefangen nehmer/vnd hernacher för. ders mit gewisser Sicherheit ihn in obgedachte vn. fers hohen Raths Gefängnuß bringet damit er vor den Heren Præsident vnd Råthen von gedach. tem vnserm hohen Rath (so wir darzu so viel als nöthig authentisirt haben) zu Recht stehe/end vbergen lasser, damit er nicht Bnwissenheit vorzuwen. die Crimina vnd Vbelthaten so er begangen/nach dem sich die Sache befinden wirds gestraft werde/ vnnd daferen jhr ihn nicht gefangen oder in Hafft nehmen könnet/follet ihr ihn mit offenbahrer Cita. tion and Placat bey Pæn ewigen Bannissiments vnd Confiscation aller seiner Güther / ruffen vnd citiren / daß er inwendig dreymahl viergehen Ta. gen/vnangesehen einige Vicangen/ (jhm nennen. de die erste 14. Tage für den ersten / die andere 14.

legten peremptorien Gerichts.Tag/ohne daß er ei.

den habe. Vnd dieses soll von solcher Krafft vnd Effect seyn vnd gehalten werden/ als wann es in Person an gedachten Graffen von dem Berg selb. ften gethan wäre/zc.

Der XIV.Tractat.

Tage für den andern/vnd die legte 14. Tag vor den Was auff dem Convent žu nigen andern Termin von den Heren von vnserm Haylbron so wol in Kriegs-als Frie hohen Rath sugewarten) in engner Person erfchet. densSachen/abgehandelt worden/felbiges ne/vmb daselbst auff die Klage vnd Conclusion/fe ift swar in actis 3. Tomi vnd fub Titulo Convent vnser General Procureur gegen ihn vmb die vor. zu Haplbronn f.266.angedenter worden. Dieweil gemelte vnd andere Vrsach mehr / so er als dann aber/je vnd zuvor dieser Convent seine Würcklich, seinem Befelch nach/weiter anstellen vnd vorbrin, feit erlangt. Hinc inde zu Würzburg /Rothen. gen wird/zii antworten/vnd darnébë bedacht seyn/ burg/Vlm/vnd andern Orten von den Evangelt. darin zu procediren vnd ordiniren nach Recht vnd schen Ständen vnd Traysen / vnderschiedliche Billichkeit: Vnd ihme zu wissen thin/ daß im præambula vnd deliberaciones vorgangen/vnd Fall er inwendig der ersten/ andern / oder dritten Punca duffgefeßt welchein 3. Tomo Actorum vnd legten viergehen Tagen nicht erscheinet / daß defideriren, Als hat man selbige hieher se. man gleichwol in seinem Abwesen wird verfahren/ gen wollen/vnd wird ein jedweder die. wie sichs in sothanen Fällen gebühren wird. Vnd selbe an sein Ort segen/vnd zu solte denselben Tag an gedächtin vnsern Præsidēt registrirn wissen.

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in Schweden macht Præparatoria zu dem Haylbronner Convent.

vnd Rächen von vnserm hohen Rach/vber das je. König nige/so jhr hierin verzichtet/ gute Relation thun / die wir vmb Vrsachen/wie obgedacht / befehlen vñ Comisston geben/daß wañ die Partheyen gehört/ kurg vnd gut Recht thun/ wie és sich in solderBe. És der König in Schweden Gustavus Àschaffenheit gebühret/vnd im Fall der Graff Hen. dolphus so glückliche Progreß im Reich rich von dem Berg schuldig vnd Rebell befinden auf erlangte Leipziger Schlacht verspührt/ würde/sollen sie alsbald mit Publicirung deß ge. in deme jhme ein jeder entgegen gången/vñ dachten Bannisfiments vnd Confiscation/ oder Thor vnd Thürauffgethan/ hat er das beste Mit wie sie sonsten sehen werden/ sich in Rechten zuge tel zu Sollicitirig feines defegno su sein erachtet/ bahren/alle vnd jede Haab vnd Güther, so ihr be. sich mit denen Stådnen deß Reichs in was enge finden werdet/ deß gedachten Graffen eygen zu re Verbündnuß zübegeben/ zu welchein End Er seyn/angreiffen/aiiffschreiben/vnd durch ein auff. fich offe vnnd vielmahlen vmb einen allgemeinen richtig Inventarium in vnsere Hånd stellen/ vnd Convents Tag der Evangelischen ChurFürsten suffisante Personen stellen/die Güther zuverwah, vnd Stände außzuschreiben infinitirt / seÿnd aber ren/vnd zu adminiftriren/die auch dafür gut seyn/ allzeit földe Difficulteren in Weg kommen/ dahei vnd wann es nöthig/gureRechnung/Beweiß vnd to Er endlich die 4. Obern Crapß/ Fränckischen/ Reliqua davon thun sollen. Dieses alles zu thun | Schwäbischen/vnd Rheinischë/als deren Er am geben wir euch vollkommen East/ Authorität vndmeisten mächtig/vnd dere guten Willen versichert

gewe.

sionen/ außstreiffen/auch brennen vnd rauben in möglicher Eyl die Benachbarte/vnd der allgemet. neGefahram nechst gesessene Evangelische Stän. de durch hochbesagte Königi. Mayestått vnd der Cron Schweden zn End benanter Herm Kriegs, Räht/ Præsident vnnd respective Francischen Crayß. Commissarien zusammen beruffen / vnd su deliberirn wie noch bey Zeiten/vnd noch vor völliger Erstärckung deß Feindts/jhme entweder folch sein gefährlich außlauffen verwehret/ vnd er dardurch in seinen Nistern continirt / oder aber demselben auff begebende Occasion etwas bessers in die Ensen gegangen/ vnd dardurch dergleichen feindliche Vberfåll vorkommen werden mögte.

gewesen/allein zubeschreiben vorgenommen / vnd chen Orten hervor gebrochnen deß Feinds Excur. diefelbe nacer Vlm/als vertrewesten Ort/ weiln sich selbige Start schon damals mit jme in Bünd. nuß eingelassen/in seinem außschreiben auß Arn. ftatt de dato auf den beragt/so dannoch biß auff den 1.Martij deß 1633. prorogirt/vnd dahin seinen Schwedischen Reichs. Canglern vmb die propofition zuthun/vnd mit denen Ståndten zu tractiren authorisirt vnd Vollmächtig gemacht/ vorhero aber vmb gute præparatoria ju felbigem außgeschriebenen Convent zu machen/die Stån. de deß Francifchen Crayß auffden 1. Nov. deß 1632. Jahre nacher Würzburg beschrieben / vnd sich mit denselben allda gewisser Puncten halben onderzeden wöllen. Esist aber immittelst am 6. Novemb.selbigen Jahrs die Schlacht bey Lügen Daß zwar solchem nach etliche von den nechft. erfolgt/vnd der Konig allda niedergelegt worden/ gesessenen hohen vnd nieder Ständen Persönliche dahero das Schwedische Regiment in Vnord. Abordnung beschehen / von den übrigen aber / son. nung/ Vnd weiln dardurch auch deß Oxenstirns derlich diesem Crays angrängenden Schwäbt. Vollmacht zu bemeltem Vlmischen Convent er schen Reichs. Stätt/so wol der Entsessenheit / als loschen/ift der Vimer Convent so wol hinderstel. daß sie nicht ir. diesem Crayß situirt/ohne daß auch) lig/als der Fränckische Crayßtag turbirt worden. in ihrem circulo, dergleichen confultationes vor. Als aber nachgehends der Königin in Schweden | weren/ der Erschein.vnd Abordnung halben Er, Plenipotens auff den Oxenstirn herauß kommen/ schuldigung beschehen. vnd der Oxenstiern der Stånde inclination, daß Worauff nun zu dem im außschreiben beyge es denselben vmb Beförderung dieser Zusammen, legten vnnd in præfentia nach feriner erläuterten kunfft suthun verspürt/vnd er deßwegen von den. Puncten geschritten/vnd dieselbe durch vnd durch felben vielfältig angelauffen / hat er endlich den zwar deliberirt / Jaber vornemblich von der höhern außgeschriebenen Tag reassumiren müssen/ vnd Ständen Herin Abgesandten anfangs darfürge. mit der Stånd belieben forhane Zusammenkunfft halten worden/weiln fast die helfft/ vnd zwar das nacher Haylbronn/damit der Oxenstirn deftonä. | beste Theil deß landvolcksinner Jahrs frist durch her ben der Armada feye/ sich auch deß Hergogen den Feind/auch zum Theil auß Angst vnd Küm von Wirtenberg Gegenwart vnd Authorität vmb mernuß vmbkommen / alles Gewehr vnd Munt, die Stände zu disponiren bedienen mögre/darauff tion/auch Kraut/Coth nicht allein hinweg/sondern die Ständre deß Fränckischen Crayf vorhero zu auch vmb das Geldt fast nicht mehr zubekommen/ Würzburgim Februario zusammen kommen/su deme vnd welches das principalste/ durch beyde vnd vber diejenige præparatori Puncta/ foihnen Partheyen Vold diese gange Zeit hero fast aller der König in Schweden fub 1.Novembr.propo- Boriath an Vivers vnd Proviant außgezehrt/ niren laffen/præparatorie Vnderzedung gepflo. auch weder Pferdt/noch ander zugleich mehr, zu gen/wie dann auch dergleichen Vorbereitung zu Herbeybringung solcher Nothwendigkeit/sonder, Stuttgard vorgenomme/vnd vnder andern auchlich an etlichen/vnd zwar gegen dem Feind gelege. allda deß Directorij halben ob man der Cron nen Ort vorhanden. Schweden dergleichen Außschreiben vnd Beta. gung der Stände im Römischen Reich gestatten, le vnd Wirtenberg als außschreibender Fürst selbi. ges nachgeben, ja vff solches Außschreiben erschei nen/ vnd den confultationibus beywohnen/folte berahtschlagt werden.

Der XV. Tractat

Daß solchem nach fast vnmüglich scheinen wol. einig Brigada oder Squadron mehr von sol. de Landvolk zuformiren/oder zu entretenirn/viel. weniger für die geworbene Reuter oder Fußvolck ferner Quartier zugeben vnd zu vnderhalten/ son. dern verhoffe man vielmehr / bevorab ex parte Brandenburg. Onolzbach/daß hingegë die allbe. reit mit zuvor inOnolzbach liegendeReuterey auß angeregtem Mangel förderft der Fouragi /fürder lichft gelogirt/ vnd dardurch diesem verwüsten Fürstenthumb widerumb etwas respiration gege,

Abschiedt deß Fränckischen ben werden möchte.

Weren zwar sonsten im vbrigem ihre aller.

Crayß zu Rotenburg an der Tauber/|seitsgünftige vnd gg. Herrn Principaln zu dem

3

de Anno 1633.

allgemeinen Evangelischen Wesen sehr wohl di. fponirt vnd affectionirt/allein legen alle die notort. Bwissen/demnach der Königl. Mayest.vnd sche impossibiliten vnlaugbarim Weg/dannenhe. der Cron Schweden zu dem hochlöblichen rosie dann allerseits nachmahlen verhoffen wol. Frånckischen Crayß verordnete hochanse. | len/daß sie nicht vber Vermögen getrieben werden henliche Heren General Statthaltern vnd möchten/worben dann auch diß in Consideration Obern Commendanten/ der Hochgeborne Graff tommen/ daß nicht etwan durch newe Vergatte. vnd Herz/ Herr Crafft Graff von vnd zu Hohen, rung deß Volcks/vnd vielleicht ein oder das ander lo vnd Gletchen/Ritter/für eine vnvmbgängliche leichtlich mit einlauffendes Manquement / der Nothturfft erachtet / bey jüngsten vnderschiedtli Feind vielmehr concitire vnd herbey gelockt/ als

einsig glücklich Rencontre suerwarten seyn seyn sollen/massen dann auch zu Vergatterung möchte. Ex parte Brandenburg Culmbach vnd Hehe. rabrum für den Eumpergischen Crayißheimb/für deß Hohenleif hen Außschuß Kirchberg vnd Ge loe Weikersheimb ist zwar wegen Manglung der die vbrige aber Rothenburg oder ein anderer beffe. legitimation vnd instruction Entschuldigung/rer gege dem Feind gelegener Ort zum Randeveus jedoch aber von den kangenburgischen/ Walden. vorgeschlagen/auch diß bedingt vnd abgereet wor. burgischen Pfederbachischen/auch & Statt Nürn. den/daß jeder Stand selbsten/so wolim marchin berg/Rothenburg/ond, Windeßheimb Abgeordne als quartirn/mit nothürfftiger Proviant vnd an ten/diese Erklärung geschehen / daß ihre allersents | der.r Zugehör/auch Kraut vid Loch zuverschen / groß vnd gn. Herin Principaln /nit allein derglei. vnd sonsten allenthalben bey demselben / so wel als chen hochnothwendig vnd wolangesehenes defen-bey dem geworbenen Volck bessere disciplin als biß. fion Werck ver längsten gern in seiner realitet vnd hero geschehen/gehalten werden solle. wircklichem effe versehen mögen/sondern das seye auch no ferner tas künfftig wie bishero (massen niger vnd besserer Exequirung halben ein oder an. Zu welchem Ende dann auch vnd vmb schleu auch die Freyherin von Limpurg/Sintheimischer der Fürfallenheit hochbesagten Heren General Lini Schriffdlich sich hierzu erklärt) gérajhru cuf. Statthalters Gräffl. Excell. hiemit vyderthänig fersten de voir williglich erwiefen vnd bezeuge wol vnd gebürlich gebetten werden/ die gn. Verfügung ten/nur daß gleichwohl wie sonderlich die Stätti.| zuthun/damit vff den Fall das Landvolk su mar. schegarinständig gebetten / in allem eine durchge. chiren Befelch/auch zu gleich die in den Quartie, hende Gleichheit gehalten / kein Standt vor dem ren befindende geworbene Knecht mit förtzugehen andern gravirt oder vber rück getragen/ sonder die commandirt/ auch in Abwesen Ihrer Gräfflichen gemeine fürderlich nach billichmässiger Propofi- Excell. dem gemeinen Wefen zum besten ein eng. cion auff gleichen Schuldern getragen/vorderst a. ner verständiger Commendant/neben noch einem ber mit denen zum Theil vor andern ruinirten vnd oder zweyen hierzu qualificirten Adjuncten / auff geringern Stånden (als welche sich ohne das auch hieobige Dre substituirt/auch die Renter zu fleisfi. der Reihs Matricul nach / nicht mehr anlegen gem Bartirn vnd Einholung Kundschafft jeder. ·lassen können / ein billigmässiges Einschen gehal. seit ernstlich angehalten werden möchten. ten werden inocre.

ceß auffgert chret/ vnd von dem Directorio, auch In dessen allen Vrkundtjmmittelst dieser Re. allerseits anwesenden Gesandten Engenhändig fubfcribirt vnd figillirt worden ist. Geschehen zu Rothenburgim Jahr Chrifti 1633.den 20. Ja,

Vnd weil dañ für dißmal ein vnd andern Stads Abgeordnete eines weitera nicht instruirt zu seyn fich erfiårt / noch auch der angebottenen Reutter. quartier halbe/wo nemblich vnd in was sicher ver. schloffen Orthen solche/vermög deß 8.. Propofiti- muarif. ons Puncten am nechsten gegen dem Feind zu ló,

gtrn/sich nicht miteinander vergleichen können/als Im Namen vnd von wegen der Königl. M.

ist die Vertheilung vnd jedes Orts affignation zit hochbesagten Herrn General Statthalters Graf. lichen Excell. selbst eygenem belieben vnd gn. Di. sposition gestellt worden/jedoch solcher gestalt / daß folcher Laft einem oder dem anderm Standt nicht allein auff dem Halß ligen bleibe/sondern die noch, wendige Verpflegung vnd Vnderhalt von allen Benachbarten/sonderlich aber von dem etwas an.. gesessenen zugleich miteinander getragen/das vbri.

ge alles aber auff den nechstverhoffenden ehesten Convent differirt/ vno verschoben seyn solle/da dan immittelst allerseits Abgeordnete ihren gnådst.vnd gnåd. Heren Principaln/außjegigen PropofitiosPuncten/nach Nothturfft gebürlich zu referirn / vnd dieselbe zu informirn/alles zu dem End/damit tünfftige Abordnung cum plena,ohne ferner hin. der sich Bringung beschehen/vnd die nicht erschei. nende mit dem erscheinenden ein als den andern weg in gleichem obligo feyn möchten.

Worbey jedoch auff wolmeinend erinnern/deß Directorij fich vnderlassen/vnd pro interim, noch. ferner dahin verglichen worden/auff dem Fall der nechstgesessene Periclitirende Standt immittelst ein oder andern Orts fuccurs von nöthen/vnd von denselben die Bena dbarte hierzu ersucht / vnd er.

innert werden möchten/daß alsdaň jeder

so gut er föñe/eylfertig sein Volck zusamen zufüh ren/vnd damit Nachbarliche Hülffvnd Rettung zuthun/auch sonsten einander veztrewlich zu meine vnd was ein oder andern Orts verfundschafft/je, derzeit vnsäumblich zu commitnicirn/ schuldig

vnd der Cron Schweden.
Melchior Reinhard von Berlichingen.
Wegen Marggraff Christian.
Joh. Conrad von Rigenstatt.
Wegen Brandenburg Onolkbach.
Joh. Christ. Hagen.
1. Krebs.

Wegen Waldenburg/Schwachenburg vnd
Langenburg.

Johann Chriftoff Ståttèr.
Joh.Conrad Hochenbuch.

Wegen der Statt Nürnberg.
Georg Wolder Doctor.
Johann Megler.

Hanns Jacob von Rinckenberg.
Johann Lorenz Gerhard.

Wegen Pfeberbach.

Georg Preininger.

Wegender Statt Rothenburg
ander Tauber.

Georg Christoph Hohenberger.
Johann Georg Stürgel.

Wegen der Statt Windess
heimb.

Georgius Scribonius Syndicus Doctor.

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toribus mogen zugeordnet / vnnd dardurch das Crans confilium formi:t werden.

In allem aber solte ein jeder Stand dahin be dacht seyn/daß er ein Qualificirte Persohn / so m togata & armata militia verfiret, so dem Geig

find/vnd sich die Affecten auß Verwandtnuß/ unt/oder Forcht nicht bewegen lasse / sondern

in allem auff das gemeine Evangelische Wesen / Nugen/vnd durchgehende Partheyische Gleichh heit sehe/abordnen/ vnd diesem Crayß Rach bey. figen mögte/der Ort aber da solches Confilium

Derin Würzburg deß Fränckischen residira, vnd bleiben folle / wird am bequembsten

Crayfes Stände vnnd Ritterschafft

anwesenden Gesandten/vnd
Abgeordneten.

erachtet die allhiesige Start Würzburg / oder Reichs. Statt Rothenburgt vnd Schweinfurth/ oder ad advenant, wo man folches am bequemb. flen befinden möchte / die Bestallung deß Præsi. denten solle von der Königl.Cammer in Francken/ der Assessorn aber von jedem Stand gemacht vnd gerichtet werden.

B wohl der meiste Theil der Fürsten vnd Stände deß Fränckischen Crayßes an jego in Würzburg anwesende Gesand te vnnd Abgeordnete sich auff den/ von Vnd soüe sich dieses CrayßRahts Iurisdicti deß Herren General Statthalters Graff Craff. on auffalle in Kriegs Sachen vorfallende Dif. rens von Hohenloe/c. Gräfflichen Excell. Münd.ficultaten vnd Jrzungen/ was davon sonsten delich gethanen Vortrag/ wie vnnd welcher gestal. pendirn magerstrecken/dergestalt/daß sie nachih, ten man sich in diesem Crayß zu einer Kriegsver. rem vnpartheytschen Gutachten darinnen ordnen faffung vnd Werbung etlicher Brigaden schicken mögen/doch di fie feinem Stand injten regalibus möchte in feine Tractaten / vielweniger einigen oder Privilegijs eingreiffen/oder jemand wider Ge, Schluß einlassen wollen/Jedoch/ nachdem man bühr beschweren follen. sich auß dem Aufschreiben erinnert / daß man bey diefem Crank Tag vber die Haupt.Puncten so von Ihrer Königlichen Mayestät auß Schweden höchftlöblichsten Gedächtnuß den 1. Novembr. Anno 1632. den Ständen proponirt, allein præparatorie fich bedencken/vnd wie immer müglich eines einhelligen vori vergleichen solle, Als haben besagte Stände des Fränctischen Crayses/Theils in Person/Theils durch ihre Gesandte vnd Abge ordnete diese hochwichtige Sach præparatoriè in Bedencken gezogen/ doch dergestalt / daß fie in feinem nichts entliches schlieffen/sondern die Ge fandre vnnd Abgeordnete su vorderst ben Ihren gnådigen vnd gnädigsten Fürften / Heren vnd D. Durch welches Mittel die beste Vereinigung bern/alles referirn/vnnd was allhier zu Papier ge. mit der Cron Schweden/ vnd den Stånden selb. bracht/daß ein vnvergreiffliches confilium zu verften mag getroffen werden, weil sich vber solches besserung vnd Correctur anheimbs bringen wolte/ Trays.Rahts.Schluß /welcher mit Einrathen Im fall nung Tractaten placitire/ könne die aller Standt vnd dero Abgeordneten beschicher/ Erklärung lettlich noch vor dem Convents Tag mit Fug niemandt zubeschweren noch daß ju Vim/durch Schreiben vberschickt / vnd alles man ihn von denen Confilijs außschliessen vnnd zum besten formirt vnd gerichtet/oder warumbein Parthentsch verfahren wolle/ vorzuwenden oder ander Standt anders gemeint/ eröffnet vnd hat. angezeigt werden.

1.

Vnd weilen anjego alles in der eyl fpeciatim nicht harmögen erwogen oder vorgeschrieben wer. den/Als ist vor nöthig angesehen/ daß von jedem Standt/ insonderheit in dem Rahmen der Eron Schweden ein Qualificirte Persöhn zeitlich vor dem Convents Tag in Vlm folle ankommen/ vnd sich alldar vber dieses Crays Raths Iurisdi&tion,vnd allen darzu gehörtgen Particularitäten zubedencken/solche zuverfassen / vnnd foldie zur Cortectur zu vbergeben/damit allda der Præsi. dent neben den Assessorn möge benennet/ instruirt/ authorisirt/& cum plena abgefertigt vnd niderge. segt werden.

2. Bey dem andern Puncten die Verfas Bey dem ersten Puncten nun / welcher gefung seiner Armada deß Crank Defension, vnd stalten ein vertrawliche Vereinigung mit der Cro deß Seinds offenfion betreffende / ist für Raht Schweden/vnd vnder den Ståndten selbst anzu samb erachter / weil alle Stände ihre Augen. richten/ist vor Rahtsamb erachtet /daß ad exem-fcheinliche Armuth vnd Bnvermögenheit vorge plum anderer florirenden Provincien vnd Stan, wandt/ daß jedoch eine Armada von zwey vnnd de ein confilium provinciale formatum, oder ein siebengig hundert Mann zu Fuß vnnd achthun. Crays Rath folle angeordnet vnd bestellt werden dert Pferde formirt/vnnd gegen den ersten Maij dergestalt daß von der Cren Schweden ein Pre- auff die Bein gebracht/ auch an den Werbun les gegeben/dann von dem Fürsten Stand ein Af gen also balden ein Anfang gemacht werden sessor/von dem Graffen Standt der ander von möchte. den Reichs.Stätten der dritte / von der Ritter.

schafft/welcheneben andern Stånden in den An. lagen das onustugleich proportionabiliter zu. tragen/der vierdte beygefeßt werden soll.

Crayß. Matricul durchgehende dergestalt besche Die Anlag aber solle nach der Fränckischen hen/daß so viel Gülden in einem einfachen Rō. merzug einem Standt zugeschrieben vnnd an. Welchem Præfidi vnd vier Affefforn vngefehr gelegt/er so viel Knecht zuschicken/ vnd zu vnder. 2.Secretarij neben andern vnentbörlichen appara-halten schuldig seyn solle/ vnnd weilen man aller

Stände

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