Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Censur darf nicht eingeführt werden; jede andere Beschränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung. Unter Friedrich Wilhelm IV.: bd. 1848-1851 - Seite 47von Otto Theodor Manteuffel (Freiherr von), Heinrich Poschinger (Ritter von) - 1901Vollansicht - Über dieses Buch
 | Joseph Hilgers - 1904 - 638 Seiten
...Unzulässigkeit der Zensur, sprach aber schon von ändern Beschränkungen. Der Artikel 27 heißt nämlich: „Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Zensur darf nicht eingeführt werden, jede andere Beschränkung der Preßfreiheit... | |
 | Hans von Zweidineck-Südenhorst - 1905
...Vollziehung des Zioilaktes stattfinden. — Art. 17. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. — Art. 24. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift,...bildliche Darstellung seine Gedanken frei zu äußern. Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weife, namentlich weder durch Zensur, noch... | |
 | Christian Starck - 2002 - 536 Seiten
...das reine Justizsystem des Kommissionsentwurfs beibehalten wird. Die Presseartikel lauten: „Art. 24 Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift,...bildliche Darstellung seine Gedanken frei zu äußern. Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, namentlich weder durch Zensur, noch... | |
 | Michael Kotulla - 2003 - 290 Seiten
...unentgeltlich ertheilt. Artikel 26. Ein besonderes Gesetz regelt das ganze Unterrichtswesen. Artikel 27. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche | Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Censur darf nicht eingeführt werden; jede andere Beschränkung der |... | |
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