Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung: zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen RechtsordnungenMohr Siebeck, 2004 - 528 Seiten English summary: Cases connected to different legal systems can get a rough ride, simply because applicable rules are not dovetailed to each other. This is frequently the case if one of the systems involved belongs to the common law and the other to the civil law world. In combination, they can produce results which are not intended by either system involved - insufficient maintenance or benefits, heirs receiving more or less than they should, criminals punished too harshly, marriages which cannot be divorced, cases which no court wants to hear. It is argued that courts are empowered to modify or ignore applicable rules in order to avoid such accidental discrimination, to the degree that legislators would be prevented from deliberately discriminating international cases under higher ranking principles of equality of treatment. On the other hand, the author criticizes Continental doctrine and court practice which seeks to give the same far-reaching powers to courts in other complex international situations. German description: Internationale Rechtsfalle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Falle von unterversorgten Arbeitslosen, ubervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zustandiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behorden, sich dafur uber niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche eAnpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gangiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Uberwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fallen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verstandnis zur Anwendung auslandischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur blossen Berucksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befasst sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht volkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausfuhrlich mit ein. |
Inhalt
Einleitung | 1 |
Berücksichtigung kollisionsrechtlich nicht anwendbaren Rechts | 2 |
Anpassung von Rechtsnormen a Bedeutung von Anpassung | 3 |
b Ungewollte Ungleichbehandlung | 4 |
c Ungewollte Diskriminierung | 5 |
d Anpassungslage 4 Gang der weiteren Darstellung | 6 |
Ausgangsfälle | 9 |
Das unterhaltslose Kind | 11 |
40 | 87 |
26 | 99 |
Gründe für die Berücksichtigung nicht anwendbaren Rechts | 121 |
E Kollisionsrechtliche Gründe für die Berücksichtigung | 142 |
Die ungewollte Ungleichbehandlung als Anpassungslage | 153 |
40 | 166 |
51 | 172 |
E Der Vergleich zwischen der AnsichRechtslage | 174 |
Die anspruchslosen Hinterbliebenen | 12 |
Das sorgelose Kind | 13 |
Die unscheidbare hinkende Ehe | 14 |
Das nicht legitimierbare Kind | 15 |
Der lachende benachteiligte Erbe | 16 |
Der unbezifferbare Unterhaltsanspruch | 17 |
Der unvollstreckbare Unterhaltstitel | 18 |
Der machtlose Insolvenzverwalter | 19 |
Der Rechtsstreit ohne Gericht 220 | 20 |
Ein allgemeines allseitiges Kollisionsrecht | 25 |
Die Anknüpfung von Teilfragen aus anderen Sachgebieten | 45 |
Völkerrechtliche Gründe für die Anwendung ausländischen Rechts | 51 |
d Allgemeine Dienstverpflichtung | 65 |
Zusammenfassung | 73 |
Berücksichtigung nicht anwendbaren Rechts | 75 |
Der nicht verlängerbare Pass | 79 |
23 | 81 |
71 | 178 |
F Ungleichbehandlung nicht beabsichtigt | 193 |
32 | 194 |
G Drei und mehr beteiligte Rechtsordnungen | 208 |
77 | 209 |
Vermeintliche Anpassungslagen | 219 |
Regelungslücken als Anpassungslagen? | 233 |
E Substitutionsprobleme als Anpassungslagen? | 253 |
F Zusammenfassung | 262 |
Die Auslöser von Anpassungslagen | 265 |
Fragmentierung durch Rechtsanwendung in mehreren Rechts | 293 |
E Fragmentierung durch Rechtsanwendung in mehreren Rechts | 308 |
Anpassungslagen und Grundrechtsschutz | 341 |
Die Beseitigung von Anpassungslagen | 419 |
Zusammenfassung | 493 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adoption Ähnlich allerdings Anpassungslagen Anspruch anwendbaren Rechts Anwendung ausländischen Ausgangsfall Ausgangsfall,,Der ausländischen öffentlichen Rechts ausländischen Rechts Auslegung Behörden Beispiel berücksichtigt Berücksichtigung nicht anwendbaren berufenen Rechts beteiligten Rechtsordnungen BGHZ Bundesgerichtshof BVerfG dargelegt Deliktsrecht deutschem Recht deutsches Gericht Deutschland EGBGB EGBGB Rn Ehegatten englischen Recht Entscheidung Erbrecht erfolgten Rechtsanwendung erforderlich Ergebnis erst Fall FamRZ Frage französischen Generalklausel Gesetz gibt Grund Grundrechte grundsätzlich Heßler hinkende hypothetischen inländischen insbesondere internationale Zuständigkeit internationalen Sachverhalt IPR Rn IPRax IPRspr jeweils Kegel Kegel/Schurig Kind kollisions Kollisionsnorm Kollisionsrecht Kropholler lässt lex fori lex rei sitae lich Looschelders Lösung materiellrechtlich möglich MünchKomm-Sonnenberger Einl muss Normenwidersprüche oben OLG Düsseldorf OLG Koblenz ordre public rechtlichen Rechtsfolge Rechtsnormen Rechtsordnungen Rechtsprechung Regel Sachnormen Sachrecht schließlich separate Anknüpfung siehe Siehr soll Sorgerecht sowie Staates Staatsangehörigkeit Strafrecht Substitution Tatbestandswirkung tatsächlich ungewollte Ungleichbehandlung unterschiedlichen vergleichbaren reinen Inlandsfall Völkerrecht Vollstreckung Vorfrage vorliegenden Vorschriften weitere Wengler Witwenfall wohl zivilrechtliche Zweck Zweistufenlehre