Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde v. 13, 1883, Band 13

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Urban & Schwarzenberg, 1883
 

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 642 - Gewerbetreibende dieser Art auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen , folgt aus dem Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und der Verordnung vom 20. September 1867, wonach die Polizeibehörden ermächtigt sind, polizeiliche Vorschriften zum...
Seite 658 - Nach dem Vorschlage des Vereines deutscher Irrenärzte sind unter Gewohnheitstrinkern solche Personen zu verstehen, die sich dem Trunke notorisch in solchem Maasse ergeben haben, dass sie ihre Selbstbeherrschung und die Fähigkeit ihre Geschäfte zu besorgen mehr oder weniger verloren haben, ihre Pflichten vernachlässigen und sich und ihrer Umgebung gefährlich werden. Auch in dieser Definition ist eine leise Hinneigung zu jener oben erwähnten Anschauung nicht zu verkennen, und thatsächlich bieten...
Seite 219 - Orten vorkommen, an welchen ein Seitenthal in ein Hauptthal mündet, wenn diese Einmündung von einem bedeutenden Alluvium begleitet ist, in welchem namentlich die Baumvegetation sehr üppig gedeiht.
Seite 642 - Fleischbeschauer vorgetragen hat, eröffnen wir derselben Folgendes : 1) Das Gewerbe der Fleischbeschauer gehört im Allgemeinen zu denjenigen Gewerben, welche gemäss § 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 frei betrieben werden dürfen. 2) Auch diejenigen Fleischbeschauer, welche von der zuständigen Behörde beeidigt und öffentlich angestellt sind oder werden , sind nicht als angestellte Gehülfen der Polizei, sondern als Gewerbetreibende gemäss § 36 1. c. zu behandeln. Die Befugnis...
Seite 398 - Calmus u. dgl.), eignen sich am meisten in den Anfangsstadien der Krankheit, wo Reizerscheinungen (Schmerzen, Zuckungen) bestehen und die Patienten im Ganzen leicht erregbar sind. Bei solchen Patienten sind daher auch die Wildbäder indicirt: Teplitz, Schlangenbad, Johannisbad, Wildbad, Baden-Baden, Ragaz, Gastein; wobei die Lage und Temperatur der einzelnen Badeorte noch in Betracht kommt.
Seite 643 - Grund der §§. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 verordnet das Polizei-Präsidium, nach Berathung mit dem Gemeindevorstnnde, für den Polizeibezirk von Berlin was folgt: §. 1.
Seite 610 - Experimentaluntersnchungen mit Berücksichtigung der Geschichte, der Indicationen, der operativen Technik und der Statistik.
Seite 641 - Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird bestraft: 7. wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Esswaaren, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch, feilhält oder verkauft.
Seite 398 - LÖWENFELD 117) das Erreichbare nicht blos durch eine einzelne bestimmte, sondern durch eine Mehrzahl von Badeformen erzielen. Bei diesen Indicationen wollen wir jedoch die Einschränkung machen, dass sie nur im Allgemeinen als Richtschnur dienen sollen und dass es in einzelnen Fällen dem Urtheile und der Beobachtung des behandelnden Arztes Überlassen bleiben muss, die Intensität und den Wechsel der Bäder zu bestimmen.
Seite 640 - Grund von §§. 57 bis 64 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880.

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