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" Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: § 1. "
Die verfassung des Norddeutschen bundes, wie sie aus der schlussberathung ... - Seite 40
von Norddeutscher Bund (1866-1870). - 1867 - 46 Seiten
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Europäischer Geschichtskalender ..., Band 7

1867 - 688 Seiten
...Verleihung von Dotationen in Anerkennung hervorragender, im letzten Kriege erworbener Verdienste, vor: .Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ,c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags bei Monarchie wie folgt : Zur Verleihung von Dotationen an preußische...
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Allgemeine deutsche Strafrechtszeitung zur Foerderung einheitlicher ..., Band 2

1862 - 416 Seiten
...betreffend die Vernehmung der Drucker, Verleger und Redakteure über anonyme oder Pseudonyme Druckschriften. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen mit Zustimmung beider Gäuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Einziger Artikel. Drucker, Verleger, Commissions-Verleger...
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Handels-Archiv: Sammlung der Neuen auf handel und schiffart bezüglichen ...

1866 - 646 Seiten
...Liquidation der Geschäfte derselben und die Einziehung der VarlehnsKasscnscheine. Vom 27. September 1866. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon> «chie, was folgt: §. 1. Der Staats > Regierung wird in Vezug...
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Das Staatsarchiv, Bände 12-13

1867 - 852 Seiten
...eine massgebende Stimme eingeräumt werde. Kirchenpauer . No. 2726. PREUSSEN. — Einberufungs-Patent für den Reichstag des Norddeutschen Bundes. — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen , etc. thun No. 2726. kund und fügen hiemit zu wissen : C Nachdem Wir mit den verbündeten...
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Die Organisationen des brandenburgischen und preussischen Heeres von 1640 ...

Adolf Friedrich Johannes von Crousaz - 1867 - 696 Seiten
...der im Kriege gebliebene» Militair, Personen desselben Standes. (2u Erläuterung 324 auf Seite 593). Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen >c, verordnen, mit Zustimmung beider Hänser de« Landtage« der Monarchie, was folgt: § i. Jeder Offizier oder obere Mllilalrbeamt«...
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Handels-Archiv: Sammlung der Neuen auf handel und schiffart bezüglichen ...

1869 - 822 Seiten
...Verzollung fremder Maaren auf den Messen zu Frankfurt ad O. vom 2. Januar 1869. (Eentralblatt Nr. 3.) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Un» serer Monarchie, was folgt: 5- !. Der Erlaß an dem in der jedesmaligen Zollcrhcbungsrellc...
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Neue Sammlung von Gesetzen, Statuten und Verordnungen für Frankfurt a. M, Band 3

Frankfurt am Main (Germany) - 1879 - 270 Seiten
...Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften betreffend. Vom 2. Juli 1875. Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ,c., verordnen, mit Zustimmung beider Häufer des Landtages für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: Für die Anlegung oder...
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Das preussische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form ...

Prussia (Germany) - 1874 - 172 Seiten
...Personenstandes und die Korn« der Eheschließung. Vom 9. März 1874. (Gesetz-Sammlung. 1874. Nr. 8182 S. 93 ff,) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den Umfang der Monarchie, mit Ausnahme des Bezirks des Avuellationsgerichtshofes...
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Zusammenstellung der Landes-Oeconomie-Gesetze, Verordnungen und Ausführungs ...

Th Walbaum - 1875 - 348 Seiten
...Berechtigungen und die Theilung gemeinschaftlicher Forsten für die Provinz Hannover. Vom 13. Juni 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Hannover, was folgt: 8 1. Nach den...
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Fürst Bismarck: bd. Bis 1870

Ludwig Ernst Hahn - 1878 - 934 Seiten
...Hourant. Fürs! Vismor«. 38 34. Der KMituirenbe ßeichstaz. 1867. 13. Februar. Einberufungs-Patent für den Reichstag des norddeutschen Bundes. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c., thun tund und fügen hiemit zu wissen: Nachdem wir mit den verbündeten Regierungen der norddeutschen...
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