| 1867 - 852 Seiten
...budgetmässigen Betrages durch das Präsidium ausgeschrieben werden a). Art. 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt , können jedoch in besondern Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. 60 normirten... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 Seiten
...budgetmässigen Betrages durch das Präsidium ausgeschrieben werden. Art. 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. 60 normirten... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 Seiten
...budgetmässigen Betrages l4 durch das Präsidium ausgeschrieben werden. Art. 1\ . Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Wahrend der im Art. 60. normirten... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 Seiten
...Schlussberathung: wie oben. Im Entwurf war dieser ganze Artikel der 66fte. Art. 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. 60 normirten... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 Seiten
...Sclilussberathung: wie oben. Im Entwurf war dieser ganze Artikel der Mille. Art. 7l. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. 60 normtrten... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 Seiten
...Höhe des budgetmässigen Betrages durch das Präsidium ausgeschrieben werden. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch flir eine längere Dauer bewilligt werden, lieber die Verwendung aller Einnahmen... | |
| Joseph von Held - 1872 - 324 Seiten
...bndgetmässigen Betrages durch den Reichskanzler ausgeschrieben werden. Art. 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besondern Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. 60 normirten... | |
| Georg Friedrich Martens - 1873 - 702 Seiten
...Budgetmassigen Betrages durch das Präsidium ausgeschrieben werden. Art. 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Während der im Art. CO. normirten... | |
| Ferdinand Baron von Lüdinghausen (genannt Wolff) - 1876 - 534 Seiten
...budgetmäßigen Betrages durch den Neichslanzler ausgeschrieben werden. Artikel 71. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden. Artikel 72, Ueber die Verwendung... | |
| |