Geschichte der Lehre von dem GewissenRenger, 1824 - 154 Seiten |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Actus Anklåger anrathenden Apostel Bedeutung besonders Beurtheilung Bewußtseyn bloß böse Gewissen Casuistik cher Christen Cicero conscientia daher dern dieſem dieß entweder Epiktet Erkenntniß erklärt ersten finden findet Furcht Gedanken Gefühl Gegenstand Gegentheil gemäß Gemüths Ges wissen geschehen Geschichte Gesek Geseße Gesetz Geseze gewiß Gewissensfällen gewöhnlichen giebt Glauben Gott göttlichen Gründe gute Gewissen Habitus hålt handeln håtte heißt Herz Homil irrende Gewissen Irrthum iſt Jesuiten Kenntniß kommt läßt Leben Lehre vom Gewissen liche Materie menheit Menschen Moral muß müſſe nåmlich Natur nothwendig Paulus Pflicht Philosophen praktische Principien Probabilismus probable Meinung recht Religion Richter richtige römischen Mythologie sagt schen Scholastiker Seele seyn ſich ſie ſind Sinn Sittlichkeit soll ſollen spåter Stelle Strafe Sünde Synteresis Theil theol theologischen thun Tugend Tyrannen Ueberzeugung unsere Handlungen Urtheil verachten Verbrechen Verhältniß Vernunft vers Verstand viel Völkern wahr wahrscheinlichen weiß wider Wiedergeborenen Willen wirklich wohl Wort zugleich zuweilen zweifelhaften Gewissen
Beliebte Passagen
Seite 142 - Pflicht, sich eines anzuschaffen; sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich.
Seite 140 - ... meinen, .sondern auch gewiss sein, dass sie nicht unrecht sei, und diese Forderung ist ein Postulat des Gewissens, welchem der Probabilismus di der Grundsatz entgegengesetzt ist, dass die blose Meinung, eine Handlung könne wohl recht sein, schon hinreichend sei, sie zu unternehmen. — Man könnte das Gewissen auch so definiren: es ist die sich selbst richtende moralische Urtheilskraft; nur würde diese Definition noch einer vorhergehenden Erklärung der darin enthaltenen Begriffe gar sehr bedürfen.
Seite 57 - Chrysosto» mus einsieht, daß diese Gründe nicht für Heiden gelten, welche nicht auf die h. Schrift halten und zum Theil das natürliche Moralgesetz geradezu ableugnen, so beruft er sich 2) auf die Geschichte und das Dewußtseyn des Menschen. Er redet die Heiden so an: Woher haben dann eure Gesetzgeber so viele Gesetze über die Ehen, den Mord, die Testamente, die Deposit
Seite 56 - Du sollt nicht tödten, nicht hinzusetzte? denn der Todschlag ist etwas Böses, sondern nur schlechthin die Sünde verbot, ohne weiter eine Belehrung darüber zu ertheilen. Er schloß daraus, daß der söttliche Gesetzgeber vorausgesetzt habe, daß das Gewissen uns schon vorher darüber belehre.
Seite 55 - Gewissen zuweilen als gleichbedeutend mit: Gesetz, oder betrachtet es doch als das, was in dem Menschen das Gesetz giebt. Gott, sagt«, hat dem Menschen Gewissen und ein...
Seite 139 - Bewußtseyn aller unserer Vorstellungen nur in logischer Absicht, mithin bloß bedingter Weise, wenn wir unsere Vorstellungen klarmachen wollen, nothwendig sey, mithin nicht unbedingt Pflicht seyn könne?
Seite 140 - ... überhaupt recht oder unrecht sey , darüber urtheilt der Verstand, nicht das Gewissen. Es ist auch nicht schlechthin nothwendig, von allen möglichen Handlungen zu wissen, ob sie recht oder unrecht sind. Aber von der, die ich...
Seite 16 - Gewissen versteht er übrigens zuweilen das Mitwissen anderer an einer Unternehmung oder That, ja die Gesellschaft der Mitwissenden f).
Seite 20 - Gewissen ein angeborenes Vermögen in uns und in der Anwendung ein mit gewissen Gefühlen verbundenes...
Seite 123 - Jesuiten, welche sagten, man könne einer solchen Meinung folgen, auch wenn man Ursache habe, zu fürchten, daß der Lehrer sich irre, auch wenn man in sei...