Die Hohen Schulen zu Bern in ihrer geschichtlichen Entwicklung von 1528 bis 1834

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Neukomm & Zimmermann, 1903 - 272 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 228 - Annales oder Jahrs-Geschichten der Baarfüseren oder Minderen Brüdern S. Franc, ord. insgemein Conventualen genannt, zu Thann, 1724, Kolmar 1864, S.
Seite 32 - SENAT. 1. Wytter so ist von den frommen, alten, hoch und wolgelerten herren, so zum ersten nach der reformation das Collegium und Schul in Ordnung bracht, angsen und geordnet, ouch mermalen widerum bestetiget, das die Studenten im Closter iren eignen senat all wnchen drye mal halten sollend, darinnen sy yre bevelch und amptslütt habind, die sy all monat einest abwechslind.
Seite 19 - Item sy hand ouch ander leges im collegio; denen sollend sy nachleben, sich frundtlich, ghorsam und erberlich tragen, wie züchtigen Jünglingen anstat.
Seite 246 - Köln). let es auch möglich, bei gegenwärtigen Umständen unter uns eine gute Unterweisung in den öffentlichen Schulen zu erhalten (von JR Sinner).
Seite 33 - Studiosi nit ire antwort uß den bücheren läsen, sollend sich ouch nit allein uff eine oder zwo lectiones gefast machen, sonder uff alle die, so sy ghört von einer fronfasten biß zur anderen. Die professorcs sollend ouch zügen von den stndiosis, ob sy flyßig die lectiones ghört oder nit.
Seite 32 - ... das closter gan. Wer das übersicht, der soll excludiert werden. 12. Es soll kheiner vor dem closter oder nüwen schul stotzen; welcher das thut, soll 2s excludiert syn.
Seite 170 - Bey der Annahme künftiger Theologen hat man nicht allein auf Tüchtigkeit und Würdigkeit, sondern auch auf die physische Beschaffenheit der Subjekte Rücksicht zu nehmen. Natürliche, in die Augen fallende Gebrechen, erbliche oder eckelhafte Krankheiten, wesentliche Mängel in der Organisation, in den Geistesund Gemütsanlagen schliessen schlechterdings vom geistlichen Stande aus.
Seite 71 - ... zum Lob Gottes, einer hohen Obrigkeit, kirchen und schulen oder einig und anderer rügend eingerichtet etc.
Seite 251 - Einfluss auf den vereinigten Freistaat ausübt, mag es wohl jedem Schweizer und dem Berner ganz besonders interessant und wichtig vorkommen, durch genaue Bekanntschaft mit jener Bundesakte sich auch mit den vielfachen Verhältnissen der verschiedenen Stände und ihrer Angehörigen gegeneinander vertraut zu machen. Sowohl dem angehenden Rechtsgelehrten, als vorzüglich auch demjenigen, der auf Staats-Aemter zu aspirieren gedenkt, muss dieses bis jetzt allzu sehr vernachlässigte Studium des Eydsgenössischen...
Seite 251 - Da man fernere in hiesiger Stadt, als so zu sagen dem Hauptort der Schweiz, und dem Vereinigungspunkt so vieler Fremden und diplomatischen Personen, mit diesen heutzutage weit mehr als in frühern Zeiten in vielseitige Berührung kommt, da man öfters verlegen ist über die Art und Weise, wie man sich gegen dieselben, besondere gegen die Letztem zu verhalten habe, so möchte es wohl nicht ausser Ort seyn, hierüber einen eigenen bestimmten Unterricht ertheilen zu lassen.

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